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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Zweiter Theil. Eisenach, 1761.

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hält, in seinem Hause gestattet. Ehedem war er kein Feind von den so genannten unschuldigen Ergötzlichkeiten, man machte in seinem Hause ein Spiel, man sahe dann und wann ein Hahnengefechte, er gestattete auch ein Pferderennen, wiewohl er daran nie einen Gefallen hatte: allein seit einiger Zeit hat er dem ersten ganz und gar entsaget, seine besten Streithähne sind geschlachtet und verzehret, und das Wettrennen hat er schon seit einigen Jahren verschworen. Es darf keine Karte mehr in sein Haus kommen. Der Doctor Bartlett fand ehemals ein großes Vergnügen am Lombre, Sie wissen aus der Geschichte Sir Carls, daß der Doctorn gern spielet; allein er war einmal unglücklich, und verlohr an die Lady G. seine ganze Jahrbesoldung, welche ihm aber den Tag darauf das Geld großmüthig zurück gab. Von dieser Zeit an hat er dem Baronet das Spiel zuwider gemacht, und es wird in ganz Grandisonhall nunmehro für einen Zeitverderb gehalten. Hingegen wird das Tanzen gestattet: weil es zur Ermunterung des Gemüths

hält, in seinem Hause gestattet. Ehedem war er kein Feind von den so genannten unschuldigen Ergötzlichkeiten, man machte in seinem Hause ein Spiel, man sahe dann und wann ein Hahnengefechte, er gestattete auch ein Pferderennen, wiewohl er daran nie einen Gefallen hatte: allein seit einiger Zeit hat er dem ersten ganz und gar entsaget, seine besten Streithähne sind geschlachtet und verzehret, und das Wettrennen hat er schon seit einigen Jahren verschworen. Es darf keine Karte mehr in sein Haus kommen. Der Doctor Bartlett fand ehemals ein großes Vergnügen am Lombre, Sie wissen aus der Geschichte Sir Carls, daß der Doctorn gern spielet; allein er war einmal unglücklich, und verlohr an die Lady G. seine ganze Jahrbesoldung, welche ihm aber den Tag darauf das Geld großmüthig zurück gab. Von dieser Zeit an hat er dem Baronet das Spiel zuwider gemacht, und es wird in ganz Grandisonhall nunmehro für einen Zeitverderb gehalten. Hingegen wird das Tanzen gestattet: weil es zur Ermunterung des Gemüths

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[195/0197] hält, in seinem Hause gestattet. Ehedem war er kein Feind von den so genannten unschuldigen Ergötzlichkeiten, man machte in seinem Hause ein Spiel, man sahe dann und wann ein Hahnengefechte, er gestattete auch ein Pferderennen, wiewohl er daran nie einen Gefallen hatte: allein seit einiger Zeit hat er dem ersten ganz und gar entsaget, seine besten Streithähne sind geschlachtet und verzehret, und das Wettrennen hat er schon seit einigen Jahren verschworen. Es darf keine Karte mehr in sein Haus kommen. Der Doctor Bartlett fand ehemals ein großes Vergnügen am Lombre, Sie wissen aus der Geschichte Sir Carls, daß der Doctorn gern spielet; allein er war einmal unglücklich, und verlohr an die Lady G. seine ganze Jahrbesoldung, welche ihm aber den Tag darauf das Geld großmüthig zurück gab. Von dieser Zeit an hat er dem Baronet das Spiel zuwider gemacht, und es wird in ganz Grandisonhall nunmehro für einen Zeitverderb gehalten. Hingegen wird das Tanzen gestattet: weil es zur Ermunterung des Gemüths

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Zweiter Theil. Eisenach, 1761, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison02_1761/197>, abgerufen am 26.04.2024.