Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808.

Bild:
<< vorherige Seite

III. Buch. 18. Titel. 9. Cap.
henten, die Angabe der Beschaffenheit und Lage der ver-
kauften Sachen, der Preis und die sonstigen Lasten des
Verkaufes enthalten sind, soll in dem Audienzsaale des
Gerichtes angeschlagen werden, auch zwey Monate hindurch
daselbst angeschlagen bleiben; und während dieser Zeit soll es
den Frauen, Ehemännern, Vormündern, Gegenvormündern,
Minderjährigen, Interdicirten, Verwandten oder Freunden,
wie auch dem königlichen Procurator, gestattet seyn, erfor-
derlichen Falles auf dem Büreau des Hypothekenaufsehers
die Eintragungen auf das veräußerte Grundstück vornehmen
zu lassen, welche alsdann dieselbe Wirkung haben, als wenn
sie an dem Tage der errichteten Ehestiftung, oder der an-
getretenen vormundschaftlichen Verwaltung geschehen wären;
jedoch mit Vorbehalt des nach den obigen Bestimmungen
wider die Ehemänner und die Vormünder in dem Falle ein-
tretenden Verfahrens, wo sie Hypotheken zum Vortheile
dritter Personen verwilligt haben, ohne sie davon zu be-
nachrichtigen, daß die unbeweglichen Sachen schon in Be-
ziehung auf die Ehe oder Vormundschaft mit Hypotheken
beschwert seyen.

2195. Wenn während der zwey Monate, binnen welchen
der Contract angeschlagen war, Namens der Frauen, Min-
derjährigen oder Interdicirten keine Eintragung auf die
verkauften unbeweglichen Sachen erfolgt ist: so gehen diese,
ohne wegen des Brautschatzes der Frau, wegen dessen,
was derselben demnächst zum Voraus gebührt, und was
ihr in der Ehestiftung zugesagt ist, oder wegen der Verwaltung
des Vormundes, verhaftet zu seyn, auf den Käufer über,
und es bleibt nur wider den Ehemann oder Vormund erfor-
derlichen Falles ein Entschädigungsanspruch vorbehalten.
Wenn Namens der erwähnten Frauen, Minderjährigen
oder Interdicirten, Eintragungen statt gefunden haben,
zugleich aber ältere Gläubiger vorhanden sind, deren Befrie-

III. Buch. 18. Titel. 9. Cap.
henten, die Angabe der Beſchaffenheit und Lage der ver-
kauften Sachen, der Preis und die ſonſtigen Laſten des
Verkaufes enthalten ſind, ſoll in dem Audienzſaale des
Gerichtes angeſchlagen werden, auch zwey Monate hindurch
daſelbſt angeſchlagen bleiben; und waͤhrend dieſer Zeit ſoll es
den Frauen, Ehemaͤnnern, Vormuͤndern, Gegenvormuͤndern,
Minderjaͤhrigen, Interdicirten, Verwandten oder Freunden,
wie auch dem koͤniglichen Procurator, geſtattet ſeyn, erfor-
derlichen Falles auf dem Buͤreau des Hypothekenaufſehers
die Eintragungen auf das veraͤußerte Grundſtuͤck vornehmen
zu laſſen, welche alsdann dieſelbe Wirkung haben, als wenn
ſie an dem Tage der errichteten Eheſtiftung, oder der an-
getretenen vormundſchaftlichen Verwaltung geſchehen waͤren;
jedoch mit Vorbehalt des nach den obigen Beſtimmungen
wider die Ehemaͤnner und die Vormuͤnder in dem Falle ein-
tretenden Verfahrens, wo ſie Hypotheken zum Vortheile
dritter Perſonen verwilligt haben, ohne ſie davon zu be-
nachrichtigen, daß die unbeweglichen Sachen ſchon in Be-
ziehung auf die Ehe oder Vormundſchaft mit Hypotheken
beſchwert ſeyen.

2195. Wenn waͤhrend der zwey Monate, binnen welchen
der Contract angeſchlagen war, Namens der Frauen, Min-
derjaͤhrigen oder Interdicirten keine Eintragung auf die
verkauften unbeweglichen Sachen erfolgt iſt: ſo gehen dieſe,
ohne wegen des Brautſchatzes der Frau, wegen deſſen,
was derſelben demnaͤchſt zum Voraus gebuͤhrt, und was
ihr in der Eheſtiftung zugeſagt iſt, oder wegen der Verwaltung
des Vormundes, verhaftet zu ſeyn, auf den Kaͤufer uͤber,
und es bleibt nur wider den Ehemann oder Vormund erfor-
derlichen Falles ein Entſchaͤdigungsanſpruch vorbehalten.
Wenn Namens der erwaͤhnten Frauen, Minderjaͤhrigen
oder Interdicirten, Eintragungen ſtatt gefunden haben,
zugleich aber aͤltere Glaͤubiger vorhanden ſind, deren Befrie-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="2">
        <div n="3">
          <p><pb facs="#f0964" n="952"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">III</hi>. Buch. 18. Titel. 9. Cap.</fw><lb/>
henten, die Angabe der Be&#x017F;chaffenheit und Lage der ver-<lb/>
kauften Sachen, der Preis und die &#x017F;on&#x017F;tigen La&#x017F;ten des<lb/>
Verkaufes enthalten &#x017F;ind, &#x017F;oll in dem Audienz&#x017F;aale des<lb/>
Gerichtes ange&#x017F;chlagen werden, auch zwey Monate hindurch<lb/>
da&#x017F;elb&#x017F;t ange&#x017F;chlagen bleiben; und wa&#x0364;hrend die&#x017F;er Zeit &#x017F;oll es<lb/>
den Frauen, Ehema&#x0364;nnern, Vormu&#x0364;ndern, Gegenvormu&#x0364;ndern,<lb/>
Minderja&#x0364;hrigen, Interdicirten, Verwandten oder Freunden,<lb/>
wie auch dem ko&#x0364;niglichen Procurator, ge&#x017F;tattet &#x017F;eyn, erfor-<lb/>
derlichen Falles auf dem Bu&#x0364;reau des Hypothekenauf&#x017F;ehers<lb/>
die Eintragungen auf das vera&#x0364;ußerte Grund&#x017F;tu&#x0364;ck vornehmen<lb/>
zu la&#x017F;&#x017F;en, welche alsdann die&#x017F;elbe Wirkung haben, als wenn<lb/>
&#x017F;ie an dem Tage der errichteten Ehe&#x017F;tiftung, oder der an-<lb/>
getretenen vormund&#x017F;chaftlichen Verwaltung ge&#x017F;chehen wa&#x0364;ren;<lb/>
jedoch mit Vorbehalt des nach den obigen Be&#x017F;timmungen<lb/>
wider die Ehema&#x0364;nner und die Vormu&#x0364;nder in dem Falle ein-<lb/>
tretenden Verfahrens, wo &#x017F;ie Hypotheken zum Vortheile<lb/>
dritter Per&#x017F;onen verwilligt haben, ohne &#x017F;ie davon zu be-<lb/>
nachrichtigen, daß die unbeweglichen Sachen &#x017F;chon in Be-<lb/>
ziehung auf die Ehe oder Vormund&#x017F;chaft mit Hypotheken<lb/>
be&#x017F;chwert &#x017F;eyen.<lb/></p>
          <p>2195. Wenn wa&#x0364;hrend der zwey Monate, binnen welchen<lb/>
der Contract ange&#x017F;chlagen war, Namens der Frauen, Min-<lb/>
derja&#x0364;hrigen oder Interdicirten keine Eintragung auf die<lb/>
verkauften unbeweglichen Sachen erfolgt i&#x017F;t: &#x017F;o gehen die&#x017F;e,<lb/>
ohne wegen des Braut&#x017F;chatzes der Frau, wegen de&#x017F;&#x017F;en,<lb/>
was der&#x017F;elben demna&#x0364;ch&#x017F;t zum Voraus gebu&#x0364;hrt, und was<lb/>
ihr in der Ehe&#x017F;tiftung zuge&#x017F;agt i&#x017F;t, oder wegen der Verwaltung<lb/>
des Vormundes, verhaftet zu &#x017F;eyn, auf den Ka&#x0364;ufer u&#x0364;ber,<lb/>
und es bleibt nur wider den Ehemann oder Vormund erfor-<lb/>
derlichen Falles ein Ent&#x017F;cha&#x0364;digungsan&#x017F;pruch vorbehalten.<lb/>
Wenn Namens der erwa&#x0364;hnten Frauen, Minderja&#x0364;hrigen<lb/>
oder Interdicirten, Eintragungen &#x017F;tatt gefunden haben,<lb/>
zugleich aber a&#x0364;ltere Gla&#x0364;ubiger vorhanden &#x017F;ind, deren Befrie-<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[952/0964] III. Buch. 18. Titel. 9. Cap. henten, die Angabe der Beſchaffenheit und Lage der ver- kauften Sachen, der Preis und die ſonſtigen Laſten des Verkaufes enthalten ſind, ſoll in dem Audienzſaale des Gerichtes angeſchlagen werden, auch zwey Monate hindurch daſelbſt angeſchlagen bleiben; und waͤhrend dieſer Zeit ſoll es den Frauen, Ehemaͤnnern, Vormuͤndern, Gegenvormuͤndern, Minderjaͤhrigen, Interdicirten, Verwandten oder Freunden, wie auch dem koͤniglichen Procurator, geſtattet ſeyn, erfor- derlichen Falles auf dem Buͤreau des Hypothekenaufſehers die Eintragungen auf das veraͤußerte Grundſtuͤck vornehmen zu laſſen, welche alsdann dieſelbe Wirkung haben, als wenn ſie an dem Tage der errichteten Eheſtiftung, oder der an- getretenen vormundſchaftlichen Verwaltung geſchehen waͤren; jedoch mit Vorbehalt des nach den obigen Beſtimmungen wider die Ehemaͤnner und die Vormuͤnder in dem Falle ein- tretenden Verfahrens, wo ſie Hypotheken zum Vortheile dritter Perſonen verwilligt haben, ohne ſie davon zu be- nachrichtigen, daß die unbeweglichen Sachen ſchon in Be- ziehung auf die Ehe oder Vormundſchaft mit Hypotheken beſchwert ſeyen. 2195. Wenn waͤhrend der zwey Monate, binnen welchen der Contract angeſchlagen war, Namens der Frauen, Min- derjaͤhrigen oder Interdicirten keine Eintragung auf die verkauften unbeweglichen Sachen erfolgt iſt: ſo gehen dieſe, ohne wegen des Brautſchatzes der Frau, wegen deſſen, was derſelben demnaͤchſt zum Voraus gebuͤhrt, und was ihr in der Eheſtiftung zugeſagt iſt, oder wegen der Verwaltung des Vormundes, verhaftet zu ſeyn, auf den Kaͤufer uͤber, und es bleibt nur wider den Ehemann oder Vormund erfor- derlichen Falles ein Entſchaͤdigungsanſpruch vorbehalten. Wenn Namens der erwaͤhnten Frauen, Minderjaͤhrigen oder Interdicirten, Eintragungen ſtatt gefunden haben, zugleich aber aͤltere Glaͤubiger vorhanden ſind, deren Befrie-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: ignoriert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): wie Vorlage; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;

manuell nachkorrigierter OCR-Text der BSB-München




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/964
Zitationshilfe: Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808, S. 952. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/964>, abgerufen am 26.06.2024.