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Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704.

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liche Thätlichkeiten zur gnüge genossen unter diesem zwey-ästigen Regenten-Baum / den du mit Leibes-Stärcke / Gesundheit und langen Leben belaubet / mit der schönsten Blühte gottseeliger Printzen und Princeßinnen / auch mit den herlichsten Früchten der Gerechtigkeit / Gnade / Weißheit / und Gottseeligkeit gezieret hast. Ach vergib uns unsern Undanck / da wir solche Wolthaten nicht allemahl dazu / wohin es von dir gemeynet ist / gebraucht haben! und erleuchte uns durch deinen Geist / daß wir erkennen die Zeit / darinn wir heimgesuchet werden / und daß wir uns als die Weisen in die Zeit schicken / weil es böse Zeit ist. Erhalte uns unsern Regenten / und Landes-Herrn noch viele Jahre / stärcke und vermähre seine Leibes- und Gemüths-Kräffte / verleihe ihm an statt des Leides das er bisher erlitten hat / viel Freude! Benedeie von Oben herab all sein Christ-Fürstliches Thun und Vornehmen / daß er das ihm von dir anvertrauete Volck weißlich regiere / klüglich beschirme / und deinen Dienst treulich handhabe: Daß er die Gerechtigkeit recht bediene / gnädig sich erweise gegen die Treue im Lande / barmhertzig und milde gegen die Arme / behülflich gegen die Elende / strenge und ernsthafft gegen Boßhafftige / treu und gehorsam gegen dir / O du HErr aller Herren / und König aller Könige; auff daß er deine Gnade und Barmhertzigkeit in der Zeit und Ewigkeit zu erlangen würdig sey und bleibe / und dermassen allhier regire / damit er dort mit dir herrsche in Ewigkeit! Also nimm auch / du starcker GOtt / in deinen mächtigen Gnaden-Schutz dieses

liche Thätlichkeiten zur gnüge genossen unter diesem zwey-ästigen Regenten-Baum / den du mit Leibes-Stärcke / Gesundheit und langen Leben belaubet / mit der schönsten Blühte gottseeliger Printzen und Princeßinnen / auch mit den herlichsten Früchten der Gerechtigkeit / Gnade / Weißheit / und Gottseeligkeit gezieret hast. Ach vergib uns unsern Undanck / da wir solche Wolthaten nicht allemahl dazu / wohin es von dir gemeynet ist / gebraucht haben! und erleuchte uns durch deinen Geist / daß wir erkennen die Zeit / darinn wir heimgesuchet werden / und daß wir uns als die Weisen in die Zeit schicken / weil es böse Zeit ist. Erhalte uns unsern Regenten / und Landes-Herrn noch viele Jahre / stärcke und vermähre seine Leibes- und Gemüths-Kräffte / verleihe ihm an statt des Leides das er bisher erlitten hat / viel Freude! Benedeie von Oben herab all sein Christ-Fürstliches Thun und Vornehmen / daß er das ihm von dir anvertrauete Volck weißlich regiere / klüglich beschirme / und deinen Dienst treulich handhabe: Daß er die Gerechtigkeit recht bediene / gnädig sich erweise gegen die Treue im Lande / barmhertzig und milde gegen die Arme / behülflich gegen die Elende / strenge und ernsthafft gegen Boßhafftige / treu und gehorsam gegen dir / O du HErr aller Herren / und König aller Könige; auff daß er deine Gnade und Barmhertzigkeit in der Zeit und Ewigkeit zu erlangen würdig sey und bleibe / und dermassen allhier regire / damit er dort mit dir herrsche in Ewigkeit! Also nimm auch / du starcker GOtt / in deinen mächtigen Gnaden-Schutz dieses

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[33/0037] liche Thätlichkeiten zur gnüge genossen unter diesem zwey-ästigen Regenten-Baum / den du mit Leibes-Stärcke / Gesundheit und langen Leben belaubet / mit der schönsten Blühte gottseeliger Printzen und Princeßinnen / auch mit den herlichsten Früchten der Gerechtigkeit / Gnade / Weißheit / und Gottseeligkeit gezieret hast. Ach vergib uns unsern Undanck / da wir solche Wolthaten nicht allemahl dazu / wohin es von dir gemeynet ist / gebraucht haben! und erleuchte uns durch deinen Geist / daß wir erkennen die Zeit / darinn wir heimgesuchet werden / und daß wir uns als die Weisen in die Zeit schicken / weil es böse Zeit ist. Erhalte uns unsern Regenten / und Landes-Herrn noch viele Jahre / stärcke und vermähre seine Leibes- und Gemüths-Kräffte / verleihe ihm an statt des Leides das er bisher erlitten hat / viel Freude! Benedeie von Oben herab all sein Christ-Fürstliches Thun und Vornehmen / daß er das ihm von dir anvertrauete Volck weißlich regiere / klüglich beschirme / und deinen Dienst treulich handhabe: Daß er die Gerechtigkeit recht bediene / gnädig sich erweise gegen die Treue im Lande / barmhertzig und milde gegen die Arme / behülflich gegen die Elende / strenge und ernsthafft gegen Boßhafftige / treu und gehorsam gegen dir / O du HErr aller Herren / und König aller Könige; auff daß er deine Gnade und Barmhertzigkeit in der Zeit und Ewigkeit zu erlangen würdig sey und bleibe / und dermassen allhier regire / damit er dort mit dir herrsche in Ewigkeit! Also nimm auch / du starcker GOtt / in deinen mächtigen Gnaden-Schutz dieses

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Niekamp, Johann: Der Ruhm eines tüchtigen Regenten, aus Gottes Wort ... und des weyland ... Herrn Rudolph-Augusti, Regirenden Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1704, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niekamp_ruhm_1704/37>, abgerufen am 26.04.2024.