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Allgemeine Zeitung, Nr. 96, 6. April 1849.

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[Spaltenumbruch] willigt, jenem verweigert, ist kein Recht mehr." Das ist der Satz
mit dem der berühmte Paragraph über die Arbeit seinen Todesstoß em-
pfangen mußte, der Satz der unerbittlich der sich selbst so nennenden socia-
len Republik bewies daß ihr Socialismus sich nicht über die Classe der
Arbeiter erhob, der Satz der als eine feste Schranke zwischen den gegen-
wärtigen Zustand der Gütervertheilung und die Ausbeutung der höheren
Stände durch die Arbeiter sich hinstellte. Mit ihm ist für immer und klar
genug auch die politische Stellung Thiers in der französischen Republik
gegeben.

Wir glauben hier schließen zu können. Es war nicht unsere Absicht
eine Kritik beider Männer zu geben; das Verhältniß derselben zu der neuen
Ordnung der Dinge aber liegt deutlich genug in diesem ersten Auftreten
der beiden größten Minister des Juliuskönigthums, der wirklichen consti-
tutionellen Monarchie. Sie stehen der Republik beide negativ gegenüber;
sie sehen nichts als ihre Gefahren; sie vertreten die Richtungen welche ent-
weder geradezu oder indirect die Republik verdammen; sie sind und bleiben
der Ueberzeugung daß alles Gute leichter und sicherer ohne die Republik
als mit derselben erreicht worden wäre. Sie lieben die Republik nicht, und
es ist natürlich daß sie eben darum nicht von ihr geliebt werden. Denn
das ist die Kluft die zwischen ihnen und der Republik liegt daß die wahren
Republicaner in der Republik mehr sehen als eine bloß geänderte Regie-
rungsform, als eine bloße und fortwährende Verurtheilung des alten
Staats und seiner Führer. Guizot wie Thiers haben beide den ungeheuren
Schritt vom Königthum zur Republik so klein gemacht als es ihnen mög-
lich war; es ist als ob die Entthronung des Königthums nur eine Regie-
rungsmaßregel gewesen wäre, die nicht viel mehr bedeutet als ein Minister-
wechsel. In der That, gesetzt man läse beide Arbeiten ohne die Februar-
Katastrophe zu kennen, würde man durch sie vor die ganze Bedeutung die-
ses Augenblicks hingestellt werden? Gewiß nicht. Und wenn nicht, wer
verdenkt es dem Volke wenn es fürchtet daß sie die Kluft zwischen jetzt und
früher so eng gemacht um sie desto leichter wieder überspringen zu können?
Eben darin daß selbst sie die an der Spitze gestanden im vorigen Jahre,
nicht den ungemeinen Umschwung aller Verhältnisse anerkennen, und nur
das Gefährliche und Bedenkliche sehen und fürchten, liegt der Keim der
Entfremdung der neuen Zeit von der alten, der Grund der Feindschaft
zwischen den Männern der Gegenwart und der Vergangenheit. Wenn
Thiers sagt: "er und seine Freunde wollten der Republik die Wahrheit
sagen," ist dann das die volle Wahrheit daß man einzelne Extravaganzen
bekämpft und sie als die Zukunft der Republik hinstellt, solange es sich
noch um die Existenz der Republik selber handelt? Ist der ein Republi-
caner der die Republik "nicht wünscht aber sie annimmt?" Liegt nicht
mehr in beiden Erklärungen, so verschieden auch ihr Standpunkt ist, der
gemeinsame Satz: daß es doch besser wäre wenn man nicht nöthig gehabt
hätte die Republik anzunehmen? Es ist gewiß, die Brücke ist abgebrochen,
und das Losungswort der beiden Führer des alten Systems "wir wollen
warten; vielleicht --" ist und bleibt die bestimmte und stets gegenwär-
tige Herausforderung gegen die neue Zeit; denn nur durch das was in
ihr der alten Zeit gehört, haben beide Männer noch eine Zukunft in
Frankreich.



Einige Bedenken über die deutsche Verfassungsfrage.
I.

Die geehrte Redaction hat meinen Artikel
vom 9 d. M. mit so freundlich empfehlenden Worten in ihr Blatt Nr.
75 vom 16 desselben Monats eingeführt, daß ich ihr dafür nur sehr
dankbar seyn kann, um so dankbarer da sie mit dieser Empfehlung zu-
gleich eine kritische Bemerkung verbunden hat. Nichts wäre mir er-
wünschter als wenn Bemerkungen ähnlicher Art gegen meine Ansicht ge-
macht würden, bei denen nur die Sache für die ich kämpfe gewinnen
kann, so sey es daß ich oder der Gegner meiner Ansicht bekehrt werde.*)

Sie sagen: Die Leser der Allg. Zeitung dürften vielleicht auf die
Garantie der Bundesacte durch die acht europäischen Mächte in einem
Augenblick wo die Nation in einem autonomischen Constituirungsproceß
begriffen sey, kein so großes Gewicht legen als ich vielleicht darauf legte.
Verstehen wir uns. Jene Garantie auf die ich, vom Standpunkt des
[Spaltenumbruch] reinen Deutschlands, aus den angeführten Gründen ein bedeutendes Ge-
wicht lege, hindert weder die Nation noch die deutschen Fürsten an der
Fortbildung des Staatenbundes zum Bundesstaat (ich unterstreiche die
beiden ersten Sylben des Bundesstaats absichtlich) auf dem bereits ge-
legten Fundament die Bundesverfassung autonomisch auszubauen;
denn diesen Ausbau fordert die Bundesacte selbst. Aber den Bundes-
staat, eine deutsche Monarchie aus dem Staatenbunde zu machen, dahin
reicht die in Anspruch genommene Autonomie der Nation allerdings nicht.
Den Grund aus welchem der deutsche Bund gestiftet und von den euro-
päischen Mächten als nothwendig anerkannt und garantirt wurde, gibt
der Eingang in der Bundesacte selbst an an: "Die souveränen Fürsten
und die freien Städte Deutschlands, den gemeinsamen Wunsch hegend
den sechsten Artikel des Pariser Friedens vom 30 Mai 1814 in Ersül-
lung zu setzen, und von den Vortheilen überzeugt welche aus ihrer festen
und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit
Deutschlands und die Ruhe und das Gleichgewicht Europa's
hervorgehen würden, sind übereingekommen sich zu einem beständigen
Bunde zu vereinigen." Auch hat die deutsche Nation nie gegen den deut-
schen Bund als solchen protestirt, sondern sich nur über die Mangelhaf-
tigkeit der Bundesacte beklagt, zu deren Vervollständigung die Bundes-
versammlung durch diese Acte selbst aufgefordert und berufen war.
Daß sie diese Aufgabe würdig zu lösen eifrig und mit Einsicht bemüht
war*), davon kann sich jeder überzeugen der einen prüfenden Blick in die
Anträge der Commission werfen kann und will, welche, um über die
Reihenfolge in welcher jene Vervollständigung der Bundesacte vorge-
nommen werden sollte, zu berichten niedergesetzt wurde. Wer aber
z. B. "an der Hand des Repertoriums zu den Verhandlungen der deut-
schen Bundesversammlung in einer systematischen Uebersicht" sich über den
Gang jener Verhandlungen unterrichten will, wird darin den Beweis
dieser Behauptung finden. Dazu aber wäre nach meiner Ueberzeugung
niemand mehr berufen und verpflichtet als der Verfassungsausschuß der
constituirenden deutschen Nationalversammlung. Denn wenn derselbe
auch bis jetzt eine engere Vereinigung zwischen Preußen und dem reinen
Deutschland anstrebie, und dieß Bestreben vielleicht auch heute noch nicht
ganz aufgegeben hat, so wollte er doch auch den Staatenbund nicht auf-
geben, wenn er nur sich überzeugen könne daß Oesterreich, nachdem es
eine Verfassung gegeben habe welche seine sämmtlichen, auch nicht-
deutschen Staaten zu einer einigen und untheilbaren Monarchie consti-
tuirt, und in welcher das Verhältniß dieser Monarchie zu Deutschland
ganz mit Stillschweigen übergangen sey, darin zu bleiben vermöge.

Dieser Zweifel scheint mir aber, nachdem ich jene Verfassungsur-
kunde erhalten und gelesen, vollständig durch dieselbe selbst gehoben; denn
§. 17 sagt: "Der Kaiser empfängt und schickt Gesandte und schließt mit
fremden Mächten Verträge; Bestimmungen in solchen Verträgen welche
dem Reiche neue Lasten auflegen, bedürfen der Zustimmung des Reichs-
tags." Nun, Deutschland ist der österreichischen Gesammtmonarchie ge-
genüber eine fremde Macht, mit welcher aber der Kaiser in einem völker-
rechtlichen Vertragsverhältniß steht, und die Lasten welche er in Beziehung
auf dieses Vertragsverhältniß bis jetzt und künftig zu übernehmen hat,
find -- weil sie nur Folgen der in jenem Vertrag vorausgesehenen und
zugesicherten Fortbildung der Bundesverfassung sind -- keine neuen Lasten.
Hiezu kommt noch daß in der Gesammtverfassung Oesterreichs zwischen
Reichs- und Landesangelegenheiten unterschieden wird, und in dieser Be-
ziehung schon §. 4 bestimmt: "Den einzelnen Kronländern wird ihre
Selbständigkeit innerhalb jener Beschränkungen gewährleistet welche diese
Reichsverfassung feststellt", und in dem fünften Abschnitt §. 35, der von
den Landesangelegenheiten im Unterschiede von Reichsangelegenheiten im
allgemeinen handelt, werden dahin unter anderen auch in Lit. a. alle An-
ordnungen hinsichtlich der Besteuerung für Landeszwecke gerechnet. In
den deutschen Ländern Oesterreichs aber gehören die Bundeszwecke un-
läugbar zu den Landeszwecken. Ueber die Verfassung dieser Länder, die
jedenfalls einen kaiserlichen Statthalter erhalten, wird jetzt in Wien
berathen.

Ein anderer Zweifel ward aufgeworfen darüber ob Oesterreich in
die Herstellung eines Parlaments willigen werde. In meinem ersten Ar-
tikel führte ich den Beweis daß Oesterreich durch Ehre und Recht dazu
verbunden sey. Eine bald darauf eingegangene österreichische Erklärung
hat diese Verpflichtung thatsächlich anerkannt. Aber, sagte man nun, es
will von einem Volkshause nichts wissen. Dieß ist richtig und ebenso un-
zulässig wie die Verweigerung eines Parlaments überhaupt gewesen wäre;
denn es hat allen seinen Völkern, also auch den Deut-
schen, also auch Deutschland, die Wahl zum Parlament
auf breitester demokratischer Grundlage zugesichert,

*) In einer Anmerkung des ersten Artikels sage ich: Es ist aber ein großer
Unterschied ob wir durch bundeswidrige Zumuthungen es (Oesterreich)
aus dem Bunde jagen (wollen), oder ob es sich selbst dem Bunde entziehen
will, wozu es kein Recht hat, wir dagegen das Recht es durch Gewalt zur
Erfüllung seiner Pflicht zu zwingen, oder, wenn wir dazu zu schwach
seyn sollten, die Verwendung der garantirenden Mächte zu reclamiren,
(oder -- -- --). Die eingeklammerten beiden Stellen sind wahrscheinlich
durch meine Nachlässigkeit bei der Correctur der Reinschrist ausgelassen
worden. Dann muß es einige Zeilen weiter unten nicht "kein Grund",
sondern "keinen Grund" heißen. D. Corresp.
*) Wie lange?

[Spaltenumbruch] willigt, jenem verweigert, iſt kein Recht mehr.“ Das iſt der Satz
mit dem der berühmte Paragraph über die Arbeit ſeinen Todesſtoß em-
pfangen mußte, der Satz der unerbittlich der ſich ſelbſt ſo nennenden ſocia-
len Republik bewies daß ihr Socialismus ſich nicht über die Claſſe der
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wärtigen Zuſtand der Gütervertheilung und die Ausbeutung der höheren
Stände durch die Arbeiter ſich hinſtellte. Mit ihm iſt für immer und klar
genug auch die politiſche Stellung Thiers in der franzöſiſchen Republik
gegeben.

Wir glauben hier ſchließen zu können. Es war nicht unſere Abſicht
eine Kritik beider Männer zu geben; das Verhältniß derſelben zu der neuen
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der beiden größten Miniſter des Juliuskönigthums, der wirklichen conſti-
tutionellen Monarchie. Sie ſtehen der Republik beide negativ gegenüber;
ſie ſehen nichts als ihre Gefahren; ſie vertreten die Richtungen welche ent-
weder geradezu oder indirect die Republik verdammen; ſie ſind und bleiben
der Ueberzeugung daß alles Gute leichter und ſicherer ohne die Republik
als mit derſelben erreicht worden wäre. Sie lieben die Republik nicht, und
es iſt natürlich daß ſie eben darum nicht von ihr geliebt werden. Denn
das iſt die Kluft die zwiſchen ihnen und der Republik liegt daß die wahren
Republicaner in der Republik mehr ſehen als eine bloß geänderte Regie-
rungsform, als eine bloße und fortwährende Verurtheilung des alten
Staats und ſeiner Führer. Guizot wie Thiers haben beide den ungeheuren
Schritt vom Königthum zur Republik ſo klein gemacht als es ihnen mög-
lich war; es iſt als ob die Entthronung des Königthums nur eine Regie-
rungsmaßregel geweſen wäre, die nicht viel mehr bedeutet als ein Miniſter-
wechſel. In der That, geſetzt man läſe beide Arbeiten ohne die Februar-
Kataſtrophe zu kennen, würde man durch ſie vor die ganze Bedeutung die-
ſes Augenblicks hingeſtellt werden? Gewiß nicht. Und wenn nicht, wer
verdenkt es dem Volke wenn es fürchtet daß ſie die Kluft zwiſchen jetzt und
früher ſo eng gemacht um ſie deſto leichter wieder überſpringen zu können?
Eben darin daß ſelbſt ſie die an der Spitze geſtanden im vorigen Jahre,
nicht den ungemeinen Umſchwung aller Verhältniſſe anerkennen, und nur
das Gefährliche und Bedenkliche ſehen und fürchten, liegt der Keim der
Entfremdung der neuen Zeit von der alten, der Grund der Feindſchaft
zwiſchen den Männern der Gegenwart und der Vergangenheit. Wenn
Thiers ſagt: „er und ſeine Freunde wollten der Republik die Wahrheit
ſagen,“ iſt dann das die volle Wahrheit daß man einzelne Extravaganzen
bekämpft und ſie als die Zukunft der Republik hinſtellt, ſolange es ſich
noch um die Exiſtenz der Republik ſelber handelt? Iſt der ein Republi-
caner der die Republik „nicht wünſcht aber ſie annimmt?“ Liegt nicht
mehr in beiden Erklärungen, ſo verſchieden auch ihr Standpunkt iſt, der
gemeinſame Satz: daß es doch beſſer wäre wenn man nicht nöthig gehabt
hätte die Republik anzunehmen? Es iſt gewiß, die Brücke iſt abgebrochen,
und das Loſungswort der beiden Führer des alten Syſtems „wir wollen
warten; vielleicht —“ iſt und bleibt die beſtimmte und ſtets gegenwär-
tige Herausforderung gegen die neue Zeit; denn nur durch das was in
ihr der alten Zeit gehört, haben beide Männer noch eine Zukunft in
Frankreich.



Einige Bedenken über die deutſche Verfaſſungsfrage.
I.

Die geehrte Redaction hat meinen Artikel
vom 9 d. M. mit ſo freundlich empfehlenden Worten in ihr Blatt Nr.
75 vom 16 desſelben Monats eingeführt, daß ich ihr dafür nur ſehr
dankbar ſeyn kann, um ſo dankbarer da ſie mit dieſer Empfehlung zu-
gleich eine kritiſche Bemerkung verbunden hat. Nichts wäre mir er-
wünſchter als wenn Bemerkungen ähnlicher Art gegen meine Anſicht ge-
macht würden, bei denen nur die Sache für die ich kämpfe gewinnen
kann, ſo ſey es daß ich oder der Gegner meiner Anſicht bekehrt werde.*)

Sie ſagen: Die Leſer der Allg. Zeitung dürften vielleicht auf die
Garantie der Bundesacte durch die acht europäiſchen Mächte in einem
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begriffen ſey, kein ſo großes Gewicht legen als ich vielleicht darauf legte.
Verſtehen wir uns. Jene Garantie auf die ich, vom Standpunkt des
[Spaltenumbruch] reinen Deutſchlands, aus den angeführten Gründen ein bedeutendes Ge-
wicht lege, hindert weder die Nation noch die deutſchen Fürſten an der
Fortbildung des Staatenbundes zum Bundesſtaat (ich unterſtreiche die
beiden erſten Sylben des Bundesſtaats abſichtlich) auf dem bereits ge-
legten Fundament die Bundesverfaſſung autonomiſch auszubauen;
denn dieſen Ausbau fordert die Bundesacte ſelbſt. Aber den Bundes-
ſtaat, eine deutſche Monarchie aus dem Staatenbunde zu machen, dahin
reicht die in Anſpruch genommene Autonomie der Nation allerdings nicht.
Den Grund aus welchem der deutſche Bund geſtiftet und von den euro-
päiſchen Mächten als nothwendig anerkannt und garantirt wurde, gibt
der Eingang in der Bundesacte ſelbſt an an: „Die ſouveränen Fürſten
und die freien Städte Deutſchlands, den gemeinſamen Wunſch hegend
den ſechsten Artikel des Pariſer Friedens vom 30 Mai 1814 in Erſül-
lung zu ſetzen, und von den Vortheilen überzeugt welche aus ihrer feſten
und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit
Deutſchlands und die Ruhe und das Gleichgewicht Europa’s
hervorgehen würden, ſind übereingekommen ſich zu einem beſtändigen
Bunde zu vereinigen.“ Auch hat die deutſche Nation nie gegen den deut-
ſchen Bund als ſolchen proteſtirt, ſondern ſich nur über die Mangelhaf-
tigkeit der Bundesacte beklagt, zu deren Vervollſtändigung die Bundes-
verſammlung durch dieſe Acte ſelbſt aufgefordert und berufen war.
Daß ſie dieſe Aufgabe würdig zu löſen eifrig und mit Einſicht bemüht
war*), davon kann ſich jeder überzeugen der einen prüfenden Blick in die
Anträge der Commiſſion werfen kann und will, welche, um über die
Reihenfolge in welcher jene Vervollſtändigung der Bundesacte vorge-
nommen werden ſollte, zu berichten niedergeſetzt wurde. Wer aber
z. B. „an der Hand des Repertoriums zu den Verhandlungen der deut-
ſchen Bundesverſammlung in einer ſyſtematiſchen Ueberſicht“ ſich über den
Gang jener Verhandlungen unterrichten will, wird darin den Beweis
dieſer Behauptung finden. Dazu aber wäre nach meiner Ueberzeugung
niemand mehr berufen und verpflichtet als der Verfaſſungsausſchuß der
conſtituirenden deutſchen Nationalverſammlung. Denn wenn derſelbe
auch bis jetzt eine engere Vereinigung zwiſchen Preußen und dem reinen
Deutſchland anſtrebie, und dieß Beſtreben vielleicht auch heute noch nicht
ganz aufgegeben hat, ſo wollte er doch auch den Staatenbund nicht auf-
geben, wenn er nur ſich überzeugen könne daß Oeſterreich, nachdem es
eine Verfaſſung gegeben habe welche ſeine ſämmtlichen, auch nicht-
deutſchen Staaten zu einer einigen und untheilbaren Monarchie conſti-
tuirt, und in welcher das Verhältniß dieſer Monarchie zu Deutſchland
ganz mit Stillſchweigen übergangen ſey, darin zu bleiben vermöge.

Dieſer Zweifel ſcheint mir aber, nachdem ich jene Verfaſſungsur-
kunde erhalten und geleſen, vollſtändig durch dieſelbe ſelbſt gehoben; denn
§. 17 ſagt: „Der Kaiſer empfängt und ſchickt Geſandte und ſchließt mit
fremden Mächten Verträge; Beſtimmungen in ſolchen Verträgen welche
dem Reiche neue Laſten auflegen, bedürfen der Zuſtimmung des Reichs-
tags.“ Nun, Deutſchland iſt der öſterreichiſchen Geſammtmonarchie ge-
genüber eine fremde Macht, mit welcher aber der Kaiſer in einem völker-
rechtlichen Vertragsverhältniß ſteht, und die Laſten welche er in Beziehung
auf dieſes Vertragsverhältniß bis jetzt und künftig zu übernehmen hat,
find — weil ſie nur Folgen der in jenem Vertrag vorausgeſehenen und
zugeſicherten Fortbildung der Bundesverfaſſung ſind — keine neuen Laſten.
Hiezu kommt noch daß in der Geſammtverfaſſung Oeſterreichs zwiſchen
Reichs- und Landesangelegenheiten unterſchieden wird, und in dieſer Be-
ziehung ſchon §. 4 beſtimmt: „Den einzelnen Kronländern wird ihre
Selbſtändigkeit innerhalb jener Beſchränkungen gewährleiſtet welche dieſe
Reichsverfaſſung feſtſtellt“, und in dem fünften Abſchnitt §. 35, der von
den Landesangelegenheiten im Unterſchiede von Reichsangelegenheiten im
allgemeinen handelt, werden dahin unter anderen auch in Lit. a. alle An-
ordnungen hinſichtlich der Beſteuerung für Landeszwecke gerechnet. In
den deutſchen Ländern Oeſterreichs aber gehören die Bundeszwecke un-
läugbar zu den Landeszwecken. Ueber die Verfaſſung dieſer Länder, die
jedenfalls einen kaiſerlichen Statthalter erhalten, wird jetzt in Wien
berathen.

Ein anderer Zweifel ward aufgeworfen darüber ob Oeſterreich in
die Herſtellung eines Parlaments willigen werde. In meinem erſten Ar-
tikel führte ich den Beweis daß Oeſterreich durch Ehre und Recht dazu
verbunden ſey. Eine bald darauf eingegangene öſterreichiſche Erklärung
hat dieſe Verpflichtung thatſächlich anerkannt. Aber, ſagte man nun, es
will von einem Volkshauſe nichts wiſſen. Dieß iſt richtig und ebenſo un-
zuläſſig wie die Verweigerung eines Parlaments überhaupt geweſen wäre;
denn es hat allen ſeinen Völkern, alſo auch den Deut-
ſchen, alſo auch Deutſchland, die Wahl zum Parlament
auf breiteſter demokratiſcher Grundlage zugeſichert,

*) In einer Anmerkung des erſten Artikels ſage ich: Es iſt aber ein großer
Unterſchied ob wir durch bundeswidrige Zumuthungen es (Oeſterreich)
aus dem Bunde jagen (wollen), oder ob es ſich ſelbſt dem Bunde entziehen
will, wozu es kein Recht hat, wir dagegen das Recht es durch Gewalt zur
Erfüllung ſeiner Pflicht zu zwingen, oder, wenn wir dazu zu ſchwach
ſeyn ſollten, die Verwendung der garantirenden Mächte zu reclamiren,
(oder — — —). Die eingeklammerten beiden Stellen ſind wahrſcheinlich
durch meine Nachläſſigkeit bei der Correctur der Reinſchriſt ausgelaſſen
worden. Dann muß es einige Zeilen weiter unten nicht „kein Grund“,
ſondern „keinen Grund“ heißen. D. Correſp.
*) Wie lange?
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[1475/0011] willigt, jenem verweigert, iſt kein Recht mehr.“ Das iſt der Satz mit dem der berühmte Paragraph über die Arbeit ſeinen Todesſtoß em- pfangen mußte, der Satz der unerbittlich der ſich ſelbſt ſo nennenden ſocia- len Republik bewies daß ihr Socialismus ſich nicht über die Claſſe der Arbeiter erhob, der Satz der als eine feſte Schranke zwiſchen den gegen- wärtigen Zuſtand der Gütervertheilung und die Ausbeutung der höheren Stände durch die Arbeiter ſich hinſtellte. Mit ihm iſt für immer und klar genug auch die politiſche Stellung Thiers in der franzöſiſchen Republik gegeben. Wir glauben hier ſchließen zu können. Es war nicht unſere Abſicht eine Kritik beider Männer zu geben; das Verhältniß derſelben zu der neuen Ordnung der Dinge aber liegt deutlich genug in dieſem erſten Auftreten der beiden größten Miniſter des Juliuskönigthums, der wirklichen conſti- tutionellen Monarchie. Sie ſtehen der Republik beide negativ gegenüber; ſie ſehen nichts als ihre Gefahren; ſie vertreten die Richtungen welche ent- weder geradezu oder indirect die Republik verdammen; ſie ſind und bleiben der Ueberzeugung daß alles Gute leichter und ſicherer ohne die Republik als mit derſelben erreicht worden wäre. Sie lieben die Republik nicht, und es iſt natürlich daß ſie eben darum nicht von ihr geliebt werden. Denn das iſt die Kluft die zwiſchen ihnen und der Republik liegt daß die wahren Republicaner in der Republik mehr ſehen als eine bloß geänderte Regie- rungsform, als eine bloße und fortwährende Verurtheilung des alten Staats und ſeiner Führer. Guizot wie Thiers haben beide den ungeheuren Schritt vom Königthum zur Republik ſo klein gemacht als es ihnen mög- lich war; es iſt als ob die Entthronung des Königthums nur eine Regie- rungsmaßregel geweſen wäre, die nicht viel mehr bedeutet als ein Miniſter- wechſel. In der That, geſetzt man läſe beide Arbeiten ohne die Februar- Kataſtrophe zu kennen, würde man durch ſie vor die ganze Bedeutung die- ſes Augenblicks hingeſtellt werden? Gewiß nicht. Und wenn nicht, wer verdenkt es dem Volke wenn es fürchtet daß ſie die Kluft zwiſchen jetzt und früher ſo eng gemacht um ſie deſto leichter wieder überſpringen zu können? Eben darin daß ſelbſt ſie die an der Spitze geſtanden im vorigen Jahre, nicht den ungemeinen Umſchwung aller Verhältniſſe anerkennen, und nur das Gefährliche und Bedenkliche ſehen und fürchten, liegt der Keim der Entfremdung der neuen Zeit von der alten, der Grund der Feindſchaft zwiſchen den Männern der Gegenwart und der Vergangenheit. Wenn Thiers ſagt: „er und ſeine Freunde wollten der Republik die Wahrheit ſagen,“ iſt dann das die volle Wahrheit daß man einzelne Extravaganzen bekämpft und ſie als die Zukunft der Republik hinſtellt, ſolange es ſich noch um die Exiſtenz der Republik ſelber handelt? Iſt der ein Republi- caner der die Republik „nicht wünſcht aber ſie annimmt?“ Liegt nicht mehr in beiden Erklärungen, ſo verſchieden auch ihr Standpunkt iſt, der gemeinſame Satz: daß es doch beſſer wäre wenn man nicht nöthig gehabt hätte die Republik anzunehmen? Es iſt gewiß, die Brücke iſt abgebrochen, und das Loſungswort der beiden Führer des alten Syſtems „wir wollen warten; vielleicht —“ iſt und bleibt die beſtimmte und ſtets gegenwär- tige Herausforderung gegen die neue Zeit; denn nur durch das was in ihr der alten Zeit gehört, haben beide Männer noch eine Zukunft in Frankreich. Einige Bedenken über die deutſche Verfaſſungsfrage. I. &#x1F70D; Coburg, 26 März. Die geehrte Redaction hat meinen Artikel vom 9 d. M. mit ſo freundlich empfehlenden Worten in ihr Blatt Nr. 75 vom 16 desſelben Monats eingeführt, daß ich ihr dafür nur ſehr dankbar ſeyn kann, um ſo dankbarer da ſie mit dieſer Empfehlung zu- gleich eine kritiſche Bemerkung verbunden hat. Nichts wäre mir er- wünſchter als wenn Bemerkungen ähnlicher Art gegen meine Anſicht ge- macht würden, bei denen nur die Sache für die ich kämpfe gewinnen kann, ſo ſey es daß ich oder der Gegner meiner Anſicht bekehrt werde. *) Sie ſagen: Die Leſer der Allg. Zeitung dürften vielleicht auf die Garantie der Bundesacte durch die acht europäiſchen Mächte in einem Augenblick wo die Nation in einem autonomiſchen Conſtituirungsproceß begriffen ſey, kein ſo großes Gewicht legen als ich vielleicht darauf legte. Verſtehen wir uns. Jene Garantie auf die ich, vom Standpunkt des reinen Deutſchlands, aus den angeführten Gründen ein bedeutendes Ge- wicht lege, hindert weder die Nation noch die deutſchen Fürſten an der Fortbildung des Staatenbundes zum Bundesſtaat (ich unterſtreiche die beiden erſten Sylben des Bundesſtaats abſichtlich) auf dem bereits ge- legten Fundament die Bundesverfaſſung autonomiſch auszubauen; denn dieſen Ausbau fordert die Bundesacte ſelbſt. Aber den Bundes- ſtaat, eine deutſche Monarchie aus dem Staatenbunde zu machen, dahin reicht die in Anſpruch genommene Autonomie der Nation allerdings nicht. Den Grund aus welchem der deutſche Bund geſtiftet und von den euro- päiſchen Mächten als nothwendig anerkannt und garantirt wurde, gibt der Eingang in der Bundesacte ſelbſt an an: „Die ſouveränen Fürſten und die freien Städte Deutſchlands, den gemeinſamen Wunſch hegend den ſechsten Artikel des Pariſer Friedens vom 30 Mai 1814 in Erſül- lung zu ſetzen, und von den Vortheilen überzeugt welche aus ihrer feſten und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutſchlands und die Ruhe und das Gleichgewicht Europa’s hervorgehen würden, ſind übereingekommen ſich zu einem beſtändigen Bunde zu vereinigen.“ Auch hat die deutſche Nation nie gegen den deut- ſchen Bund als ſolchen proteſtirt, ſondern ſich nur über die Mangelhaf- tigkeit der Bundesacte beklagt, zu deren Vervollſtändigung die Bundes- verſammlung durch dieſe Acte ſelbſt aufgefordert und berufen war. Daß ſie dieſe Aufgabe würdig zu löſen eifrig und mit Einſicht bemüht war *), davon kann ſich jeder überzeugen der einen prüfenden Blick in die Anträge der Commiſſion werfen kann und will, welche, um über die Reihenfolge in welcher jene Vervollſtändigung der Bundesacte vorge- nommen werden ſollte, zu berichten niedergeſetzt wurde. Wer aber z. B. „an der Hand des Repertoriums zu den Verhandlungen der deut- ſchen Bundesverſammlung in einer ſyſtematiſchen Ueberſicht“ ſich über den Gang jener Verhandlungen unterrichten will, wird darin den Beweis dieſer Behauptung finden. Dazu aber wäre nach meiner Ueberzeugung niemand mehr berufen und verpflichtet als der Verfaſſungsausſchuß der conſtituirenden deutſchen Nationalverſammlung. Denn wenn derſelbe auch bis jetzt eine engere Vereinigung zwiſchen Preußen und dem reinen Deutſchland anſtrebie, und dieß Beſtreben vielleicht auch heute noch nicht ganz aufgegeben hat, ſo wollte er doch auch den Staatenbund nicht auf- geben, wenn er nur ſich überzeugen könne daß Oeſterreich, nachdem es eine Verfaſſung gegeben habe welche ſeine ſämmtlichen, auch nicht- deutſchen Staaten zu einer einigen und untheilbaren Monarchie conſti- tuirt, und in welcher das Verhältniß dieſer Monarchie zu Deutſchland ganz mit Stillſchweigen übergangen ſey, darin zu bleiben vermöge. Dieſer Zweifel ſcheint mir aber, nachdem ich jene Verfaſſungsur- kunde erhalten und geleſen, vollſtändig durch dieſelbe ſelbſt gehoben; denn §. 17 ſagt: „Der Kaiſer empfängt und ſchickt Geſandte und ſchließt mit fremden Mächten Verträge; Beſtimmungen in ſolchen Verträgen welche dem Reiche neue Laſten auflegen, bedürfen der Zuſtimmung des Reichs- tags.“ Nun, Deutſchland iſt der öſterreichiſchen Geſammtmonarchie ge- genüber eine fremde Macht, mit welcher aber der Kaiſer in einem völker- rechtlichen Vertragsverhältniß ſteht, und die Laſten welche er in Beziehung auf dieſes Vertragsverhältniß bis jetzt und künftig zu übernehmen hat, find — weil ſie nur Folgen der in jenem Vertrag vorausgeſehenen und zugeſicherten Fortbildung der Bundesverfaſſung ſind — keine neuen Laſten. Hiezu kommt noch daß in der Geſammtverfaſſung Oeſterreichs zwiſchen Reichs- und Landesangelegenheiten unterſchieden wird, und in dieſer Be- ziehung ſchon §. 4 beſtimmt: „Den einzelnen Kronländern wird ihre Selbſtändigkeit innerhalb jener Beſchränkungen gewährleiſtet welche dieſe Reichsverfaſſung feſtſtellt“, und in dem fünften Abſchnitt §. 35, der von den Landesangelegenheiten im Unterſchiede von Reichsangelegenheiten im allgemeinen handelt, werden dahin unter anderen auch in Lit. a. alle An- ordnungen hinſichtlich der Beſteuerung für Landeszwecke gerechnet. In den deutſchen Ländern Oeſterreichs aber gehören die Bundeszwecke un- läugbar zu den Landeszwecken. Ueber die Verfaſſung dieſer Länder, die jedenfalls einen kaiſerlichen Statthalter erhalten, wird jetzt in Wien berathen. Ein anderer Zweifel ward aufgeworfen darüber ob Oeſterreich in die Herſtellung eines Parlaments willigen werde. In meinem erſten Ar- tikel führte ich den Beweis daß Oeſterreich durch Ehre und Recht dazu verbunden ſey. Eine bald darauf eingegangene öſterreichiſche Erklärung hat dieſe Verpflichtung thatſächlich anerkannt. Aber, ſagte man nun, es will von einem Volkshauſe nichts wiſſen. Dieß iſt richtig und ebenſo un- zuläſſig wie die Verweigerung eines Parlaments überhaupt geweſen wäre; denn es hat allen ſeinen Völkern, alſo auch den Deut- ſchen, alſo auch Deutſchland, die Wahl zum Parlament auf breiteſter demokratiſcher Grundlage zugeſichert, *) In einer Anmerkung des erſten Artikels ſage ich: Es iſt aber ein großer Unterſchied ob wir durch bundeswidrige Zumuthungen es (Oeſterreich) aus dem Bunde jagen (wollen), oder ob es ſich ſelbſt dem Bunde entziehen will, wozu es kein Recht hat, wir dagegen das Recht es durch Gewalt zur Erfüllung ſeiner Pflicht zu zwingen, oder, wenn wir dazu zu ſchwach ſeyn ſollten, die Verwendung der garantirenden Mächte zu reclamiren, (oder — — —). Die eingeklammerten beiden Stellen ſind wahrſcheinlich durch meine Nachläſſigkeit bei der Correctur der Reinſchriſt ausgelaſſen worden. Dann muß es einige Zeilen weiter unten nicht „kein Grund“, ſondern „keinen Grund“ heißen. D. Correſp. *) Wie lange?

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 96, 6. April 1849, S. 1475. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine96_1849/11>, abgerufen am 21.11.2024.