sche Uebergewicht der reicheren Plebejer, welches doch nur bey Wahlen eintrat, war eine gerechte Entschädigung für die schweren Lasten welche sie allein trugen, und die Ent- behrung der Domainenbenutzung. Daß es übrigens eine erste Klasse unter den Plebejern geben konnte, welche durch Grundeigenthum bedeutend reich war, erklärt sich vollkommen wenn es vornehme und reiche Latiner aus den aufgenommenen Städten waren, denen die Könige ihr Landeigenthum zurück verliehen hatten.
Die Eintheilung des römischen Volks in Klassen und Centurien war in Commentarien verzeichnet, welche dem König Servius Tullius zugeschrieben wurden; aus diesen haben Livius und Dionysius unmittelbar, oder durch An- nalen, worin ihr Inhalt aufgenommen war, ihre Nach- richten. Diese weichen wesentlich von einander ab: denn beyde erklärten keine Einrichtung ihrer Zeit, auch nicht einmal eine vor kurzem abgeänderte; sondern etwas längst erloschenes, und dadurch noch mehr verdunkeltes, daß ganz andre Gegenstände unter die nämlichen beybehalte- nen Nahmen getreten waren. Der Sinn der Eintheilung verschwand als das Kriegssystem sich änderte, und Livius erklärt die Klassen wie bey dem Latinerkriege die alte Tak- tik, weil beydes historisch ganz veraltet war. Dies ist bis auf die neueste Zeit verkannt worden: meine Ansicht von dem Wesen der späteren Centurienversammiungen werde ich im Verlauf dieser Geschichte vortragen und zu erwei- sen suchen.
Eigenthümlich war die Eintheilung des Volks in Klassen nach dem Vermögen Rom keineswegs; auch nicht
ſche Uebergewicht der reicheren Plebejer, welches doch nur bey Wahlen eintrat, war eine gerechte Entſchaͤdigung fuͤr die ſchweren Laſten welche ſie allein trugen, und die Ent- behrung der Domainenbenutzung. Daß es uͤbrigens eine erſte Klaſſe unter den Plebejern geben konnte, welche durch Grundeigenthum bedeutend reich war, erklaͤrt ſich vollkommen wenn es vornehme und reiche Latiner aus den aufgenommenen Staͤdten waren, denen die Koͤnige ihr Landeigenthum zuruͤck verliehen hatten.
Die Eintheilung des roͤmiſchen Volks in Klaſſen und Centurien war in Commentarien verzeichnet, welche dem Koͤnig Servius Tullius zugeſchrieben wurden; aus dieſen haben Livius und Dionyſius unmittelbar, oder durch An- nalen, worin ihr Inhalt aufgenommen war, ihre Nach- richten. Dieſe weichen weſentlich von einander ab: denn beyde erklaͤrten keine Einrichtung ihrer Zeit, auch nicht einmal eine vor kurzem abgeaͤnderte; ſondern etwas laͤngſt erloſchenes, und dadurch noch mehr verdunkeltes, daß ganz andre Gegenſtaͤnde unter die naͤmlichen beybehalte- nen Nahmen getreten waren. Der Sinn der Eintheilung verſchwand als das Kriegsſyſtem ſich aͤnderte, und Livius erklaͤrt die Klaſſen wie bey dem Latinerkriege die alte Tak- tik, weil beydes hiſtoriſch ganz veraltet war. Dies iſt bis auf die neueſte Zeit verkannt worden: meine Anſicht von dem Weſen der ſpaͤteren Centurienverſammiungen werde ich im Verlauf dieſer Geſchichte vortragen und zu erwei- ſen ſuchen.
Eigenthuͤmlich war die Eintheilung des Volks in Klaſſen nach dem Vermoͤgen Rom keineswegs; auch nicht
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ſche Uebergewicht der reicheren Plebejer, welches doch nur
bey Wahlen eintrat, war eine gerechte Entſchaͤdigung fuͤr
die ſchweren Laſten welche ſie allein trugen, und die Ent-
behrung der Domainenbenutzung. Daß es uͤbrigens eine
erſte Klaſſe unter den Plebejern geben konnte, welche
durch Grundeigenthum bedeutend reich war, erklaͤrt ſich
vollkommen wenn es vornehme und reiche Latiner aus den
aufgenommenen Staͤdten waren, denen die Koͤnige ihr
Landeigenthum zuruͤck verliehen hatten.
Die Eintheilung des roͤmiſchen Volks in Klaſſen und
Centurien war in Commentarien verzeichnet, welche dem
Koͤnig Servius Tullius zugeſchrieben wurden; aus dieſen
haben Livius und Dionyſius unmittelbar, oder durch An-
nalen, worin ihr Inhalt aufgenommen war, ihre Nach-
richten. Dieſe weichen weſentlich von einander ab: denn
beyde erklaͤrten keine Einrichtung ihrer Zeit, auch nicht
einmal eine vor kurzem abgeaͤnderte; ſondern etwas laͤngſt
erloſchenes, und dadurch noch mehr verdunkeltes, daß
ganz andre Gegenſtaͤnde unter die naͤmlichen beybehalte-
nen Nahmen getreten waren. Der Sinn der Eintheilung
verſchwand als das Kriegsſyſtem ſich aͤnderte, und Livius
erklaͤrt die Klaſſen wie bey dem Latinerkriege die alte Tak-
tik, weil beydes hiſtoriſch ganz veraltet war. Dies iſt bis
auf die neueſte Zeit verkannt worden: meine Anſicht von
dem Weſen der ſpaͤteren Centurienverſammiungen werde
ich im Verlauf dieſer Geſchichte vortragen und zu erwei-
ſen ſuchen.
Eigenthuͤmlich war die Eintheilung des Volks in
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/284>, abgerufen am 22.11.2024.
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