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Allgemeine Zeitung, Nr. 98, 8. April 1849.

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[Spaltenumbruch] tere Unterhandlungen auf diesen vorläufigen Zweck gerichtet seyen. Auf
die Nachricht von der Kündigung des Waffenstillstandes hatte nämlich das
Reichsministerium an die großbritannische Regierung die Anfrage ge-
richtet: ob letztere die Versicherung ertheilen könne während der Dauer
der unter ihrer Vermittlung geführten Friedensunterhandlung den Wie-
derbeginn der Feindseligkeiten nicht zugeben, und nöthigenfalls mit allen
erforderlichen Mitteln verhindern zu wollen. Erst nachdem die vermittelnde
Macht erklärt hatte eine solche Versicherung nicht ertheilen zu können,
setzte die Centralgewalt die zur Abwehr des drohenden Angriffs er-
forderliche Truppenmacht in Bewegung, und ließ diese Truppen in
die Stellungen einrücken welche dieselben nach Art. 2 des Mal-
möer Vertrags nach erfolgter Kündigung des Waffenstillstandes wieder
einzunehmen haben. Die vermittelnde Macht vorfolgte zwar ihre angele-
gentlichen Bemühungen eine angemessene vertragsmäßige Verlängerung
der Waffenruhe zu erwirken, wie sie zur gedeihlichen Führung und Be-
endigung der Friedensverhandlung erforderlich war; aber es setzten sich
diesen Bemühungen unzulässige und stets gesteigerte Ansprüche Däne-
marks entgegen, und sie hatten keinen andern Erfolg als daß am 25
v. M. dem Reichsministerium neue Vorschläge zum Abschlusse von Frie-
denspräliminarien aus Kopenhagen mit dem Benlerken zugegangen waren:
daß die dänische Regierung, um die Antwort abwarten zu können, die
Feindseligkeiten zu Land und zur See nicht vor dem 3 April beginnen las-
sen werde, falls dem Marsch der dentschen Truppen Einhalt geschehe.
Auf letztere Bedingung konnte bei der Kürze der Frist so wenig eingegan-
gen werden, als auf die Vorschläge selbst, in welchen die Forderungen
Dänemarks weiter gehen als in allen früheren. Jener Termin ist nun
abgelaufen; der Krieg kann wieder beginnen; vielleicht haben die Feind-
seligkeiten in diesem Augeblicke schon begonnen. Da aber die dänische Re-
gierung fortwährend versichert daß ungeachtet der Kündigung des Waf-
fenstillstandes die Erneuerung der Feindseligkeiten nicht in ihrer Absicht
liege, so wird nicht der bloße Ablauf des Waffenstillstandes, sondern erst
ein wirklicher Angriff Dänemarks die Entscheidung der Waffen hervorru-
fen. Die provisorische Centralgewalt hat ihr Bestreben auf die Erzie-
lung eines für beide streitende Theile billigen, die contestirten Rechte
vermittelnden Friedens gerichtet; sie hat im letzten Augenblicke noch Europa
ein Pfand ihrer Friedensliebe dadurch dargebracht daß der Befehlshaber
des deutschen Operationscorps, als welcher der königl preußische Gene-
ral-Lieutenant v. Prittwitz ernannt ist, die Weisung erhalten hat sei-
nerseits nicht anzugreifen, sondern in der Vertheidigungsstellung zu ver-
harren, solange kein Angriff von Seiten Dänemarks erfolgt. Die in
Folge des Vertrags von Malmö eingesetzte gemeinsame Regierung der
Herzogthümer hat ihr Amt niedergelegt, nachdem mit Ablauf dieses Ver-
trages ihre Vollmacht erloschen war. Es ist daher von Seiten der pro-
visorischen Centralgewalt, welcher die Sorge für die vorläusige Verwal-
tung der Herzogthümer obliegt, eine Statthalterschaft eingesetzt worden,
welcher die Ausübung sämmtlicher Regierungsrechte bis zum Abschluß
eines Friedens, mit Vorbehalt der Rechte des Landesherrn, unter Zu-
stimmung der schleswig-holsteinischen Landesversammlung übertragen wor-
den ist."


So eben ist in "amtlicher Aus
gabe" und in der am 29 März d. J. von der deutschen Reichsversammlung
beschlossenen Form "die Verfassung des deutschen Reichs" bei C. Krebs-
Schmitt dahier im Druck erschienen. Der Eingang lautet danach: "Die
deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen und ver-
kündigt als Reichsverfassung:" folgt der Wortlaut der Verfassung, am
Schluß "zur Beurkundung" unterzeichnet von 366 Abgeordneten zur deut-
schen Reichsversammlung. Bei der Kaiserwahl waren 538 Abgeordnete
in der Paulskirche anwesend. Mithin haben mindestens 172 Abgeordnete
die Reichsverfassung nicht unterzeichnet; unter ihnen die weitaus überwie-
gende Mehrzahl der Oesterreicher, Hrn. v. Schmerling an der Spitze. Im
übrigen finden wir in den Unterschriften, welche die Reichsverfassung als
endgültig uns verkündigt, alle Parteien und Fractionen der Reichsver-
sammlung von der äußersten Rechten bis zu der äußersten Linken schon
durch ihre bekannten Führer vertreten. Als die prägnantesten heben wir
die Namen v. Radowitz, Gfrörer, Karl Vogt und Ludwig Simon hervor.
(Fr. O. P. A. Z.)


Eine in der Frankfurter Sitzung vom 3
April abgedruckte Erklärung des Hrn. Abgeordneten von Bothmer und
Genossen enthält unter vielen andern unrichtigen Behauptungen auch die:
daß die Schleswiger Deputirten bei der Frage über die Erblichkeit den
Ausschlag gegeben hätten. Die Erklärung will aber nicht prüfen ob sie
das durften oder nicht, die Frankfurter Zeitung läßt den Passus aber mit
gesperrter Schrift drucken. Wir find der Meinung daß die von der Na-
tionalversammlung als legitim anerkannten Deputirten Schleswigs so gut
hier wie bei jeder andern Frage den Ausschlag geben durften, bemerken
aber daß sie es nicht gethan haben. Für die Erblichkeit stimmten von den
Abgeordneten aus Schleswig: Esmarch, Francke, Michelsen, gegen die-
selbe Gülich. Wenn man diese Stimmen in Abzug brächte, würde also
die Majorität um zwei geringer seyn. (D. Ztg.)

[Spaltenumbruch]
Württemberg.

Während die
Kammer in der letzten Woche über Abänderungen des Gemeindegesetzes
den Grundrechten und den Ansichten gemäß berieth welche seit dem März
des vergangenen Jahres zur Geltung gelangten, wurde die Regierung ge-
drängt das neue Wahlgesetz noch vor den Osterferien einzubringen. Dieß
wurde zugesagt, indeß die Abwesenheit Römers bei den wichtigeren Ver-
handlungen in Frankfurt hat noch einen Verzug von einigen Tagen ver-
anlaßt, und der Gesetzentwurf ist jetzt während der Osterferien der betref-
fenden Commission übergeben. Derselbe betrifft zugleich die Wahlen und
den Geschäftsbereich der nächsten Versammlung; er ist in solcher Weise
verfaßt daß die Regierung an der äußersten Linken der zweiten Kammer
und an der Mehrheit der ersten allem Anschein nach Opposition finden
wird. Die Hauptbestimmungen find folgende: die Wähler bestehen aus
allen Unbescholtenen die eine directe Steuer, oder eine solche welche der-
selben entspricht (Besoldurgs-, Pensionsal züge u. s. w.) bezahlen; aus-
genommen find solche über welche Gant verhängt wurde, welche eine Ge-
fängnißstrafe abbüßen, und andere welche in den Wahlgesetzen überall
ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Wählbarkeit findet sich eben so wie
in dem bisher geltenden Gesetz keine wesentliche Beschränkung. Je zwei
Oberämter sollen 3 Abgeordnete ernennen; die Zahl derselben wäre 96,
so daß ungefähr die bisberige Anzahl der Mitglieder bleiben würde; die
Abstimmung soll schriftlich und geheim seyn, indem jeder Wähler 3 Ab-
geordnete aufzeichnet und ein Wahlcommissär dieselben ungelesen in die
Urne wirst. Die nächste gesetz gebende Versammlung würde aus einer Kam-
mer bestehen und den früheren Erklärungen Römers gemäß die Revision der
Verfassung nach den Grundrechten und Reichsgesetzen ausführen, aber sich
lediglich auf die von der Regierung eingebrachten Vorlagen beschränken --
eine Bestimmung worüber die äußerste Linke ohne Zweifel eben so gereizt
seyn wird, wie über die Beschränkungen des Wahlrechts auf die Steuer-
pflichtigen, obgleich jeder der nicht gänzlich mittellos ist und von der
Gemeinde nicht unterhalten wird, sowie sicherlich jeder der eine selb-
ständige Stellung einnimmt, die eine oder die andere directe Steuer be-
zahlt, so daß dem Reichsgesetz Genüge geschehen ist. -- Hinsichtlich der
letzten Beschlüsse der Reichsversammlung herrscht kein Zweifel daß die
hiesige Stimmung dieselben im ganzen nicht günstig aufgenommen hat. Der
Abgeordnete für Stuttgart stimmte sicherlich nach seiner Ueberzeugung, aber
nicht nach den Ansichten der Mehrzahl seiner Wähler; indeß der Unmuth
tritt vorerst nicht entschieden hervor; man wird die nächste Zukunft ab-
warten. In dieser Richtung äußerte sich auch ein Mitglied der Kammer
welches auf der äußersten Linken sitzt, vor einigen Tagen in demjenigen
Club worin die Abneigung gegen das sogenannte Klein-Deutschland
und überhaupt gegen die Mehrheit der Reichsversammlung seit dem Waf-
fenstillstand von Malmö sich oft genug als entschieden zeigte -- ein
Club der übrigens nicht allein aus der äußersten Linken, sondern auch
aus Ministeriellen besteht, und dessen Verhandlungen seit dem Welcker'schen
Antrage im Publicum mehr beachtet wurden wie vorher. In Ober-
schwaben soll die Gereiztheit weit stärker seyn wie hier und in der
Umgegend.

K. Sachsen.

Sie werden hören wol-
len was man in Sachsen zu der -- kleindeutschen Kaiserpalingenesis sagt.
Unsre Kammern, um von dem einen Gipfelpunkt der getheilten Staats-
gewalten anzufangen, haben vergeblich einen Erguß ihres-Interpellations-
bedürfnisses über die deutsche Tagesfrage erwarten lassen; es treten von
heute Osterferien ein. Dieses großdeutsche Schweigen scheint darauf hin-
zudeuten daß von der Frankfurter Linken die Parole noch nicht ausgege-
ben ist. Die Regierung hatte vor einer Erklärung des gewählten Ober-
hauptes über die Modalität der Annahme natürlich keine Veranlassung
bezügliche Anträge an die Kammern zu bringen. Die öffentliche Mei-
nung -- sie hat geschwiegen, nicht etwa aus absichtlicher Rückhaltung,
nicht in Folge politischer Blastrtheit, auch nicht wegen jenes von der Lan-
destheilung datirenden Grolles gegen Preußen -- nein, weil ihr Schiff
nicht mehr stolz mit aller Leinwand vor dem frischen Winde des neu er-
wachten Nationalitätsgefühles die Wogen der Tagesereignisse durchschnei-
det, weil die Segel anfangen gegen Raaen und Tauwerk zu flaggen und
aus dem steten Gange die Bewegung in ein nachgiebiges Schwanken auf
den ausrollenden Wellen gefallen ist. Ein gefährlicher Wendepunkt, wo
Geister des Zuwartens in die Speichen des Steuerrades zu greifen an der
Zeit finden könnten, um gegen den Wind zu laviren! Wäre das beschlos-
sene Erbkaiserthum der nothwendige, unentbehrliche Schlußstein der deut-
schen Verfassung -- gewiß würde der instinctive politische Sinn freudige
Zustimmung nachgerufen, sie im Vereinsleben, in der Presse verkündet
haben. Nichts von alle dem; Radetzky's Sieg über das piemontesische
Heer scheint wenigstens hier das politische Interesse ledendiger angeregt
zu haben als die deutsche Kaiserwahl, welche gleichzeitig von den Blättern
gemeldet ward. Jenes eine rasche, lebensvolle, erfolgreiche Waffenthat --

[Spaltenumbruch] tere Unterhandlungen auf dieſen vorläufigen Zweck gerichtet ſeyen. Auf
die Nachricht von der Kündigung des Waffenſtillſtandes hatte nämlich das
Reichsminiſterium an die großbritanniſche Regierung die Anfrage ge-
richtet: ob letztere die Verſicherung ertheilen könne während der Dauer
der unter ihrer Vermittlung geführten Friedensunterhandlung den Wie-
derbeginn der Feindſeligkeiten nicht zugeben, und nöthigenfalls mit allen
erforderlichen Mitteln verhindern zu wollen. Erſt nachdem die vermittelnde
Macht erklärt hatte eine ſolche Verſicherung nicht ertheilen zu können,
ſetzte die Centralgewalt die zur Abwehr des drohenden Angriffs er-
forderliche Truppenmacht in Bewegung, und ließ dieſe Truppen in
die Stellungen einrücken welche dieſelben nach Art. 2 des Mal-
möer Vertrags nach erfolgter Kündigung des Waffenſtillſtandes wieder
einzunehmen haben. Die vermittelnde Macht vorfolgte zwar ihre angele-
gentlichen Bemühungen eine angemeſſene vertragsmäßige Verlängerung
der Waffenruhe zu erwirken, wie ſie zur gedeihlichen Führung und Be-
endigung der Friedensverhandlung erforderlich war; aber es ſetzten ſich
dieſen Bemühungen unzuläſſige und ſtets geſteigerte Anſprüche Däne-
marks entgegen, und ſie hatten keinen andern Erfolg als daß am 25
v. M. dem Reichsminiſterium neue Vorſchläge zum Abſchluſſe von Frie-
denspräliminarien aus Kopenhagen mit dem Benlerken zugegangen waren:
daß die däniſche Regierung, um die Antwort abwarten zu können, die
Feindſeligkeiten zu Land und zur See nicht vor dem 3 April beginnen laſ-
ſen werde, falls dem Marſch der dentſchen Truppen Einhalt geſchehe.
Auf letztere Bedingung konnte bei der Kürze der Friſt ſo wenig eingegan-
gen werden, als auf die Vorſchläge ſelbſt, in welchen die Forderungen
Dänemarks weiter gehen als in allen früheren. Jener Termin iſt nun
abgelaufen; der Krieg kann wieder beginnen; vielleicht haben die Feind-
ſeligkeiten in dieſem Augeblicke ſchon begonnen. Da aber die däniſche Re-
gierung fortwährend verſichert daß ungeachtet der Kündigung des Waf-
fenſtillſtandes die Erneuerung der Feindſeligkeiten nicht in ihrer Abſicht
liege, ſo wird nicht der bloße Ablauf des Waffenſtillſtandes, ſondern erſt
ein wirklicher Angriff Dänemarks die Entſcheidung der Waffen hervorru-
fen. Die proviſoriſche Centralgewalt hat ihr Beſtreben auf die Erzie-
lung eines für beide ſtreitende Theile billigen, die conteſtirten Rechte
vermittelnden Friedens gerichtet; ſie hat im letzten Augenblicke noch Europa
ein Pfand ihrer Friedensliebe dadurch dargebracht daß der Befehlshaber
des deutſchen Operationscorps, als welcher der königl preußiſche Gene-
ral-Lieutenant v. Prittwitz ernannt iſt, die Weiſung erhalten hat ſei-
nerſeits nicht anzugreifen, ſondern in der Vertheidigungsſtellung zu ver-
harren, ſolange kein Angriff von Seiten Dänemarks erfolgt. Die in
Folge des Vertrags von Malmö eingeſetzte gemeinſame Regierung der
Herzogthümer hat ihr Amt niedergelegt, nachdem mit Ablauf dieſes Ver-
trages ihre Vollmacht erloſchen war. Es iſt daher von Seiten der pro-
viſoriſchen Centralgewalt, welcher die Sorge für die vorläuſige Verwal-
tung der Herzogthümer obliegt, eine Statthalterſchaft eingeſetzt worden,
welcher die Ausübung ſämmtlicher Regierungsrechte bis zum Abſchluß
eines Friedens, mit Vorbehalt der Rechte des Landesherrn, unter Zu-
ſtimmung der ſchleswig-holſteiniſchen Landesverſammlung übertragen wor-
den iſt.“


So eben iſt in „amtlicher Aus
gabe“ und in der am 29 März d. J. von der deutſchen Reichsverſammlung
beſchloſſenen Form „die Verfaſſung des deutſchen Reichs“ bei C. Krebs-
Schmitt dahier im Druck erſchienen. Der Eingang lautet danach: „Die
deutſche verfaſſunggebende Nationalverſammlung hat beſchloſſen und ver-
kündigt als Reichsverfaſſung:“ folgt der Wortlaut der Verfaſſung, am
Schluß „zur Beurkundung“ unterzeichnet von 366 Abgeordneten zur deut-
ſchen Reichsverſammlung. Bei der Kaiſerwahl waren 538 Abgeordnete
in der Paulskirche anweſend. Mithin haben mindeſtens 172 Abgeordnete
die Reichsverfaſſung nicht unterzeichnet; unter ihnen die weitaus überwie-
gende Mehrzahl der Oeſterreicher, Hrn. v. Schmerling an der Spitze. Im
übrigen finden wir in den Unterſchriften, welche die Reichsverfaſſung als
endgültig uns verkündigt, alle Parteien und Fractionen der Reichsver-
ſammlung von der äußerſten Rechten bis zu der äußerſten Linken ſchon
durch ihre bekannten Führer vertreten. Als die prägnanteſten heben wir
die Namen v. Radowitz, Gfrörer, Karl Vogt und Ludwig Simon hervor.
(Fr. O. P. A. Z.)


Eine in der Frankfurter Sitzung vom 3
April abgedruckte Erklärung des Hrn. Abgeordneten von Bothmer und
Genoſſen enthält unter vielen andern unrichtigen Behauptungen auch die:
daß die Schleswiger Deputirten bei der Frage über die Erblichkeit den
Ausſchlag gegeben hätten. Die Erklärung will aber nicht prüfen ob ſie
das durften oder nicht, die Frankfurter Zeitung läßt den Paſſus aber mit
geſperrter Schrift drucken. Wir find der Meinung daß die von der Na-
tionalverſammlung als legitim anerkannten Deputirten Schleswigs ſo gut
hier wie bei jeder andern Frage den Ausſchlag geben durften, bemerken
aber daß ſie es nicht gethan haben. Für die Erblichkeit ſtimmten von den
Abgeordneten aus Schleswig: Esmarch, Francke, Michelſen, gegen die-
ſelbe Gülich. Wenn man dieſe Stimmen in Abzug brächte, würde alſo
die Majorität um zwei geringer ſeyn. (D. Ztg.)

[Spaltenumbruch]
Württemberg.

Während die
Kammer in der letzten Woche über Abänderungen des Gemeindegeſetzes
den Grundrechten und den Anſichten gemäß berieth welche ſeit dem März
des vergangenen Jahres zur Geltung gelangten, wurde die Regierung ge-
drängt das neue Wahlgeſetz noch vor den Oſterferien einzubringen. Dieß
wurde zugeſagt, indeß die Abweſenheit Römers bei den wichtigeren Ver-
handlungen in Frankfurt hat noch einen Verzug von einigen Tagen ver-
anlaßt, und der Geſetzentwurf iſt jetzt während der Oſterferien der betref-
fenden Commiſſion übergeben. Derſelbe betrifft zugleich die Wahlen und
den Geſchäftsbereich der nächſten Verſammlung; er iſt in ſolcher Weiſe
verfaßt daß die Regierung an der äußerſten Linken der zweiten Kammer
und an der Mehrheit der erſten allem Anſchein nach Oppoſition finden
wird. Die Hauptbeſtimmungen find folgende: die Wähler beſtehen aus
allen Unbeſcholtenen die eine directe Steuer, oder eine ſolche welche der-
ſelben entſpricht (Beſoldurgs-, Penſionsal züge u. ſ. w.) bezahlen; aus-
genommen find ſolche über welche Gant verhängt wurde, welche eine Ge-
fängnißſtrafe abbüßen, und andere welche in den Wahlgeſetzen überall
ausgeſchloſſen werden. Hinſichtlich der Wählbarkeit findet ſich eben ſo wie
in dem bisher geltenden Geſetz keine weſentliche Beſchränkung. Je zwei
Oberämter ſollen 3 Abgeordnete ernennen; die Zahl derſelben wäre 96,
ſo daß ungefähr die bisberige Anzahl der Mitglieder bleiben würde; die
Abſtimmung ſoll ſchriftlich und geheim ſeyn, indem jeder Wähler 3 Ab-
geordnete aufzeichnet und ein Wahlcommiſſär dieſelben ungeleſen in die
Urne wirſt. Die nächſte geſetz gebende Verſammlung würde aus einer Kam-
mer beſtehen und den früheren Erklärungen Römers gemäß die Reviſion der
Verfaſſung nach den Grundrechten und Reichsgeſetzen ausführen, aber ſich
lediglich auf die von der Regierung eingebrachten Vorlagen beſchränken —
eine Beſtimmung worüber die äußerſte Linke ohne Zweifel eben ſo gereizt
ſeyn wird, wie über die Beſchränkungen des Wahlrechts auf die Steuer-
pflichtigen, obgleich jeder der nicht gänzlich mittellos iſt und von der
Gemeinde nicht unterhalten wird, ſowie ſicherlich jeder der eine ſelb-
ſtändige Stellung einnimmt, die eine oder die andere directe Steuer be-
zahlt, ſo daß dem Reichsgeſetz Genüge geſchehen iſt. — Hinſichtlich der
letzten Beſchlüſſe der Reichsverſammlung herrſcht kein Zweifel daß die
hieſige Stimmung dieſelben im ganzen nicht günſtig aufgenommen hat. Der
Abgeordnete für Stuttgart ſtimmte ſicherlich nach ſeiner Ueberzeugung, aber
nicht nach den Anſichten der Mehrzahl ſeiner Wähler; indeß der Unmuth
tritt vorerſt nicht entſchieden hervor; man wird die nächſte Zukunft ab-
warten. In dieſer Richtung äußerte ſich auch ein Mitglied der Kammer
welches auf der äußerſten Linken ſitzt, vor einigen Tagen in demjenigen
Club worin die Abneigung gegen das ſogenannte Klein-Deutſchland
und überhaupt gegen die Mehrheit der Reichsverſammlung ſeit dem Waf-
fenſtillſtand von Malmö ſich oft genug als entſchieden zeigte — ein
Club der übrigens nicht allein aus der äußerſten Linken, ſondern auch
aus Miniſteriellen beſteht, und deſſen Verhandlungen ſeit dem Welcker’ſchen
Antrage im Publicum mehr beachtet wurden wie vorher. In Ober-
ſchwaben ſoll die Gereiztheit weit ſtärker ſeyn wie hier und in der
Umgegend.

K. Sachſen.

Sie werden hören wol-
len was man in Sachſen zu der — kleindeutſchen Kaiſerpalingeneſis ſagt.
Unſre Kammern, um von dem einen Gipfelpunkt der getheilten Staats-
gewalten anzufangen, haben vergeblich einen Erguß ihres-Interpellations-
bedürfniſſes über die deutſche Tagesfrage erwarten laſſen; es treten von
heute Oſterferien ein. Dieſes großdeutſche Schweigen ſcheint darauf hin-
zudeuten daß von der Frankfurter Linken die Parole noch nicht ausgege-
ben iſt. Die Regierung hatte vor einer Erklärung des gewählten Ober-
hauptes über die Modalität der Annahme natürlich keine Veranlaſſung
bezügliche Anträge an die Kammern zu bringen. Die öffentliche Mei-
nung — ſie hat geſchwiegen, nicht etwa aus abſichtlicher Rückhaltung,
nicht in Folge politiſcher Blaſtrtheit, auch nicht wegen jenes von der Lan-
destheilung datirenden Grolles gegen Preußen — nein, weil ihr Schiff
nicht mehr ſtolz mit aller Leinwand vor dem friſchen Winde des neu er-
wachten Nationalitätsgefühles die Wogen der Tagesereigniſſe durchſchnei-
det, weil die Segel anfangen gegen Raaen und Tauwerk zu flaggen und
aus dem ſteten Gange die Bewegung in ein nachgiebiges Schwanken auf
den ausrollenden Wellen gefallen iſt. Ein gefährlicher Wendepunkt, wo
Geiſter des Zuwartens in die Speichen des Steuerrades zu greifen an der
Zeit finden könnten, um gegen den Wind zu laviren! Wäre das beſchloſ-
ſene Erbkaiſerthum der nothwendige, unentbehrliche Schlußſtein der deut-
ſchen Verfaſſung — gewiß würde der inſtinctive politiſche Sinn freudige
Zuſtimmung nachgerufen, ſie im Vereinsleben, in der Preſſe verkündet
haben. Nichts von alle dem; Radetzky’s Sieg über das piemonteſiſche
Heer ſcheint wenigſtens hier das politiſche Intereſſe ledendiger angeregt
zu haben als die deutſche Kaiſerwahl, welche gleichzeitig von den Blättern
gemeldet ward. Jenes eine raſche, lebensvolle, erfolgreiche Waffenthat —

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[1498/0002] tere Unterhandlungen auf dieſen vorläufigen Zweck gerichtet ſeyen. Auf die Nachricht von der Kündigung des Waffenſtillſtandes hatte nämlich das Reichsminiſterium an die großbritanniſche Regierung die Anfrage ge- richtet: ob letztere die Verſicherung ertheilen könne während der Dauer der unter ihrer Vermittlung geführten Friedensunterhandlung den Wie- derbeginn der Feindſeligkeiten nicht zugeben, und nöthigenfalls mit allen erforderlichen Mitteln verhindern zu wollen. Erſt nachdem die vermittelnde Macht erklärt hatte eine ſolche Verſicherung nicht ertheilen zu können, ſetzte die Centralgewalt die zur Abwehr des drohenden Angriffs er- forderliche Truppenmacht in Bewegung, und ließ dieſe Truppen in die Stellungen einrücken welche dieſelben nach Art. 2 des Mal- möer Vertrags nach erfolgter Kündigung des Waffenſtillſtandes wieder einzunehmen haben. Die vermittelnde Macht vorfolgte zwar ihre angele- gentlichen Bemühungen eine angemeſſene vertragsmäßige Verlängerung der Waffenruhe zu erwirken, wie ſie zur gedeihlichen Führung und Be- endigung der Friedensverhandlung erforderlich war; aber es ſetzten ſich dieſen Bemühungen unzuläſſige und ſtets geſteigerte Anſprüche Däne- marks entgegen, und ſie hatten keinen andern Erfolg als daß am 25 v. M. dem Reichsminiſterium neue Vorſchläge zum Abſchluſſe von Frie- denspräliminarien aus Kopenhagen mit dem Benlerken zugegangen waren: daß die däniſche Regierung, um die Antwort abwarten zu können, die Feindſeligkeiten zu Land und zur See nicht vor dem 3 April beginnen laſ- ſen werde, falls dem Marſch der dentſchen Truppen Einhalt geſchehe. Auf letztere Bedingung konnte bei der Kürze der Friſt ſo wenig eingegan- gen werden, als auf die Vorſchläge ſelbſt, in welchen die Forderungen Dänemarks weiter gehen als in allen früheren. Jener Termin iſt nun abgelaufen; der Krieg kann wieder beginnen; vielleicht haben die Feind- ſeligkeiten in dieſem Augeblicke ſchon begonnen. Da aber die däniſche Re- gierung fortwährend verſichert daß ungeachtet der Kündigung des Waf- fenſtillſtandes die Erneuerung der Feindſeligkeiten nicht in ihrer Abſicht liege, ſo wird nicht der bloße Ablauf des Waffenſtillſtandes, ſondern erſt ein wirklicher Angriff Dänemarks die Entſcheidung der Waffen hervorru- fen. Die proviſoriſche Centralgewalt hat ihr Beſtreben auf die Erzie- lung eines für beide ſtreitende Theile billigen, die conteſtirten Rechte vermittelnden Friedens gerichtet; ſie hat im letzten Augenblicke noch Europa ein Pfand ihrer Friedensliebe dadurch dargebracht daß der Befehlshaber des deutſchen Operationscorps, als welcher der königl preußiſche Gene- ral-Lieutenant v. Prittwitz ernannt iſt, die Weiſung erhalten hat ſei- nerſeits nicht anzugreifen, ſondern in der Vertheidigungsſtellung zu ver- harren, ſolange kein Angriff von Seiten Dänemarks erfolgt. Die in Folge des Vertrags von Malmö eingeſetzte gemeinſame Regierung der Herzogthümer hat ihr Amt niedergelegt, nachdem mit Ablauf dieſes Ver- trages ihre Vollmacht erloſchen war. Es iſt daher von Seiten der pro- viſoriſchen Centralgewalt, welcher die Sorge für die vorläuſige Verwal- tung der Herzogthümer obliegt, eine Statthalterſchaft eingeſetzt worden, welcher die Ausübung ſämmtlicher Regierungsrechte bis zum Abſchluß eines Friedens, mit Vorbehalt der Rechte des Landesherrn, unter Zu- ſtimmung der ſchleswig-holſteiniſchen Landesverſammlung übertragen wor- den iſt.“ Frankfurt a. M., 4 April. So eben iſt in „amtlicher Aus gabe“ und in der am 29 März d. J. von der deutſchen Reichsverſammlung beſchloſſenen Form „die Verfaſſung des deutſchen Reichs“ bei C. Krebs- Schmitt dahier im Druck erſchienen. Der Eingang lautet danach: „Die deutſche verfaſſunggebende Nationalverſammlung hat beſchloſſen und ver- kündigt als Reichsverfaſſung:“ folgt der Wortlaut der Verfaſſung, am Schluß „zur Beurkundung“ unterzeichnet von 366 Abgeordneten zur deut- ſchen Reichsverſammlung. Bei der Kaiſerwahl waren 538 Abgeordnete in der Paulskirche anweſend. Mithin haben mindeſtens 172 Abgeordnete die Reichsverfaſſung nicht unterzeichnet; unter ihnen die weitaus überwie- gende Mehrzahl der Oeſterreicher, Hrn. v. Schmerling an der Spitze. Im übrigen finden wir in den Unterſchriften, welche die Reichsverfaſſung als endgültig uns verkündigt, alle Parteien und Fractionen der Reichsver- ſammlung von der äußerſten Rechten bis zu der äußerſten Linken ſchon durch ihre bekannten Führer vertreten. Als die prägnanteſten heben wir die Namen v. Radowitz, Gfrörer, Karl Vogt und Ludwig Simon hervor. (Fr. O. P. A. Z.) Frankfurt, 3 April. Eine in der Frankfurter Sitzung vom 3 April abgedruckte Erklärung des Hrn. Abgeordneten von Bothmer und Genoſſen enthält unter vielen andern unrichtigen Behauptungen auch die: daß die Schleswiger Deputirten bei der Frage über die Erblichkeit den Ausſchlag gegeben hätten. Die Erklärung will aber nicht prüfen ob ſie das durften oder nicht, die Frankfurter Zeitung läßt den Paſſus aber mit geſperrter Schrift drucken. Wir find der Meinung daß die von der Na- tionalverſammlung als legitim anerkannten Deputirten Schleswigs ſo gut hier wie bei jeder andern Frage den Ausſchlag geben durften, bemerken aber daß ſie es nicht gethan haben. Für die Erblichkeit ſtimmten von den Abgeordneten aus Schleswig: Esmarch, Francke, Michelſen, gegen die- ſelbe Gülich. Wenn man dieſe Stimmen in Abzug brächte, würde alſo die Majorität um zwei geringer ſeyn. (D. Ztg.) Württemberg. *** Stuttgart, 4 April. Während die Kammer in der letzten Woche über Abänderungen des Gemeindegeſetzes den Grundrechten und den Anſichten gemäß berieth welche ſeit dem März des vergangenen Jahres zur Geltung gelangten, wurde die Regierung ge- drängt das neue Wahlgeſetz noch vor den Oſterferien einzubringen. Dieß wurde zugeſagt, indeß die Abweſenheit Römers bei den wichtigeren Ver- handlungen in Frankfurt hat noch einen Verzug von einigen Tagen ver- anlaßt, und der Geſetzentwurf iſt jetzt während der Oſterferien der betref- fenden Commiſſion übergeben. Derſelbe betrifft zugleich die Wahlen und den Geſchäftsbereich der nächſten Verſammlung; er iſt in ſolcher Weiſe verfaßt daß die Regierung an der äußerſten Linken der zweiten Kammer und an der Mehrheit der erſten allem Anſchein nach Oppoſition finden wird. Die Hauptbeſtimmungen find folgende: die Wähler beſtehen aus allen Unbeſcholtenen die eine directe Steuer, oder eine ſolche welche der- ſelben entſpricht (Beſoldurgs-, Penſionsal züge u. ſ. w.) bezahlen; aus- genommen find ſolche über welche Gant verhängt wurde, welche eine Ge- fängnißſtrafe abbüßen, und andere welche in den Wahlgeſetzen überall ausgeſchloſſen werden. Hinſichtlich der Wählbarkeit findet ſich eben ſo wie in dem bisher geltenden Geſetz keine weſentliche Beſchränkung. Je zwei Oberämter ſollen 3 Abgeordnete ernennen; die Zahl derſelben wäre 96, ſo daß ungefähr die bisberige Anzahl der Mitglieder bleiben würde; die Abſtimmung ſoll ſchriftlich und geheim ſeyn, indem jeder Wähler 3 Ab- geordnete aufzeichnet und ein Wahlcommiſſär dieſelben ungeleſen in die Urne wirſt. Die nächſte geſetz gebende Verſammlung würde aus einer Kam- mer beſtehen und den früheren Erklärungen Römers gemäß die Reviſion der Verfaſſung nach den Grundrechten und Reichsgeſetzen ausführen, aber ſich lediglich auf die von der Regierung eingebrachten Vorlagen beſchränken — eine Beſtimmung worüber die äußerſte Linke ohne Zweifel eben ſo gereizt ſeyn wird, wie über die Beſchränkungen des Wahlrechts auf die Steuer- pflichtigen, obgleich jeder der nicht gänzlich mittellos iſt und von der Gemeinde nicht unterhalten wird, ſowie ſicherlich jeder der eine ſelb- ſtändige Stellung einnimmt, die eine oder die andere directe Steuer be- zahlt, ſo daß dem Reichsgeſetz Genüge geſchehen iſt. — Hinſichtlich der letzten Beſchlüſſe der Reichsverſammlung herrſcht kein Zweifel daß die hieſige Stimmung dieſelben im ganzen nicht günſtig aufgenommen hat. Der Abgeordnete für Stuttgart ſtimmte ſicherlich nach ſeiner Ueberzeugung, aber nicht nach den Anſichten der Mehrzahl ſeiner Wähler; indeß der Unmuth tritt vorerſt nicht entſchieden hervor; man wird die nächſte Zukunft ab- warten. In dieſer Richtung äußerte ſich auch ein Mitglied der Kammer welches auf der äußerſten Linken ſitzt, vor einigen Tagen in demjenigen Club worin die Abneigung gegen das ſogenannte Klein-Deutſchland und überhaupt gegen die Mehrheit der Reichsverſammlung ſeit dem Waf- fenſtillſtand von Malmö ſich oft genug als entſchieden zeigte — ein Club der übrigens nicht allein aus der äußerſten Linken, ſondern auch aus Miniſteriellen beſteht, und deſſen Verhandlungen ſeit dem Welcker’ſchen Antrage im Publicum mehr beachtet wurden wie vorher. In Ober- ſchwaben ſoll die Gereiztheit weit ſtärker ſeyn wie hier und in der Umgegend. K. Sachſen. ⫶ Dresden, 3 April. Sie werden hören wol- len was man in Sachſen zu der — kleindeutſchen Kaiſerpalingeneſis ſagt. Unſre Kammern, um von dem einen Gipfelpunkt der getheilten Staats- gewalten anzufangen, haben vergeblich einen Erguß ihres-Interpellations- bedürfniſſes über die deutſche Tagesfrage erwarten laſſen; es treten von heute Oſterferien ein. Dieſes großdeutſche Schweigen ſcheint darauf hin- zudeuten daß von der Frankfurter Linken die Parole noch nicht ausgege- ben iſt. Die Regierung hatte vor einer Erklärung des gewählten Ober- hauptes über die Modalität der Annahme natürlich keine Veranlaſſung bezügliche Anträge an die Kammern zu bringen. Die öffentliche Mei- nung — ſie hat geſchwiegen, nicht etwa aus abſichtlicher Rückhaltung, nicht in Folge politiſcher Blaſtrtheit, auch nicht wegen jenes von der Lan- destheilung datirenden Grolles gegen Preußen — nein, weil ihr Schiff nicht mehr ſtolz mit aller Leinwand vor dem friſchen Winde des neu er- wachten Nationalitätsgefühles die Wogen der Tagesereigniſſe durchſchnei- det, weil die Segel anfangen gegen Raaen und Tauwerk zu flaggen und aus dem ſteten Gange die Bewegung in ein nachgiebiges Schwanken auf den ausrollenden Wellen gefallen iſt. Ein gefährlicher Wendepunkt, wo Geiſter des Zuwartens in die Speichen des Steuerrades zu greifen an der Zeit finden könnten, um gegen den Wind zu laviren! Wäre das beſchloſ- ſene Erbkaiſerthum der nothwendige, unentbehrliche Schlußſtein der deut- ſchen Verfaſſung — gewiß würde der inſtinctive politiſche Sinn freudige Zuſtimmung nachgerufen, ſie im Vereinsleben, in der Preſſe verkündet haben. Nichts von alle dem; Radetzky’s Sieg über das piemonteſiſche Heer ſcheint wenigſtens hier das politiſche Intereſſe ledendiger angeregt zu haben als die deutſche Kaiſerwahl, welche gleichzeitig von den Blättern gemeldet ward. Jenes eine raſche, lebensvolle, erfolgreiche Waffenthat —

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-09-09T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 98, 8. April 1849, S. 1498. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine98_1849/2>, abgerufen am 24.11.2024.