zur Auseinandersetzung nothwendigen Eigenschaf- ten am vollkommensten vereinigen, nehmlich die edlen Metalle, Geld zu nennen, obgleich, wie ich gezeigt habe, diese Benennung von unendlich größerer Ausdehnung ist. Keine Waare hat bis jetzt die Geld-Eigenschaft, oder den bürgerli- chen, geselligen Werth aller andern so deutlich dargestellt (repräsentirt), wie die edlen Metalle: diese sind geschickt 1) zur Vermittelung oder Ver- bindung der Individuen durch ihre Dauerhaftig- keit, durch ihre fortwährende Gleichartigkeit und durch ihre Transportabilität, welche eine Folge ihrer verhältnißmäßigen Seltenheit ist; 2) zur Auseinandersetzung der Individuen, durch ihre Theilbarkeit. --
Indeß hat der bürgerliche oder der Geld-Cha- rakter der edlem Metalle so gut, wie der Cha- rakter aller andern Individuen in der bürgerli- chen Gesellschaft, seine Grenze. Wir finden es z. B. unschicklich, wenn Metallgeld die zer- störte Harmonie zweier Freunde wieder herstellt oder vermittelt, oder wenn neuere Lehrer der Staatswirthschaft ohne alle Scham den Krie- gesdienst, den Stand der Staatsbeamten oder Gelehrten eine Geld-Lotterie nennen -- als ob die Aussicht auf einen gewissen Metallgeld-Gewinn die militärischen und bürgerlichen Thaten zu ver-
zur Auseinanderſetzung nothwendigen Eigenſchaf- ten am vollkommenſten vereinigen, nehmlich die edlen Metalle, Geld zu nennen, obgleich, wie ich gezeigt habe, dieſe Benennung von unendlich groͤßerer Ausdehnung iſt. Keine Waare hat bis jetzt die Geld-Eigenſchaft, oder den buͤrgerli- chen, geſelligen Werth aller andern ſo deutlich dargeſtellt (repraͤſentirt), wie die edlen Metalle: dieſe ſind geſchickt 1) zur Vermittelung oder Ver- bindung der Individuen durch ihre Dauerhaftig- keit, durch ihre fortwaͤhrende Gleichartigkeit und durch ihre Transportabilitaͤt, welche eine Folge ihrer verhaͤltnißmaͤßigen Seltenheit iſt; 2) zur Auseinanderſetzung der Individuen, durch ihre Theilbarkeit. —
Indeß hat der buͤrgerliche oder der Geld-Cha- rakter der edlem Metalle ſo gut, wie der Cha- rakter aller andern Individuen in der buͤrgerli- chen Geſellſchaft, ſeine Grenze. Wir finden es z. B. unſchicklich, wenn Metallgeld die zer- ſtoͤrte Harmonie zweier Freunde wieder herſtellt oder vermittelt, oder wenn neuere Lehrer der Staatswirthſchaft ohne alle Scham den Krie- gesdienſt, den Stand der Staatsbeamten oder Gelehrten eine Geld-Lotterie nennen — als ob die Ausſicht auf einen gewiſſen Metallgeld-Gewinn die militaͤriſchen und buͤrgerlichen Thaten zu ver-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0203"n="195"/>
zur Auseinanderſetzung nothwendigen Eigenſchaf-<lb/>
ten am vollkommenſten vereinigen, nehmlich die<lb/>
edlen Metalle, <hirendition="#g">Geld</hi> zu nennen, obgleich, wie<lb/>
ich gezeigt habe, dieſe Benennung von unendlich<lb/>
groͤßerer Ausdehnung iſt. Keine Waare hat bis<lb/>
jetzt die Geld-Eigenſchaft, oder den buͤrgerli-<lb/>
chen, geſelligen Werth aller andern ſo deutlich<lb/>
dargeſtellt (repraͤſentirt), wie die edlen Metalle:<lb/>
dieſe ſind geſchickt 1) zur Vermittelung oder Ver-<lb/>
bindung der Individuen durch ihre Dauerhaftig-<lb/>
keit, durch ihre fortwaͤhrende Gleichartigkeit und<lb/>
durch ihre Transportabilitaͤt, welche eine Folge<lb/>
ihrer verhaͤltnißmaͤßigen Seltenheit iſt; 2) zur<lb/>
Auseinanderſetzung der Individuen, durch ihre<lb/>
Theilbarkeit. —</p><lb/><p>Indeß hat der buͤrgerliche oder der Geld-Cha-<lb/>
rakter der edlem Metalle ſo gut, wie der Cha-<lb/>
rakter aller andern Individuen in der buͤrgerli-<lb/>
chen Geſellſchaft, ſeine Grenze. Wir finden es<lb/>
z. B. unſchicklich, wenn Metallgeld die zer-<lb/>ſtoͤrte Harmonie zweier Freunde wieder herſtellt<lb/>
oder vermittelt, oder wenn neuere Lehrer der<lb/>
Staatswirthſchaft ohne alle Scham den Krie-<lb/>
gesdienſt, den Stand der Staatsbeamten oder<lb/>
Gelehrten eine Geld-Lotterie nennen — als ob<lb/>
die Ausſicht auf einen gewiſſen Metallgeld-Gewinn<lb/>
die militaͤriſchen und buͤrgerlichen Thaten zu ver-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[195/0203]
zur Auseinanderſetzung nothwendigen Eigenſchaf-
ten am vollkommenſten vereinigen, nehmlich die
edlen Metalle, Geld zu nennen, obgleich, wie
ich gezeigt habe, dieſe Benennung von unendlich
groͤßerer Ausdehnung iſt. Keine Waare hat bis
jetzt die Geld-Eigenſchaft, oder den buͤrgerli-
chen, geſelligen Werth aller andern ſo deutlich
dargeſtellt (repraͤſentirt), wie die edlen Metalle:
dieſe ſind geſchickt 1) zur Vermittelung oder Ver-
bindung der Individuen durch ihre Dauerhaftig-
keit, durch ihre fortwaͤhrende Gleichartigkeit und
durch ihre Transportabilitaͤt, welche eine Folge
ihrer verhaͤltnißmaͤßigen Seltenheit iſt; 2) zur
Auseinanderſetzung der Individuen, durch ihre
Theilbarkeit. —
Indeß hat der buͤrgerliche oder der Geld-Cha-
rakter der edlem Metalle ſo gut, wie der Cha-
rakter aller andern Individuen in der buͤrgerli-
chen Geſellſchaft, ſeine Grenze. Wir finden es
z. B. unſchicklich, wenn Metallgeld die zer-
ſtoͤrte Harmonie zweier Freunde wieder herſtellt
oder vermittelt, oder wenn neuere Lehrer der
Staatswirthſchaft ohne alle Scham den Krie-
gesdienſt, den Stand der Staatsbeamten oder
Gelehrten eine Geld-Lotterie nennen — als ob
die Ausſicht auf einen gewiſſen Metallgeld-Gewinn
die militaͤriſchen und buͤrgerlichen Thaten zu ver-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst02_1809/203>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.