Allgemeine Zeitung. Nr. 334. München, 2. Dezember 1890.München, Dienstag Allgemeine Zeitung 2. December 1890. Zweites Morgenblatt Nr. 334. [Spaltenumbruch] (+ 927 M.). Die Württembergischen Staatseisen- bahnen 3,500,770 M. (-- 60,511 M.), auf den Kilometer 2194 M. (--53 M.), vom 1. April bis October 22,485,309 M. (+336,885 M.), auf den Kilometer 14,102 M. (-- 65 M.). Die Ergebnisse der bayerischen und sächsischen Staatsbahnen (welch letztere gleichfalls ein kleines kilometrisches Minus zeigen) haben wir schon mitgetbellt. Deutscher Levante-Verkehr. In Zukunft ist eine An- Dux-Bodenbacher und Prag-Duxer Bahn. Wie schon [Tabelle] [Tabelle] [irrelevantes Material] München, Dienſtag Allgemeine Zeitung 2. December 1890. Zweites Morgenblatt Nr. 334. [Spaltenumbruch] (+ 927 M.). Die Württembergiſchen Staatseiſen- bahnen 3,500,770 M. (— 60,511 M.), auf den Kilometer 2194 M. (—53 M.), vom 1. April bis October 22,485,309 M. (+336,885 M.), auf den Kilometer 14,102 M. (— 65 M.). Die Ergebniſſe der bayeriſchen und ſächſiſchen Staatsbahnen (welch letztere gleichfalls ein kleines kilometriſches Minus zeigen) haben wir ſchon mitgetbellt. Deutſcher Levante-Verkehr. In Zukunft iſt eine An- Dux-Bodenbacher und Prag-Duxer Bahn. Wie ſchon [Tabelle] [Tabelle] [irrelevantes Material] <TEI> <text> <body> <div type="jSupplement" n="1"> <floatingText> <body> <div type="jFinancialNews" n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div type="jArticle" n="5"> <p><pb facs="#f0008" n="8"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">München, Dienſtag Allgemeine Zeitung</hi> 2. December 1890. Zweites Morgenblatt Nr. 334.</fw><lb/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/><cb/> (+ 927 M.). Die <hi rendition="#g">Württembergiſchen Staatseiſen-<lb/> bahnen</hi> 3,500,770 M. (— 60,511 M.), auf den Kilometer<lb/> 2194 M. (—53 M.), vom 1. April bis October 22,485,309 M.<lb/> (+336,885 M.), auf den Kilometer 14,102 M. (— 65 M.).<lb/> Die Ergebniſſe der bayeriſchen und ſächſiſchen Staatsbahnen (welch<lb/> letztere gleichfalls ein kleines kilometriſches Minus zeigen) haben wir<lb/> ſchon mitgetbellt.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="5"> <head> <hi rendition="#b">Deutſcher Levante-Verkehr.</hi> </head><lb/> <p>In Zukunft iſt eine An-<lb/> meldung der Güter bei der Levante-Linie erſt bei Mengen von<lb/> 30,000 Kilogramm, ſtatt wie bisher bei 1000 Kilogramm, er-<lb/> forderlich. Außerdem iſt die Nachnahme- und Incaſſoproviſion von<lb/> 5 Proc. auf 2 Proc. herabgeſetzt worden. Außer den preußiſchen<lb/><cb/> und den ſächſiſchen Staatsbahnen gehören zu den Verbandsver-<lb/> waltungen jetzt auch die der Werra-Bahn und der Saalbahn mit<lb/> einer Anzahl ihrer Stationen. Die Einfügung der bayeriſchen<lb/> Staatsbahnen iſt bekanntlich im Werke.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="5"> <head> <hi rendition="#b">Dux-Bodenbacher und Prag-Duxer Bahn.</hi> </head><lb/> <p>Wie ſchon<lb/> kurz mitgetheilt, hat eine Gruppe von Actionären der Prag-Duxer<lb/> Bahn ein Rechtsgutachten über das gegenſeitige Verhältniß der<lb/> beiden Duxer Bahnen ausarbeiten und der Regierung überreichen<lb/> laſſen, welches zu dem Reſultat kommt, der „Vorvertrag“ von 1884<lb/> betreffs des eventuellen Ankaufs der Prag-Duxer durch die Dux-<lb/> Bodenbacher Bahn ſei ungültig und für die Prag-Duxer Bahn<lb/> nicht rechtsverbindlich, weil <hi rendition="#aq">a)</hi> Kaufobject und Kaufpreis nicht be-<lb/><cb/> ſtimmt ſind; <hi rendition="#aq">b)</hi> der Zeitpunkt der Abſchließung des Hauptvertrages<lb/> nicht beſtimmt iſt; <hi rendition="#aq">c)</hi> die Umſtände ſich ſeit dem Zeitpunkte der<lb/> Abſchließung des Vorvertrages dergeſtalt verändert haben, daß<lb/> dadurch der aus den Umſtänden hervorleuchtende Zweck des Haupt-<lb/> vertrages vereitelt wurde; <hi rendition="#aq">d)</hi> der Vorvertrag nur einen Contrahenten,<lb/> und zwar die Prag-Duxer Bahn bindet. Die Eingabe bezeichnet<lb/> die Verwirklichung des Kaufvertrags als eine für die Actionäre<lb/> der Prag-Duxer Bahn „exorbitante Schädigung“. Auf die zum<lb/> Beweiſe angeſtellten Berechnungen wird eventuell zurückzukommen<lb/> ſein. Einſtweilen wird dem Beſchluß der Dux-Bodenbacher Bahn,<lb/> die Prag-Duxer für 1. Januar 1892 anzukaufen, wenig praktiſche<lb/> Bedeutung beigelegt.</p> </div> </div><lb/> <div n="4"> <table> <row> <cell/> </row> </table> <table> <row> <cell/> </row> </table> </div> </div> </div> <div type="jAnnouncements" n="2"> <gap reason="insignificant"/> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [8/0008]
München, Dienſtag Allgemeine Zeitung 2. December 1890. Zweites Morgenblatt Nr. 334.
(+ 927 M.). Die Württembergiſchen Staatseiſen-
bahnen 3,500,770 M. (— 60,511 M.), auf den Kilometer
2194 M. (—53 M.), vom 1. April bis October 22,485,309 M.
(+336,885 M.), auf den Kilometer 14,102 M. (— 65 M.).
Die Ergebniſſe der bayeriſchen und ſächſiſchen Staatsbahnen (welch
letztere gleichfalls ein kleines kilometriſches Minus zeigen) haben wir
ſchon mitgetbellt.
Deutſcher Levante-Verkehr.
In Zukunft iſt eine An-
meldung der Güter bei der Levante-Linie erſt bei Mengen von
30,000 Kilogramm, ſtatt wie bisher bei 1000 Kilogramm, er-
forderlich. Außerdem iſt die Nachnahme- und Incaſſoproviſion von
5 Proc. auf 2 Proc. herabgeſetzt worden. Außer den preußiſchen
und den ſächſiſchen Staatsbahnen gehören zu den Verbandsver-
waltungen jetzt auch die der Werra-Bahn und der Saalbahn mit
einer Anzahl ihrer Stationen. Die Einfügung der bayeriſchen
Staatsbahnen iſt bekanntlich im Werke.
Dux-Bodenbacher und Prag-Duxer Bahn.
Wie ſchon
kurz mitgetheilt, hat eine Gruppe von Actionären der Prag-Duxer
Bahn ein Rechtsgutachten über das gegenſeitige Verhältniß der
beiden Duxer Bahnen ausarbeiten und der Regierung überreichen
laſſen, welches zu dem Reſultat kommt, der „Vorvertrag“ von 1884
betreffs des eventuellen Ankaufs der Prag-Duxer durch die Dux-
Bodenbacher Bahn ſei ungültig und für die Prag-Duxer Bahn
nicht rechtsverbindlich, weil a) Kaufobject und Kaufpreis nicht be-
ſtimmt ſind; b) der Zeitpunkt der Abſchließung des Hauptvertrages
nicht beſtimmt iſt; c) die Umſtände ſich ſeit dem Zeitpunkte der
Abſchließung des Vorvertrages dergeſtalt verändert haben, daß
dadurch der aus den Umſtänden hervorleuchtende Zweck des Haupt-
vertrages vereitelt wurde; d) der Vorvertrag nur einen Contrahenten,
und zwar die Prag-Duxer Bahn bindet. Die Eingabe bezeichnet
die Verwirklichung des Kaufvertrags als eine für die Actionäre
der Prag-Duxer Bahn „exorbitante Schädigung“. Auf die zum
Beweiſe angeſtellten Berechnungen wird eventuell zurückzukommen
ſein. Einſtweilen wird dem Beſchluß der Dux-Bodenbacher Bahn,
die Prag-Duxer für 1. Januar 1892 anzukaufen, wenig praktiſche
Bedeutung beigelegt.
_
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2021-09-13T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |