Geld einer noch so wohl berechneten Handels- Commüne aufrecht erhalten werden soll. War- um hätte die Natur zugegeben, daß Genua, Amsterdam und Hamburg so tief von ihrer ehe- maligen Höhe herabgesunken sind, als um die Wahrheit immer deutlicher an den Tag treten zu lassen, daß Credit, Geld, Reichthum, wenn sie nicht aus einer innern, nationalen und orga- nischen Vollständigkeit hervorgehen, und von ihr aufrecht erhalten und garantirt werden, trotz al- ler ihrer weltlichen und arithmetischen Bestimmt- heit, den Zerstörungen des Schicksals nicht ent- gehen können!
Alle diese Betrachtungen waren nothwendig, um zuvörderst Dem, was man Real-Werth und Nominal-Werth einer Münze nennt, einen richti- gen und lebendigen Sinn unterzulegen. Nach unseren Vorstellungen hat jeder unabhängige Su- verän das Recht, das Metallgeld zu ernennen, wie er das Recht hat, Menschen zu ernennen, ihnen einen gewissen gesellschaftlichen Nominal- Werth, Rang, Stand und Titel, beizulegen: "für so viel, und nicht mehr oder weniger, soll dieser Mensch oder dieses Stück Geld in meinem Lande circuliren," kann er sagen. Außer dem ernennt aber nun noch die Nation oder die bür- gerliche Gesellschaft denselben Menschen oder das-
selbe
Geld einer noch ſo wohl berechneten Handels- Commuͤne aufrecht erhalten werden ſoll. War- um haͤtte die Natur zugegeben, daß Genua, Amſterdam und Hamburg ſo tief von ihrer ehe- maligen Hoͤhe herabgeſunken ſind, als um die Wahrheit immer deutlicher an den Tag treten zu laſſen, daß Credit, Geld, Reichthum, wenn ſie nicht aus einer innern, nationalen und orga- niſchen Vollſtaͤndigkeit hervorgehen, und von ihr aufrecht erhalten und garantirt werden, trotz al- ler ihrer weltlichen und arithmetiſchen Beſtimmt- heit, den Zerſtoͤrungen des Schickſals nicht ent- gehen koͤnnen!
Alle dieſe Betrachtungen waren nothwendig, um zuvoͤrderſt Dem, was man Real-Werth und Nominal-Werth einer Muͤnze nennt, einen richti- gen und lebendigen Sinn unterzulegen. Nach unſeren Vorſtellungen hat jeder unabhaͤngige Su- veraͤn das Recht, das Metallgeld zu ernennen, wie er das Recht hat, Menſchen zu ernennen, ihnen einen gewiſſen geſellſchaftlichen Nominal- Werth, Rang, Stand und Titel, beizulegen: „fuͤr ſo viel, und nicht mehr oder weniger, ſoll dieſer Menſch oder dieſes Stuͤck Geld in meinem Lande circuliren,” kann er ſagen. Außer dem ernennt aber nun noch die Nation oder die buͤr- gerliche Geſellſchaft denſelben Menſchen oder daſ-
ſelbe
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Geld einer noch ſo wohl berechneten Handels-
Commuͤne aufrecht erhalten werden ſoll. War-
um haͤtte die Natur zugegeben, daß Genua,
Amſterdam und Hamburg ſo tief von ihrer ehe-
maligen Hoͤhe herabgeſunken ſind, als um die
Wahrheit immer deutlicher an den Tag treten
zu laſſen, daß Credit, Geld, Reichthum, wenn
ſie nicht aus einer innern, nationalen und orga-
niſchen Vollſtaͤndigkeit hervorgehen, und von ihr
aufrecht erhalten und garantirt werden, trotz al-
ler ihrer weltlichen und arithmetiſchen Beſtimmt-
heit, den Zerſtoͤrungen des Schickſals nicht ent-
gehen koͤnnen!
Alle dieſe Betrachtungen waren nothwendig,
um zuvoͤrderſt Dem, was man Real-Werth und
Nominal-Werth einer Muͤnze nennt, einen richti-
gen und lebendigen Sinn unterzulegen. Nach
unſeren Vorſtellungen hat jeder unabhaͤngige Su-
veraͤn das Recht, das Metallgeld zu ernennen,
wie er das Recht hat, Menſchen zu ernennen,
ihnen einen gewiſſen geſellſchaftlichen Nominal-
Werth, Rang, Stand und Titel, beizulegen:
„fuͤr ſo viel, und nicht mehr oder weniger, ſoll
dieſer Menſch oder dieſes Stuͤck Geld in meinem
Lande circuliren,” kann er ſagen. Außer dem
ernennt aber nun noch die Nation oder die buͤr-
gerliche Geſellſchaft denſelben Menſchen oder daſ-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/296>, abgerufen am 24.11.2024.
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