Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.denn bis dahin waren diese Beschlüsse durch die Consuln Nach den consularischen Gesetzen schloß ein tribunici- Als jetzt die Freyheit durch Gesetze sicher begründet 54) Livius III. c. 55. 55) Die elfenbeinernen Tafeln bey Pomponius l. 2. §. 4. de O. J. sind merkwürdig im Geist eines Zeitalters welches sich nichts wichtiges ohne Prunk und Köstlichkeit des Mate- rials denken kann. 56) Nach Diodor XII. c. 25. der Scheiterhaufen. 57) Daß der Vater Virginiens, nicht einer seiner Angehö-
denn bis dahin waren dieſe Beſchluͤſſe durch die Conſuln Nach den conſulariſchen Geſetzen ſchloß ein tribunici- Als jetzt die Freyheit durch Geſetze ſicher begruͤndet 54) Livius III. c. 55. 55) Die elfenbeinernen Tafeln bey Pomponius l. 2. §. 4. de O. J. ſind merkwuͤrdig im Geiſt eines Zeitalters welches ſich nichts wichtiges ohne Prunk und Koͤſtlichkeit des Mate- rials denken kann. 56) Nach Diodor XII. c. 25. der Scheiterhaufen. 57) Daß der Vater Virginiens, nicht einer ſeiner Angehoͤ-
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denn bis dahin waren dieſe Beſchluͤſſe durch die Conſuln
nicht ſelten verfaͤlſcht oder unterdruͤckt worden 54). Ein
Verbrechen deſſen eigentlicher Zweck nur ſeyn konnte
die Tribunen zu hintergehen: gegen den Senat gerich-
tet waͤre es nicht ungeahndet geblieben. Im Entwurf
konnte ein Beſchluß ſehr harmlos lauten, und ohne Wi-
derſpruch der Tribunen durchgehen: die Verfaͤlſchung
ſtellte den beabſichtigten Sinn her. Die plebejiſchen
Aedilen wurden dadurch Archivare der Republik. Ih-
nen uͤbertrugen die Conſuln auch die Promulgation der
Decemviralgeſetze, die in zwoͤlf eherne Tafeln eingegraben
bleibend zu allgemeiner Kenntniß aufgeſtellt wurden 55).
Nach den conſulariſchen Geſetzen ſchloß ein tribunici-
ſches, des M. Duilius, die große Geſetzgebung dieſes
Jahrs, wodurch Staͤupung und Enthauptung dem als
Strafe angedroht ward, der einen Magiſtrat ohne Pro-
vocation einſetzen, oder das Volk ohne Tribunen laſ-
ſen wuͤrde 56).
Als jetzt die Freyheit durch Geſetze ſicher begruͤndet
ſchien, die freylich erſt durch einen langen Kampf zu vol-
ler Kraft gediehen, begannen die Tribunen die Anklage
der einzelnen Decemvirn. L. Virginius 57) klagte Ap-
pius Claudius vor dem Volk an.
54) Livius III. c. 55.
55) Die elfenbeinernen Tafeln bey Pomponius l. 2. §. 4.
de O. J. ſind merkwuͤrdig im Geiſt eines Zeitalters welches
ſich nichts wichtiges ohne Prunk und Koͤſtlichkeit des Mate-
rials denken kann.
56) Nach Diodor XII. c. 25. der Scheiterhaufen.
57) Daß der Vater Virginiens, nicht einer ſeiner Angehoͤ-
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