schon alle zum Patriciat erhoben waren. Plebejer wa- ren im Senat noch ehe sie das Militärtribunat erlang- ten 93).
So lange aber ein Tarquinius die höchste Gewalt theilte, so lange mußte die Republik in Gefahr scheinen Ansprüche und heimliche Unternehmungen auf die Herstel- lung der Königswürde für diese Linie zu erfahren, bey der sich die Anhänger der Verbannten mit denen vereinigen konnten die, der Republikanischen Regierung abhold, doch mit dem alten Fürsten unversöhnlich waren. Im Nahmen des Vaterlands erklärte Brutus, kein Tarquinius könne zu Rom gebieten: dies werde das Volk beschließen, und Collatinus seine Würde nehmen wenn er ihr nicht frey- willig entsagte: ihn verbannen wenn er nicht friedlich die Stadt verließe. Nach langem Widerstand gab dieser nach, legte sein Amt nieder, verließ Rom, unter dem Segen und dem Dank der Mitbürger, reichlich entschädigt und beschenkt, und begab sich nach Lavinium. Von ihm und seinem Geschlecht ist die Rede nicht mehr.
Die Römische Revolution war, als Heilung des Staats von einem bestimmt erkannten unleidlichen Uebel mit großer Mäßigung und nur bis an die Gränzen der Nothwendigkeit ausgeführt worden. Das Eigenthum des Königs war noch unangetastet: aus Etrurien forderte die- ser durch eine Gesandtschaft Auslieferung der beweglichen Habe, und Befugniß die liegenden Gründe zu verkaufen;
93) Livius V. c. 12. von P. Licinius Calvus, nach ihm dem ersten plebejischen Militärtribun: vir nullis ante honoribus usus, vetus tantum senator.
ſchon alle zum Patriciat erhoben waren. Plebejer wa- ren im Senat noch ehe ſie das Militaͤrtribunat erlang- ten 93).
So lange aber ein Tarquinius die hoͤchſte Gewalt theilte, ſo lange mußte die Republik in Gefahr ſcheinen Anſpruͤche und heimliche Unternehmungen auf die Herſtel- lung der Koͤnigswuͤrde fuͤr dieſe Linie zu erfahren, bey der ſich die Anhaͤnger der Verbannten mit denen vereinigen konnten die, der Republikaniſchen Regierung abhold, doch mit dem alten Fuͤrſten unverſoͤhnlich waren. Im Nahmen des Vaterlands erklaͤrte Brutus, kein Tarquinius koͤnne zu Rom gebieten: dies werde das Volk beſchließen, und Collatinus ſeine Wuͤrde nehmen wenn er ihr nicht frey- willig entſagte: ihn verbannen wenn er nicht friedlich die Stadt verließe. Nach langem Widerſtand gab dieſer nach, legte ſein Amt nieder, verließ Rom, unter dem Segen und dem Dank der Mitbuͤrger, reichlich entſchaͤdigt und beſchenkt, und begab ſich nach Lavinium. Von ihm und ſeinem Geſchlecht iſt die Rede nicht mehr.
Die Roͤmiſche Revolution war, als Heilung des Staats von einem beſtimmt erkannten unleidlichen Uebel mit großer Maͤßigung und nur bis an die Graͤnzen der Nothwendigkeit ausgefuͤhrt worden. Das Eigenthum des Koͤnigs war noch unangetaſtet: aus Etrurien forderte die- ſer durch eine Geſandtſchaft Auslieferung der beweglichen Habe, und Befugniß die liegenden Gruͤnde zu verkaufen;
93) Livius V. c. 12. von P. Licinius Calvus, nach ihm dem erſten plebejiſchen Militaͤrtribun: vir nullis ante honoribus usus, vetus tantum senator.
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ſchon alle zum Patriciat erhoben waren. Plebejer wa-
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So lange aber ein Tarquinius die hoͤchſte Gewalt
theilte, ſo lange mußte die Republik in Gefahr ſcheinen
Anſpruͤche und heimliche Unternehmungen auf die Herſtel-
lung der Koͤnigswuͤrde fuͤr dieſe Linie zu erfahren, bey der
ſich die Anhaͤnger der Verbannten mit denen vereinigen
konnten die, der Republikaniſchen Regierung abhold, doch
mit dem alten Fuͤrſten unverſoͤhnlich waren. Im Nahmen
des Vaterlands erklaͤrte Brutus, kein Tarquinius koͤnne
zu Rom gebieten: dies werde das Volk beſchließen, und
Collatinus ſeine Wuͤrde nehmen wenn er ihr nicht frey-
willig entſagte: ihn verbannen wenn er nicht friedlich die
Stadt verließe. Nach langem Widerſtand gab dieſer nach,
legte ſein Amt nieder, verließ Rom, unter dem Segen
und dem Dank der Mitbuͤrger, reichlich entſchaͤdigt und
beſchenkt, und begab ſich nach Lavinium. Von ihm und
ſeinem Geſchlecht iſt die Rede nicht mehr.
Die Roͤmiſche Revolution war, als Heilung des
Staats von einem beſtimmt erkannten unleidlichen Uebel
mit großer Maͤßigung und nur bis an die Graͤnzen der
Nothwendigkeit ausgefuͤhrt worden. Das Eigenthum des
Koͤnigs war noch unangetaſtet: aus Etrurien forderte die-
ſer durch eine Geſandtſchaft Auslieferung der beweglichen
Habe, und Befugniß die liegenden Gruͤnde zu verkaufen;
93) Livius V. c. 12. von P. Licinius Calvus, nach ihm dem
erſten plebejiſchen Militaͤrtribun: vir nullis ante honoribus
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/350>, abgerufen am 22.11.2024.
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