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Allgemeine Zeitung, Nr. 35, 29. August 1914.

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Allgemeine Zeitung 29. August 1914.
[Spaltenumbruch] unter Umständen die großen staatlichen Versicherungs-
gesellschaften
, wie die Arbeiter- und Jnvalidenversicherung,
die Angestelltenversicherung, dann die privaten Versicherungsgesell-
schaften, Sparkassen usw. vor der Einsetzung schwerwiegender Ver-
luste in ihre Gewinn- und Verlustrechnungen, bezw. Bilanzen, die
immer schlimme Nachwirkungen im Gefolge haben; sie würde auch
einer großen Anzahl privater Banken und sonstiger Unternehmun-
gen von Vorteil sein. Von der Erlaubnis, den Kurs vom 25. Juli
als nächsten Bilanzkurs in Anspruch nehmen zu dürfen, könnte
übrigens Gebrauch machen, wer will; ein Zwang bestünde
natürlich nicht. Und die Bilanz wäre, wenn auch die Kurse am
satzungsgemäßen Bilanztage niedriger wären, als die am 25. Juli,
doch nicht falsch, wenn nur die allgemeinen oder Spezialreserven
so hoch sind, als die Kursdifferenz zwischen dem 25. Juli und dem
gewöhnlichen Bilanztage.

Die Maßregel hätte aber noch einen weiteren praktischen
Wert, Staatsanstalten, Gesellschaften und Private würden zurzeit
gerne die Gelegenheit ergreifen, deutsche Staatswerte wegen ihres
niedrigen Standes anzukaufen, wenn sie wenigstens von der
Gefahr befreit sind, auf diese Effekten neuerlich Abschreibun-
gen vornehmen zu müssen für den Fall, daß sie am Bilanztage
unter ihrem Einkaufspreis stehen.

War bisher von Staatspapieren im allgemeinen die Rede, so gibt
es unter ihnen eine Kategorie, für die die Bilanzerleichterung als
eine absolut einwandfreie bezeichnet werden darf; dies
sind die Reichsschatzscheine, sowie solche der Einzelstaaten.
Hier handelt es sich meist um Wertpapiere, für die der Staat die
Verpflichtung einer al pari Heimzahlung, und zwar über-
wiegend in wenig Jahren übernommen hat. Hiermit ist die
Sicherheit gegeben, das Kapital in einer absehbaren Zeit unverkürzt
in bar zurückzuerhalten, wie denn überhaupt die Schatzscheine oder
Schatzanweisungen mehr den Charakter eines langfristigen
Wechsels als eines Wertpapieres haben. Auf solche vom
Staate eingegangenen feste Verpflichtungen auch nur vorüber-
gehende Abschreibungen vorzunehmen, liegt keine Veran-
lassung vor.

Wie bekannt, hat der Reichstag die Ausgabe von Schuldtiteln
bis zu der enormen Höhe von fünf Milliarden genehmigt.
Der hocherfreuliche Verlauf des Krieges mit seinen Nebeneinkünften,
wie Kontributionen, wird es gestatten, von dieser Erlaubnis nur
einen bescheidenen Gebrauch zu machen. Immerhin ist mit dem
baldigen Erscheinen einer Milliardenanleihe, wahrscheinlich in der
Form von fünfprozentigen, in wenig Jahren rückzahlbaren
Schatzscheinen zu rechnen. Da würde es nun einen beson-
deren Anreiz bieten, die neuen Schatzscheine mit der angeregten
Bilanzvorschrift zu versehen, bezw. eine solche für alle auch die
bisher ausgegebenen Schuldtitel gleicher Art zu erlassen.

Für Schatzscheine und Anweisungen erscheint die Aktion voll-
ständig einwandfrei
; ich glaube aber auch, man könnte
sie unbesorgt auf alle Staatspapiere ausdehnen, da es sich nur
um eine zeitlich beschränkte, einmalige Ausnahmemaß-
regel
handelt.

Die Welt sieht nicht nur mit gespanntester Aufmerksamkeit auf
Deutschlands Erfolge im Felde, sie beobachtet nicht minder scharf
seine finanzielle Lage, die Art und Weise seiner Geldbeschaf-
fung
. Diese zu fördern sollte jedes, wenn auch nur kleine Mittel
ergriffen werden und ein solches wäre die Erleichterung der
Bilanzvorschriften für deutsche Staatspapiere.

Von unseren Hochschulen

In Berlin ist der Wirkliche Geheime Rat Dr. Reinhold
Koser
, Generaldirektor der preußischen Staatsarchive und Direktor
des Geheimen Staatsarchives nach einer schweren Operation ge-
storben
. Mit ihm verliert die deutsche Geschichtswissenschaft
einen ihrer hervorragendsten Vertreter. Insbesondere hat sich
Koser als Geschichtsschreiber König Friedrichs des Großen einen
berühmten Namen gemacht. Koser stand im 63. Lebensjahre. Er
wurde 1886 nach Berlin berufen und bekleidete seit 1895 auch das
Amt des Vorsitzenden bei der Zentraldirektion der Monumenta
Germaniae Historica. An kaiserlichen Auszeichnungen besaß er
u. a. den Orden pour le merite für Wissenschaft und Kunst.

Der 4. Deutsche Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde
in köln,
1.--3. Oktober 1914, muß des Krieges halber verschoben
werden. Weitere Mitteilungen erfolgen später.

[Spaltenumbruch]
Redaktions-Schluß 20. August 1914.


Nachdruck unserer Artikel, deren gesamtes Verlagsrecht wir von den Ver-
fassern erwerben, ist nur auszugsweise und nur bei genauer Quellenangabe
Wochenschrift "Allgemeine Zeitung" (München) gestattet. Für unverlangt
eingesandte Manuskripte und Bücher wird keine Gewähr geleistet.


Für die Redaktion verantwortlich: Alfred Frhr. v. Mensi,
für den Inseratenteil: Hugo Waßmann, beide in München.

Verlag: Verlag der "Allgemeinen Zeitung", G. m. b. H., München.
Druck: Bayerische Druckerei & Verlagsanstalt, G. m. b. H., München.



Sprechsaal
in öffentlichen Angelegenheiten.

Briefe von und nach Oesterreich. In den Bestimmungen für
den Briefverkehr von und nach Oesterreich macht sich eine merk-
würdige Unsicherheit und Ungleichmäßigkeit geltend. Die bayeri-
schen Postbehörden veröffentlichten vor ein paar Tagen eine neuer-
liche amtliche Mitteilung, daß verschlossene Briefsendun-
den
nach Oesterreich nicht gestattet seien. Oesterreich-Ungarn
wird also damit dem übrigen Ausland gleichgestellt. Bis jetzt waren
nur an die französischen und russischen Grenzbezirke gerichtete
Briefe unverschlossen aufzugeben. Nun möchte man aber doch
wohl vor allem erwarten, daß die Behandlung der nach Oesterreich
gehenden und von Oesterreich kommenden Briefe eine gleichmäßige
sei, daß also die österreichischen und bayerischen Postbehörden über-
einstimmende Anordnungen treffen. Das ist aber nicht der Fall.
Wir erhalten täglich verschlossene Briefe aus verschiedenen Teilen
der österreichischen Monarchie. Die obige Bestimmung scheint also
für diese letzteren nicht zu gelten. Wir, mehrere in München lebende
Oesterreicher, richten also durch Ihre verehrliche Zeitung an die Be-
hörden hierdurch die ergebenste Bitte um Aufklärung. Daß wir
außerdem unsere Briefe aus Oesterreich, auch jetzt noch, nach dem
Abschluß der österreichischen und der deutschen Mobilisierung, erst
8--14 Tage nach der Aufgabe erhalten, wollen wir dabei gern als
eine kleine, wenn auch lästige Begleiterscheinung des Krieges hin-
nehmen. Einer für Viele.



Allgemeine Zeitung 29. Auguſt 1914.
[Spaltenumbruch] unter Umſtänden die großen ſtaatlichen Verſicherungs-
geſellſchaften
, wie die Arbeiter- und Jnvalidenverſicherung,
die Angeſtelltenverſicherung, dann die privaten Verſicherungsgeſell-
ſchaften, Sparkaſſen uſw. vor der Einſetzung ſchwerwiegender Ver-
luſte in ihre Gewinn- und Verluſtrechnungen, bezw. Bilanzen, die
immer ſchlimme Nachwirkungen im Gefolge haben; ſie würde auch
einer großen Anzahl privater Banken und ſonſtiger Unternehmun-
gen von Vorteil ſein. Von der Erlaubnis, den Kurs vom 25. Juli
als nächſten Bilanzkurs in Anſpruch nehmen zu dürfen, könnte
übrigens Gebrauch machen, wer will; ein Zwang beſtünde
natürlich nicht. Und die Bilanz wäre, wenn auch die Kurſe am
ſatzungsgemäßen Bilanztage niedriger wären, als die am 25. Juli,
doch nicht falſch, wenn nur die allgemeinen oder Spezialreſerven
ſo hoch ſind, als die Kursdifferenz zwiſchen dem 25. Juli und dem
gewöhnlichen Bilanztage.

Die Maßregel hätte aber noch einen weiteren praktiſchen
Wert, Staatsanſtalten, Geſellſchaften und Private würden zurzeit
gerne die Gelegenheit ergreifen, deutſche Staatswerte wegen ihres
niedrigen Standes anzukaufen, wenn ſie wenigſtens von der
Gefahr befreit ſind, auf dieſe Effekten neuerlich Abſchreibun-
gen vornehmen zu müſſen für den Fall, daß ſie am Bilanztage
unter ihrem Einkaufspreis ſtehen.

War bisher von Staatspapieren im allgemeinen die Rede, ſo gibt
es unter ihnen eine Kategorie, für die die Bilanzerleichterung als
eine abſolut einwandfreie bezeichnet werden darf; dies
ſind die Reichsſchatzſcheine, ſowie ſolche der Einzelſtaaten.
Hier handelt es ſich meiſt um Wertpapiere, für die der Staat die
Verpflichtung einer al pari Heimzahlung, und zwar über-
wiegend in wenig Jahren übernommen hat. Hiermit iſt die
Sicherheit gegeben, das Kapital in einer abſehbaren Zeit unverkürzt
in bar zurückzuerhalten, wie denn überhaupt die Schatzſcheine oder
Schatzanweiſungen mehr den Charakter eines langfriſtigen
Wechſels als eines Wertpapieres haben. Auf ſolche vom
Staate eingegangenen feſte Verpflichtungen auch nur vorüber-
gehende Abſchreibungen vorzunehmen, liegt keine Veran-
laſſung vor.

Wie bekannt, hat der Reichstag die Ausgabe von Schuldtiteln
bis zu der enormen Höhe von fünf Milliarden genehmigt.
Der hocherfreuliche Verlauf des Krieges mit ſeinen Nebeneinkünften,
wie Kontributionen, wird es geſtatten, von dieſer Erlaubnis nur
einen beſcheidenen Gebrauch zu machen. Immerhin iſt mit dem
baldigen Erſcheinen einer Milliardenanleihe, wahrſcheinlich in der
Form von fünfprozentigen, in wenig Jahren rückzahlbaren
Schatzſcheinen zu rechnen. Da würde es nun einen beſon-
deren Anreiz bieten, die neuen Schatzſcheine mit der angeregten
Bilanzvorſchrift zu verſehen, bezw. eine ſolche für alle auch die
bisher ausgegebenen Schuldtitel gleicher Art zu erlaſſen.

Für Schatzſcheine und Anweiſungen erſcheint die Aktion voll-
ſtändig einwandfrei
; ich glaube aber auch, man könnte
ſie unbeſorgt auf alle Staatspapiere ausdehnen, da es ſich nur
um eine zeitlich beſchränkte, einmalige Ausnahmemaß-
regel
handelt.

Die Welt ſieht nicht nur mit geſpannteſter Aufmerkſamkeit auf
Deutſchlands Erfolge im Felde, ſie beobachtet nicht minder ſcharf
ſeine finanzielle Lage, die Art und Weiſe ſeiner Geldbeſchaf-
fung
. Dieſe zu fördern ſollte jedes, wenn auch nur kleine Mittel
ergriffen werden und ein ſolches wäre die Erleichterung der
Bilanzvorſchriften für deutſche Staatspapiere.

Von unſeren Hochſchulen

In Berlin iſt der Wirkliche Geheime Rat Dr. Reinhold
Koſer
, Generaldirektor der preußiſchen Staatsarchive und Direktor
des Geheimen Staatsarchives nach einer ſchweren Operation ge-
ſtorben
. Mit ihm verliert die deutſche Geſchichtswiſſenſchaft
einen ihrer hervorragendſten Vertreter. Insbeſondere hat ſich
Koſer als Geſchichtsſchreiber König Friedrichs des Großen einen
berühmten Namen gemacht. Koſer ſtand im 63. Lebensjahre. Er
wurde 1886 nach Berlin berufen und bekleidete ſeit 1895 auch das
Amt des Vorſitzenden bei der Zentraldirektion der Monumenta
Germaniae Hiſtorica. An kaiſerlichen Auszeichnungen beſaß er
u. a. den Orden pour le mérite für Wiſſenſchaft und Kunſt.

Der 4. Deutſche Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde
in köln,
1.—3. Oktober 1914, muß des Krieges halber verſchoben
werden. Weitere Mitteilungen erfolgen ſpäter.

[Spaltenumbruch]
Redaktions-Schluß 20. Auguſt 1914.


Nachdruck unſerer Artikel, deren geſamtes Verlagsrecht wir von den Ver-
faſſern erwerben, iſt nur auszugsweiſe und nur bei genauer Quellenangabe
Wochenſchrift „Allgemeine Zeitung“ (München) geſtattet. Für unverlangt
eingeſandte Manuſkripte und Bücher wird keine Gewähr geleiſtet.


Für die Redaktion verantwortlich: Alfred Frhr. v. Menſi,
für den Inſeratenteil: Hugo Waßmann, beide in München.

Verlag: Verlag der „Allgemeinen Zeitung“, G. m. b. H., München.
Druck: Bayeriſche Druckerei & Verlagsanſtalt, G. m. b. H., München.



Sprechſaal
in öffentlichen Angelegenheiten.

Briefe von und nach Oeſterreich. In den Beſtimmungen für
den Briefverkehr von und nach Oeſterreich macht ſich eine merk-
würdige Unſicherheit und Ungleichmäßigkeit geltend. Die bayeri-
ſchen Poſtbehörden veröffentlichten vor ein paar Tagen eine neuer-
liche amtliche Mitteilung, daß verſchloſſene Briefſendun-
den
nach Oeſterreich nicht geſtattet ſeien. Oeſterreich-Ungarn
wird alſo damit dem übrigen Ausland gleichgeſtellt. Bis jetzt waren
nur an die franzöſiſchen und ruſſiſchen Grenzbezirke gerichtete
Briefe unverſchloſſen aufzugeben. Nun möchte man aber doch
wohl vor allem erwarten, daß die Behandlung der nach Oeſterreich
gehenden und von Oeſterreich kommenden Briefe eine gleichmäßige
ſei, daß alſo die öſterreichiſchen und bayeriſchen Poſtbehörden über-
einſtimmende Anordnungen treffen. Das iſt aber nicht der Fall.
Wir erhalten täglich verſchloſſene Briefe aus verſchiedenen Teilen
der öſterreichiſchen Monarchie. Die obige Beſtimmung ſcheint alſo
für dieſe letzteren nicht zu gelten. Wir, mehrere in München lebende
Oeſterreicher, richten alſo durch Ihre verehrliche Zeitung an die Be-
hörden hierdurch die ergebenſte Bitte um Aufklärung. Daß wir
außerdem unſere Briefe aus Oeſterreich, auch jetzt noch, nach dem
Abſchluß der öſterreichiſchen und der deutſchen Mobiliſierung, erſt
8—14 Tage nach der Aufgabe erhalten, wollen wir dabei gern als
eine kleine, wenn auch läſtige Begleiterſcheinung des Krieges hin-
nehmen. Einer für Viele.



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[536/0010] Allgemeine Zeitung 29. Auguſt 1914. unter Umſtänden die großen ſtaatlichen Verſicherungs- geſellſchaften, wie die Arbeiter- und Jnvalidenverſicherung, die Angeſtelltenverſicherung, dann die privaten Verſicherungsgeſell- ſchaften, Sparkaſſen uſw. vor der Einſetzung ſchwerwiegender Ver- luſte in ihre Gewinn- und Verluſtrechnungen, bezw. Bilanzen, die immer ſchlimme Nachwirkungen im Gefolge haben; ſie würde auch einer großen Anzahl privater Banken und ſonſtiger Unternehmun- gen von Vorteil ſein. Von der Erlaubnis, den Kurs vom 25. Juli als nächſten Bilanzkurs in Anſpruch nehmen zu dürfen, könnte übrigens Gebrauch machen, wer will; ein Zwang beſtünde natürlich nicht. Und die Bilanz wäre, wenn auch die Kurſe am ſatzungsgemäßen Bilanztage niedriger wären, als die am 25. Juli, doch nicht falſch, wenn nur die allgemeinen oder Spezialreſerven ſo hoch ſind, als die Kursdifferenz zwiſchen dem 25. Juli und dem gewöhnlichen Bilanztage. Die Maßregel hätte aber noch einen weiteren praktiſchen Wert, Staatsanſtalten, Geſellſchaften und Private würden zurzeit gerne die Gelegenheit ergreifen, deutſche Staatswerte wegen ihres niedrigen Standes anzukaufen, wenn ſie wenigſtens von der Gefahr befreit ſind, auf dieſe Effekten neuerlich Abſchreibun- gen vornehmen zu müſſen für den Fall, daß ſie am Bilanztage unter ihrem Einkaufspreis ſtehen. War bisher von Staatspapieren im allgemeinen die Rede, ſo gibt es unter ihnen eine Kategorie, für die die Bilanzerleichterung als eine abſolut einwandfreie bezeichnet werden darf; dies ſind die Reichsſchatzſcheine, ſowie ſolche der Einzelſtaaten. Hier handelt es ſich meiſt um Wertpapiere, für die der Staat die Verpflichtung einer al pari Heimzahlung, und zwar über- wiegend in wenig Jahren übernommen hat. Hiermit iſt die Sicherheit gegeben, das Kapital in einer abſehbaren Zeit unverkürzt in bar zurückzuerhalten, wie denn überhaupt die Schatzſcheine oder Schatzanweiſungen mehr den Charakter eines langfriſtigen Wechſels als eines Wertpapieres haben. Auf ſolche vom Staate eingegangenen feſte Verpflichtungen auch nur vorüber- gehende Abſchreibungen vorzunehmen, liegt keine Veran- laſſung vor. Wie bekannt, hat der Reichstag die Ausgabe von Schuldtiteln bis zu der enormen Höhe von fünf Milliarden genehmigt. Der hocherfreuliche Verlauf des Krieges mit ſeinen Nebeneinkünften, wie Kontributionen, wird es geſtatten, von dieſer Erlaubnis nur einen beſcheidenen Gebrauch zu machen. Immerhin iſt mit dem baldigen Erſcheinen einer Milliardenanleihe, wahrſcheinlich in der Form von fünfprozentigen, in wenig Jahren rückzahlbaren Schatzſcheinen zu rechnen. Da würde es nun einen beſon- deren Anreiz bieten, die neuen Schatzſcheine mit der angeregten Bilanzvorſchrift zu verſehen, bezw. eine ſolche für alle auch die bisher ausgegebenen Schuldtitel gleicher Art zu erlaſſen. Für Schatzſcheine und Anweiſungen erſcheint die Aktion voll- ſtändig einwandfrei; ich glaube aber auch, man könnte ſie unbeſorgt auf alle Staatspapiere ausdehnen, da es ſich nur um eine zeitlich beſchränkte, einmalige Ausnahmemaß- regel handelt. Die Welt ſieht nicht nur mit geſpannteſter Aufmerkſamkeit auf Deutſchlands Erfolge im Felde, ſie beobachtet nicht minder ſcharf ſeine finanzielle Lage, die Art und Weiſe ſeiner Geldbeſchaf- fung. Dieſe zu fördern ſollte jedes, wenn auch nur kleine Mittel ergriffen werden und ein ſolches wäre die Erleichterung der Bilanzvorſchriften für deutſche Staatspapiere. Von unſeren Hochſchulen In Berlin iſt der Wirkliche Geheime Rat Dr. Reinhold Koſer, Generaldirektor der preußiſchen Staatsarchive und Direktor des Geheimen Staatsarchives nach einer ſchweren Operation ge- ſtorben. Mit ihm verliert die deutſche Geſchichtswiſſenſchaft einen ihrer hervorragendſten Vertreter. Insbeſondere hat ſich Koſer als Geſchichtsſchreiber König Friedrichs des Großen einen berühmten Namen gemacht. Koſer ſtand im 63. Lebensjahre. Er wurde 1886 nach Berlin berufen und bekleidete ſeit 1895 auch das Amt des Vorſitzenden bei der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae Hiſtorica. An kaiſerlichen Auszeichnungen beſaß er u. a. den Orden pour le mérite für Wiſſenſchaft und Kunſt. Der 4. Deutſche Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde in köln, 1.—3. Oktober 1914, muß des Krieges halber verſchoben werden. Weitere Mitteilungen erfolgen ſpäter. Redaktions-Schluß 20. Auguſt 1914. Nachdruck unſerer Artikel, deren geſamtes Verlagsrecht wir von den Ver- faſſern erwerben, iſt nur auszugsweiſe und nur bei genauer Quellenangabe Wochenſchrift „Allgemeine Zeitung“ (München) geſtattet. Für unverlangt eingeſandte Manuſkripte und Bücher wird keine Gewähr geleiſtet. Für die Redaktion verantwortlich: Alfred Frhr. v. Menſi, für den Inſeratenteil: Hugo Waßmann, beide in München. Verlag: Verlag der „Allgemeinen Zeitung“, G. m. b. H., München. Druck: Bayeriſche Druckerei & Verlagsanſtalt, G. m. b. H., München. Sprechſaal in öffentlichen Angelegenheiten. Briefe von und nach Oeſterreich. In den Beſtimmungen für den Briefverkehr von und nach Oeſterreich macht ſich eine merk- würdige Unſicherheit und Ungleichmäßigkeit geltend. Die bayeri- ſchen Poſtbehörden veröffentlichten vor ein paar Tagen eine neuer- liche amtliche Mitteilung, daß verſchloſſene Briefſendun- den nach Oeſterreich nicht geſtattet ſeien. Oeſterreich-Ungarn wird alſo damit dem übrigen Ausland gleichgeſtellt. Bis jetzt waren nur an die franzöſiſchen und ruſſiſchen Grenzbezirke gerichtete Briefe unverſchloſſen aufzugeben. Nun möchte man aber doch wohl vor allem erwarten, daß die Behandlung der nach Oeſterreich gehenden und von Oeſterreich kommenden Briefe eine gleichmäßige ſei, daß alſo die öſterreichiſchen und bayeriſchen Poſtbehörden über- einſtimmende Anordnungen treffen. Das iſt aber nicht der Fall. Wir erhalten täglich verſchloſſene Briefe aus verſchiedenen Teilen der öſterreichiſchen Monarchie. Die obige Beſtimmung ſcheint alſo für dieſe letzteren nicht zu gelten. Wir, mehrere in München lebende Oeſterreicher, richten alſo durch Ihre verehrliche Zeitung an die Be- hörden hierdurch die ergebenſte Bitte um Aufklärung. Daß wir außerdem unſere Briefe aus Oeſterreich, auch jetzt noch, nach dem Abſchluß der öſterreichiſchen und der deutſchen Mobiliſierung, erſt 8—14 Tage nach der Aufgabe erhalten, wollen wir dabei gern als eine kleine, wenn auch läſtige Begleiterſcheinung des Krieges hin- nehmen. Einer für Viele.

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Christopher Georgi, Susanne Haaf, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 35, 29. August 1914, S. 536. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine35_1914/10>, abgerufen am 11.06.2024.