richtigungen entworfen ist, also bedeutend östlicher vor- tritt, Apulien, die Küste bis über Ancona, und die angrän- zenden innern Gegenden eine damit nicht harmonirende nach Westen verschobene Lage behalten haben. Doch dies ist bey einer bloß historischen Charte kein sehr wesentli- cher Nachtheil.
Die gegenwärtige berücksichtigt Stammverschiedenheit nur in so fern als sie politische Absonderung veranlaßte: verschiedene Völker, in einem Staat vereinigt, sind als ein Ganzes bezeichnet. Rom, Samnium und Etrurien sind durch Farben unterschieden. Die übrigen unabhängigen, nicht griechischen, Völker Italiens haben eine Farbe: ihre Gränzen sind so wahrscheinlich als möglich, nicht ohne sorgfältige Prüfung, gezeichnet.
Zu Samnium in der damaligen Periode rechne ich, was im dritten Theile näher erwiesen wird, nicht nur die Küste vom Vesuv bis an den Silarus, sondern auch das volskische Land am linken Ufer des obern Liris, und von Apulien nicht nur Luceria, sondern auch Venusia. Dies ward als eine samnitische Stadt erobert (Dionysius Exc. Valesiana p. 2335. ed. R.): unter den von dort vertriebe- nen Sabellern (Horaz Serm. II. 1. v. 36.) können auch nur Samniter verstanden seyn. Auch Acherontia rechne ich zu Samnium, weil es auf den Münzen Akurunniar, oskisch, geschrieben wird, und, nach Eckhels Bemerkung, alle lucanische Münzen griechische Aufschriften haben.
So wie hier den Nahmen Akurunniar habe ich, wo Münzen die einheimische Schreibart angaben diese ge- wählt: also Paisto, Nuvla, Nuvkrinum, Velatherri
N n 2
richtigungen entworfen iſt, alſo bedeutend oͤſtlicher vor- tritt, Apulien, die Kuͤſte bis uͤber Ancona, und die angraͤn- zenden innern Gegenden eine damit nicht harmonirende nach Weſten verſchobene Lage behalten haben. Doch dies iſt bey einer bloß hiſtoriſchen Charte kein ſehr weſentli- cher Nachtheil.
Die gegenwaͤrtige beruͤckſichtigt Stammverſchiedenheit nur in ſo fern als ſie politiſche Abſonderung veranlaßte: verſchiedene Voͤlker, in einem Staat vereinigt, ſind als ein Ganzes bezeichnet. Rom, Samnium und Etrurien ſind durch Farben unterſchieden. Die uͤbrigen unabhaͤngigen, nicht griechiſchen, Voͤlker Italiens haben eine Farbe: ihre Graͤnzen ſind ſo wahrſcheinlich als moͤglich, nicht ohne ſorgfaͤltige Pruͤfung, gezeichnet.
Zu Samnium in der damaligen Periode rechne ich, was im dritten Theile naͤher erwieſen wird, nicht nur die Kuͤſte vom Veſuv bis an den Silarus, ſondern auch das volskiſche Land am linken Ufer des obern Liris, und von Apulien nicht nur Luceria, ſondern auch Venuſia. Dies ward als eine ſamnitiſche Stadt erobert (Dionyſius Exc. Valesiana p. 2335. ed. R.): unter den von dort vertriebe- nen Sabellern (Horaz Serm. II. 1. v. 36.) koͤnnen auch nur Samniter verſtanden ſeyn. Auch Acherontia rechne ich zu Samnium, weil es auf den Muͤnzen Akurunniar, oskiſch, geſchrieben wird, und, nach Eckhels Bemerkung, alle lucaniſche Muͤnzen griechiſche Aufſchriften haben.
So wie hier den Nahmen Akurunniar habe ich, wo Muͤnzen die einheimiſche Schreibart angaben dieſe ge- waͤhlt: alſo Paisto, Nuvla, Nuvkrinum, Velatherri
N n 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0579"n="563"/>
richtigungen entworfen iſt, alſo bedeutend oͤſtlicher vor-<lb/>
tritt, Apulien, die Kuͤſte bis uͤber Ancona, und die angraͤn-<lb/>
zenden innern Gegenden eine damit nicht harmonirende<lb/>
nach Weſten verſchobene Lage behalten haben. Doch dies<lb/>
iſt bey einer bloß hiſtoriſchen Charte kein ſehr weſentli-<lb/>
cher Nachtheil.</p><lb/><p>Die gegenwaͤrtige beruͤckſichtigt Stammverſchiedenheit<lb/>
nur in ſo fern als ſie politiſche Abſonderung veranlaßte:<lb/>
verſchiedene Voͤlker, in einem Staat vereinigt, ſind als ein<lb/>
Ganzes bezeichnet. Rom, Samnium und Etrurien ſind<lb/>
durch Farben unterſchieden. Die uͤbrigen unabhaͤngigen,<lb/>
nicht griechiſchen, Voͤlker Italiens haben eine Farbe: ihre<lb/>
Graͤnzen ſind ſo wahrſcheinlich als moͤglich, nicht ohne<lb/>ſorgfaͤltige Pruͤfung, gezeichnet.</p><lb/><p>Zu Samnium in der damaligen Periode rechne ich,<lb/>
was im dritten Theile naͤher erwieſen wird, nicht nur die<lb/>
Kuͤſte vom Veſuv bis an den Silarus, ſondern auch das<lb/>
volskiſche Land am linken Ufer des obern Liris, und von<lb/>
Apulien nicht nur Luceria, ſondern auch Venuſia. Dies<lb/>
ward als eine ſamnitiſche Stadt erobert (Dionyſius <hirendition="#aq">Exc.<lb/>
Valesiana p. 2335. ed. R.</hi>): unter den von dort vertriebe-<lb/>
nen Sabellern (Horaz <hirendition="#aq">Serm. II. 1. v.</hi> 36.) koͤnnen auch<lb/>
nur Samniter verſtanden ſeyn. Auch Acherontia rechne<lb/>
ich zu Samnium, weil es auf den Muͤnzen <hirendition="#aq">Akurunniar,</hi><lb/>
oskiſch, geſchrieben wird, und, nach Eckhels Bemerkung,<lb/>
alle lucaniſche Muͤnzen griechiſche Aufſchriften haben.</p><lb/><p>So wie hier den Nahmen <hirendition="#aq">Akurunniar</hi> habe ich, wo<lb/>
Muͤnzen die einheimiſche Schreibart angaben dieſe ge-<lb/>
waͤhlt: alſo <hirendition="#aq">Paisto, Nuvla, Nuvkrinum, Velatherri</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">N n 2</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[563/0579]
richtigungen entworfen iſt, alſo bedeutend oͤſtlicher vor-
tritt, Apulien, die Kuͤſte bis uͤber Ancona, und die angraͤn-
zenden innern Gegenden eine damit nicht harmonirende
nach Weſten verſchobene Lage behalten haben. Doch dies
iſt bey einer bloß hiſtoriſchen Charte kein ſehr weſentli-
cher Nachtheil.
Die gegenwaͤrtige beruͤckſichtigt Stammverſchiedenheit
nur in ſo fern als ſie politiſche Abſonderung veranlaßte:
verſchiedene Voͤlker, in einem Staat vereinigt, ſind als ein
Ganzes bezeichnet. Rom, Samnium und Etrurien ſind
durch Farben unterſchieden. Die uͤbrigen unabhaͤngigen,
nicht griechiſchen, Voͤlker Italiens haben eine Farbe: ihre
Graͤnzen ſind ſo wahrſcheinlich als moͤglich, nicht ohne
ſorgfaͤltige Pruͤfung, gezeichnet.
Zu Samnium in der damaligen Periode rechne ich,
was im dritten Theile naͤher erwieſen wird, nicht nur die
Kuͤſte vom Veſuv bis an den Silarus, ſondern auch das
volskiſche Land am linken Ufer des obern Liris, und von
Apulien nicht nur Luceria, ſondern auch Venuſia. Dies
ward als eine ſamnitiſche Stadt erobert (Dionyſius Exc.
Valesiana p. 2335. ed. R.): unter den von dort vertriebe-
nen Sabellern (Horaz Serm. II. 1. v. 36.) koͤnnen auch
nur Samniter verſtanden ſeyn. Auch Acherontia rechne
ich zu Samnium, weil es auf den Muͤnzen Akurunniar,
oskiſch, geſchrieben wird, und, nach Eckhels Bemerkung,
alle lucaniſche Muͤnzen griechiſche Aufſchriften haben.
So wie hier den Nahmen Akurunniar habe ich, wo
Muͤnzen die einheimiſche Schreibart angaben dieſe ge-
waͤhlt: alſo Paisto, Nuvla, Nuvkrinum, Velatherri
N n 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 563. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/579>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.