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Allgemeine Zeitung, Nr. 34, 22. August 1914.

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22. August 1914. Allgemeine Zeitung
[Spaltenumbruch]

An das großherzogliche Ministerium Karlsruhe. Telegramm
Seiner Majestät des Kaisers an Generaloberst von Heeringen:

"Dankbar unserem Gotte, der mit uns war, danke ich Ihnen
und den tapferen Truppen für den ersten Sieg. Sagen Sie allen
beteiligten Truppen meinen kaiserlichen Dank, den ihr oberster
Kriegsherr ihnen im Namen des Vaterlandes ausspricht.

Wilhelm I. R."

Weitergegeben mit dem Zusatz: Auf dieses Telegramm gibt es
nur eine Antwort "Seine Majestät der Kaiser Hurra!

gez. von Heeringen."

Auf dieses Telegramm ist vom badischen Staatsministerium an
Generaloberst v. Heeringen folgende Antwort abgegangen:

"Auch Ihnen dankt die badische Regierung für die gütige Mit-
teilung über den Dank des Kaisers. Ihr Sieg wird vom ganzen
badischen Land, das vor feindlichem Einfall behütet wurde, mit
hellem Jubel begrüßt. Freudig stimmen wir ein in den Ruf: Seine
Majestät der Kaiser Hurra!"

Das Gefecht bei Mühlhausen war ein Gelegenheitsgefecht.
Eineinhalb feindliche Armeekorps waren in das Oberelsaß ein-
gedrungen, während unsere dort befindlichen Truppen noch in
der Versammlung begriffen waren. Sie griffen trotzdem den
Feind ohne Zögern an und warfen ihn auf Belfort zurück. Dar-
nach folgten sie ihrer Aufmarschbestimmung.

Unterdessen hat eine kleine Festungsabteilung aus Straßburg
am 14. August eine Schlappe erlitten. Zwei Festungsbataillone
mit Geschützen und Maschinengewehren aus Festungsbeständen
waren an diesem Tage im Vogesenpaß bei Schirmeck vor-
gegangen. Sie wurden durch feindliches Artilleriefeuer vom
Donon her überfallen. In der engen Paßstraße sind die Geschütze
und Maschinengewehre verschossen und unbrauchbar gemacht liegen
geblieben. Jedenfalls sind sie vom Feinde erbeutet worden, der
später auf Schirmeck vorging, ein unbedeutendes Kriegsereignis,
das keinerlei Einfluß auf die Operationen hat, aber den Truppen
wegen ihrer Tollkühnheit und Unvorsichtigkeit ein warnendes Bei-
spiel sein soll. Die wieder gesammelten Truppen haben den
Festungsbereich unverfolgt erreicht. Sie haben zwar ihre Ge-
schütze, aber nicht den Mut verloren. Ob bei diesem Vorgang Ver-
rat durch Landesbewohner mitgewirkt hat, wird nicht festgestellt
werden können.



Die jüngsten Siege.

Bayerische und badische Truppen schlugen die bis Weiler,
15 Kilometer nordwestlich von Schlettstadt, vorgedrungene französi-
sche 55. Infanteriebrigade, brachten ihr große Verluste bei und
warfen sie über die Vogesen zurück.

Die französische 5. Kavalleriedivision wurde heute unter
schweren Verlusten bei Perwez, nördlich von Namur, von unserer
Kavallerie zurückgeworfen.

Auch die letzten Nachrichten aus Belgien lauten durchaus
hoch erfreulich:

Unsere Truppen eroberten bei Tirlemont eine Feld-
batterie, eine schwere Batterie, eine Fahne und machten 500 Ge-
fangene. Unsere Kavallerie nahm dem Feind bei Perwez zwei
Gschütze und zwei Maschinengewehre weg.

Und eben vor Schluß des Blattes wird telegraphiert:

Heute (am 20. d. M.) rückten unsere Truppen in Brüssel ein.



Das schon in unserer letzten Nummer geschilderte verbrecherische
Verhalten der belgischen und französischen Einwohner gegen unsere
Truppen hat unsere Regierung veranlaßt, nach Frankreich und
Belgien Warnungen zu richten, die, wie die Norddeutsche Allge-
meine Zeitung berichtet, durch eine neutrale Macht vermittelt wor-
den sind. Sie lauten:

I. Der französischen Regierung:
Die Meldungen der deuschen Truppen lassen erkennen, daß,
dem Völkerrecht zuwider, in Frankreich der Volkskrieg organisiert
wird. In zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner unter dem
Schutz bürgerlicher Kleidung heimtückisch auf deutsche Soldaten ge-
schossen. Deutschland erhebt Einspruch gegen eine derartige Krieg-
führung, die dem Völkerrecht widerspricht. Die deutschen Truppen
haben Anweisung erhalten, jede feindselige Haltung der Landes-
einwohner mit den schärfsten Maßregeln zu unterdrücken. Jeder
Nichtsoldat, der Waffen führt, jeder, der die deutschen rückwärtigen
Verbindungen stört, Telegraphendrähte durchschneidet, Sprengun-
[Spaltenumbruch] gen vornimmt, kurz in irgend einer Weise unberechtigt an der
Kriegshandlung teilnimmt, wird sofort standrechtlich erschossen wer-
den. Wenn die Kriegführung hierdurch einen besonders schroffen
Charakter annimmt, so trifft Deutschland dafür nicht die Verant-
wortung; Frankreich allein ist verantwortlich für die Ströme von
Blut, die sie kosten wird.

II. Der belgischen Regierung:
Die Königlich Belgische Regierung hat Deutschlands aufrichtig
gemeinte Anerbietungen, ihrem Lande die Schrecken des Krieges
zu ersparen, zurückgewiesen. Sie hat dem deutschen, durch die
Maßnahmen der Gegner Deutschlands gebotenen Einmarsch bewaff-
neten Widerstand entgegengesetzt. Sie hat den Krieg gewollt. Trotz
der Note vom 8. August, in der die belgische Regierung mitteilt,
daß sie dem Kriegsgebrauch gemäß den Krieg nur mit uniformier-
ten Mannschaften führen werde, haben in den Kämpfen um Lüttich
zahlreiche Leute unter dem Schutz bürgerlicher Kleidung an dem
Kampf teilgenommen, sie haben nicht nur auf die deutschen
Truppen geschossen, sie haben in grausamer Weise Verwundete
erschlagen und Aerzte, die ihren Beruf erfüllten, niedergeschossen.
Gleichzeitig hat in Antwerpen der Pöbel deutsches Eigentum bar-
barisch verwüstet, Frauen und Kinder in bestialischer Weise nieder-
gemetzelt. Deutschland fordert von der ganzen gesitteten Welt
Rechenschaft für das Blut dieser Unschuldigen, für die jeder Zivili-
sation hohnsprechende Art der Kriegführung Belgiens. Wenn der
Krieg von nun an einen grausamen Charakter annimmt, trägt Bel-
gien die Schuld. Um die deutschen Truppen vor der entfesselten
Volksleidenschaft zu schützen, wird von nun an jeder Nichtunifor-
mierte, der nicht durch deutlich erkennbare Abzeichen als zur Teil-
nahme am Kampfe berechtigt bezeichnet ist, als außerhalb des Völ-
kerrechts stehend behandelt werden, wenn er sich am Kampf betei-
ligt, die deutschen rückwärtigen Verbindungen stört, Telegraphen-
drähte durchschneidet, Sprengungen vornimmt, kurz, in irgendeiner
Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt. Er wird als
Franktireur behandelt und sofort standrechtlich erschossen.

Leider ist wenig Aussicht vorhanden, daß diese so berechtigten
Warnungen Gehör finden werden. Unsere Feinde werden sich
dann aber selbst zuzuschreiben haben, wenn auch von unserer Seite
der Krieg schärfere Formen annimmt, und kein Pardon mehr gege-
ben wird. Hierher gehört auch nachstehendes Telegramm aus Müll-
heim: "Der Kreisdirektor von Gebweiler bei Mülhausen gibt be-
kannt: Hausbewohner schossen auf unsere Truppen. Ich mache be-
kannt, daß jeder Besitzer eines Hauses, aus welchem auf deutsches
Militär geschossen wird, unweigerlich standrechtlich erschossen und
das Haus angezündet wird."



Lüttich.

Korrekt und vornehm wie Deutschland von Anfang an vorge-
gangen ist, hat es sich nun auch nach der Einnahme von Lüttich an
Belgien gewendet und durch die Vermittlung einer neutralen Macht
dort folgendes mitteilen lassen:

"Die Festung Lüttich ist nach hartnäckiger Gegenwehr im Sturm
genommen worden. Die deutsche Regierung bedauert es aufs tiefste,
daß es infolge der Stellungnahme der belgischen Regierung gegen
Deutschland zu blutigen Zusammenstößen gekommen ist. Deutsch-
land kommt nicht als Feind nach Belgien, nur unter dem Zwang
der Verhältnisse hat es, angesichts der militärischen Maßnahmen
Frankreichs, den schweren Entschluß fassen müssen, in Belgien ein-
zurücken und Lüttich als Stützpunkt für seine weiteren militärischen
Operationen zu besetzen. Nachdem die belgische Armee durch ihren
heldenmütigen Widerstand gegen eine große Ueberlegenheit ihre
Waffenehre auf das glänzendste gewahrt hat, bittet die deutsche Re-
gierung S. M. den König und die belgische Regierung, Belgien
weitere Schrecken des Krieges zu ersparen. Die deutsche Regierung
ist zu jedem Abkommen mit Belgien bereit, das sich irgendwie mit
Rücksicht auf ihre Auseinandersetzung mit Frankreich vereinigen
läßt. Deutschland versichert nochmals feierlich, daß es nicht von
der Absicht geleitet gewesen ist, sich belgisches Gebiet anzueignen,
und daß diese Absicht durchaus ernst ist. Deutschland ist noch immer
bereit, das belgische Königreich unverzüglich zu räumen, sobald die
Kriegslage dies gestattet."

Die darauf eingegangene Antwort Belgiens hat folgenden
Wortlaut: "Der uns von der deutschen Regierung unterbreitete
Vorschlag wiederholt die im Ultimatum vom 2. August formulierte
Forderung. Getreu seinen internationalen Verpflichtungen kann
Belgien nur seine Antwort auf dieses Ultimatum wiederholen, um

22. Auguſt 1914. Allgemeine Zeitung
[Spaltenumbruch]

An das großherzogliche Miniſterium Karlsruhe. Telegramm
Seiner Majeſtät des Kaiſers an Generaloberſt von Heeringen:

„Dankbar unſerem Gotte, der mit uns war, danke ich Ihnen
und den tapferen Truppen für den erſten Sieg. Sagen Sie allen
beteiligten Truppen meinen kaiſerlichen Dank, den ihr oberſter
Kriegsherr ihnen im Namen des Vaterlandes ausſpricht.

Wilhelm I. R.

Weitergegeben mit dem Zuſatz: Auf dieſes Telegramm gibt es
nur eine Antwort „Seine Majeſtät der Kaiſer Hurra!

gez. von Heeringen.“

Auf dieſes Telegramm iſt vom badiſchen Staatsminiſterium an
Generaloberſt v. Heeringen folgende Antwort abgegangen:

„Auch Ihnen dankt die badiſche Regierung für die gütige Mit-
teilung über den Dank des Kaiſers. Ihr Sieg wird vom ganzen
badiſchen Land, das vor feindlichem Einfall behütet wurde, mit
hellem Jubel begrüßt. Freudig ſtimmen wir ein in den Ruf: Seine
Majeſtät der Kaiſer Hurra!“

Das Gefecht bei Mühlhauſen war ein Gelegenheitsgefecht.
Eineinhalb feindliche Armeekorps waren in das Oberelſaß ein-
gedrungen, während unſere dort befindlichen Truppen noch in
der Verſammlung begriffen waren. Sie griffen trotzdem den
Feind ohne Zögern an und warfen ihn auf Belfort zurück. Dar-
nach folgten ſie ihrer Aufmarſchbeſtimmung.

Unterdeſſen hat eine kleine Feſtungsabteilung aus Straßburg
am 14. Auguſt eine Schlappe erlitten. Zwei Feſtungsbataillone
mit Geſchützen und Maſchinengewehren aus Feſtungsbeſtänden
waren an dieſem Tage im Vogeſenpaß bei Schirmeck vor-
gegangen. Sie wurden durch feindliches Artilleriefeuer vom
Donon her überfallen. In der engen Paßſtraße ſind die Geſchütze
und Maſchinengewehre verſchoſſen und unbrauchbar gemacht liegen
geblieben. Jedenfalls ſind ſie vom Feinde erbeutet worden, der
ſpäter auf Schirmeck vorging, ein unbedeutendes Kriegsereignis,
das keinerlei Einfluß auf die Operationen hat, aber den Truppen
wegen ihrer Tollkühnheit und Unvorſichtigkeit ein warnendes Bei-
ſpiel ſein ſoll. Die wieder geſammelten Truppen haben den
Feſtungsbereich unverfolgt erreicht. Sie haben zwar ihre Ge-
ſchütze, aber nicht den Mut verloren. Ob bei dieſem Vorgang Ver-
rat durch Landesbewohner mitgewirkt hat, wird nicht feſtgeſtellt
werden können.



Die jüngſten Siege.

Bayeriſche und badiſche Truppen ſchlugen die bis Weiler,
15 Kilometer nordweſtlich von Schlettſtadt, vorgedrungene franzöſi-
ſche 55. Infanteriebrigade, brachten ihr große Verluſte bei und
warfen ſie über die Vogeſen zurück.

Die franzöſiſche 5. Kavalleriediviſion wurde heute unter
ſchweren Verluſten bei Perwez, nördlich von Namur, von unſerer
Kavallerie zurückgeworfen.

Auch die letzten Nachrichten aus Belgien lauten durchaus
hoch erfreulich:

Unſere Truppen eroberten bei Tirlemont eine Feld-
batterie, eine ſchwere Batterie, eine Fahne und machten 500 Ge-
fangene. Unſere Kavallerie nahm dem Feind bei Perwez zwei
Gſchütze und zwei Maſchinengewehre weg.

Und eben vor Schluß des Blattes wird telegraphiert:

Heute (am 20. d. M.) rückten unſere Truppen in Brüſſel ein.



Das ſchon in unſerer letzten Nummer geſchilderte verbrecheriſche
Verhalten der belgiſchen und franzöſiſchen Einwohner gegen unſere
Truppen hat unſere Regierung veranlaßt, nach Frankreich und
Belgien Warnungen zu richten, die, wie die Norddeutſche Allge-
meine Zeitung berichtet, durch eine neutrale Macht vermittelt wor-
den ſind. Sie lauten:

I. Der franzöſiſchen Regierung:
Die Meldungen der deuſchen Truppen laſſen erkennen, daß,
dem Völkerrecht zuwider, in Frankreich der Volkskrieg organiſiert
wird. In zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner unter dem
Schutz bürgerlicher Kleidung heimtückiſch auf deutſche Soldaten ge-
ſchoſſen. Deutſchland erhebt Einſpruch gegen eine derartige Krieg-
führung, die dem Völkerrecht widerſpricht. Die deutſchen Truppen
haben Anweiſung erhalten, jede feindſelige Haltung der Landes-
einwohner mit den ſchärfſten Maßregeln zu unterdrücken. Jeder
Nichtſoldat, der Waffen führt, jeder, der die deutſchen rückwärtigen
Verbindungen ſtört, Telegraphendrähte durchſchneidet, Sprengun-
[Spaltenumbruch] gen vornimmt, kurz in irgend einer Weiſe unberechtigt an der
Kriegshandlung teilnimmt, wird ſofort ſtandrechtlich erſchoſſen wer-
den. Wenn die Kriegführung hierdurch einen beſonders ſchroffen
Charakter annimmt, ſo trifft Deutſchland dafür nicht die Verant-
wortung; Frankreich allein iſt verantwortlich für die Ströme von
Blut, die ſie koſten wird.

II. Der belgiſchen Regierung:
Die Königlich Belgiſche Regierung hat Deutſchlands aufrichtig
gemeinte Anerbietungen, ihrem Lande die Schrecken des Krieges
zu erſparen, zurückgewieſen. Sie hat dem deutſchen, durch die
Maßnahmen der Gegner Deutſchlands gebotenen Einmarſch bewaff-
neten Widerſtand entgegengeſetzt. Sie hat den Krieg gewollt. Trotz
der Note vom 8. Auguſt, in der die belgiſche Regierung mitteilt,
daß ſie dem Kriegsgebrauch gemäß den Krieg nur mit uniformier-
ten Mannſchaften führen werde, haben in den Kämpfen um Lüttich
zahlreiche Leute unter dem Schutz bürgerlicher Kleidung an dem
Kampf teilgenommen, ſie haben nicht nur auf die deutſchen
Truppen geſchoſſen, ſie haben in grauſamer Weiſe Verwundete
erſchlagen und Aerzte, die ihren Beruf erfüllten, niedergeſchoſſen.
Gleichzeitig hat in Antwerpen der Pöbel deutſches Eigentum bar-
bariſch verwüſtet, Frauen und Kinder in beſtialiſcher Weiſe nieder-
gemetzelt. Deutſchland fordert von der ganzen geſitteten Welt
Rechenſchaft für das Blut dieſer Unſchuldigen, für die jeder Zivili-
ſation hohnſprechende Art der Kriegführung Belgiens. Wenn der
Krieg von nun an einen grauſamen Charakter annimmt, trägt Bel-
gien die Schuld. Um die deutſchen Truppen vor der entfeſſelten
Volksleidenſchaft zu ſchützen, wird von nun an jeder Nichtunifor-
mierte, der nicht durch deutlich erkennbare Abzeichen als zur Teil-
nahme am Kampfe berechtigt bezeichnet iſt, als außerhalb des Völ-
kerrechts ſtehend behandelt werden, wenn er ſich am Kampf betei-
ligt, die deutſchen rückwärtigen Verbindungen ſtört, Telegraphen-
drähte durchſchneidet, Sprengungen vornimmt, kurz, in irgendeiner
Weiſe unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt. Er wird als
Franktireur behandelt und ſofort ſtandrechtlich erſchoſſen.

Leider iſt wenig Ausſicht vorhanden, daß dieſe ſo berechtigten
Warnungen Gehör finden werden. Unſere Feinde werden ſich
dann aber ſelbſt zuzuſchreiben haben, wenn auch von unſerer Seite
der Krieg ſchärfere Formen annimmt, und kein Pardon mehr gege-
ben wird. Hierher gehört auch nachſtehendes Telegramm aus Müll-
heim: „Der Kreisdirektor von Gebweiler bei Mülhauſen gibt be-
kannt: Hausbewohner ſchoſſen auf unſere Truppen. Ich mache be-
kannt, daß jeder Beſitzer eines Hauſes, aus welchem auf deutſches
Militär geſchoſſen wird, unweigerlich ſtandrechtlich erſchoſſen und
das Haus angezündet wird.“



Lüttich.

Korrekt und vornehm wie Deutſchland von Anfang an vorge-
gangen iſt, hat es ſich nun auch nach der Einnahme von Lüttich an
Belgien gewendet und durch die Vermittlung einer neutralen Macht
dort folgendes mitteilen laſſen:

„Die Feſtung Lüttich iſt nach hartnäckiger Gegenwehr im Sturm
genommen worden. Die deutſche Regierung bedauert es aufs tiefſte,
daß es infolge der Stellungnahme der belgiſchen Regierung gegen
Deutſchland zu blutigen Zuſammenſtößen gekommen iſt. Deutſch-
land kommt nicht als Feind nach Belgien, nur unter dem Zwang
der Verhältniſſe hat es, angeſichts der militäriſchen Maßnahmen
Frankreichs, den ſchweren Entſchluß faſſen müſſen, in Belgien ein-
zurücken und Lüttich als Stützpunkt für ſeine weiteren militäriſchen
Operationen zu beſetzen. Nachdem die belgiſche Armee durch ihren
heldenmütigen Widerſtand gegen eine große Ueberlegenheit ihre
Waffenehre auf das glänzendſte gewahrt hat, bittet die deutſche Re-
gierung S. M. den König und die belgiſche Regierung, Belgien
weitere Schrecken des Krieges zu erſparen. Die deutſche Regierung
iſt zu jedem Abkommen mit Belgien bereit, das ſich irgendwie mit
Rückſicht auf ihre Auseinanderſetzung mit Frankreich vereinigen
läßt. Deutſchland verſichert nochmals feierlich, daß es nicht von
der Abſicht geleitet geweſen iſt, ſich belgiſches Gebiet anzueignen,
und daß dieſe Abſicht durchaus ernſt iſt. Deutſchland iſt noch immer
bereit, das belgiſche Königreich unverzüglich zu räumen, ſobald die
Kriegslage dies geſtattet.“

Die darauf eingegangene Antwort Belgiens hat folgenden
Wortlaut: „Der uns von der deutſchen Regierung unterbreitete
Vorſchlag wiederholt die im Ultimatum vom 2. Auguſt formulierte
Forderung. Getreu ſeinen internationalen Verpflichtungen kann
Belgien nur ſeine Antwort auf dieſes Ultimatum wiederholen, um

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[517/0003] 22. Auguſt 1914. Allgemeine Zeitung An das großherzogliche Miniſterium Karlsruhe. Telegramm Seiner Majeſtät des Kaiſers an Generaloberſt von Heeringen: „Dankbar unſerem Gotte, der mit uns war, danke ich Ihnen und den tapferen Truppen für den erſten Sieg. Sagen Sie allen beteiligten Truppen meinen kaiſerlichen Dank, den ihr oberſter Kriegsherr ihnen im Namen des Vaterlandes ausſpricht. Wilhelm I. R.“ Weitergegeben mit dem Zuſatz: Auf dieſes Telegramm gibt es nur eine Antwort „Seine Majeſtät der Kaiſer Hurra! gez. von Heeringen.“ Auf dieſes Telegramm iſt vom badiſchen Staatsminiſterium an Generaloberſt v. Heeringen folgende Antwort abgegangen: „Auch Ihnen dankt die badiſche Regierung für die gütige Mit- teilung über den Dank des Kaiſers. Ihr Sieg wird vom ganzen badiſchen Land, das vor feindlichem Einfall behütet wurde, mit hellem Jubel begrüßt. Freudig ſtimmen wir ein in den Ruf: Seine Majeſtät der Kaiſer Hurra!“ Das Gefecht bei Mühlhauſen war ein Gelegenheitsgefecht. Eineinhalb feindliche Armeekorps waren in das Oberelſaß ein- gedrungen, während unſere dort befindlichen Truppen noch in der Verſammlung begriffen waren. Sie griffen trotzdem den Feind ohne Zögern an und warfen ihn auf Belfort zurück. Dar- nach folgten ſie ihrer Aufmarſchbeſtimmung. Unterdeſſen hat eine kleine Feſtungsabteilung aus Straßburg am 14. Auguſt eine Schlappe erlitten. Zwei Feſtungsbataillone mit Geſchützen und Maſchinengewehren aus Feſtungsbeſtänden waren an dieſem Tage im Vogeſenpaß bei Schirmeck vor- gegangen. Sie wurden durch feindliches Artilleriefeuer vom Donon her überfallen. In der engen Paßſtraße ſind die Geſchütze und Maſchinengewehre verſchoſſen und unbrauchbar gemacht liegen geblieben. Jedenfalls ſind ſie vom Feinde erbeutet worden, der ſpäter auf Schirmeck vorging, ein unbedeutendes Kriegsereignis, das keinerlei Einfluß auf die Operationen hat, aber den Truppen wegen ihrer Tollkühnheit und Unvorſichtigkeit ein warnendes Bei- ſpiel ſein ſoll. Die wieder geſammelten Truppen haben den Feſtungsbereich unverfolgt erreicht. Sie haben zwar ihre Ge- ſchütze, aber nicht den Mut verloren. Ob bei dieſem Vorgang Ver- rat durch Landesbewohner mitgewirkt hat, wird nicht feſtgeſtellt werden können. Die jüngſten Siege. Bayeriſche und badiſche Truppen ſchlugen die bis Weiler, 15 Kilometer nordweſtlich von Schlettſtadt, vorgedrungene franzöſi- ſche 55. Infanteriebrigade, brachten ihr große Verluſte bei und warfen ſie über die Vogeſen zurück. Die franzöſiſche 5. Kavalleriediviſion wurde heute unter ſchweren Verluſten bei Perwez, nördlich von Namur, von unſerer Kavallerie zurückgeworfen. Auch die letzten Nachrichten aus Belgien lauten durchaus hoch erfreulich: Unſere Truppen eroberten bei Tirlemont eine Feld- batterie, eine ſchwere Batterie, eine Fahne und machten 500 Ge- fangene. Unſere Kavallerie nahm dem Feind bei Perwez zwei Gſchütze und zwei Maſchinengewehre weg. Und eben vor Schluß des Blattes wird telegraphiert: Heute (am 20. d. M.) rückten unſere Truppen in Brüſſel ein. Das ſchon in unſerer letzten Nummer geſchilderte verbrecheriſche Verhalten der belgiſchen und franzöſiſchen Einwohner gegen unſere Truppen hat unſere Regierung veranlaßt, nach Frankreich und Belgien Warnungen zu richten, die, wie die Norddeutſche Allge- meine Zeitung berichtet, durch eine neutrale Macht vermittelt wor- den ſind. Sie lauten: I. Der franzöſiſchen Regierung: Die Meldungen der deuſchen Truppen laſſen erkennen, daß, dem Völkerrecht zuwider, in Frankreich der Volkskrieg organiſiert wird. In zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner unter dem Schutz bürgerlicher Kleidung heimtückiſch auf deutſche Soldaten ge- ſchoſſen. Deutſchland erhebt Einſpruch gegen eine derartige Krieg- führung, die dem Völkerrecht widerſpricht. Die deutſchen Truppen haben Anweiſung erhalten, jede feindſelige Haltung der Landes- einwohner mit den ſchärfſten Maßregeln zu unterdrücken. Jeder Nichtſoldat, der Waffen führt, jeder, der die deutſchen rückwärtigen Verbindungen ſtört, Telegraphendrähte durchſchneidet, Sprengun- gen vornimmt, kurz in irgend einer Weiſe unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt, wird ſofort ſtandrechtlich erſchoſſen wer- den. Wenn die Kriegführung hierdurch einen beſonders ſchroffen Charakter annimmt, ſo trifft Deutſchland dafür nicht die Verant- wortung; Frankreich allein iſt verantwortlich für die Ströme von Blut, die ſie koſten wird. II. Der belgiſchen Regierung: Die Königlich Belgiſche Regierung hat Deutſchlands aufrichtig gemeinte Anerbietungen, ihrem Lande die Schrecken des Krieges zu erſparen, zurückgewieſen. Sie hat dem deutſchen, durch die Maßnahmen der Gegner Deutſchlands gebotenen Einmarſch bewaff- neten Widerſtand entgegengeſetzt. Sie hat den Krieg gewollt. Trotz der Note vom 8. Auguſt, in der die belgiſche Regierung mitteilt, daß ſie dem Kriegsgebrauch gemäß den Krieg nur mit uniformier- ten Mannſchaften führen werde, haben in den Kämpfen um Lüttich zahlreiche Leute unter dem Schutz bürgerlicher Kleidung an dem Kampf teilgenommen, ſie haben nicht nur auf die deutſchen Truppen geſchoſſen, ſie haben in grauſamer Weiſe Verwundete erſchlagen und Aerzte, die ihren Beruf erfüllten, niedergeſchoſſen. Gleichzeitig hat in Antwerpen der Pöbel deutſches Eigentum bar- bariſch verwüſtet, Frauen und Kinder in beſtialiſcher Weiſe nieder- gemetzelt. Deutſchland fordert von der ganzen geſitteten Welt Rechenſchaft für das Blut dieſer Unſchuldigen, für die jeder Zivili- ſation hohnſprechende Art der Kriegführung Belgiens. Wenn der Krieg von nun an einen grauſamen Charakter annimmt, trägt Bel- gien die Schuld. Um die deutſchen Truppen vor der entfeſſelten Volksleidenſchaft zu ſchützen, wird von nun an jeder Nichtunifor- mierte, der nicht durch deutlich erkennbare Abzeichen als zur Teil- nahme am Kampfe berechtigt bezeichnet iſt, als außerhalb des Völ- kerrechts ſtehend behandelt werden, wenn er ſich am Kampf betei- ligt, die deutſchen rückwärtigen Verbindungen ſtört, Telegraphen- drähte durchſchneidet, Sprengungen vornimmt, kurz, in irgendeiner Weiſe unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt. Er wird als Franktireur behandelt und ſofort ſtandrechtlich erſchoſſen. Leider iſt wenig Ausſicht vorhanden, daß dieſe ſo berechtigten Warnungen Gehör finden werden. Unſere Feinde werden ſich dann aber ſelbſt zuzuſchreiben haben, wenn auch von unſerer Seite der Krieg ſchärfere Formen annimmt, und kein Pardon mehr gege- ben wird. Hierher gehört auch nachſtehendes Telegramm aus Müll- heim: „Der Kreisdirektor von Gebweiler bei Mülhauſen gibt be- kannt: Hausbewohner ſchoſſen auf unſere Truppen. Ich mache be- kannt, daß jeder Beſitzer eines Hauſes, aus welchem auf deutſches Militär geſchoſſen wird, unweigerlich ſtandrechtlich erſchoſſen und das Haus angezündet wird.“ Lüttich. Korrekt und vornehm wie Deutſchland von Anfang an vorge- gangen iſt, hat es ſich nun auch nach der Einnahme von Lüttich an Belgien gewendet und durch die Vermittlung einer neutralen Macht dort folgendes mitteilen laſſen: „Die Feſtung Lüttich iſt nach hartnäckiger Gegenwehr im Sturm genommen worden. Die deutſche Regierung bedauert es aufs tiefſte, daß es infolge der Stellungnahme der belgiſchen Regierung gegen Deutſchland zu blutigen Zuſammenſtößen gekommen iſt. Deutſch- land kommt nicht als Feind nach Belgien, nur unter dem Zwang der Verhältniſſe hat es, angeſichts der militäriſchen Maßnahmen Frankreichs, den ſchweren Entſchluß faſſen müſſen, in Belgien ein- zurücken und Lüttich als Stützpunkt für ſeine weiteren militäriſchen Operationen zu beſetzen. Nachdem die belgiſche Armee durch ihren heldenmütigen Widerſtand gegen eine große Ueberlegenheit ihre Waffenehre auf das glänzendſte gewahrt hat, bittet die deutſche Re- gierung S. M. den König und die belgiſche Regierung, Belgien weitere Schrecken des Krieges zu erſparen. Die deutſche Regierung iſt zu jedem Abkommen mit Belgien bereit, das ſich irgendwie mit Rückſicht auf ihre Auseinanderſetzung mit Frankreich vereinigen läßt. Deutſchland verſichert nochmals feierlich, daß es nicht von der Abſicht geleitet geweſen iſt, ſich belgiſches Gebiet anzueignen, und daß dieſe Abſicht durchaus ernſt iſt. Deutſchland iſt noch immer bereit, das belgiſche Königreich unverzüglich zu räumen, ſobald die Kriegslage dies geſtattet.“ Die darauf eingegangene Antwort Belgiens hat folgenden Wortlaut: „Der uns von der deutſchen Regierung unterbreitete Vorſchlag wiederholt die im Ultimatum vom 2. Auguſt formulierte Forderung. Getreu ſeinen internationalen Verpflichtungen kann Belgien nur ſeine Antwort auf dieſes Ultimatum wiederholen, um

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 34, 22. August 1914, S. 517. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine34_1914/3>, abgerufen am 10.06.2024.