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Allgemeine Zeitung, Nr. 33, 2. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] den Herren im Oderbruch große Summen geliehen. Der Finanzmini-
ster
erklärt: die Seehandlung habe allerdings eine Anleihe für eine Eisen-
bahn der Stadt Lübeck und eine andere für Meliorationen im Oderbruche
vorgeschossen, der Redner werde aber wissen daß sie wie jeder andere Kauf-
mann das Geld nicht aus ihren eigenen Fonds zu nehmen brauche. Auf
die Bemerkung Beckeraths daß er die Darlehensgeschäfte der Seehandlung
nicht als mit der Verfassung im Einklang stehend betrachten könne, erwie-
dert der Finanzminister: wenn man das Darlehen der Seehandlung
an Lübeck als eine Verfassungsverletzung betrachten wolle, so erwarte er
die Anklage. (Bravo rechts.) Görz und Bodelschwingh heben den
Nutzen hervor den die Seehandlung für die Industrie gehabt habe. Pa-
tow
spricht vermittelnd: auch er sey dafür daß die Geschäfte dieses Insti-
tuts eingeschränkt werden; solange sie aber nicht abgewickelt seyen, müsse
dasselbe erhalten werden. Die Kammer beschließt: daß der Disposttions-
sonds der Seehandlung nicht mehr zu Unterstützungen verwandt, durch
Einziehung der ausstehenden Forderungen und Veräußerung der dazu ge-
hörigen Effecten realistrt, die Einnahmen und Ausgaben dieses Fonds
ersichtlich gemacht, und die Ueberschüsse zur ertraordinären Vereinnah-
mung abgeführt werden. Ferner daß die Seehandlung sich der Bewirth-
schaftung und des Eigenthums der in ihrem Besitz befindlichen Landgüter
und Forstreviere baldigst entäußere; daß sie neue gewerbliche Anlagen
nicht weiter begründe, sich der in ihrem Besitz besindlichen Etablissements
allmählich, jedoch mit Schonung des örtlichen Gewerbebetriebs und des
Arbeiterstandes, sowie der Landescultur-Interessen entäußer; daß sie ih-
ren Geschäftsbetrieb auf den ihr 1820 ausdrücklich zugewiesenen Wir-
kungskreis beschränke, und daß der Finanzminister über die Durchfüh-
rung in dem jährlich zu erstattenden Vewaltungsberichte Auskunft er-
theile. Bei der Berathung über den Staatsschatz macht Viebahn gel-
tend daß die letzte Zeit wieder bewiesen habe wie nöthig ein solcher für
Preußen sey. Die Beiträge für ihn sollten daher auch weiterhin ein-
gehen. Riedel verlangt eine bessere Berwaltung des Staatsschatzes.
Die Kammer genehmigt den Commissionsantrag: 1) daß der Bestand des
Staatsschatzes alljährlich bei Vorlegung des Staatshaushaltsetats nach-
gewiesen, der Etat der vorauszusehenden Einnahmen und Ausgaben den
Kammern zur Feststellung vorgelegt werden; 2) daß künstigaußeretatsmä-
ßige Einnahmen und Ausgaben in und aus dem Staatsschatz nicht ohne die
durch besondere Vorlage zu extrahirende vorherige oder nachträgliche Zu-
stimmung der Kammern erfolgen dürfen. Der Verwaltungsetat des
Staatsschatzes und des Münzwesens wird auf 14,980 Thlr. festgestellt.
Zum Schluß bemerkt der Präsident daß die Session nur bis Ende Fe-
bruar dauern werde, und empfiehlt vor allem das Gemeinde - und das
Grundsteuergesetz zur Berathung. Graf Arnim und der Minister v. Man-
teuffel
wollen zunächst das Preßgesetz vorgenommen sehen, und Witt-
stock
die Habeascorpusacte.


Die erste Kammer verhandelte heute über
die königliche Botschaft und beendete die allgemeine Discussion. Der
Zudrang zu den Tribünen war so stark daß mehrere Personen in den
Vorzimmern stehen mußten, und die meisten der Anwesenden hielten von
10 bis 4 Uhr aus. Die Abgg. Walter, v. Zander, Brüggemann spra-
chen für die Vorlage; Hr. v. Gerlach ebenfalls, aber nicht zugleich für
das Amendement Arnim; v. Auerswald und Camphausen empfahlen die
Beschlüsse der zweiten Kammer; v. Ammon, Baumstark, Martins, Kis-
ker, Dallmann und Milde erklärten sich sowohl gegen diese Beschlüsse als
gegen die Vorlage. Die drei erstgenannten Abgeordneten machen gel-
tend daß man die vorliegende Frage nicht von dem Standpunkt des for-
mellen Rechts, sondern von einem höheren betrachten müsse; daß nicht
zu ermitteln sey was theoretisch wahr, sondern was unter den bestehenden
Verhältnissen durch das Wohl des Landes gefordert sey. Das sey aber
der Abschluß der Revision, die Begründung einer Verfassung zu welcher
die Krone, die durch den gesunden Sinn des Volks wieder gekräftigte In-
dividualität, mit voller Befriedigung ihre Hände reichen könne (Walter).
Hr. v. Gerlach, der unter froher Spannung der Zuhörer das Wort er-
greift, beginnt mit der Erklärung: er habe, wie er wohl nicht erst zu
sagen brauche, die königliche Botschaft mit Freude begrüßt, weil in ihr
das Königthum wieder zu Geltung gekommen, das älter sey als die
Märztage und alle Verfassungsurkunden. Wenn man die constitutionel-
len Freiheiten hätte ohne das Königthum, so hätte man nichts; wenn
man aber das Königthum hätte und sonst nichts, so hätte man -- einen
soliden Anfang zu der wahren constitutionellen Monarchie. (Gelächter.)
Namentlich könne der preußische S:aat nicht bestehen ohne ein starkes
selbständiges Königthum. Durch die königliche Botschaft werde Preußen
wieder mächtig, und den Grundrechten, von denen nach der neuconstitu-
tionellen Ansicht jede Verfassung ein gewisses Quantum enthalten müsse,
werde der Stachel genommen. Aber die Vorlage sey durch die Beschlüsse
der zweiten Kammer abgeschwächt worden; gegen diese Beschlüsse müsse
[Spaltenumbruch] er| sich erklären. Eine wahre Pairie könne nicht ohne Fideicommisse be-
stehen. Sodann muthe das Arnim'sche Amendement Preußen zu 1850
einen Fuß aufzuheben um 1852 den Schritt zu machen. (Gelächter.) Auf
einem Beine zu stehen sey jedoch auf dem gegenwärtigen glatten Boden
doppelt gefährlich; eine solche Stellung reize zum Umwerfen -- eine
Möglichkeit, welche ja auch der Urheber des Amendements unter die Mo-
tive aufgenommen habe! Man spreche von einer Partei des besonnenen
Rückschritts; er gehöre nicht zu ihr. (Große Heiterkeit.) Er wolle nicht
zu dem Königthum zurück das sich im März unkräftig gezeigt habe; er
wolle ein Königthum mit einer volkthümlichen Aristokratie, er wolle sie
jetzt, darum sey er gegen die Beschlüsse der zweiten Kammer. Die Abgg.
Auerswald und Camphausen schildern die gegenwärtige Lage des Landes,
um zu beweisen daß der Abschluß der Verfassung dringend nothwendig
sey. Camphausen hebt hervor daß die königlichen Vorschläge durch die
zweite Kammer gemildert worden seyen und daß, nachdem zwei Factoren
der Gesetzgebung sich geeinigt hätten, die interimistische erste Kammer
ihren Willen beugen müsse. (Beifall rechts, Zischen links.) Er habe ei-
nen Mittelweg vorgeschlagen, derselbe sey nicht betreten worden; nun
sey der der zweiten Kammer der einzige noch übrige. Von den Gegnern
der Votlage bezeichnet v. Ammon die vielen Punkte der Verfassung wo
die Kammern nur im Sinne der Ordnung revidirt hätten. Die Vorlage
überschreite das gebotene Maß weit; durch sie schließe man nicht die Re-
volution, sondern man decke nur den Krater eines innen fortglühenden
Vulcans. Eine Charakteristik der Kreuzzeitungspartei (die Zwietracht
säe zwischen König und Volk, die Christum im Munde, Stolz und Arg-
list im Herzen führe, aber im Falle ihres Sieges nur Blut und Thränen
ernten würde!) rief großen Applaus auf der Linken, wiederholtes Zischen
auf der Rechten und große Bewegung hervor. Auch Baumstark erklärt:
während seine Freunde und er im Jahr 1848 im Feuer gestanden hätten
für Königthum und Ordnung, hätten andere es mit dem Spruch gehalten:
bene vixit, qui bene latuit. Die königliche Macht sey wieder aufge-
richtet worden und der Dank des Volkes in vollen Strömen dahergebraust.
Wie aber der Winter vorbei gewesen, seyen die Amphibien aus ihrem
Versteck hervorgekrochen um sich in der Sonne zu wärmen. (Heiterkeit.)
Der Redner ist nicht gegen eine entstehende, wohl aber gegen eine zu ma-
chende Pairie. Er hält die Propositionen für gefahrbringend, die revi-
dirte Verfassung für gut und dem Volke ersprießlich. Dahlmann spricht
wieder die Meinung aus daß man viel eher ein Königthum als eine Pai-
rie machen könne. Dennoch wolle man in Preußen eine solche anpflan-
zen wie eine Baumschule! (Heiterkeit links.) Man habe ja die Erfah-
rungen in München und Stuttgart. Sollten die dort abgetragenen Klei-
der in Berlin Mode werden? (Beifall links.) Der Redner geht die Ele-
mente der vorgeschlagenen ersten Kammer kritisch durch, und erklärt daß
man bei der jetzigen wohl bleiben könne, weil sie, obschon keine tieffin-
nige politische Schöpfung, sich doch bewährt hätte. Er sey nicht geson-
nen politische Kartenhäuser mit zu bauen, daher stimme er gegen die Vor-
lage. Der Minister v. Manteuffel sprach zu wiederholtenmalen. Er
forderte die Versammlung auf den Personen der Minister keine Rücksicht
widerfahren zu lassen, aber die sorgenschwere Lage der Landes zu beden-
ken. Er wies den Vorwurf zurück als ob das Ministerium durch die Er-
klärung seines eventuellen Rücktrittes ein Schreckmittel angewender hätte;
es habe nur eine Thatsache ausgesprochen und die nothwendige Folge in
einem constitutionellen Staat. Mit einem Amphibiengeschlecht hätten sie
nichts zu thun; sie hätten die Vorlage unterzeichnet und würden sie auch
vertreten. Die Erfahrungen in München und Stuttgart bewiesen noch
nicht daß eine Pairie in einem großen Staate nicht am Platze sey. Auch
die Verfassung würde gemacht; man müsse es ebenso mit der Pairie
versuchen, und thun was man zu thun im Stande sey. Er erkenne eine
verständige Demokratie an, und Preußen sey in mancher Beziehung de-
mokratisch; aber eine Partei, die auch im Lande keinen Boden hätte, er-
kenne er nicht an -- die der Doctrin. Die Rechte spendete den Wor-
ten des Ministers vielfach Beifall. Nächste Sitzung heute Abend 7 Uhr.
(Diese zweite Sitzung schloß um halb 2 Uhr nach Mitternacht. Das Er-
gebniß haben wir gestern gemeldet -- Annahme aller Beschlüsse der zwei-
ten Kammer.)


Die Wahlmänner der vier Wahlbezirke Ber-
lins für Erfurt werden wahrscheinlich doch nicht so gleichfarbige Männer
für das Volkshaus wählen, als man auf den ersten Blick vermuthen zu
müssen glaubte. Schon die bis gestern abgehaltenen Versammlungen ge-
ben einen Beweis davon. Es zeigten sich entschiedene und zahlreich ver-
tretene Meinungsdivergenzen. Unter den vorgeschlagenen Candidaten
stehen Hr. v. Patow, Hr. v. Jordan in erster Linie, neben ihnen Heinr.
v. Gagern und Hr. v. Radowitz, von dessen Wahl aber wohl aus Rücksicht
auf seine, mehreren andern Wahlkreisen gegebene Erklärung abgestanden
werden wird. Wahrscheinlich durch den längern Aufenthalt dieses Staats-

[Spaltenumbruch] den Herren im Oderbruch große Summen geliehen. Der Finanzmini-
ſter
erklärt: die Seehandlung habe allerdings eine Anleihe für eine Eiſen-
bahn der Stadt Lübeck und eine andere für Meliorationen im Oderbruche
vorgeſchoſſen, der Redner werde aber wiſſen daß ſie wie jeder andere Kauf-
mann das Geld nicht aus ihren eigenen Fonds zu nehmen brauche. Auf
die Bemerkung Beckeraths daß er die Darlehensgeſchäfte der Seehandlung
nicht als mit der Verfaſſung im Einklang ſtehend betrachten könne, erwie-
dert der Finanzminiſter: wenn man das Darlehen der Seehandlung
an Lübeck als eine Verfaſſungsverletzung betrachten wolle, ſo erwarte er
die Anklage. (Bravo rechts.) Görz und Bodelſchwingh heben den
Nutzen hervor den die Seehandlung für die Induſtrie gehabt habe. Pa-
tow
ſpricht vermittelnd: auch er ſey dafür daß die Geſchäfte dieſes Inſti-
tuts eingeſchränkt werden; ſolange ſie aber nicht abgewickelt ſeyen, müſſe
dasſelbe erhalten werden. Die Kammer beſchließt: daß der Dispoſttions-
ſonds der Seehandlung nicht mehr zu Unterſtützungen verwandt, durch
Einziehung der ausſtehenden Forderungen und Veräußerung der dazu ge-
hörigen Effecten realiſtrt, die Einnahmen und Ausgaben dieſes Fonds
erſichtlich gemacht, und die Ueberſchüſſe zur ertraordinären Vereinnah-
mung abgeführt werden. Ferner daß die Seehandlung ſich der Bewirth-
ſchaftung und des Eigenthums der in ihrem Beſitz befindlichen Landgüter
und Forſtreviere baldigſt entäußere; daß ſie neue gewerbliche Anlagen
nicht weiter begründe, ſich der in ihrem Beſitz beſindlichen Etabliſſements
allmählich, jedoch mit Schonung des örtlichen Gewerbebetriebs und des
Arbeiterſtandes, ſowie der Landescultur-Intereſſen entäußer; daß ſie ih-
ren Geſchäftsbetrieb auf den ihr 1820 ausdrücklich zugewieſenen Wir-
kungskreis beſchränke, und daß der Finanzminiſter über die Durchfüh-
rung in dem jährlich zu erſtattenden Vewaltungsberichte Auskunft er-
theile. Bei der Berathung über den Staatsſchatz macht Viebahn gel-
tend daß die letzte Zeit wieder bewieſen habe wie nöthig ein ſolcher für
Preußen ſey. Die Beiträge für ihn ſollten daher auch weiterhin ein-
gehen. Riedel verlangt eine beſſere Berwaltung des Staatsſchatzes.
Die Kammer genehmigt den Commiſſionsantrag: 1) daß der Beſtand des
Staatsſchatzes alljährlich bei Vorlegung des Staatshaushaltsetats nach-
gewieſen, der Etat der vorauszuſehenden Einnahmen und Ausgaben den
Kammern zur Feſtſtellung vorgelegt werden; 2) daß künſtigaußeretatsmä-
ßige Einnahmen und Ausgaben in und aus dem Staatsſchatz nicht ohne die
durch beſondere Vorlage zu extrahirende vorherige oder nachträgliche Zu-
ſtimmung der Kammern erfolgen dürfen. Der Verwaltungsetat des
Staatsſchatzes und des Münzweſens wird auf 14,980 Thlr. feſtgeſtellt.
Zum Schluß bemerkt der Präſident daß die Seſſion nur bis Ende Fe-
bruar dauern werde, und empfiehlt vor allem das Gemeinde - und das
Grundſteuergeſetz zur Berathung. Graf Arnim und der Miniſter v. Man-
teuffel
wollen zunächſt das Preßgeſetz vorgenommen ſehen, und Witt-
ſtock
die Habeascorpusacte.


Die erſte Kammer verhandelte heute über
die königliche Botſchaft und beendete die allgemeine Discuſſion. Der
Zudrang zu den Tribünen war ſo ſtark daß mehrere Perſonen in den
Vorzimmern ſtehen mußten, und die meiſten der Anweſenden hielten von
10 bis 4 Uhr aus. Die Abgg. Walter, v. Zander, Brüggemann ſpra-
chen für die Vorlage; Hr. v. Gerlach ebenfalls, aber nicht zugleich für
das Amendement Arnim; v. Auerswald und Camphauſen empfahlen die
Beſchlüſſe der zweiten Kammer; v. Ammon, Baumſtark, Martins, Kis-
ker, Dallmann und Milde erklärten ſich ſowohl gegen dieſe Beſchlüſſe als
gegen die Vorlage. Die drei erſtgenannten Abgeordneten machen gel-
tend daß man die vorliegende Frage nicht von dem Standpunkt des for-
mellen Rechts, ſondern von einem höheren betrachten müſſe; daß nicht
zu ermitteln ſey was theoretiſch wahr, ſondern was unter den beſtehenden
Verhältniſſen durch das Wohl des Landes gefordert ſey. Das ſey aber
der Abſchluß der Reviſion, die Begründung einer Verfaſſung zu welcher
die Krone, die durch den geſunden Sinn des Volks wieder gekräftigte In-
dividualität, mit voller Befriedigung ihre Hände reichen könne (Walter).
Hr. v. Gerlach, der unter froher Spannung der Zuhörer das Wort er-
greift, beginnt mit der Erklärung: er habe, wie er wohl nicht erſt zu
ſagen brauche, die königliche Botſchaft mit Freude begrüßt, weil in ihr
das Königthum wieder zu Geltung gekommen, das älter ſey als die
Märztage und alle Verfaſſungsurkunden. Wenn man die conſtitutionel-
len Freiheiten hätte ohne das Königthum, ſo hätte man nichts; wenn
man aber das Königthum hätte und ſonſt nichts, ſo hätte man — einen
ſoliden Anfang zu der wahren conſtitutionellen Monarchie. (Gelächter.)
Namentlich könne der preußiſche S:aat nicht beſtehen ohne ein ſtarkes
ſelbſtändiges Königthum. Durch die königliche Botſchaft werde Preußen
wieder mächtig, und den Grundrechten, von denen nach der neuconſtitu-
tionellen Anſicht jede Verfaſſung ein gewiſſes Quantum enthalten müſſe,
werde der Stachel genommen. Aber die Vorlage ſey durch die Beſchlüſſe
der zweiten Kammer abgeſchwächt worden; gegen dieſe Beſchlüſſe müſſe
[Spaltenumbruch] er| ſich erklären. Eine wahre Pairie könne nicht ohne Fideicommiſſe be-
ſtehen. Sodann muthe das Arnim’ſche Amendement Preußen zu 1850
einen Fuß aufzuheben um 1852 den Schritt zu machen. (Gelächter.) Auf
einem Beine zu ſtehen ſey jedoch auf dem gegenwärtigen glatten Boden
doppelt gefährlich; eine ſolche Stellung reize zum Umwerfen — eine
Möglichkeit, welche ja auch der Urheber des Amendements unter die Mo-
tive aufgenommen habe! Man ſpreche von einer Partei des beſonnenen
Rückſchritts; er gehöre nicht zu ihr. (Große Heiterkeit.) Er wolle nicht
zu dem Königthum zurück das ſich im März unkräftig gezeigt habe; er
wolle ein Königthum mit einer volkthümlichen Ariſtokratie, er wolle ſie
jetzt, darum ſey er gegen die Beſchlüſſe der zweiten Kammer. Die Abgg.
Auerswald und Camphauſen ſchildern die gegenwärtige Lage des Landes,
um zu beweiſen daß der Abſchluß der Verfaſſung dringend nothwendig
ſey. Camphauſen hebt hervor daß die königlichen Vorſchläge durch die
zweite Kammer gemildert worden ſeyen und daß, nachdem zwei Factoren
der Geſetzgebung ſich geeinigt hätten, die interimiſtiſche erſte Kammer
ihren Willen beugen müſſe. (Beifall rechts, Ziſchen links.) Er habe ei-
nen Mittelweg vorgeſchlagen, derſelbe ſey nicht betreten worden; nun
ſey der der zweiten Kammer der einzige noch übrige. Von den Gegnern
der Votlage bezeichnet v. Ammon die vielen Punkte der Verfaſſung wo
die Kammern nur im Sinne der Ordnung revidirt hätten. Die Vorlage
überſchreite das gebotene Maß weit; durch ſie ſchließe man nicht die Re-
volution, ſondern man decke nur den Krater eines innen fortglühenden
Vulcans. Eine Charakteriſtik der Kreuzzeitungspartei (die Zwietracht
ſäe zwiſchen König und Volk, die Chriſtum im Munde, Stolz und Arg-
liſt im Herzen führe, aber im Falle ihres Sieges nur Blut und Thränen
ernten würde!) rief großen Applaus auf der Linken, wiederholtes Ziſchen
auf der Rechten und große Bewegung hervor. Auch Baumſtark erklärt:
während ſeine Freunde und er im Jahr 1848 im Feuer geſtanden hätten
für Königthum und Ordnung, hätten andere es mit dem Spruch gehalten:
bene vixit, qui bene latuit. Die königliche Macht ſey wieder aufge-
richtet worden und der Dank des Volkes in vollen Strömen dahergebraust.
Wie aber der Winter vorbei geweſen, ſeyen die Amphibien aus ihrem
Verſteck hervorgekrochen um ſich in der Sonne zu wärmen. (Heiterkeit.)
Der Redner iſt nicht gegen eine entſtehende, wohl aber gegen eine zu ma-
chende Pairie. Er hält die Propoſitionen für gefahrbringend, die revi-
dirte Verfaſſung für gut und dem Volke erſprießlich. Dahlmann ſpricht
wieder die Meinung aus daß man viel eher ein Königthum als eine Pai-
rie machen könne. Dennoch wolle man in Preußen eine ſolche anpflan-
zen wie eine Baumſchule! (Heiterkeit links.) Man habe ja die Erfah-
rungen in München und Stuttgart. Sollten die dort abgetragenen Klei-
der in Berlin Mode werden? (Beifall links.) Der Redner geht die Ele-
mente der vorgeſchlagenen erſten Kammer kritiſch durch, und erklärt daß
man bei der jetzigen wohl bleiben könne, weil ſie, obſchon keine tieffin-
nige politiſche Schöpfung, ſich doch bewährt hätte. Er ſey nicht geſon-
nen politiſche Kartenhäuſer mit zu bauen, daher ſtimme er gegen die Vor-
lage. Der Miniſter v. Manteuffel ſprach zu wiederholtenmalen. Er
forderte die Verſammlung auf den Perſonen der Miniſter keine Rückſicht
widerfahren zu laſſen, aber die ſorgenſchwere Lage der Landes zu beden-
ken. Er wies den Vorwurf zurück als ob das Miniſterium durch die Er-
klärung ſeines eventuellen Rücktrittes ein Schreckmittel angewender hätte;
es habe nur eine Thatſache ausgeſprochen und die nothwendige Folge in
einem conſtitutionellen Staat. Mit einem Amphibiengeſchlecht hätten ſie
nichts zu thun; ſie hätten die Vorlage unterzeichnet und würden ſie auch
vertreten. Die Erfahrungen in München und Stuttgart bewieſen noch
nicht daß eine Pairie in einem großen Staate nicht am Platze ſey. Auch
die Verfaſſung würde gemacht; man müſſe es ebenſo mit der Pairie
verſuchen, und thun was man zu thun im Stande ſey. Er erkenne eine
verſtändige Demokratie an, und Preußen ſey in mancher Beziehung de-
mokratiſch; aber eine Partei, die auch im Lande keinen Boden hätte, er-
kenne er nicht an — die der Doctrin. Die Rechte ſpendete den Wor-
ten des Miniſters vielfach Beifall. Nächſte Sitzung heute Abend 7 Uhr.
(Dieſe zweite Sitzung ſchloß um halb 2 Uhr nach Mitternacht. Das Er-
gebniß haben wir geſtern gemeldet — Annahme aller Beſchlüſſe der zwei-
ten Kammer.)


Die Wahlmänner der vier Wahlbezirke Ber-
lins für Erfurt werden wahrſcheinlich doch nicht ſo gleichfarbige Männer
für das Volkshaus wählen, als man auf den erſten Blick vermuthen zu
müſſen glaubte. Schon die bis geſtern abgehaltenen Verſammlungen ge-
ben einen Beweis davon. Es zeigten ſich entſchiedene und zahlreich ver-
tretene Meinungsdivergenzen. Unter den vorgeſchlagenen Candidaten
ſtehen Hr. v. Patow, Hr. v. Jordan in erſter Linie, neben ihnen Heinr.
v. Gagern und Hr. v. Radowitz, von deſſen Wahl aber wohl aus Rückſicht
auf ſeine, mehreren andern Wahlkreiſen gegebene Erklärung abgeſtanden
werden wird. Wahrſcheinlich durch den längern Aufenthalt dieſes Staats-

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[515/0003] den Herren im Oderbruch große Summen geliehen. Der Finanzmini- ſter erklärt: die Seehandlung habe allerdings eine Anleihe für eine Eiſen- bahn der Stadt Lübeck und eine andere für Meliorationen im Oderbruche vorgeſchoſſen, der Redner werde aber wiſſen daß ſie wie jeder andere Kauf- mann das Geld nicht aus ihren eigenen Fonds zu nehmen brauche. Auf die Bemerkung Beckeraths daß er die Darlehensgeſchäfte der Seehandlung nicht als mit der Verfaſſung im Einklang ſtehend betrachten könne, erwie- dert der Finanzminiſter: wenn man das Darlehen der Seehandlung an Lübeck als eine Verfaſſungsverletzung betrachten wolle, ſo erwarte er die Anklage. (Bravo rechts.) Görz und Bodelſchwingh heben den Nutzen hervor den die Seehandlung für die Induſtrie gehabt habe. Pa- tow ſpricht vermittelnd: auch er ſey dafür daß die Geſchäfte dieſes Inſti- tuts eingeſchränkt werden; ſolange ſie aber nicht abgewickelt ſeyen, müſſe dasſelbe erhalten werden. Die Kammer beſchließt: daß der Dispoſttions- ſonds der Seehandlung nicht mehr zu Unterſtützungen verwandt, durch Einziehung der ausſtehenden Forderungen und Veräußerung der dazu ge- hörigen Effecten realiſtrt, die Einnahmen und Ausgaben dieſes Fonds erſichtlich gemacht, und die Ueberſchüſſe zur ertraordinären Vereinnah- mung abgeführt werden. Ferner daß die Seehandlung ſich der Bewirth- ſchaftung und des Eigenthums der in ihrem Beſitz befindlichen Landgüter und Forſtreviere baldigſt entäußere; daß ſie neue gewerbliche Anlagen nicht weiter begründe, ſich der in ihrem Beſitz beſindlichen Etabliſſements allmählich, jedoch mit Schonung des örtlichen Gewerbebetriebs und des Arbeiterſtandes, ſowie der Landescultur-Intereſſen entäußer; daß ſie ih- ren Geſchäftsbetrieb auf den ihr 1820 ausdrücklich zugewieſenen Wir- kungskreis beſchränke, und daß der Finanzminiſter über die Durchfüh- rung in dem jährlich zu erſtattenden Vewaltungsberichte Auskunft er- theile. Bei der Berathung über den Staatsſchatz macht Viebahn gel- tend daß die letzte Zeit wieder bewieſen habe wie nöthig ein ſolcher für Preußen ſey. Die Beiträge für ihn ſollten daher auch weiterhin ein- gehen. Riedel verlangt eine beſſere Berwaltung des Staatsſchatzes. Die Kammer genehmigt den Commiſſionsantrag: 1) daß der Beſtand des Staatsſchatzes alljährlich bei Vorlegung des Staatshaushaltsetats nach- gewieſen, der Etat der vorauszuſehenden Einnahmen und Ausgaben den Kammern zur Feſtſtellung vorgelegt werden; 2) daß künſtigaußeretatsmä- ßige Einnahmen und Ausgaben in und aus dem Staatsſchatz nicht ohne die durch beſondere Vorlage zu extrahirende vorherige oder nachträgliche Zu- ſtimmung der Kammern erfolgen dürfen. Der Verwaltungsetat des Staatsſchatzes und des Münzweſens wird auf 14,980 Thlr. feſtgeſtellt. Zum Schluß bemerkt der Präſident daß die Seſſion nur bis Ende Fe- bruar dauern werde, und empfiehlt vor allem das Gemeinde - und das Grundſteuergeſetz zur Berathung. Graf Arnim und der Miniſter v. Man- teuffel wollen zunächſt das Preßgeſetz vorgenommen ſehen, und Witt- ſtock die Habeascorpusacte. ☿ Berlin, 29 Jan. Die erſte Kammer verhandelte heute über die königliche Botſchaft und beendete die allgemeine Discuſſion. Der Zudrang zu den Tribünen war ſo ſtark daß mehrere Perſonen in den Vorzimmern ſtehen mußten, und die meiſten der Anweſenden hielten von 10 bis 4 Uhr aus. Die Abgg. Walter, v. Zander, Brüggemann ſpra- chen für die Vorlage; Hr. v. Gerlach ebenfalls, aber nicht zugleich für das Amendement Arnim; v. Auerswald und Camphauſen empfahlen die Beſchlüſſe der zweiten Kammer; v. Ammon, Baumſtark, Martins, Kis- ker, Dallmann und Milde erklärten ſich ſowohl gegen dieſe Beſchlüſſe als gegen die Vorlage. Die drei erſtgenannten Abgeordneten machen gel- tend daß man die vorliegende Frage nicht von dem Standpunkt des for- mellen Rechts, ſondern von einem höheren betrachten müſſe; daß nicht zu ermitteln ſey was theoretiſch wahr, ſondern was unter den beſtehenden Verhältniſſen durch das Wohl des Landes gefordert ſey. Das ſey aber der Abſchluß der Reviſion, die Begründung einer Verfaſſung zu welcher die Krone, die durch den geſunden Sinn des Volks wieder gekräftigte In- dividualität, mit voller Befriedigung ihre Hände reichen könne (Walter). Hr. v. Gerlach, der unter froher Spannung der Zuhörer das Wort er- greift, beginnt mit der Erklärung: er habe, wie er wohl nicht erſt zu ſagen brauche, die königliche Botſchaft mit Freude begrüßt, weil in ihr das Königthum wieder zu Geltung gekommen, das älter ſey als die Märztage und alle Verfaſſungsurkunden. Wenn man die conſtitutionel- len Freiheiten hätte ohne das Königthum, ſo hätte man nichts; wenn man aber das Königthum hätte und ſonſt nichts, ſo hätte man — einen ſoliden Anfang zu der wahren conſtitutionellen Monarchie. (Gelächter.) Namentlich könne der preußiſche S:aat nicht beſtehen ohne ein ſtarkes ſelbſtändiges Königthum. Durch die königliche Botſchaft werde Preußen wieder mächtig, und den Grundrechten, von denen nach der neuconſtitu- tionellen Anſicht jede Verfaſſung ein gewiſſes Quantum enthalten müſſe, werde der Stachel genommen. Aber die Vorlage ſey durch die Beſchlüſſe der zweiten Kammer abgeſchwächt worden; gegen dieſe Beſchlüſſe müſſe er| ſich erklären. Eine wahre Pairie könne nicht ohne Fideicommiſſe be- ſtehen. Sodann muthe das Arnim’ſche Amendement Preußen zu 1850 einen Fuß aufzuheben um 1852 den Schritt zu machen. (Gelächter.) Auf einem Beine zu ſtehen ſey jedoch auf dem gegenwärtigen glatten Boden doppelt gefährlich; eine ſolche Stellung reize zum Umwerfen — eine Möglichkeit, welche ja auch der Urheber des Amendements unter die Mo- tive aufgenommen habe! Man ſpreche von einer Partei des beſonnenen Rückſchritts; er gehöre nicht zu ihr. (Große Heiterkeit.) Er wolle nicht zu dem Königthum zurück das ſich im März unkräftig gezeigt habe; er wolle ein Königthum mit einer volkthümlichen Ariſtokratie, er wolle ſie jetzt, darum ſey er gegen die Beſchlüſſe der zweiten Kammer. Die Abgg. Auerswald und Camphauſen ſchildern die gegenwärtige Lage des Landes, um zu beweiſen daß der Abſchluß der Verfaſſung dringend nothwendig ſey. Camphauſen hebt hervor daß die königlichen Vorſchläge durch die zweite Kammer gemildert worden ſeyen und daß, nachdem zwei Factoren der Geſetzgebung ſich geeinigt hätten, die interimiſtiſche erſte Kammer ihren Willen beugen müſſe. (Beifall rechts, Ziſchen links.) Er habe ei- nen Mittelweg vorgeſchlagen, derſelbe ſey nicht betreten worden; nun ſey der der zweiten Kammer der einzige noch übrige. Von den Gegnern der Votlage bezeichnet v. Ammon die vielen Punkte der Verfaſſung wo die Kammern nur im Sinne der Ordnung revidirt hätten. Die Vorlage überſchreite das gebotene Maß weit; durch ſie ſchließe man nicht die Re- volution, ſondern man decke nur den Krater eines innen fortglühenden Vulcans. Eine Charakteriſtik der Kreuzzeitungspartei (die Zwietracht ſäe zwiſchen König und Volk, die Chriſtum im Munde, Stolz und Arg- liſt im Herzen führe, aber im Falle ihres Sieges nur Blut und Thränen ernten würde!) rief großen Applaus auf der Linken, wiederholtes Ziſchen auf der Rechten und große Bewegung hervor. Auch Baumſtark erklärt: während ſeine Freunde und er im Jahr 1848 im Feuer geſtanden hätten für Königthum und Ordnung, hätten andere es mit dem Spruch gehalten: bene vixit, qui bene latuit. Die königliche Macht ſey wieder aufge- richtet worden und der Dank des Volkes in vollen Strömen dahergebraust. Wie aber der Winter vorbei geweſen, ſeyen die Amphibien aus ihrem Verſteck hervorgekrochen um ſich in der Sonne zu wärmen. (Heiterkeit.) Der Redner iſt nicht gegen eine entſtehende, wohl aber gegen eine zu ma- chende Pairie. Er hält die Propoſitionen für gefahrbringend, die revi- dirte Verfaſſung für gut und dem Volke erſprießlich. Dahlmann ſpricht wieder die Meinung aus daß man viel eher ein Königthum als eine Pai- rie machen könne. Dennoch wolle man in Preußen eine ſolche anpflan- zen wie eine Baumſchule! (Heiterkeit links.) Man habe ja die Erfah- rungen in München und Stuttgart. Sollten die dort abgetragenen Klei- der in Berlin Mode werden? (Beifall links.) Der Redner geht die Ele- mente der vorgeſchlagenen erſten Kammer kritiſch durch, und erklärt daß man bei der jetzigen wohl bleiben könne, weil ſie, obſchon keine tieffin- nige politiſche Schöpfung, ſich doch bewährt hätte. Er ſey nicht geſon- nen politiſche Kartenhäuſer mit zu bauen, daher ſtimme er gegen die Vor- lage. Der Miniſter v. Manteuffel ſprach zu wiederholtenmalen. Er forderte die Verſammlung auf den Perſonen der Miniſter keine Rückſicht widerfahren zu laſſen, aber die ſorgenſchwere Lage der Landes zu beden- ken. Er wies den Vorwurf zurück als ob das Miniſterium durch die Er- klärung ſeines eventuellen Rücktrittes ein Schreckmittel angewender hätte; es habe nur eine Thatſache ausgeſprochen und die nothwendige Folge in einem conſtitutionellen Staat. Mit einem Amphibiengeſchlecht hätten ſie nichts zu thun; ſie hätten die Vorlage unterzeichnet und würden ſie auch vertreten. Die Erfahrungen in München und Stuttgart bewieſen noch nicht daß eine Pairie in einem großen Staate nicht am Platze ſey. Auch die Verfaſſung würde gemacht; man müſſe es ebenſo mit der Pairie verſuchen, und thun was man zu thun im Stande ſey. Er erkenne eine verſtändige Demokratie an, und Preußen ſey in mancher Beziehung de- mokratiſch; aber eine Partei, die auch im Lande keinen Boden hätte, er- kenne er nicht an — die der Doctrin. Die Rechte ſpendete den Wor- ten des Miniſters vielfach Beifall. Nächſte Sitzung heute Abend 7 Uhr. (Dieſe zweite Sitzung ſchloß um halb 2 Uhr nach Mitternacht. Das Er- gebniß haben wir geſtern gemeldet — Annahme aller Beſchlüſſe der zwei- ten Kammer.) ⁝ Berlin, 29 Jan. Die Wahlmänner der vier Wahlbezirke Ber- lins für Erfurt werden wahrſcheinlich doch nicht ſo gleichfarbige Männer für das Volkshaus wählen, als man auf den erſten Blick vermuthen zu müſſen glaubte. Schon die bis geſtern abgehaltenen Verſammlungen ge- ben einen Beweis davon. Es zeigten ſich entſchiedene und zahlreich ver- tretene Meinungsdivergenzen. Unter den vorgeſchlagenen Candidaten ſtehen Hr. v. Patow, Hr. v. Jordan in erſter Linie, neben ihnen Heinr. v. Gagern und Hr. v. Radowitz, von deſſen Wahl aber wohl aus Rückſicht auf ſeine, mehreren andern Wahlkreiſen gegebene Erklärung abgeſtanden werden wird. Wahrſcheinlich durch den längern Aufenthalt dieſes Staats-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2021-08-16T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 33, 2. Februar 1850, S. 515. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine33_1850/3>, abgerufen am 23.11.2024.