Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung, Nr. 10, 10. Januar 1830.

Bild:
<< vorherige Seite

[Spaltenumbruch] Zweig der Nationalgewerbthätigkeit durch Publikation der Rechen-
schaftsablegungen der Tula'schen Gesellschaft endlich zur öffentli-
chen Kenntniß gelangen. Wir dürfen uns nicht wundern, daß in
andern europäischen Ländern die Fabrikation des Runkelrübenzu-
kers sich nicht noch mehr ausbreitet. Dort ist Alles, Boden, Ar-
beit und Gebäude, theurer als bei uns, der Zuker aber ohne Ver-
gleich wohlfeiler, und dann gibt es in jenen Gegenden andere Er-
zeugnisse, welche dem Landmanne dieselben Vortheile gewähren.
Allein ungeachtet dieser natürlichen Hindernisse versichern die fran-
zösischen Statistiker, daß man nach Verlauf von fünf Jahren kein
Pfund Kolonialzuker mehr einführen werde. In Rußland sind
die Vortheile der Runkelrübenzukerfabrikation unzählig." -- Aus
dem Reglement selbst geht hervor, daß der Zwek der Kompagnie
darin besteht, den Gutsbesizern durch Versuche zu zeigen, wie
vortheilhaft in Rußland die Bereitung von Runkelrübenzuker sey,
und sie zur Vermehrung dieser Fabrikation zu ermuntern.

Türkei.

Nachstehendes ist nach dem östreichischen Beobachter der Inhalt
des (im gestrigen Artikel aus Konstantinopel erwähnten) Fer-
mans,
welchen der Großherr an den Wessier Alisch-Pascha, ge-
genwärtigen Statthalter der Provinz Tschirmen, der zu
Adrianopel residirt, in den ersten Tagen des Decembers erlassen
hat: "Da der Friede zwischen Meiner hohen Pforte und dem rus-
sischen Hofe nunmehr geschlossen ist, so hat ein erlauchter, vor
Kurzem erlassener Befehl, dem Mehmed-Widschi-Pascha von
zwei Roßschweifen, ehemaligem Kaimakan von Adrianopel aufge-
tragen, alle geeigneten Maaßregeln zu ergreifen, um die moha-
medanischen und nicht-mohamedanischen (Raaja's) Bewohner von
Adrianopel und den umliegenden, nach den Rathschlüssen des
Schiksals vom Feinde besezt gewesenen Distrikten -- welche Be-
wohner sich die einen dahin, die andern dorthin zerstreut hatten, --
zu bewegen, nach der Räumung des Landes in ihre Heimath zu-
rükzukehren, und ihre gewöhnlichen Geschäfte wieder zu treiben,
indem sie sich wie zuvor, dem Akerbau, der Industrie und dem
Handel widmen, und ruhig und zufrieden unter dem Schatten
Meiner kaiserlichen Majestät leben. Es ist kein Zweifel, daß er
sich beeifert haben wird, dem gemäß zu handeln. Es ist jedoch
zu Meiner allerhöchsten Kenntniß gelangt, daß einigen zu Adria-
nopel so wie in den umliegenden Distrikten, Fleken und Dörfern
ansässigen Raaja's, welche sich in Folge des Krieges, ein ihrer
Unterthanspflicht zuwiderlaufendes Benehmen zu Schulden kom-
men ließen, in den Sinn gekommen ist, daß sie Vorwürfe von
Seite Meiner hohen Pforte erhalten werden, und Furcht sich der-
selben bemeistert hat. Allein das Wahre an der Sache ist, daß
nicht blos die Pforten der Vergebung und Meiner großherrlichen
Milde stets denjenigen offen stehen, welche Reue über ihr ver-
gangenes Benehmen bezeugen, und um Verzeihung bitten, son-
dern auch, daß die ottomanische Regierung die Raaja's, von
denen die Rede ist, in Berüksichtigung des heilsamen Frie-
dens, welcher geschlossen worden, als amnestiirt betrachtet.
Demzufolge soll das Benehmen dieser Raaja's während des
Krieges, wie es auch immer gewesen seyn mag, in ewige
Vergessenheit begraben werden. Niemand soll wegen seines ver-
gangenen Benehmens zur Untersuchung gezogen werden. Man
wird ihnen allen zeigen, daß man ihnen verziehen hat, und so
lange sie sich in den Schranken der Redlichkeit und des Standes
[Spaltenumbruch] der Raaja's halten, ist es Mein angelegentlicher Wunsch, daß
Meine hohe Pforte sich damit beschäftige, ihre Ruhe und ihre
Wohlfahrt auf alle Weise sicher zu stellen. Da es Mein kaiserli-
cher Wille ist, daß Ihr diese allerhöchsten Befehle und Wünsche
allen Meinen Raaja's von hohem und niederem Stande, welche
die Eurer Gerichtsbarkeit unterworfenen Orte bewohnen, bekannt
macht, daß Ihr sie nach der Einsicht und dem Scharfsinne, die
Euch eigen sind, alle beruhigt, und ihnen Zutrauen einflößt, und
dergestalt verfahrt, daß sie sich wie vorher damit beschäftigen, das
Feld zu bauen, ihre Gewerbe und ihren Handel zu treiben, und
durch alle möglichen Mittel Euch bestrebt, Mir ihre Segnungen
zu erwerben, -- so ist der gegenwärtige Befehl, welcher zum Zwek
hat, die in dieser Hinsicht bereits ergangenen Aufträge zu bestä-
tigen, und deren Vollziehung aufs Dringendste zu verordnen,
kraft Meines Chatti-Sherifs erlassen und abgefertigt worden. Die
Raaja's im ganzen Umfange Meines Reiches sind ein von Gott
Meiner allerhöchsten Obhut anvertrautes Gnt. Da es so ist, so
soll, wie zuwiderlaufend den Pflichten der Raaja's das Benehmen
einiger derselben während des Kriegs auch gewesen seyn mag, aus
Achtung für den heilsamen Frieden, der geschlossen worden ist,
keiner derselben, weder jezt noch in Zukunft zur Verantwortung
gezogen werden. So lange sie standhaft in dem Kreise der Pflich-
ten des Standes der Raaja's bleiben, werden sie sicherlich nichts
Schlimmes weder von Seite Meiner hohen Pforte noch von Seite
ihrer Behörden zu befürchten haben; Ihr werdet ihnen aber zu
gleicher Zeit Allen zu wissen thun, daß sie sich, erkenntlich für
diesen Beweis Meiner kaiserlichen Gunst, ihrerseits gleichfalls bei
jedem Anlasse so zu betragen haben, daß sie ihre Dankbarkeit da-
durch beweisen. Da Ihr nun wißt, daß es Mein allerhöchster
und unbedingter Wille ist, daß Ihr die erforderlichen Maaßregeln
ergreift, damit die in Frage stehenden Raaja's in Zukunft von
Niemandem, wer es auch seyn mag, auf irgend eine Art belästigt
werden, so werdet Ihr mit allem Eifer Euch bestreben, nach der
oben ausgesprochenen Weise zu handeln. Erlassen zu Anfange des
Mondes Semasiul-Ahir, im Jahre der Hedschira 1245. (In
den ersten Tagen des Decembers 1829.)" -- Eine Abschrift dieses
Fermans ist an Jussuff-Pascha, Nasir von Samanka abgeferrigt
worden, damit er den Inhalt desselben den Raaja's in den Di-
strikten, die unter seiner Gerichtsbarkeit stehen, bekannt mache,
um sie zu beruhigen und zu bewegen, zur Unterwürfigkeit zurük-
zukehren.



[irrelevantes Material][Spaltenumbruch]

[Spaltenumbruch] Zweig der Nationalgewerbthätigkeit durch Publikation der Rechen-
ſchaftsablegungen der Tula’ſchen Geſellſchaft endlich zur öffentli-
chen Kenntniß gelangen. Wir dürfen uns nicht wundern, daß in
andern europäiſchen Ländern die Fabrikation des Runkelrübenzu-
kers ſich nicht noch mehr ausbreitet. Dort iſt Alles, Boden, Ar-
beit und Gebäude, theurer als bei uns, der Zuker aber ohne Ver-
gleich wohlfeiler, und dann gibt es in jenen Gegenden andere Er-
zeugniſſe, welche dem Landmanne dieſelben Vortheile gewähren.
Allein ungeachtet dieſer natürlichen Hinderniſſe verſichern die fran-
zöſiſchen Statiſtiker, daß man nach Verlauf von fünf Jahren kein
Pfund Kolonialzuker mehr einführen werde. In Rußland ſind
die Vortheile der Runkelrübenzukerfabrikation unzählig.“ — Aus
dem Reglement ſelbſt geht hervor, daß der Zwek der Kompagnie
darin beſteht, den Gutsbeſizern durch Verſuche zu zeigen, wie
vortheilhaft in Rußland die Bereitung von Runkelrübenzuker ſey,
und ſie zur Vermehrung dieſer Fabrikation zu ermuntern.

Türkei.

Nachſtehendes iſt nach dem öſtreichiſchen Beobachter der Inhalt
des (im geſtrigen Artikel aus Konſtantinopel erwähnten) Fer-
mans,
welchen der Großherr an den Weſſier Aliſch-Paſcha, ge-
genwärtigen Statthalter der Provinz Tſchirmen, der zu
Adrianopel reſidirt, in den erſten Tagen des Decembers erlaſſen
hat: „Da der Friede zwiſchen Meiner hohen Pforte und dem ruſ-
ſiſchen Hofe nunmehr geſchloſſen iſt, ſo hat ein erlauchter, vor
Kurzem erlaſſener Befehl, dem Mehmed-Widſchi-Paſcha von
zwei Roßſchweifen, ehemaligem Kaimakan von Adrianopel aufge-
tragen, alle geeigneten Maaßregeln zu ergreifen, um die moha-
medaniſchen und nicht-mohamedaniſchen (Raaja’s) Bewohner von
Adrianopel und den umliegenden, nach den Rathſchlüſſen des
Schikſals vom Feinde beſezt geweſenen Diſtrikten — welche Be-
wohner ſich die einen dahin, die andern dorthin zerſtreut hatten, —
zu bewegen, nach der Räumung des Landes in ihre Heimath zu-
rükzukehren, und ihre gewöhnlichen Geſchäfte wieder zu treiben,
indem ſie ſich wie zuvor, dem Akerbau, der Induſtrie und dem
Handel widmen, und ruhig und zufrieden unter dem Schatten
Meiner kaiſerlichen Majeſtät leben. Es iſt kein Zweifel, daß er
ſich beeifert haben wird, dem gemäß zu handeln. Es iſt jedoch
zu Meiner allerhöchſten Kenntniß gelangt, daß einigen zu Adria-
nopel ſo wie in den umliegenden Diſtrikten, Fleken und Dörfern
anſäſſigen Raaja’s, welche ſich in Folge des Krieges, ein ihrer
Unterthanspflicht zuwiderlaufendes Benehmen zu Schulden kom-
men ließen, in den Sinn gekommen iſt, daß ſie Vorwürfe von
Seite Meiner hohen Pforte erhalten werden, und Furcht ſich der-
ſelben bemeiſtert hat. Allein das Wahre an der Sache iſt, daß
nicht blos die Pforten der Vergebung und Meiner großherrlichen
Milde ſtets denjenigen offen ſtehen, welche Reue über ihr ver-
gangenes Benehmen bezeugen, und um Verzeihung bitten, ſon-
dern auch, daß die ottomaniſche Regierung die Raaja’s, von
denen die Rede iſt, in Berükſichtigung des heilſamen Frie-
dens, welcher geſchloſſen worden, als amneſtiirt betrachtet.
Demzufolge ſoll das Benehmen dieſer Raaja’s während des
Krieges, wie es auch immer geweſen ſeyn mag, in ewige
Vergeſſenheit begraben werden. Niemand ſoll wegen ſeines ver-
gangenen Benehmens zur Unterſuchung gezogen werden. Man
wird ihnen allen zeigen, daß man ihnen verziehen hat, und ſo
lange ſie ſich in den Schranken der Redlichkeit und des Standes
[Spaltenumbruch] der Raaja’s halten, iſt es Mein angelegentlicher Wunſch, daß
Meine hohe Pforte ſich damit beſchäftige, ihre Ruhe und ihre
Wohlfahrt auf alle Weiſe ſicher zu ſtellen. Da es Mein kaiſerli-
cher Wille iſt, daß Ihr dieſe allerhöchſten Befehle und Wünſche
allen Meinen Raaja’s von hohem und niederem Stande, welche
die Eurer Gerichtsbarkeit unterworfenen Orte bewohnen, bekannt
macht, daß Ihr ſie nach der Einſicht und dem Scharfſinne, die
Euch eigen ſind, alle beruhigt, und ihnen Zutrauen einflößt, und
dergeſtalt verfahrt, daß ſie ſich wie vorher damit beſchäftigen, das
Feld zu bauen, ihre Gewerbe und ihren Handel zu treiben, und
durch alle möglichen Mittel Euch beſtrebt, Mir ihre Segnungen
zu erwerben, — ſo iſt der gegenwärtige Befehl, welcher zum Zwek
hat, die in dieſer Hinſicht bereits ergangenen Aufträge zu beſtä-
tigen, und deren Vollziehung aufs Dringendſte zu verordnen,
kraft Meines Chatti-Sherifs erlaſſen und abgefertigt worden. Die
Raaja’s im ganzen Umfange Meines Reiches ſind ein von Gott
Meiner allerhöchſten Obhut anvertrautes Gnt. Da es ſo iſt, ſo
ſoll, wie zuwiderlaufend den Pflichten der Raaja’s das Benehmen
einiger derſelben während des Kriegs auch geweſen ſeyn mag, aus
Achtung für den heilſamen Frieden, der geſchloſſen worden iſt,
keiner derſelben, weder jezt noch in Zukunft zur Verantwortung
gezogen werden. So lange ſie ſtandhaft in dem Kreiſe der Pflich-
ten des Standes der Raaja’s bleiben, werden ſie ſicherlich nichts
Schlimmes weder von Seite Meiner hohen Pforte noch von Seite
ihrer Behörden zu befürchten haben; Ihr werdet ihnen aber zu
gleicher Zeit Allen zu wiſſen thun, daß ſie ſich, erkenntlich für
dieſen Beweis Meiner kaiſerlichen Gunſt, ihrerſeits gleichfalls bei
jedem Anlaſſe ſo zu betragen haben, daß ſie ihre Dankbarkeit da-
durch beweiſen. Da Ihr nun wißt, daß es Mein allerhöchſter
und unbedingter Wille iſt, daß Ihr die erforderlichen Maaßregeln
ergreift, damit die in Frage ſtehenden Raaja’s in Zukunft von
Niemandem, wer es auch ſeyn mag, auf irgend eine Art beläſtigt
werden, ſo werdet Ihr mit allem Eifer Euch beſtreben, nach der
oben ausgeſprochenen Weiſe zu handeln. Erlaſſen zu Anfange des
Mondes Semaſiul-Ahir, im Jahre der Hedſchira 1245. (In
den erſten Tagen des Decembers 1829.)“ — Eine Abſchrift dieſes
Fermans iſt an Juſſuff-Paſcha, Naſir von Samanka abgeferrigt
worden, damit er den Inhalt deſſelben den Raaja’s in den Di-
ſtrikten, die unter ſeiner Gerichtsbarkeit ſtehen, bekannt mache,
um ſie zu beruhigen und zu bewegen, zur Unterwürfigkeit zurük-
zukehren.



[irrelevantes Material][Spaltenumbruch]
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jSupplement">
        <floatingText>
          <body>
            <div type="jFinancialNews" n="2">
              <div n="3">
                <div type="jArticle" n="4">
                  <p><pb facs="#f0007" n="39"/><cb/>
Zweig der Nationalgewerbthätigkeit durch Publikation der Rechen-<lb/>
&#x017F;chaftsablegungen der Tula&#x2019;&#x017F;chen Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft endlich zur öffentli-<lb/>
chen Kenntniß gelangen. Wir dürfen uns nicht wundern, daß in<lb/>
andern europäi&#x017F;chen Ländern die Fabrikation des Runkelrübenzu-<lb/>
kers &#x017F;ich nicht noch mehr ausbreitet. Dort i&#x017F;t Alles, Boden, Ar-<lb/>
beit und Gebäude, theurer als bei uns, der Zuker aber ohne Ver-<lb/>
gleich wohlfeiler, und dann gibt es in jenen Gegenden andere Er-<lb/>
zeugni&#x017F;&#x017F;e, welche dem Landmanne die&#x017F;elben Vortheile gewähren.<lb/>
Allein ungeachtet die&#x017F;er natürlichen Hinderni&#x017F;&#x017F;e ver&#x017F;ichern die fran-<lb/>&#x017F;i&#x017F;chen Stati&#x017F;tiker, daß man nach Verlauf von fünf Jahren kein<lb/>
Pfund Kolonialzuker mehr einführen werde. In Rußland &#x017F;ind<lb/>
die Vortheile der Runkelrübenzukerfabrikation unzählig.&#x201C; &#x2014; Aus<lb/>
dem Reglement &#x017F;elb&#x017F;t geht hervor, daß der Zwek der Kompagnie<lb/>
darin be&#x017F;teht, den Gutsbe&#x017F;izern durch Ver&#x017F;uche zu zeigen, wie<lb/>
vortheilhaft in Rußland die Bereitung von Runkelrübenzuker &#x017F;ey,<lb/>
und &#x017F;ie zur Vermehrung die&#x017F;er Fabrikation zu ermuntern.</p>
                </div>
              </div>
            </div><lb/>
            <div type="jPoliticalNews" n="2">
              <div n="3">
                <head> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#g">Türkei.</hi> </hi> </head><lb/>
                <div type="jArticle" n="4">
                  <p>Nach&#x017F;tehendes i&#x017F;t nach dem ö&#x017F;treichi&#x017F;chen Beobachter der Inhalt<lb/>
des (im ge&#x017F;trigen Artikel aus Kon&#x017F;tantinopel erwähnten) <hi rendition="#g">Fer-<lb/>
mans,</hi> welchen der Großherr an den We&#x017F;&#x017F;ier Ali&#x017F;ch-Pa&#x017F;cha, ge-<lb/>
genwärtigen Statthalter der Provinz <hi rendition="#g">T&#x017F;chirmen,</hi> der zu<lb/>
Adrianopel re&#x017F;idirt, in den er&#x017F;ten Tagen des Decembers erla&#x017F;&#x017F;en<lb/>
hat: &#x201E;Da der Friede zwi&#x017F;chen Meiner hohen Pforte und dem ru&#x017F;-<lb/>
&#x017F;i&#x017F;chen Hofe nunmehr ge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en i&#x017F;t, &#x017F;o hat ein erlauchter, vor<lb/>
Kurzem erla&#x017F;&#x017F;ener Befehl, dem Mehmed-Wid&#x017F;chi-Pa&#x017F;cha von<lb/>
zwei Roß&#x017F;chweifen, ehemaligem Kaimakan von Adrianopel aufge-<lb/>
tragen, alle geeigneten Maaßregeln zu ergreifen, um die moha-<lb/>
medani&#x017F;chen und nicht-mohamedani&#x017F;chen (Raaja&#x2019;s) Bewohner von<lb/>
Adrianopel und den umliegenden, nach den Rath&#x017F;chlü&#x017F;&#x017F;en des<lb/>
Schik&#x017F;als vom Feinde be&#x017F;ezt gewe&#x017F;enen Di&#x017F;trikten &#x2014; welche Be-<lb/>
wohner &#x017F;ich die einen dahin, die andern dorthin zer&#x017F;treut hatten, &#x2014;<lb/>
zu bewegen, nach der Räumung des Landes in ihre Heimath zu-<lb/>
rükzukehren, und ihre gewöhnlichen Ge&#x017F;chäfte wieder zu treiben,<lb/>
indem &#x017F;ie &#x017F;ich wie zuvor, dem Akerbau, der Indu&#x017F;trie und dem<lb/>
Handel widmen, und ruhig und zufrieden unter dem Schatten<lb/>
Meiner kai&#x017F;erlichen Maje&#x017F;tät leben. Es i&#x017F;t kein Zweifel, daß er<lb/>
&#x017F;ich beeifert haben wird, dem gemäß zu handeln. Es i&#x017F;t jedoch<lb/>
zu Meiner allerhöch&#x017F;ten Kenntniß gelangt, daß einigen zu Adria-<lb/>
nopel &#x017F;o wie in den umliegenden Di&#x017F;trikten, Fleken und Dörfern<lb/>
an&#x017F;ä&#x017F;&#x017F;igen Raaja&#x2019;s, welche &#x017F;ich in Folge des Krieges, ein ihrer<lb/>
Unterthanspflicht zuwiderlaufendes Benehmen zu Schulden kom-<lb/>
men ließen, in den Sinn gekommen i&#x017F;t, daß &#x017F;ie Vorwürfe von<lb/>
Seite Meiner hohen Pforte erhalten werden, und Furcht &#x017F;ich der-<lb/>
&#x017F;elben bemei&#x017F;tert hat. Allein das Wahre an der Sache i&#x017F;t, daß<lb/>
nicht blos die Pforten der Vergebung und Meiner großherrlichen<lb/>
Milde &#x017F;tets denjenigen offen &#x017F;tehen, welche Reue über ihr ver-<lb/>
gangenes Benehmen bezeugen, und um Verzeihung bitten, &#x017F;on-<lb/>
dern auch, daß die ottomani&#x017F;che Regierung die Raaja&#x2019;s, von<lb/>
denen die Rede i&#x017F;t, in Berük&#x017F;ichtigung des heil&#x017F;amen Frie-<lb/>
dens, welcher ge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en worden, als amne&#x017F;tiirt betrachtet.<lb/>
Demzufolge &#x017F;oll das Benehmen die&#x017F;er Raaja&#x2019;s während des<lb/>
Krieges, wie es auch immer gewe&#x017F;en &#x017F;eyn mag, in ewige<lb/>
Verge&#x017F;&#x017F;enheit begraben werden. Niemand &#x017F;oll wegen &#x017F;eines ver-<lb/>
gangenen Benehmens zur Unter&#x017F;uchung gezogen werden. Man<lb/>
wird ihnen allen zeigen, daß man ihnen verziehen hat, und &#x017F;o<lb/>
lange &#x017F;ie &#x017F;ich in den Schranken der Redlichkeit und des Standes<lb/><cb/>
der Raaja&#x2019;s halten, i&#x017F;t es Mein angelegentlicher Wun&#x017F;ch, daß<lb/>
Meine hohe Pforte &#x017F;ich damit be&#x017F;chäftige, ihre Ruhe und ihre<lb/>
Wohlfahrt auf alle Wei&#x017F;e &#x017F;icher zu &#x017F;tellen. Da es Mein kai&#x017F;erli-<lb/>
cher Wille i&#x017F;t, daß Ihr die&#x017F;e allerhöch&#x017F;ten Befehle und Wün&#x017F;che<lb/>
allen Meinen Raaja&#x2019;s von hohem und niederem Stande, welche<lb/>
die Eurer Gerichtsbarkeit unterworfenen Orte bewohnen, bekannt<lb/>
macht, daß Ihr &#x017F;ie nach der Ein&#x017F;icht und dem Scharf&#x017F;inne, die<lb/>
Euch eigen &#x017F;ind, alle beruhigt, und ihnen Zutrauen einflößt, und<lb/>
derge&#x017F;talt verfahrt, daß &#x017F;ie &#x017F;ich wie vorher damit be&#x017F;chäftigen, das<lb/>
Feld zu bauen, ihre Gewerbe und ihren Handel zu treiben, und<lb/>
durch alle möglichen Mittel Euch be&#x017F;trebt, Mir ihre Segnungen<lb/>
zu erwerben, &#x2014; &#x017F;o i&#x017F;t der gegenwärtige Befehl, welcher zum Zwek<lb/>
hat, die in die&#x017F;er Hin&#x017F;icht bereits ergangenen Aufträge zu be&#x017F;tä-<lb/>
tigen, und deren Vollziehung aufs Dringend&#x017F;te zu verordnen,<lb/>
kraft Meines Chatti-Sherifs erla&#x017F;&#x017F;en und abgefertigt worden. Die<lb/>
Raaja&#x2019;s im ganzen Umfange Meines Reiches &#x017F;ind ein von Gott<lb/>
Meiner allerhöch&#x017F;ten Obhut anvertrautes Gnt. Da es &#x017F;o i&#x017F;t, &#x017F;o<lb/>
&#x017F;oll, wie zuwiderlaufend den Pflichten der Raaja&#x2019;s das Benehmen<lb/>
einiger der&#x017F;elben während des Kriegs auch gewe&#x017F;en &#x017F;eyn mag, aus<lb/>
Achtung für den heil&#x017F;amen Frieden, der ge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en worden i&#x017F;t,<lb/>
keiner der&#x017F;elben, weder jezt noch in Zukunft zur Verantwortung<lb/>
gezogen werden. So lange &#x017F;ie &#x017F;tandhaft in dem Krei&#x017F;e der Pflich-<lb/>
ten des Standes der Raaja&#x2019;s bleiben, werden &#x017F;ie &#x017F;icherlich nichts<lb/>
Schlimmes weder von Seite Meiner hohen Pforte noch von Seite<lb/>
ihrer Behörden zu befürchten haben; Ihr werdet ihnen aber zu<lb/>
gleicher Zeit Allen zu wi&#x017F;&#x017F;en thun, daß &#x017F;ie &#x017F;ich, erkenntlich für<lb/>
die&#x017F;en Beweis Meiner kai&#x017F;erlichen Gun&#x017F;t, ihrer&#x017F;eits gleichfalls bei<lb/>
jedem Anla&#x017F;&#x017F;e &#x017F;o zu betragen haben, daß &#x017F;ie ihre Dankbarkeit da-<lb/>
durch bewei&#x017F;en. Da Ihr nun wißt, daß es Mein allerhöch&#x017F;ter<lb/>
und unbedingter Wille i&#x017F;t, daß Ihr die erforderlichen Maaßregeln<lb/>
ergreift, damit die in Frage &#x017F;tehenden Raaja&#x2019;s in Zukunft von<lb/>
Niemandem, wer es auch &#x017F;eyn mag, auf irgend eine Art belä&#x017F;tigt<lb/>
werden, &#x017F;o werdet Ihr mit allem Eifer Euch be&#x017F;treben, nach der<lb/>
oben ausge&#x017F;prochenen Wei&#x017F;e zu handeln. Erla&#x017F;&#x017F;en zu Anfange des<lb/>
Mondes Sema&#x017F;iul-Ahir, im Jahre der Hed&#x017F;chira 1245. (In<lb/>
den er&#x017F;ten Tagen des Decembers 1829.)&#x201C; &#x2014; Eine Ab&#x017F;chrift die&#x017F;es<lb/>
Fermans i&#x017F;t an Ju&#x017F;&#x017F;uff-Pa&#x017F;cha, Na&#x017F;ir von Samanka abgeferrigt<lb/>
worden, damit er den Inhalt de&#x017F;&#x017F;elben den Raaja&#x2019;s in den Di-<lb/>
&#x017F;trikten, die unter &#x017F;einer Gerichtsbarkeit &#x017F;tehen, bekannt mache,<lb/>
um &#x017F;ie zu beruhigen und zu bewegen, zur Unterwürfigkeit zurük-<lb/>
zukehren.</p>
                </div>
              </div>
            </div>
          </body>
        </floatingText>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      <div type="jAnnouncements" n="1">
        <gap reason="insignificant"/>
        <cb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[39/0007] Zweig der Nationalgewerbthätigkeit durch Publikation der Rechen- ſchaftsablegungen der Tula’ſchen Geſellſchaft endlich zur öffentli- chen Kenntniß gelangen. Wir dürfen uns nicht wundern, daß in andern europäiſchen Ländern die Fabrikation des Runkelrübenzu- kers ſich nicht noch mehr ausbreitet. Dort iſt Alles, Boden, Ar- beit und Gebäude, theurer als bei uns, der Zuker aber ohne Ver- gleich wohlfeiler, und dann gibt es in jenen Gegenden andere Er- zeugniſſe, welche dem Landmanne dieſelben Vortheile gewähren. Allein ungeachtet dieſer natürlichen Hinderniſſe verſichern die fran- zöſiſchen Statiſtiker, daß man nach Verlauf von fünf Jahren kein Pfund Kolonialzuker mehr einführen werde. In Rußland ſind die Vortheile der Runkelrübenzukerfabrikation unzählig.“ — Aus dem Reglement ſelbſt geht hervor, daß der Zwek der Kompagnie darin beſteht, den Gutsbeſizern durch Verſuche zu zeigen, wie vortheilhaft in Rußland die Bereitung von Runkelrübenzuker ſey, und ſie zur Vermehrung dieſer Fabrikation zu ermuntern. Türkei. Nachſtehendes iſt nach dem öſtreichiſchen Beobachter der Inhalt des (im geſtrigen Artikel aus Konſtantinopel erwähnten) Fer- mans, welchen der Großherr an den Weſſier Aliſch-Paſcha, ge- genwärtigen Statthalter der Provinz Tſchirmen, der zu Adrianopel reſidirt, in den erſten Tagen des Decembers erlaſſen hat: „Da der Friede zwiſchen Meiner hohen Pforte und dem ruſ- ſiſchen Hofe nunmehr geſchloſſen iſt, ſo hat ein erlauchter, vor Kurzem erlaſſener Befehl, dem Mehmed-Widſchi-Paſcha von zwei Roßſchweifen, ehemaligem Kaimakan von Adrianopel aufge- tragen, alle geeigneten Maaßregeln zu ergreifen, um die moha- medaniſchen und nicht-mohamedaniſchen (Raaja’s) Bewohner von Adrianopel und den umliegenden, nach den Rathſchlüſſen des Schikſals vom Feinde beſezt geweſenen Diſtrikten — welche Be- wohner ſich die einen dahin, die andern dorthin zerſtreut hatten, — zu bewegen, nach der Räumung des Landes in ihre Heimath zu- rükzukehren, und ihre gewöhnlichen Geſchäfte wieder zu treiben, indem ſie ſich wie zuvor, dem Akerbau, der Induſtrie und dem Handel widmen, und ruhig und zufrieden unter dem Schatten Meiner kaiſerlichen Majeſtät leben. Es iſt kein Zweifel, daß er ſich beeifert haben wird, dem gemäß zu handeln. Es iſt jedoch zu Meiner allerhöchſten Kenntniß gelangt, daß einigen zu Adria- nopel ſo wie in den umliegenden Diſtrikten, Fleken und Dörfern anſäſſigen Raaja’s, welche ſich in Folge des Krieges, ein ihrer Unterthanspflicht zuwiderlaufendes Benehmen zu Schulden kom- men ließen, in den Sinn gekommen iſt, daß ſie Vorwürfe von Seite Meiner hohen Pforte erhalten werden, und Furcht ſich der- ſelben bemeiſtert hat. Allein das Wahre an der Sache iſt, daß nicht blos die Pforten der Vergebung und Meiner großherrlichen Milde ſtets denjenigen offen ſtehen, welche Reue über ihr ver- gangenes Benehmen bezeugen, und um Verzeihung bitten, ſon- dern auch, daß die ottomaniſche Regierung die Raaja’s, von denen die Rede iſt, in Berükſichtigung des heilſamen Frie- dens, welcher geſchloſſen worden, als amneſtiirt betrachtet. Demzufolge ſoll das Benehmen dieſer Raaja’s während des Krieges, wie es auch immer geweſen ſeyn mag, in ewige Vergeſſenheit begraben werden. Niemand ſoll wegen ſeines ver- gangenen Benehmens zur Unterſuchung gezogen werden. Man wird ihnen allen zeigen, daß man ihnen verziehen hat, und ſo lange ſie ſich in den Schranken der Redlichkeit und des Standes der Raaja’s halten, iſt es Mein angelegentlicher Wunſch, daß Meine hohe Pforte ſich damit beſchäftige, ihre Ruhe und ihre Wohlfahrt auf alle Weiſe ſicher zu ſtellen. Da es Mein kaiſerli- cher Wille iſt, daß Ihr dieſe allerhöchſten Befehle und Wünſche allen Meinen Raaja’s von hohem und niederem Stande, welche die Eurer Gerichtsbarkeit unterworfenen Orte bewohnen, bekannt macht, daß Ihr ſie nach der Einſicht und dem Scharfſinne, die Euch eigen ſind, alle beruhigt, und ihnen Zutrauen einflößt, und dergeſtalt verfahrt, daß ſie ſich wie vorher damit beſchäftigen, das Feld zu bauen, ihre Gewerbe und ihren Handel zu treiben, und durch alle möglichen Mittel Euch beſtrebt, Mir ihre Segnungen zu erwerben, — ſo iſt der gegenwärtige Befehl, welcher zum Zwek hat, die in dieſer Hinſicht bereits ergangenen Aufträge zu beſtä- tigen, und deren Vollziehung aufs Dringendſte zu verordnen, kraft Meines Chatti-Sherifs erlaſſen und abgefertigt worden. Die Raaja’s im ganzen Umfange Meines Reiches ſind ein von Gott Meiner allerhöchſten Obhut anvertrautes Gnt. Da es ſo iſt, ſo ſoll, wie zuwiderlaufend den Pflichten der Raaja’s das Benehmen einiger derſelben während des Kriegs auch geweſen ſeyn mag, aus Achtung für den heilſamen Frieden, der geſchloſſen worden iſt, keiner derſelben, weder jezt noch in Zukunft zur Verantwortung gezogen werden. So lange ſie ſtandhaft in dem Kreiſe der Pflich- ten des Standes der Raaja’s bleiben, werden ſie ſicherlich nichts Schlimmes weder von Seite Meiner hohen Pforte noch von Seite ihrer Behörden zu befürchten haben; Ihr werdet ihnen aber zu gleicher Zeit Allen zu wiſſen thun, daß ſie ſich, erkenntlich für dieſen Beweis Meiner kaiſerlichen Gunſt, ihrerſeits gleichfalls bei jedem Anlaſſe ſo zu betragen haben, daß ſie ihre Dankbarkeit da- durch beweiſen. Da Ihr nun wißt, daß es Mein allerhöchſter und unbedingter Wille iſt, daß Ihr die erforderlichen Maaßregeln ergreift, damit die in Frage ſtehenden Raaja’s in Zukunft von Niemandem, wer es auch ſeyn mag, auf irgend eine Art beläſtigt werden, ſo werdet Ihr mit allem Eifer Euch beſtreben, nach der oben ausgeſprochenen Weiſe zu handeln. Erlaſſen zu Anfange des Mondes Semaſiul-Ahir, im Jahre der Hedſchira 1245. (In den erſten Tagen des Decembers 1829.)“ — Eine Abſchrift dieſes Fermans iſt an Juſſuff-Paſcha, Naſir von Samanka abgeferrigt worden, damit er den Inhalt deſſelben den Raaja’s in den Di- ſtrikten, die unter ſeiner Gerichtsbarkeit ſtehen, bekannt mache, um ſie zu beruhigen und zu bewegen, zur Unterwürfigkeit zurük- zukehren. _

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

Weitere Informationen:

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine10_1830
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine10_1830/7
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 10, 10. Januar 1830, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine10_1830/7>, abgerufen am 15.06.2024.