dung, weit hinaus erstreckt, ist die Bedingung alles Rechtes: sie hilft das Recht mehr und mchr herbeiführen, und deshalb genießt sie auch eigent- lich seine Segnungen mehr und mehr.
Nach den Ansichten unsrer Zeit halten sich mehrere einzelne Menschen, und bezahlen, ihre Beamten und ihre Regierung und ihre Armem, wie man sich, des Schutzes halber, auf seinem Grundstücke einen Wächter hält; eine gewisse Summe aufgehäufter, physischer Kräfte, glaubt man, sey zu diesem Schutze hinreichend. Wie kann man von diesen Kräften eine größere Wirkung er- warten, als die, welche sie als Masse oder als Verstandes-Maschine zu leisten im Stande sind! Und dennoch, wenn solche Masse der größeren Masse, und solche Verstandes-Maschine der besse- ren Verstandes-Maschine weicht, und der ganze vermeintliche Staat aus einander fällt, so ist un- ter allen den einzelnen sogenannten Bürgern nie- mand so schlecht, so schwach oder so unverstän- dig, daß er nicht alle Schuld von sich abzuwäl- zen und auf den großen Wächter zu schieben wüßte. -- Wir sehen das Recht an, wie eine Sache, die Ein- für allemal schon da sey, die, wie alle Maschinen, fortdauernder Verbesserung und Reparatur, demnach auch gewisser Unter- haltungskosten, bedürfe, die aber von selbst, und
dung, weit hinaus erſtreckt, iſt die Bedingung alles Rechtes: ſie hilft das Recht mehr und mchr herbeifuͤhren, und deshalb genießt ſie auch eigent- lich ſeine Segnungen mehr und mehr.
Nach den Anſichten unſrer Zeit halten ſich mehrere einzelne Menſchen, und bezahlen, ihre Beamten und ihre Regierung und ihre Armem, wie man ſich, des Schutzes halber, auf ſeinem Grundſtuͤcke einen Waͤchter haͤlt; eine gewiſſe Summe aufgehaͤufter, phyſiſcher Kraͤfte, glaubt man, ſey zu dieſem Schutze hinreichend. Wie kann man von dieſen Kraͤften eine groͤßere Wirkung er- warten, als die, welche ſie als Maſſe oder als Verſtandes-Maſchine zu leiſten im Stande ſind! Und dennoch, wenn ſolche Maſſe der groͤßeren Maſſe, und ſolche Verſtandes-Maſchine der beſſe- ren Verſtandes-Maſchine weicht, und der ganze vermeintliche Staat aus einander faͤllt, ſo iſt un- ter allen den einzelnen ſogenannten Buͤrgern nie- mand ſo ſchlecht, ſo ſchwach oder ſo unverſtaͤn- dig, daß er nicht alle Schuld von ſich abzuwaͤl- zen und auf den großen Waͤchter zu ſchieben wuͤßte. — Wir ſehen das Recht an, wie eine Sache, die Ein- fuͤr allemal ſchon da ſey, die, wie alle Maſchinen, fortdauernder Verbeſſerung und Reparatur, demnach auch gewiſſer Unter- haltungskoſten, beduͤrfe, die aber von ſelbſt, und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0094"n="86"/>
dung, weit hinaus erſtreckt, iſt die Bedingung<lb/>
alles Rechtes: ſie hilft das Recht mehr und mchr<lb/>
herbeifuͤhren, und deshalb genießt ſie auch eigent-<lb/>
lich ſeine Segnungen mehr und mehr.</p><lb/><p>Nach den Anſichten unſrer Zeit halten ſich<lb/>
mehrere einzelne Menſchen, und bezahlen, ihre<lb/>
Beamten und ihre Regierung und ihre Armem,<lb/>
wie man ſich, des Schutzes halber, auf ſeinem<lb/>
Grundſtuͤcke einen Waͤchter haͤlt; eine gewiſſe<lb/>
Summe aufgehaͤufter, phyſiſcher Kraͤfte, glaubt<lb/>
man, ſey zu dieſem Schutze hinreichend. Wie kann<lb/>
man von dieſen Kraͤften eine groͤßere Wirkung er-<lb/>
warten, als die, welche ſie als Maſſe oder als<lb/>
Verſtandes-Maſchine zu leiſten im Stande ſind!<lb/>
Und dennoch, wenn ſolche Maſſe der groͤßeren<lb/>
Maſſe, und ſolche Verſtandes-Maſchine der beſſe-<lb/>
ren Verſtandes-Maſchine weicht, und der ganze<lb/>
vermeintliche Staat aus einander faͤllt, ſo iſt un-<lb/>
ter allen den einzelnen ſogenannten Buͤrgern nie-<lb/>
mand ſo ſchlecht, ſo ſchwach oder ſo unverſtaͤn-<lb/>
dig, daß er nicht alle Schuld von ſich abzuwaͤl-<lb/>
zen und auf den großen Waͤchter zu ſchieben<lb/>
wuͤßte. — Wir ſehen das Recht an, wie eine<lb/>
Sache, die Ein- fuͤr allemal ſchon da ſey, die,<lb/>
wie alle Maſchinen, fortdauernder Verbeſſerung<lb/>
und Reparatur, demnach auch gewiſſer Unter-<lb/>
haltungskoſten, beduͤrfe, die aber von ſelbſt, und<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[86/0094]
dung, weit hinaus erſtreckt, iſt die Bedingung
alles Rechtes: ſie hilft das Recht mehr und mchr
herbeifuͤhren, und deshalb genießt ſie auch eigent-
lich ſeine Segnungen mehr und mehr.
Nach den Anſichten unſrer Zeit halten ſich
mehrere einzelne Menſchen, und bezahlen, ihre
Beamten und ihre Regierung und ihre Armem,
wie man ſich, des Schutzes halber, auf ſeinem
Grundſtuͤcke einen Waͤchter haͤlt; eine gewiſſe
Summe aufgehaͤufter, phyſiſcher Kraͤfte, glaubt
man, ſey zu dieſem Schutze hinreichend. Wie kann
man von dieſen Kraͤften eine groͤßere Wirkung er-
warten, als die, welche ſie als Maſſe oder als
Verſtandes-Maſchine zu leiſten im Stande ſind!
Und dennoch, wenn ſolche Maſſe der groͤßeren
Maſſe, und ſolche Verſtandes-Maſchine der beſſe-
ren Verſtandes-Maſchine weicht, und der ganze
vermeintliche Staat aus einander faͤllt, ſo iſt un-
ter allen den einzelnen ſogenannten Buͤrgern nie-
mand ſo ſchlecht, ſo ſchwach oder ſo unverſtaͤn-
dig, daß er nicht alle Schuld von ſich abzuwaͤl-
zen und auf den großen Waͤchter zu ſchieben
wuͤßte. — Wir ſehen das Recht an, wie eine
Sache, die Ein- fuͤr allemal ſchon da ſey, die,
wie alle Maſchinen, fortdauernder Verbeſſerung
und Reparatur, demnach auch gewiſſer Unter-
haltungskoſten, beduͤrfe, die aber von ſelbſt, und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/94>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.