denn bis dahin waren diese Beschlüsse durch die Consuln nicht selten verfälscht oder unterdrückt worden 54). Ein Verbrechen dessen eigentlicher Zweck nur seyn konnte die Tribunen zu hintergehen: gegen den Senat gerich- tet wäre es nicht ungeahndet geblieben. Im Entwurf konnte ein Beschluß sehr harmlos lauten, und ohne Wi- derspruch der Tribunen durchgehen: die Verfälschung stellte den beabsichtigten Sinn her. Die plebejischen Aedilen wurden dadurch Archivare der Republik. Ih- nen übertrugen die Consuln auch die Promulgation der Decemviralgesetze, die in zwölf eherne Tafeln eingegraben bleibend zu allgemeiner Kenntniß aufgestellt wurden 55).
Nach den consularischen Gesetzen schloß ein tribunici- sches, des M. Duilius, die große Gesetzgebung dieses Jahrs, wodurch Stäupung und Enthauptung dem als Strafe angedroht ward, der einen Magistrat ohne Pro- vocation einsetzen, oder das Volk ohne Tribunen las- sen würde 56).
Als jetzt die Freyheit durch Gesetze sicher begründet schien, die freylich erst durch einen langen Kampf zu vol- ler Kraft gediehen, begannen die Tribunen die Anklage der einzelnen Decemvirn. L. Virginius 57) klagte Ap- pius Claudius vor dem Volk an.
54) Livius III. c. 55.
55) Die elfenbeinernen Tafeln bey Pomponius l. 2. §. 4. de O. J. sind merkwürdig im Geist eines Zeitalters welches sich nichts wichtiges ohne Prunk und Köstlichkeit des Mate- rials denken kann.
56) Nach Diodor XII. c. 25. der Scheiterhaufen.
57) Daß der Vater Virginiens, nicht einer seiner Angehö-
denn bis dahin waren dieſe Beſchluͤſſe durch die Conſuln nicht ſelten verfaͤlſcht oder unterdruͤckt worden 54). Ein Verbrechen deſſen eigentlicher Zweck nur ſeyn konnte die Tribunen zu hintergehen: gegen den Senat gerich- tet waͤre es nicht ungeahndet geblieben. Im Entwurf konnte ein Beſchluß ſehr harmlos lauten, und ohne Wi- derſpruch der Tribunen durchgehen: die Verfaͤlſchung ſtellte den beabſichtigten Sinn her. Die plebejiſchen Aedilen wurden dadurch Archivare der Republik. Ih- nen uͤbertrugen die Conſuln auch die Promulgation der Decemviralgeſetze, die in zwoͤlf eherne Tafeln eingegraben bleibend zu allgemeiner Kenntniß aufgeſtellt wurden 55).
Nach den conſulariſchen Geſetzen ſchloß ein tribunici- ſches, des M. Duilius, die große Geſetzgebung dieſes Jahrs, wodurch Staͤupung und Enthauptung dem als Strafe angedroht ward, der einen Magiſtrat ohne Pro- vocation einſetzen, oder das Volk ohne Tribunen laſ- ſen wuͤrde 56).
Als jetzt die Freyheit durch Geſetze ſicher begruͤndet ſchien, die freylich erſt durch einen langen Kampf zu vol- ler Kraft gediehen, begannen die Tribunen die Anklage der einzelnen Decemvirn. L. Virginius 57) klagte Ap- pius Claudius vor dem Volk an.
54) Livius III. c. 55.
55) Die elfenbeinernen Tafeln bey Pomponius l. 2. §. 4. de O. J. ſind merkwuͤrdig im Geiſt eines Zeitalters welches ſich nichts wichtiges ohne Prunk und Koͤſtlichkeit des Mate- rials denken kann.
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57) Daß der Vater Virginiens, nicht einer ſeiner Angehoͤ-
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die Tribunen zu hintergehen: gegen den Senat gerich-
tet waͤre es nicht ungeahndet geblieben. Im Entwurf
konnte ein Beſchluß ſehr harmlos lauten, und ohne Wi-
derſpruch der Tribunen durchgehen: die Verfaͤlſchung
ſtellte den beabſichtigten Sinn her. Die plebejiſchen
Aedilen wurden dadurch Archivare der Republik. Ih-
nen uͤbertrugen die Conſuln auch die Promulgation der
Decemviralgeſetze, die in zwoͤlf eherne Tafeln eingegraben
bleibend zu allgemeiner Kenntniß aufgeſtellt wurden 55).
Nach den conſulariſchen Geſetzen ſchloß ein tribunici-
ſches, des M. Duilius, die große Geſetzgebung dieſes
Jahrs, wodurch Staͤupung und Enthauptung dem als
Strafe angedroht ward, der einen Magiſtrat ohne Pro-
vocation einſetzen, oder das Volk ohne Tribunen laſ-
ſen wuͤrde 56).
Als jetzt die Freyheit durch Geſetze ſicher begruͤndet
ſchien, die freylich erſt durch einen langen Kampf zu vol-
ler Kraft gediehen, begannen die Tribunen die Anklage
der einzelnen Decemvirn. L. Virginius 57) klagte Ap-
pius Claudius vor dem Volk an.
54) Livius III. c. 55.
55) Die elfenbeinernen Tafeln bey Pomponius l. 2. §. 4.
de O. J. ſind merkwuͤrdig im Geiſt eines Zeitalters welches
ſich nichts wichtiges ohne Prunk und Koͤſtlichkeit des Mate-
rials denken kann.
56) Nach Diodor XII. c. 25. der Scheiterhaufen.
57) Daß der Vater Virginiens, nicht einer ſeiner Angehoͤ-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/168>, abgerufen am 04.05.2024.
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