Man darf also unbedenklich aussprechen: daß Bil- dung des Geistes der Hauptzweck des Er- ziehungsunterrichts sey. Dadurch aber wird nicht ausgeschlossen, daß zugleich auch auf Erwerbung bestimmter Kenntnisse Rücksicht genommen werde. Ohne hier noch zu untersuchen, welche bestimmte Kenntnisse der Erziehungsunterricht sich zur Aufgabe machen könne, läßt sich doch im Allgemeinen die Forderung aufstellen: daß nicht bloß auf Bildung des Geistes über- haupt, sondern zugleich auch auf Erwerbung bestimmter Kenntnisse bei dem Lehrling zu sehen sey; denn es wird mit Recht als ein wesentlicher Theil der allgemeinen Bildung betrachtet, daß der Mensch von dem unermeßlichen Reiche des Wissens- würdigen eine möglichst ausgebreitete und bestimmte Kenntniß habe.
Diese Forderung steht mit der erstern nicht mehr im Widerspruch; vielmehr sind, in dieser Unterordnung, beide vollkommen vereiniget. Erstens kann nach der hier festgestellten Unterordnung der Hauptzweck nicht mehr dem Nebenzweck aufgeopfert, das unbedingt Wichtige nicht mehr über dem minder Wichtigen versäumt werden, und gleichwohl ist neben der Forderung des unbedingt Nothwendigen, -- sofern durch Fleiß, bessere Methode und sorgfältigere Benutzung der vollkommneren Unter- richtsmittel nicht nur jener Hauptzweck erfüllt, sondern auch noch zu Erweiterung des Planes Zeit gewonnen wer- den kann, -- dem minder Nothwendigen, bloß Nützli- chen, der Erwerbung empfehlungswürdiger Kenntnisse,
Von d. Grundſ. d. Erziehungsunterr. im Allgem.
Man darf alſo unbedenklich ausſprechen: daß Bil- dung des Geiſtes der Hauptzweck des Er- ziehungsunterrichts ſey. Dadurch aber wird nicht ausgeſchloſſen, daß zugleich auch auf Erwerbung beſtimmter Kenntniſſe Ruͤckſicht genommen werde. Ohne hier noch zu unterſuchen, welche beſtimmte Kenntniſſe der Erziehungsunterricht ſich zur Aufgabe machen koͤnne, laͤßt ſich doch im Allgemeinen die Forderung aufſtellen: daß nicht bloß auf Bildung des Geiſtes uͤber- haupt, ſondern zugleich auch auf Erwerbung beſtimmter Kenntniſſe bei dem Lehrling zu ſehen ſey; denn es wird mit Recht als ein weſentlicher Theil der allgemeinen Bildung betrachtet, daß der Menſch von dem unermeßlichen Reiche des Wiſſens- wuͤrdigen eine moͤglichſt ausgebreitete und beſtimmte Kenntniß habe.
Dieſe Forderung ſteht mit der erſtern nicht mehr im Widerſpruch; vielmehr ſind, in dieſer Unterordnung, beide vollkommen vereiniget. Erſtens kann nach der hier feſtgeſtellten Unterordnung der Hauptzweck nicht mehr dem Nebenzweck aufgeopfert, das unbedingt Wichtige nicht mehr uͤber dem minder Wichtigen verſaͤumt werden, und gleichwohl iſt neben der Forderung des unbedingt Nothwendigen, — ſofern durch Fleiß, beſſere Methode und ſorgfaͤltigere Benutzung der vollkommneren Unter- richtsmittel nicht nur jener Hauptzweck erfuͤllt, ſondern auch noch zu Erweiterung des Planes Zeit gewonnen wer- den kann, — dem minder Nothwendigen, bloß Nuͤtzli- chen, der Erwerbung empfehlungswuͤrdiger Kenntniſſe,
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Von d. Grundſ. d. Erziehungsunterr. im Allgem.
Man darf alſo unbedenklich ausſprechen: daß Bil-
dung des Geiſtes der Hauptzweck des Er-
ziehungsunterrichts ſey. Dadurch aber wird
nicht ausgeſchloſſen, daß zugleich auch auf Erwerbung
beſtimmter Kenntniſſe Ruͤckſicht genommen werde. Ohne
hier noch zu unterſuchen, welche beſtimmte Kenntniſſe
der Erziehungsunterricht ſich zur Aufgabe machen koͤnne,
laͤßt ſich doch im Allgemeinen die Forderung aufſtellen:
daß nicht bloß auf Bildung des Geiſtes uͤber-
haupt, ſondern zugleich auch auf Erwerbung
beſtimmter Kenntniſſe bei dem Lehrling zu ſehen
ſey; denn es wird mit Recht als ein weſentlicher Theil
der allgemeinen Bildung betrachtet, daß der
Menſch von dem unermeßlichen Reiche des Wiſſens-
wuͤrdigen eine moͤglichſt ausgebreitete und beſtimmte
Kenntniß habe.
Dieſe Forderung ſteht mit der erſtern nicht mehr
im Widerſpruch; vielmehr ſind, in dieſer Unterordnung,
beide vollkommen vereiniget. Erſtens kann nach der
hier feſtgeſtellten Unterordnung der Hauptzweck nicht
mehr dem Nebenzweck aufgeopfert, das unbedingt Wichtige
nicht mehr uͤber dem minder Wichtigen verſaͤumt werden,
und gleichwohl iſt neben der Forderung des unbedingt
Nothwendigen, — ſofern durch Fleiß, beſſere Methode
und ſorgfaͤltigere Benutzung der vollkommneren Unter-
richtsmittel nicht nur jener Hauptzweck erfuͤllt, ſondern
auch noch zu Erweiterung des Planes Zeit gewonnen wer-
den kann, — dem minder Nothwendigen, bloß Nuͤtzli-
chen, der Erwerbung empfehlungswuͤrdiger Kenntniſſe,
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Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niethammer_philantropinismus_1808/131>, abgerufen am 21.11.2024.
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