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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824.

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Lande selbst dagegen eine an sich werthlose Münze cur-
siren, welcher nur der Staat die Geltung giebt 1.

Noch bleiben indeß einige schwierige Punkte zu
erwägen. Erstens ist es klar, daß der nicht so ganz
unbedeutende Handel Lakoniens 2 nicht ohne allgemein
gültige Münze betrieben werden konnte. Nun konnte
diesen unmöglich der Staat betreiben, da er dazu einer
unverhältnißmäßigen Menge Officianten bedurft hätte,
sondern er war in den Händen der Periöken. Diesen
werden wir also den Besitz von Silbergeld zugestehen
müssen, wie denn überhaupt die Spartiatischen Sitten
nicht in allen Stücken für die Periöken bindend waren.
Auch konnte dies auf die Spartiaten kaum Einfluß
haben, da der einzelne Bürger von Sparta mit dem
einzelnen Periöken in gar keinem Verhältniß stand, son-
dern diese nur dem Staate zinsflichtig waren. Auf dem
Markte von Sparta, wo die Spartiaten und Heloten
ihr Korn verkauften, und die Erzeugnisse des einhei-
mischen Handwerks ausgestellt wurden, aber Fremde
wohl ganz ausgeschlossen waren 3, galt sicher nur Ei-
sengeld; und so hatte dies auch in ganz Lakonien seinen
einmal bestimmten Werth; aber die nichtdorischen Lako-
nen besaßen, wahrscheinlich mit gewissen Einschränkun-
gen, auch Courant. Und wahrscheinlich waren die Tri-
bute derselben für den Staat die Hauptquelle, aus
welcher ihm allgemein gültiges Geld zufloß. Zweitens

1 Nur das letztere paßt besser auf die Byzantinischen
sidareoi, die ein Scheingeld, als auf die Lakonischen, die wirklich
werth waren, was sie galten.
2 S. oben S. 26. und über
den Kornhandel nach Korinth hinab V. 2. S. 75.
3 Auch die
Epidamnier, bei denen Viel von alter Sitte, beaufsichtigten den
Verkehr sehr. Sie hielten einmal jährlich unter Vorstand eines
poletes einen großen öffentlichen Markt mit den benachbarten
Illyriern. Plut. Qu. Gr. 29. p. 393.

Lande ſelbſt dagegen eine an ſich werthloſe Muͤnze cur-
ſiren, welcher nur der Staat die Geltung giebt 1.

Noch bleiben indeß einige ſchwierige Punkte zu
erwaͤgen. Erſtens iſt es klar, daß der nicht ſo ganz
unbedeutende Handel Lakoniens 2 nicht ohne allgemein
guͤltige Muͤnze betrieben werden konnte. Nun konnte
dieſen unmoͤglich der Staat betreiben, da er dazu einer
unverhaͤltnißmaͤßigen Menge Officianten bedurft haͤtte,
ſondern er war in den Haͤnden der Perioͤken. Dieſen
werden wir alſo den Beſitz von Silbergeld zugeſtehen
muͤſſen, wie denn uͤberhaupt die Spartiatiſchen Sitten
nicht in allen Stuͤcken fuͤr die Perioͤken bindend waren.
Auch konnte dies auf die Spartiaten kaum Einfluß
haben, da der einzelne Buͤrger von Sparta mit dem
einzelnen Perioͤken in gar keinem Verhaͤltniß ſtand, ſon-
dern dieſe nur dem Staate zinsflichtig waren. Auf dem
Markte von Sparta, wo die Spartiaten und Heloten
ihr Korn verkauften, und die Erzeugniſſe des einhei-
miſchen Handwerks ausgeſtellt wurden, aber Fremde
wohl ganz ausgeſchloſſen waren 3, galt ſicher nur Ei-
ſengeld; und ſo hatte dies auch in ganz Lakonien ſeinen
einmal beſtimmten Werth; aber die nichtdoriſchen Lako-
nen beſaßen, wahrſcheinlich mit gewiſſen Einſchraͤnkun-
gen, auch Courant. Und wahrſcheinlich waren die Tri-
bute derſelben fuͤr den Staat die Hauptquelle, aus
welcher ihm allgemein guͤltiges Geld zufloß. Zweitens

1 Nur das letztere paßt beſſer auf die Byzantiniſchen
σιδάϱεοι, die ein Scheingeld, als auf die Lakoniſchen, die wirklich
werth waren, was ſie galten.
2 S. oben S. 26. und uͤber
den Kornhandel nach Korinth hinab V. 2. S. 75.
3 Auch die
Epidamnier, bei denen Viel von alter Sitte, beaufſichtigten den
Verkehr ſehr. Sie hielten einmal jaͤhrlich unter Vorſtand eines
πωλητὴς einen großen oͤffentlichen Markt mit den benachbarten
Illyriern. Plut. Qu. Gr. 29. p. 393.
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[208/0214] Lande ſelbſt dagegen eine an ſich werthloſe Muͤnze cur- ſiren, welcher nur der Staat die Geltung giebt 1. Noch bleiben indeß einige ſchwierige Punkte zu erwaͤgen. Erſtens iſt es klar, daß der nicht ſo ganz unbedeutende Handel Lakoniens 2 nicht ohne allgemein guͤltige Muͤnze betrieben werden konnte. Nun konnte dieſen unmoͤglich der Staat betreiben, da er dazu einer unverhaͤltnißmaͤßigen Menge Officianten bedurft haͤtte, ſondern er war in den Haͤnden der Perioͤken. Dieſen werden wir alſo den Beſitz von Silbergeld zugeſtehen muͤſſen, wie denn uͤberhaupt die Spartiatiſchen Sitten nicht in allen Stuͤcken fuͤr die Perioͤken bindend waren. Auch konnte dies auf die Spartiaten kaum Einfluß haben, da der einzelne Buͤrger von Sparta mit dem einzelnen Perioͤken in gar keinem Verhaͤltniß ſtand, ſon- dern dieſe nur dem Staate zinsflichtig waren. Auf dem Markte von Sparta, wo die Spartiaten und Heloten ihr Korn verkauften, und die Erzeugniſſe des einhei- miſchen Handwerks ausgeſtellt wurden, aber Fremde wohl ganz ausgeſchloſſen waren 3, galt ſicher nur Ei- ſengeld; und ſo hatte dies auch in ganz Lakonien ſeinen einmal beſtimmten Werth; aber die nichtdoriſchen Lako- nen beſaßen, wahrſcheinlich mit gewiſſen Einſchraͤnkun- gen, auch Courant. Und wahrſcheinlich waren die Tri- bute derſelben fuͤr den Staat die Hauptquelle, aus welcher ihm allgemein guͤltiges Geld zufloß. Zweitens 1 Nur das letztere paßt beſſer auf die Byzantiniſchen σιδάϱεοι, die ein Scheingeld, als auf die Lakoniſchen, die wirklich werth waren, was ſie galten. 2 S. oben S. 26. und uͤber den Kornhandel nach Korinth hinab V. 2. S. 75. 3 Auch die Epidamnier, bei denen Viel von alter Sitte, beaufſichtigten den Verkehr ſehr. Sie hielten einmal jaͤhrlich unter Vorſtand eines πωλητὴς einen großen oͤffentlichen Markt mit den benachbarten Illyriern. Plut. Qu. Gr. 29. p. 393.

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Zitationshilfe: Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/214>, abgerufen am 24.11.2024.