nach meiner obigen Bezeichnung, Rechtsgeschichte und Kriegesgeschichte zugleich studieren, und der große Zwiespalt zwischen dem Gesetz und dem ökonomischen Vortheile, den man auf den ersten Anblick wahrgenommen hat, wird allmählich ver- schwinden: das wahre Recht und der wahre Nutzen werden Hand in Hand geh'n. --
Man denke sich den Ausbruch eines rechtmä- ßigen Krieges: dem augenblicklichen Nutzen scheint die Maßregel zu widersprechen; da aber die Sicherheit aller andern nützlichen Bestrebungen erstickt, und Sicherheit der Nutzen par ex- cellence ist: so kann der rechtmäßige Krieg, den das Gesetz befiehlt, nicht weiter der Oekonomie widersprechen; es ist ökonomisch, vieles Einzelne hinzugeben, um das Ganze zu retten. --
Ferner. Uralte Gesetze einer Nation haben unermeßliches Eigenthum in die Hände einzelner Staatsbürger gebracht. Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß diese unverhältnißmäßig gro- ßen Schollen, unter mehrere Eigenthümer ver- theilt, besser bewirthschaftet seyn, und das reine, reale Einkommen der Nation jährlich um vieles vermehren würden. Die Oekonomie scheint hier dem Gesetze zu widersprechen; und der gemeine Staatsmann wird, von dem scheinbaren Wider- spruch und von dem scheinbar evidenten Vor-
nach meiner obigen Bezeichnung, Rechtsgeſchichte und Kriegesgeſchichte zugleich ſtudieren, und der große Zwieſpalt zwiſchen dem Geſetz und dem oͤkonomiſchen Vortheile, den man auf den erſten Anblick wahrgenommen hat, wird allmaͤhlich ver- ſchwinden: das wahre Recht und der wahre Nutzen werden Hand in Hand geh’n. —
Man denke ſich den Ausbruch eines rechtmaͤ- ßigen Krieges: dem augenblicklichen Nutzen ſcheint die Maßregel zu widerſprechen; da aber die Sicherheit aller andern nuͤtzlichen Beſtrebungen erſtickt, und Sicherheit der Nutzen par ex- cellence iſt: ſo kann der rechtmaͤßige Krieg, den das Geſetz befiehlt, nicht weiter der Oekonomie widerſprechen; es iſt oͤkonomiſch, vieles Einzelne hinzugeben, um das Ganze zu retten. —
Ferner. Uralte Geſetze einer Nation haben unermeßliches Eigenthum in die Haͤnde einzelner Staatsbuͤrger gebracht. Es iſt keinem Zweifel unterworfen, daß dieſe unverhaͤltnißmaͤßig gro- ßen Schollen, unter mehrere Eigenthuͤmer ver- theilt, beſſer bewirthſchaftet ſeyn, und das reine, reale Einkommen der Nation jaͤhrlich um vieles vermehren wuͤrden. Die Oekonomie ſcheint hier dem Geſetze zu widerſprechen; und der gemeine Staatsmann wird, von dem ſcheinbaren Wider- ſpruch und von dem ſcheinbar evidenten Vor-
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nach meiner obigen Bezeichnung, Rechtsgeſchichte
und Kriegesgeſchichte zugleich ſtudieren, und der
große Zwieſpalt zwiſchen dem Geſetz und dem
oͤkonomiſchen Vortheile, den man auf den erſten
Anblick wahrgenommen hat, wird allmaͤhlich ver-
ſchwinden: das wahre Recht und der wahre Nutzen
werden Hand in Hand geh’n. —
Man denke ſich den Ausbruch eines rechtmaͤ-
ßigen Krieges: dem augenblicklichen Nutzen ſcheint
die Maßregel zu widerſprechen; da aber die
Sicherheit aller andern nuͤtzlichen Beſtrebungen
erſtickt, und Sicherheit der Nutzen par ex-
cellence iſt: ſo kann der rechtmaͤßige Krieg, den
das Geſetz befiehlt, nicht weiter der Oekonomie
widerſprechen; es iſt oͤkonomiſch, vieles Einzelne
hinzugeben, um das Ganze zu retten. —
Ferner. Uralte Geſetze einer Nation haben
unermeßliches Eigenthum in die Haͤnde einzelner
Staatsbuͤrger gebracht. Es iſt keinem Zweifel
unterworfen, daß dieſe unverhaͤltnißmaͤßig gro-
ßen Schollen, unter mehrere Eigenthuͤmer ver-
theilt, beſſer bewirthſchaftet ſeyn, und das reine,
reale Einkommen der Nation jaͤhrlich um vieles
vermehren wuͤrden. Die Oekonomie ſcheint hier
dem Geſetze zu widerſprechen; und der gemeine
Staatsmann wird, von dem ſcheinbaren Wider-
ſpruch und von dem ſcheinbar evidenten Vor-
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Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_staatskunst01_1809/122>, abgerufen am 22.11.2024.
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