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Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808.

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III. Buch. 13. Titel. 1. Cap.
geben, aber Zeugenbeweis wird darüber nur nach den Be-
stimmungen des Titels: von Contracten oder vertrags-
mäßigen Verbindlichkeiten im Allgemeinen, zugelassen.
Die Annahme einer Vollmacht kann auch stillschweigend
geschehen, und aus der von dem Bevollmächtigten bewirkten
Vollziehung derselben gefolgert werden.

1986. Der Bevollmächtigungscontract ist, in Ermange-
lung einer entgegenstehenden Uebereinkunft, für unentgeltlich
zu halten.

1987. Die Vollmacht ist entweder eine besondere, welche
sich auf ein Geschäft oder auf gewisse Geschäfte beschränkt,
oder eine allgemeine für alle Geschäfte des Vollmachtgebers.

1988. Die in allgemeinen Ausdrücken ertheilte Voll-
macht begreift nur Verwaltungshandlungen.
Soll etwas veräußert, mit einer Hypothek beschwert,
oder sonst eine Handlung, welche Eigenthum voraussetzt,
vorgenommen werden: so muß die Vollmacht ausdrücklich
darauf gerichtet seyn.

1989. Der Bevollmächtigte darf nichts vornehmen, was
in seiner Vollmacht nicht enthalten ist; die Vollmacht
zum Vergleiche begreift die zur Wahl eines Schiedsrichters
nicht in sich.

1990. Frauenspersonen und emancipirte Minderjährige
können zu Bevollmächtigten erwählt werden; dem Voll-
machtgeber aber steht wider den bevollmächtigten Minder-
jährigen nur nach den allgemeinen Regeln über die Ver-
bindlichkeiten der Minderjährigen, und wider eine verhei-
rathete Frau, welche ohne Genehmigung ihres Mannes
die Vollmacht angenommen hat, nur nach den in dem
Titel: von der Ehestiftung und den gegenseitigen
Rechten der Ehegatten, bestimmten Regeln, ein Klag-
recht zu.

III. Buch. 13. Titel. 1. Cap.
geben, aber Zeugenbeweis wird daruͤber nur nach den Be-
ſtimmungen des Titels: von Contracten oder vertrags-
maͤßigen Verbindlichkeiten im Allgemeinen, zugelaſſen.
Die Annahme einer Vollmacht kann auch ſtillſchweigend
geſchehen, und aus der von dem Bevollmaͤchtigten bewirkten
Vollziehung derſelben gefolgert werden.

1986. Der Bevollmaͤchtigungscontract iſt, in Ermange-
lung einer entgegenſtehenden Uebereinkunft, fuͤr unentgeltlich
zu halten.

1987. Die Vollmacht iſt entweder eine beſondere, welche
ſich auf ein Geſchaͤft oder auf gewiſſe Geſchaͤfte beſchraͤnkt,
oder eine allgemeine fuͤr alle Geſchaͤfte des Vollmachtgebers.

1988. Die in allgemeinen Ausdruͤcken ertheilte Voll-
macht begreift nur Verwaltungshandlungen.
Soll etwas veraͤußert, mit einer Hypothek beſchwert,
oder ſonſt eine Handlung, welche Eigenthum vorausſetzt,
vorgenommen werden: ſo muß die Vollmacht ausdruͤcklich
darauf gerichtet ſeyn.

1989. Der Bevollmaͤchtigte darf nichts vornehmen, was
in ſeiner Vollmacht nicht enthalten iſt; die Vollmacht
zum Vergleiche begreift die zur Wahl eines Schiedsrichters
nicht in ſich.

1990. Frauensperſonen und emancipirte Minderjaͤhrige
koͤnnen zu Bevollmaͤchtigten erwaͤhlt werden; dem Voll-
machtgeber aber ſteht wider den bevollmaͤchtigten Minder-
jaͤhrigen nur nach den allgemeinen Regeln uͤber die Ver-
bindlichkeiten der Minderjaͤhrigen, und wider eine verhei-
rathete Frau, welche ohne Genehmigung ihres Mannes
die Vollmacht angenommen hat, nur nach den in dem
Titel: von der Eheſtiftung und den gegenſeitigen
Rechten der Ehegatten, beſtimmten Regeln, ein Klag-
recht zu.

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[844/0856] III. Buch. 13. Titel. 1. Cap. geben, aber Zeugenbeweis wird daruͤber nur nach den Be- ſtimmungen des Titels: von Contracten oder vertrags- maͤßigen Verbindlichkeiten im Allgemeinen, zugelaſſen. Die Annahme einer Vollmacht kann auch ſtillſchweigend geſchehen, und aus der von dem Bevollmaͤchtigten bewirkten Vollziehung derſelben gefolgert werden. 1986. Der Bevollmaͤchtigungscontract iſt, in Ermange- lung einer entgegenſtehenden Uebereinkunft, fuͤr unentgeltlich zu halten. 1987. Die Vollmacht iſt entweder eine beſondere, welche ſich auf ein Geſchaͤft oder auf gewiſſe Geſchaͤfte beſchraͤnkt, oder eine allgemeine fuͤr alle Geſchaͤfte des Vollmachtgebers. 1988. Die in allgemeinen Ausdruͤcken ertheilte Voll- macht begreift nur Verwaltungshandlungen. Soll etwas veraͤußert, mit einer Hypothek beſchwert, oder ſonſt eine Handlung, welche Eigenthum vorausſetzt, vorgenommen werden: ſo muß die Vollmacht ausdruͤcklich darauf gerichtet ſeyn. 1989. Der Bevollmaͤchtigte darf nichts vornehmen, was in ſeiner Vollmacht nicht enthalten iſt; die Vollmacht zum Vergleiche begreift die zur Wahl eines Schiedsrichters nicht in ſich. 1990. Frauensperſonen und emancipirte Minderjaͤhrige koͤnnen zu Bevollmaͤchtigten erwaͤhlt werden; dem Voll- machtgeber aber ſteht wider den bevollmaͤchtigten Minder- jaͤhrigen nur nach den allgemeinen Regeln uͤber die Ver- bindlichkeiten der Minderjaͤhrigen, und wider eine verhei- rathete Frau, welche ohne Genehmigung ihres Mannes die Vollmacht angenommen hat, nur nach den in dem Titel: von der Eheſtiftung und den gegenſeitigen Rechten der Ehegatten, beſtimmten Regeln, ein Klag- recht zu.

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Zitationshilfe: Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808, S. 844. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/856>, abgerufen am 24.11.2024.