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Allgemeine Zeitung, Nr. 96, 6. April 1849.

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[Spaltenumbruch] schließen find nicht einmal ein paar Regimenter nöthig. Aber was dann
weiter? Soll man ein neues Parlament einberufen? Das hieße das schon
jetzt unerträglich gewordene Provisorium auf unbestimmte Zeit verlän-
gern. Und mit welcher Aussicht auf einen "bessern" Erfolg! Oder sollen
sich die Regierungen über die Octrohirung einer Verfassung verständigen?
Ich begreife daß in den Cabinetten Stimmen in diesem Sinne laut wer-
den, nimmermehr aber werde ich glauben daß auch nur der kleinste Theil
des deutschen Volks mit denselben einverstanden seyn könne. Und wer
ist unter uns der sich einbildete daß die deutsche Nation sich bei einer
neuen Bundesacte beruhigen würde, wie sie etwa aus den Beschlüssen der
Regierungen hervorgehen könnte? Aus ein paar verlorenen Worten die
in den Jahren 1813 und 1815 gesprochen und geschrieben wurden, hat sich
Deutschland seinen gegenwärtigen öffentlichen Rechtszustand Stein für
Stein unermüdlich aufgebaut, und ihr könntet träumen daß eine mit allen
Merkmalen der Gültigkeit ausgestattete Verfassung, die dem Bedürfnisse
der Freiheit ebenso vollständige Befriedigung gewährleistet wie dem Be-
dürfnisse der Einheit, der nationalen Macht und Größe, ihr könntet träu-
men daß sich diese Verfassung jemals werde in Vergessenheit bringen las-
sen? Es gibt keinen Staatsmann, es gibt nicht einmal einen Hofmenschen
der beschränkt genug wäre um nicht zu begreifen daß die Reichsverfassung
früher oder später, mit oder ohne blutige Kämpfe lebendig werden wird.
Aber einstweilen, kann man einwenden, etwa auf ein halbes Menschenalter
hinaus, so lange daß die Sündfluth mit einiger Wahrscheinlichkeit erst
"nach uns" eintrete, so lange wären die bittern Nothwendigkeiten der
Reichsverfassung durch Macht und Klugheit denn doch wohl noch hintan-
zuhalten. Ich will die Möglichkeit davon nicht abstreiten, allein das Wie
sehe ich nicht. Ich habe hundert Stimmen gehört welche die Reichsver-
fassung auf das heftigste anfeinden, und nicht eine einzige die auch nur
einen entfernten Vorschlag über das gemacht hätte was in der gegenwär-
tigen Lage der Dinge an die Stelle derselben zu setzen wäre. Was soll
geschehen? sprecht, ihr Herren! Wenn einer von euch einen Rath weiß der
nicht auf geradem Wege ins Chaos führt, er wolle ihn dem geängstigten
Theile der deutschen Welt nicht vorenthalten. Aber sie wissen nichts als
zu verneinen und zu schweigen.

Der alte Jahn macht in der Deutschen Ztg. die Kaiserfrage fol-
gendermaßen ab:

"Eure Frankfurter schwarzgelbe Herbstzeitung zerbricht
sich ihren überalpischen Schlangenkopf mit dem Räthsel von Annehmen
und Ablehnen. Eine wahre ochsenschaftliche Zweifelgröße! Die Sache
steht einfach so: der erwählte Kaiser kann Ja sagen, aber zum Nein hat er
nicht Fug noch Recht. Wäre die Wahl auf eine Frist einiger Jahre, oder
auf Lebensdauer, so wäre sie rein persönlich. Niemand würde dem Er-
wählten verdenken wenn er kurz abbräche: "Eine große Würde, eine ge-
fährliche Würde, ich bedanke mich." Dagegen wären auch beide Kammern
des Preußenstaats. Aber die Sache steht nunmehr anders. Durch die
Erblichkeit ist das Preußenvolk gesichert daß es nicht für augenblicklichen
Herrscherglanz Gut und Blut zu opfern hat, wie vormals Sachsen bei Po-
len. Die Erblichkeit hebt die Selbstentscheidung des Königs auf. Sie
ist Landesfrage dadurch geworden, und zugleich Hohenzollernsche Haus-
frage. Ein einzelner darf als Geschlechtshaupt doch den Nachkommen,
den Mitbeerbten nichts vergeben. Er ist nur Verwalter und Nutznießer
seines Stammgutes. Und ist er dazu nicht mit Leibeserben gesegnet, so
wird dadurch sein Recht um so beschränkter. Da hört sein eigener Wille
auf. Seine besondere Meinung darf dann noch weniger mit dem Vor-
theil und Wohl des Landes und Hauses in Widerspruch gerathen."

F. L. Jahn.

Erklärung des Abgeordneten v. Radowitz und Genossen.

"Die Unterzeichneten haben an dem Wahlact theilgenommen, weil sie da-
für halten daß, nachdem gegen ihre Ansicht die Nationalversammlung den
Beschluß hiezu gefaßt hat, sie sich ihres Stimmrechtes nicht begeben dürf-
ten. Treu der Ueberzeugung die sie vom Beginn der Verfassungsarbeit
an geleitet hat, erklären sie jedoch im Angesicht der Nation: daß sie der
Versammlung nicht das Recht zuerkennen die Verfassung des Reiches end-
gültig zu beschließen und dessen Krone zu vergeben, sondern daß die Rechts-
beständigkeit dieser Handlungen von der freien Zustimmung der deutschen
Regierungen abhängig ist. Sie legen diese ausdrückliche Verwahrung in
das Protokoll der heutigen Sitzung nieder, damit zu keiner Zeit ein Zwei-
fel darüber obwalte daß jenes gute Recht der Regierungen nicht ohne
Vertretung in der Nationalversammlung geblieben sey. v. Radowitz;
Naumann; v. Treskow; Deetz; Merck; v. Schrötter; v. Wedemeyer;
Grävell; Schultze von Potsdam; v. Boddien; Schlüter; v. Selasinsky;
Oertel; Kutzen; v. Selchow.

Erklärung des Abgeordneten Jürgens.

"Den betreffenden
Mehrheitsbeschlüssen der Nationalversammlung mich unterwerfend, und
in der Ueberzeugung daß ich meines Stimmrechts mich nicht begeben dürfe,
habe ich an der Wahl eines erblichen Oberhaupts theilgenommen, schließe
[Spaltenumbruch] mich aber der deßfallsigen Erklärung der Abgeordneten v. Radowitz und
Genossen hiemit an." --

Frankfurt a. M., den 28 März 1849. K.
Jürgens.

Erklärung des Abgeordneten Nauwerck und Genossen.

Wir Unterzeichneten erklären hiemit daß wir uns als deutsche Volksver-
treter hauptsächlich aus dem Grunde der Wahl eines deutschen Erbkaisers
enthalten haben, weil wir die erbmonarchische Regierungsform für die
unglücklichste und verderblichste halten welche für das ganze deutsche Va-
terland geschaffen werden konnte. Unter den jetzigen Umständen legt uns
schon allein die Rücksicht auf die Deutschen in Oesterreich, welche von
Rechtswegen zu Deutschland gehören, die beilige Gewissenspflicht auf zur
Errichtung eines Erbkaiserthums, d. h. zur Zerreißung Deutschlands in
keinerlei Weise die Hand zu bieten. Nauwerck; Würth von Sigmarin-
gen; Schmitt von Kaiserslautern; Schlöffel; Reinhard; Pattai; Held-
mann; Stark; Damm; Hedrich; Schulz von Darmstadt; Demel; Lang-
bein; Günther; Fehrenbach; Junghanns; Hoffbauer; Schlütter; Jopp;
Zimmermann von Stuttgart; Berger; Schmidt von Löwenberg; Titus;
Mareck; Reinstein; Dietsch; Hönniger.

Erklärung des Abgeordneten Umbscheiden und Genossen.

Die Unterzeichneten waren fortwährend eifrig bestrebt der Schaffung ei-
ner erblichen Kaiserwürde, sowie der Abtrennung der deutsch-österreichi-
schen Provinzen von Deutschland entgegenzuwirken. Es war vorherzuse-
hen daß bei der heute vollzogenen Kaiserwahl die meisten Stimmen der
Reichsversammlung sich auf den jetzt regierenden König von Preußen ver-
einigen würden, welchem die Unterzeichneten ihre Stimme zu geben mit
ihrem bisherigen Wirken unvereinbar fanden. Sie hatten daher nur die
Wahl entweder der Abstimmung sich zu enthalten, oder im Verein mit
andern Abgeordneten einen Gegencandidaten aufzustellen. Da letzteres
das Wohl des Baterlandes möglicherweise schwer gefährden konnte, war
es das Gebot der Pflicht den ersten Weg, den des Nichtwählens, einzu-
schlagen. Umbscheiden; Pfahler; Schott; Haggenmüller; Fallmerayer;
Tafel von Stuttgart; Strache; Kudlich; Frisch; Roßmäßler; Spatz;
Giskra; Blumröder; Rheinwald; Mareck; Jopp; Schüler von Jena;
Rank; Riehl; Fetzer; Nägele; Nagel von Bahlingen; Vogt; Stockin-
ger; Scharre; Lauk; Geigel.

Außer obigen Erklärungen und den ähnlichen die wir schon früher
mittheilten, finden sich in den Frankfurter Blättern noch besondere Erklä-
rungen gegen das preußische Erbkaiserthum, und besondere Wahrungen
der Rechte Oesterreichs von Seite der Abgeordneten Hensel aus Camenz,
Winter, Ahrens etc.


Die großdeutsche Partei im en-
gern Sinne des Wortes (d. h. die Oesterreicher, Bayern etc., ohne Inbe-
griff der Linken) hat in einer gestern Abend gehaltenen Versammlung, in
welcher die nun weiter zu befolgende Taktik berathen wurde, folgende
zwei Beschlüsse gefaßt: erstens will sie eine detaillirte Darlegung all der
Vorgänge veröffentlichen die theils unmittelbar vor, theils auch während
der Kaiserwahl öffentlich und hinter den Coulissen stattgefunden haben.
Der Redacteur der mit vielem Geschick und großem Fleiß geschriebenen
großdeutschen Parlamentscorrespondenz. Hr. Wuttke (aus Leipzig), ist
mit der Ausarbeitung dieser Darlegung beauftragt worden. Der zweite
zunächst nur die Oesterreicher betreffende Beschluß ist das Einsenden einer
Immediateingabe an den Kaiser Franz Joseph, worin Sr. Maj. ganz frei
und offen, vom wahrhaft deutschen Standpunkte aus, die Rücksichtslosig-
keit dargelegt werden soll die sich in der octroyirten österreichischen Ver-
fassung in Bezug auf Deutsch-Oesterreich wegen seines Verhältnisses zum
übrigen Deutschland beurkundet; zugleich mit der eindringlichen Bitte die-
sem Uebelstand durch Abänderung einzelner Punkte insoweit Rechnung tra-
gen zu wollen als es unumgänglich nöthig ist, um dadurch den innigsten
Anschluß Deutsch-Oesterreichs an das neuerstehende deutsche Reich zu er-
möglichen, weil im Ernste doch nur von einem engen staatenbund-
lichen, nie und nimmer aber von einem bundesstaatlichen Verhält-
niß Deutschlands zu den nichtdeutschen Kronländern Oesterreichs die Rede
seyn könne. Wie leicht zu erkennen, ist diese Immediateingabe, wenn
nicht der Form doch dem Wesen nach, eine Protestation gegen die neuver-
liehene Verfassung für die "eine und untheilbare" Gesammtmonarchie
Oesterreich, mithin ein sehr beachtens- und anerkennenswerther Schritt
der Vertreter des deutsch-österreichischen Volks in der deutschen National-
versammlung, ein Beweis ihrer deutschen Gesinnung, mit einem Wort:
ein Schritt von dem nur zu bedauern ist daß er erst jetzt geschieht statt --
wie man gehofft hatte -- gleich im ersten Augenblick zu geschehen, als die
neue österreichische Verfassung publicirt war. Ein Act der vor drei Wo-
chen (zu einer Zeit als wirklich der Abgeordnete Giskra diesen Antrag
stellte, damals aber an der Schwäche vieler seiner Landsleute scheiterte)
freudig als eine dem schwarz-gelben Particularismus gegenübergehaltene
deutsche That begrüßt worden wäre, muß jetzt nothwendig bloß als eine

[Spaltenumbruch] ſchließen find nicht einmal ein paar Regimenter nöthig. Aber was dann
weiter? Soll man ein neues Parlament einberufen? Das hieße das ſchon
jetzt unerträglich gewordene Proviſorium auf unbeſtimmte Zeit verlän-
gern. Und mit welcher Ausſicht auf einen „beſſern“ Erfolg! Oder ſollen
ſich die Regierungen über die Octrohirung einer Verfaſſung verſtändigen?
Ich begreife daß in den Cabinetten Stimmen in dieſem Sinne laut wer-
den, nimmermehr aber werde ich glauben daß auch nur der kleinſte Theil
des deutſchen Volks mit denſelben einverſtanden ſeyn könne. Und wer
iſt unter uns der ſich einbildete daß die deutſche Nation ſich bei einer
neuen Bundesacte beruhigen würde, wie ſie etwa aus den Beſchlüſſen der
Regierungen hervorgehen könnte? Aus ein paar verlorenen Worten die
in den Jahren 1813 und 1815 geſprochen und geſchrieben wurden, hat ſich
Deutſchland ſeinen gegenwärtigen öffentlichen Rechtszuſtand Stein für
Stein unermüdlich aufgebaut, und ihr könntet träumen daß eine mit allen
Merkmalen der Gültigkeit ausgeſtattete Verfaſſung, die dem Bedürfniſſe
der Freiheit ebenſo vollſtändige Befriedigung gewährleiſtet wie dem Be-
dürfniſſe der Einheit, der nationalen Macht und Größe, ihr könntet träu-
men daß ſich dieſe Verfaſſung jemals werde in Vergeſſenheit bringen laſ-
ſen? Es gibt keinen Staatsmann, es gibt nicht einmal einen Hofmenſchen
der beſchränkt genug wäre um nicht zu begreifen daß die Reichsverfaſſung
früher oder ſpäter, mit oder ohne blutige Kämpfe lebendig werden wird.
Aber einſtweilen, kann man einwenden, etwa auf ein halbes Menſchenalter
hinaus, ſo lange daß die Sündfluth mit einiger Wahrſcheinlichkeit erſt
„nach uns“ eintrete, ſo lange wären die bittern Nothwendigkeiten der
Reichsverfaſſung durch Macht und Klugheit denn doch wohl noch hintan-
zuhalten. Ich will die Möglichkeit davon nicht abſtreiten, allein das Wie
ſehe ich nicht. Ich habe hundert Stimmen gehört welche die Reichsver-
faſſung auf das heftigſte anfeinden, und nicht eine einzige die auch nur
einen entfernten Vorſchlag über das gemacht hätte was in der gegenwär-
tigen Lage der Dinge an die Stelle derſelben zu ſetzen wäre. Was ſoll
geſchehen? ſprecht, ihr Herren! Wenn einer von euch einen Rath weiß der
nicht auf geradem Wege ins Chaos führt, er wolle ihn dem geängſtigten
Theile der deutſchen Welt nicht vorenthalten. Aber ſie wiſſen nichts als
zu verneinen und zu ſchweigen.

Der alte Jahn macht in der Deutſchen Ztg. die Kaiſerfrage fol-
gendermaßen ab:

„Eure Frankfurter ſchwarzgelbe Herbſtzeitung zerbricht
ſich ihren überalpiſchen Schlangenkopf mit dem Räthſel von Annehmen
und Ablehnen. Eine wahre ochſenſchaftliche Zweifelgröße! Die Sache
ſteht einfach ſo: der erwählte Kaiſer kann Ja ſagen, aber zum Nein hat er
nicht Fug noch Recht. Wäre die Wahl auf eine Friſt einiger Jahre, oder
auf Lebensdauer, ſo wäre ſie rein perſönlich. Niemand würde dem Er-
wählten verdenken wenn er kurz abbräche: „Eine große Würde, eine ge-
fährliche Würde, ich bedanke mich.“ Dagegen wären auch beide Kammern
des Preußenſtaats. Aber die Sache ſteht nunmehr anders. Durch die
Erblichkeit iſt das Preußenvolk geſichert daß es nicht für augenblicklichen
Herrſcherglanz Gut und Blut zu opfern hat, wie vormals Sachſen bei Po-
len. Die Erblichkeit hebt die Selbſtentſcheidung des Königs auf. Sie
iſt Landesfrage dadurch geworden, und zugleich Hohenzollernſche Haus-
frage. Ein einzelner darf als Geſchlechtshaupt doch den Nachkommen,
den Mitbeerbten nichts vergeben. Er iſt nur Verwalter und Nutznießer
ſeines Stammgutes. Und iſt er dazu nicht mit Leibeserben geſegnet, ſo
wird dadurch ſein Recht um ſo beſchränkter. Da hört ſein eigener Wille
auf. Seine beſondere Meinung darf dann noch weniger mit dem Vor-
theil und Wohl des Landes und Hauſes in Widerſpruch gerathen.“

F. L. Jahn.

Erklärung des Abgeordneten v. Radowitz und Genoſſen.

„Die Unterzeichneten haben an dem Wahlact theilgenommen, weil ſie da-
für halten daß, nachdem gegen ihre Anſicht die Nationalverſammlung den
Beſchluß hiezu gefaßt hat, ſie ſich ihres Stimmrechtes nicht begeben dürf-
ten. Treu der Ueberzeugung die ſie vom Beginn der Verfaſſungsarbeit
an geleitet hat, erklären ſie jedoch im Angeſicht der Nation: daß ſie der
Verſammlung nicht das Recht zuerkennen die Verfaſſung des Reiches end-
gültig zu beſchließen und deſſen Krone zu vergeben, ſondern daß die Rechts-
beſtändigkeit dieſer Handlungen von der freien Zuſtimmung der deutſchen
Regierungen abhängig iſt. Sie legen dieſe ausdrückliche Verwahrung in
das Protokoll der heutigen Sitzung nieder, damit zu keiner Zeit ein Zwei-
fel darüber obwalte daß jenes gute Recht der Regierungen nicht ohne
Vertretung in der Nationalverſammlung geblieben ſey. v. Radowitz;
Naumann; v. Treskow; Deetz; Merck; v. Schrötter; v. Wedemeyer;
Grävell; Schultze von Potsdam; v. Boddien; Schlüter; v. Selaſinsky;
Oertel; Kutzen; v. Selchow.

Erklärung des Abgeordneten Jürgens.

„Den betreffenden
Mehrheitsbeſchlüſſen der Nationalverſammlung mich unterwerfend, und
in der Ueberzeugung daß ich meines Stimmrechts mich nicht begeben dürfe,
habe ich an der Wahl eines erblichen Oberhaupts theilgenommen, ſchließe
[Spaltenumbruch] mich aber der deßfallſigen Erklärung der Abgeordneten v. Radowitz und
Genoſſen hiemit an.“ —

Frankfurt a. M., den 28 März 1849. K.
Jürgens.

Erklärung des Abgeordneten Nauwerck und Genoſſen.

Wir Unterzeichneten erklären hiemit daß wir uns als deutſche Volksver-
treter hauptſächlich aus dem Grunde der Wahl eines deutſchen Erbkaiſers
enthalten haben, weil wir die erbmonarchiſche Regierungsform für die
unglücklichſte und verderblichſte halten welche für das ganze deutſche Va-
terland geſchaffen werden konnte. Unter den jetzigen Umſtänden legt uns
ſchon allein die Rückſicht auf die Deutſchen in Oeſterreich, welche von
Rechtswegen zu Deutſchland gehören, die beilige Gewiſſenspflicht auf zur
Errichtung eines Erbkaiſerthums, d. h. zur Zerreißung Deutſchlands in
keinerlei Weiſe die Hand zu bieten. Nauwerck; Würth von Sigmarin-
gen; Schmitt von Kaiſerslautern; Schlöffel; Reinhard; Pattai; Held-
mann; Stark; Damm; Hedrich; Schulz von Darmſtadt; Demel; Lang-
bein; Günther; Fehrenbach; Junghanns; Hoffbauer; Schlütter; Jopp;
Zimmermann von Stuttgart; Berger; Schmidt von Löwenberg; Titus;
Mareck; Reinſtein; Dietſch; Hönniger.

Erklärung des Abgeordneten Umbſcheiden und Genoſſen.

Die Unterzeichneten waren fortwährend eifrig beſtrebt der Schaffung ei-
ner erblichen Kaiſerwürde, ſowie der Abtrennung der deutſch-öſterreichi-
ſchen Provinzen von Deutſchland entgegenzuwirken. Es war vorherzuſe-
hen daß bei der heute vollzogenen Kaiſerwahl die meiſten Stimmen der
Reichsverſammlung ſich auf den jetzt regierenden König von Preußen ver-
einigen würden, welchem die Unterzeichneten ihre Stimme zu geben mit
ihrem bisherigen Wirken unvereinbar fanden. Sie hatten daher nur die
Wahl entweder der Abſtimmung ſich zu enthalten, oder im Verein mit
andern Abgeordneten einen Gegencandidaten aufzuſtellen. Da letzteres
das Wohl des Baterlandes möglicherweiſe ſchwer gefährden konnte, war
es das Gebot der Pflicht den erſten Weg, den des Nichtwählens, einzu-
ſchlagen. Umbſcheiden; Pfahler; Schott; Haggenmüller; Fallmerayer;
Tafel von Stuttgart; Strache; Kudlich; Friſch; Roßmäßler; Spatz;
Giskra; Blumröder; Rheinwald; Mareck; Jopp; Schüler von Jena;
Rank; Riehl; Fetzer; Nägele; Nagel von Bahlingen; Vogt; Stockin-
ger; Scharre; Lauk; Geigel.

Außer obigen Erklärungen und den ähnlichen die wir ſchon früher
mittheilten, finden ſich in den Frankfurter Blättern noch beſondere Erklä-
rungen gegen das preußiſche Erbkaiſerthum, und beſondere Wahrungen
der Rechte Oeſterreichs von Seite der Abgeordneten Henſel aus Camenz,
Winter, Ahrens ꝛc.


Die großdeutſche Partei im en-
gern Sinne des Wortes (d. h. die Oeſterreicher, Bayern ꝛc., ohne Inbe-
griff der Linken) hat in einer geſtern Abend gehaltenen Verſammlung, in
welcher die nun weiter zu befolgende Taktik berathen wurde, folgende
zwei Beſchlüſſe gefaßt: erſtens will ſie eine detaillirte Darlegung all der
Vorgänge veröffentlichen die theils unmittelbar vor, theils auch während
der Kaiſerwahl öffentlich und hinter den Couliſſen ſtattgefunden haben.
Der Redacteur der mit vielem Geſchick und großem Fleiß geſchriebenen
großdeutſchen Parlamentscorreſpondenz. Hr. Wuttke (aus Leipzig), iſt
mit der Ausarbeitung dieſer Darlegung beauftragt worden. Der zweite
zunächſt nur die Oeſterreicher betreffende Beſchluß iſt das Einſenden einer
Immediateingabe an den Kaiſer Franz Joſeph, worin Sr. Maj. ganz frei
und offen, vom wahrhaft deutſchen Standpunkte aus, die Rückſichtsloſig-
keit dargelegt werden ſoll die ſich in der octroyirten öſterreichiſchen Ver-
faſſung in Bezug auf Deutſch-Oeſterreich wegen ſeines Verhältniſſes zum
übrigen Deutſchland beurkundet; zugleich mit der eindringlichen Bitte die-
ſem Uebelſtand durch Abänderung einzelner Punkte inſoweit Rechnung tra-
gen zu wollen als es unumgänglich nöthig iſt, um dadurch den innigſten
Anſchluß Deutſch-Oeſterreichs an das neuerſtehende deutſche Reich zu er-
möglichen, weil im Ernſte doch nur von einem engen ſtaatenbund-
lichen, nie und nimmer aber von einem bundesſtaatlichen Verhält-
niß Deutſchlands zu den nichtdeutſchen Kronländern Oeſterreichs die Rede
ſeyn könne. Wie leicht zu erkennen, iſt dieſe Immediateingabe, wenn
nicht der Form doch dem Weſen nach, eine Proteſtation gegen die neuver-
liehene Verfaſſung für die „eine und untheilbare“ Geſammtmonarchie
Oeſterreich, mithin ein ſehr beachtens- und anerkennenswerther Schritt
der Vertreter des deutſch-öſterreichiſchen Volks in der deutſchen National-
verſammlung, ein Beweis ihrer deutſchen Geſinnung, mit einem Wort:
ein Schritt von dem nur zu bedauern iſt daß er erſt jetzt geſchieht ſtatt —
wie man gehofft hatte — gleich im erſten Augenblick zu geſchehen, als die
neue öſterreichiſche Verfaſſung publicirt war. Ein Act der vor drei Wo-
chen (zu einer Zeit als wirklich der Abgeordnete Giskra dieſen Antrag
ſtellte, damals aber an der Schwäche vieler ſeiner Landsleute ſcheiterte)
freudig als eine dem ſchwarz-gelben Particularismus gegenübergehaltene
deutſche That begrüßt worden wäre, muß jetzt nothwendig bloß als eine

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[1466/0002] ſchließen find nicht einmal ein paar Regimenter nöthig. Aber was dann weiter? Soll man ein neues Parlament einberufen? Das hieße das ſchon jetzt unerträglich gewordene Proviſorium auf unbeſtimmte Zeit verlän- gern. Und mit welcher Ausſicht auf einen „beſſern“ Erfolg! Oder ſollen ſich die Regierungen über die Octrohirung einer Verfaſſung verſtändigen? Ich begreife daß in den Cabinetten Stimmen in dieſem Sinne laut wer- den, nimmermehr aber werde ich glauben daß auch nur der kleinſte Theil des deutſchen Volks mit denſelben einverſtanden ſeyn könne. Und wer iſt unter uns der ſich einbildete daß die deutſche Nation ſich bei einer neuen Bundesacte beruhigen würde, wie ſie etwa aus den Beſchlüſſen der Regierungen hervorgehen könnte? Aus ein paar verlorenen Worten die in den Jahren 1813 und 1815 geſprochen und geſchrieben wurden, hat ſich Deutſchland ſeinen gegenwärtigen öffentlichen Rechtszuſtand Stein für Stein unermüdlich aufgebaut, und ihr könntet träumen daß eine mit allen Merkmalen der Gültigkeit ausgeſtattete Verfaſſung, die dem Bedürfniſſe der Freiheit ebenſo vollſtändige Befriedigung gewährleiſtet wie dem Be- dürfniſſe der Einheit, der nationalen Macht und Größe, ihr könntet träu- men daß ſich dieſe Verfaſſung jemals werde in Vergeſſenheit bringen laſ- ſen? Es gibt keinen Staatsmann, es gibt nicht einmal einen Hofmenſchen der beſchränkt genug wäre um nicht zu begreifen daß die Reichsverfaſſung früher oder ſpäter, mit oder ohne blutige Kämpfe lebendig werden wird. Aber einſtweilen, kann man einwenden, etwa auf ein halbes Menſchenalter hinaus, ſo lange daß die Sündfluth mit einiger Wahrſcheinlichkeit erſt „nach uns“ eintrete, ſo lange wären die bittern Nothwendigkeiten der Reichsverfaſſung durch Macht und Klugheit denn doch wohl noch hintan- zuhalten. Ich will die Möglichkeit davon nicht abſtreiten, allein das Wie ſehe ich nicht. Ich habe hundert Stimmen gehört welche die Reichsver- faſſung auf das heftigſte anfeinden, und nicht eine einzige die auch nur einen entfernten Vorſchlag über das gemacht hätte was in der gegenwär- tigen Lage der Dinge an die Stelle derſelben zu ſetzen wäre. Was ſoll geſchehen? ſprecht, ihr Herren! Wenn einer von euch einen Rath weiß der nicht auf geradem Wege ins Chaos führt, er wolle ihn dem geängſtigten Theile der deutſchen Welt nicht vorenthalten. Aber ſie wiſſen nichts als zu verneinen und zu ſchweigen. Der alte Jahn macht in der Deutſchen Ztg. die Kaiſerfrage fol- gendermaßen ab: „Eure Frankfurter ſchwarzgelbe Herbſtzeitung zerbricht ſich ihren überalpiſchen Schlangenkopf mit dem Räthſel von Annehmen und Ablehnen. Eine wahre ochſenſchaftliche Zweifelgröße! Die Sache ſteht einfach ſo: der erwählte Kaiſer kann Ja ſagen, aber zum Nein hat er nicht Fug noch Recht. Wäre die Wahl auf eine Friſt einiger Jahre, oder auf Lebensdauer, ſo wäre ſie rein perſönlich. Niemand würde dem Er- wählten verdenken wenn er kurz abbräche: „Eine große Würde, eine ge- fährliche Würde, ich bedanke mich.“ Dagegen wären auch beide Kammern des Preußenſtaats. Aber die Sache ſteht nunmehr anders. Durch die Erblichkeit iſt das Preußenvolk geſichert daß es nicht für augenblicklichen Herrſcherglanz Gut und Blut zu opfern hat, wie vormals Sachſen bei Po- len. Die Erblichkeit hebt die Selbſtentſcheidung des Königs auf. Sie iſt Landesfrage dadurch geworden, und zugleich Hohenzollernſche Haus- frage. Ein einzelner darf als Geſchlechtshaupt doch den Nachkommen, den Mitbeerbten nichts vergeben. Er iſt nur Verwalter und Nutznießer ſeines Stammgutes. Und iſt er dazu nicht mit Leibeserben geſegnet, ſo wird dadurch ſein Recht um ſo beſchränkter. Da hört ſein eigener Wille auf. Seine beſondere Meinung darf dann noch weniger mit dem Vor- theil und Wohl des Landes und Hauſes in Widerſpruch gerathen.“ F. L. Jahn. Erklärung des Abgeordneten v. Radowitz und Genoſſen. „Die Unterzeichneten haben an dem Wahlact theilgenommen, weil ſie da- für halten daß, nachdem gegen ihre Anſicht die Nationalverſammlung den Beſchluß hiezu gefaßt hat, ſie ſich ihres Stimmrechtes nicht begeben dürf- ten. Treu der Ueberzeugung die ſie vom Beginn der Verfaſſungsarbeit an geleitet hat, erklären ſie jedoch im Angeſicht der Nation: daß ſie der Verſammlung nicht das Recht zuerkennen die Verfaſſung des Reiches end- gültig zu beſchließen und deſſen Krone zu vergeben, ſondern daß die Rechts- beſtändigkeit dieſer Handlungen von der freien Zuſtimmung der deutſchen Regierungen abhängig iſt. Sie legen dieſe ausdrückliche Verwahrung in das Protokoll der heutigen Sitzung nieder, damit zu keiner Zeit ein Zwei- fel darüber obwalte daß jenes gute Recht der Regierungen nicht ohne Vertretung in der Nationalverſammlung geblieben ſey. v. Radowitz; Naumann; v. Treskow; Deetz; Merck; v. Schrötter; v. Wedemeyer; Grävell; Schultze von Potsdam; v. Boddien; Schlüter; v. Selaſinsky; Oertel; Kutzen; v. Selchow. Erklärung des Abgeordneten Jürgens. „Den betreffenden Mehrheitsbeſchlüſſen der Nationalverſammlung mich unterwerfend, und in der Ueberzeugung daß ich meines Stimmrechts mich nicht begeben dürfe, habe ich an der Wahl eines erblichen Oberhaupts theilgenommen, ſchließe mich aber der deßfallſigen Erklärung der Abgeordneten v. Radowitz und Genoſſen hiemit an.“ — Frankfurt a. M., den 28 März 1849. K. Jürgens. Erklärung des Abgeordneten Nauwerck und Genoſſen. Wir Unterzeichneten erklären hiemit daß wir uns als deutſche Volksver- treter hauptſächlich aus dem Grunde der Wahl eines deutſchen Erbkaiſers enthalten haben, weil wir die erbmonarchiſche Regierungsform für die unglücklichſte und verderblichſte halten welche für das ganze deutſche Va- terland geſchaffen werden konnte. Unter den jetzigen Umſtänden legt uns ſchon allein die Rückſicht auf die Deutſchen in Oeſterreich, welche von Rechtswegen zu Deutſchland gehören, die beilige Gewiſſenspflicht auf zur Errichtung eines Erbkaiſerthums, d. h. zur Zerreißung Deutſchlands in keinerlei Weiſe die Hand zu bieten. Nauwerck; Würth von Sigmarin- gen; Schmitt von Kaiſerslautern; Schlöffel; Reinhard; Pattai; Held- mann; Stark; Damm; Hedrich; Schulz von Darmſtadt; Demel; Lang- bein; Günther; Fehrenbach; Junghanns; Hoffbauer; Schlütter; Jopp; Zimmermann von Stuttgart; Berger; Schmidt von Löwenberg; Titus; Mareck; Reinſtein; Dietſch; Hönniger. Erklärung des Abgeordneten Umbſcheiden und Genoſſen. Die Unterzeichneten waren fortwährend eifrig beſtrebt der Schaffung ei- ner erblichen Kaiſerwürde, ſowie der Abtrennung der deutſch-öſterreichi- ſchen Provinzen von Deutſchland entgegenzuwirken. Es war vorherzuſe- hen daß bei der heute vollzogenen Kaiſerwahl die meiſten Stimmen der Reichsverſammlung ſich auf den jetzt regierenden König von Preußen ver- einigen würden, welchem die Unterzeichneten ihre Stimme zu geben mit ihrem bisherigen Wirken unvereinbar fanden. Sie hatten daher nur die Wahl entweder der Abſtimmung ſich zu enthalten, oder im Verein mit andern Abgeordneten einen Gegencandidaten aufzuſtellen. Da letzteres das Wohl des Baterlandes möglicherweiſe ſchwer gefährden konnte, war es das Gebot der Pflicht den erſten Weg, den des Nichtwählens, einzu- ſchlagen. Umbſcheiden; Pfahler; Schott; Haggenmüller; Fallmerayer; Tafel von Stuttgart; Strache; Kudlich; Friſch; Roßmäßler; Spatz; Giskra; Blumröder; Rheinwald; Mareck; Jopp; Schüler von Jena; Rank; Riehl; Fetzer; Nägele; Nagel von Bahlingen; Vogt; Stockin- ger; Scharre; Lauk; Geigel. Außer obigen Erklärungen und den ähnlichen die wir ſchon früher mittheilten, finden ſich in den Frankfurter Blättern noch beſondere Erklä- rungen gegen das preußiſche Erbkaiſerthum, und beſondere Wahrungen der Rechte Oeſterreichs von Seite der Abgeordneten Henſel aus Camenz, Winter, Ahrens ꝛc. Frankfurt a. M., 30 März. Die großdeutſche Partei im en- gern Sinne des Wortes (d. h. die Oeſterreicher, Bayern ꝛc., ohne Inbe- griff der Linken) hat in einer geſtern Abend gehaltenen Verſammlung, in welcher die nun weiter zu befolgende Taktik berathen wurde, folgende zwei Beſchlüſſe gefaßt: erſtens will ſie eine detaillirte Darlegung all der Vorgänge veröffentlichen die theils unmittelbar vor, theils auch während der Kaiſerwahl öffentlich und hinter den Couliſſen ſtattgefunden haben. Der Redacteur der mit vielem Geſchick und großem Fleiß geſchriebenen großdeutſchen Parlamentscorreſpondenz. Hr. Wuttke (aus Leipzig), iſt mit der Ausarbeitung dieſer Darlegung beauftragt worden. Der zweite zunächſt nur die Oeſterreicher betreffende Beſchluß iſt das Einſenden einer Immediateingabe an den Kaiſer Franz Joſeph, worin Sr. Maj. ganz frei und offen, vom wahrhaft deutſchen Standpunkte aus, die Rückſichtsloſig- keit dargelegt werden ſoll die ſich in der octroyirten öſterreichiſchen Ver- faſſung in Bezug auf Deutſch-Oeſterreich wegen ſeines Verhältniſſes zum übrigen Deutſchland beurkundet; zugleich mit der eindringlichen Bitte die- ſem Uebelſtand durch Abänderung einzelner Punkte inſoweit Rechnung tra- gen zu wollen als es unumgänglich nöthig iſt, um dadurch den innigſten Anſchluß Deutſch-Oeſterreichs an das neuerſtehende deutſche Reich zu er- möglichen, weil im Ernſte doch nur von einem engen ſtaatenbund- lichen, nie und nimmer aber von einem bundesſtaatlichen Verhält- niß Deutſchlands zu den nichtdeutſchen Kronländern Oeſterreichs die Rede ſeyn könne. 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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 96, 6. April 1849, S. 1466. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine96_1849/2>, abgerufen am 26.06.2024.