selbst lebendig ist, während der Begriff immer zurückbleibt, beständig zu spät kommt und, weil er selbst todt ist, nur zerstören und tödten kann, wie wir es in der Französischen Revolution ge- sehen haben, wo ihm ein Wirkungskreis einge- räumt wurde, der groß genug war.
Wo ein Local ist, ein positiver Fall -- und der ist doch wohl überall --: da ist auch unmittel- bar ein Gesetz, oder, um meine Rede ganz auf menschliche Angelegenheiten zu beziehen, ein Recht. Daß dieses Recht ausgesprochen werde, ist un- wesentlich; daß es niedergeschrieben werde, noch unwesentlicher; daß es empfunden werde, ist hinreichend. Da nun der Mensch überall im natürlichen Zustande -- d. h. so lange ihn noch keine falsche und todte Theorie, wenn nicht zer- stört, so doch verzogenhat -- immer Gesetz und Fall zugleich, oder ein Drittes, das höher als Beides ist, empfindet, nehmlich die Idee --; da hierin allein alle Bewegung und alles Leben be- ruhet: so muß das Wesen des Rechtes überall vorhanden seyn, wo es Menschen giebt.
Da ferner die Natur vom Anfange dafür gesorgt hat, daß es zwei Menschen und nicht Einen gebe; da sie dieselbe Menschenformel vom Anfange an in zwei ganz entgegengesetzten Stof- fen ausgedrückt hat, die beständig einander be-
ſelbſt lebendig iſt, waͤhrend der Begriff immer zuruͤckbleibt, beſtaͤndig zu ſpaͤt kommt und, weil er ſelbſt todt iſt, nur zerſtoͤren und toͤdten kann, wie wir es in der Franzoͤſiſchen Revolution ge- ſehen haben, wo ihm ein Wirkungskreis einge- raͤumt wurde, der groß genug war.
Wo ein Local iſt, ein poſitiver Fall — und der iſt doch wohl uͤberall —: da iſt auch unmittel- bar ein Geſetz, oder, um meine Rede ganz auf menſchliche Angelegenheiten zu beziehen, ein Recht. Daß dieſes Recht ausgeſprochen werde, iſt un- weſentlich; daß es niedergeſchrieben werde, noch unweſentlicher; daß es empfunden werde, iſt hinreichend. Da nun der Menſch uͤberall im natuͤrlichen Zuſtande — d. h. ſo lange ihn noch keine falſche und todte Theorie, wenn nicht zer- ſtoͤrt, ſo doch verzogenhat — immer Geſetz und Fall zugleich, oder ein Drittes, das hoͤher als Beides iſt, empfindet, nehmlich die Idee —; da hierin allein alle Bewegung und alles Leben be- ruhet: ſo muß das Weſen des Rechtes uͤberall vorhanden ſeyn, wo es Menſchen giebt.
Da ferner die Natur vom Anfange dafuͤr geſorgt hat, daß es zwei Menſchen und nicht Einen gebe; da ſie dieſelbe Menſchenformel vom Anfange an in zwei ganz entgegengeſetzten Stof- fen ausgedruͤckt hat, die beſtaͤndig einander be-
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ſelbſt lebendig iſt, waͤhrend der Begriff immer
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er ſelbſt todt iſt, nur zerſtoͤren und toͤdten kann,
wie wir es in der Franzoͤſiſchen Revolution ge-
ſehen haben, wo ihm ein Wirkungskreis einge-
raͤumt wurde, der groß genug war.
Wo ein Local iſt, ein poſitiver Fall — und der
iſt doch wohl uͤberall —: da iſt auch unmittel-
bar ein Geſetz, oder, um meine Rede ganz auf
menſchliche Angelegenheiten zu beziehen, ein Recht.
Daß dieſes Recht ausgeſprochen werde, iſt un-
weſentlich; daß es niedergeſchrieben werde, noch
unweſentlicher; daß es empfunden werde, iſt
hinreichend. Da nun der Menſch uͤberall im
natuͤrlichen Zuſtande — d. h. ſo lange ihn noch
keine falſche und todte Theorie, wenn nicht zer-
ſtoͤrt, ſo doch verzogenhat — immer Geſetz und
Fall zugleich, oder ein Drittes, das hoͤher als
Beides iſt, empfindet, nehmlich die Idee —; da
hierin allein alle Bewegung und alles Leben be-
ruhet: ſo muß das Weſen des Rechtes uͤberall
vorhanden ſeyn, wo es Menſchen giebt.
Da ferner die Natur vom Anfange dafuͤr
geſorgt hat, daß es zwei Menſchen und nicht
Einen gebe; da ſie dieſelbe Menſchenformel vom
Anfange an in zwei ganz entgegengeſetzten Stof-
fen ausgedruͤckt hat, die beſtaͤndig einander be-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/93>, abgerufen am 23.11.2024.
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