In diesem Kapitel wollen wir die Nachrichten zu- sammenstellen und ordnen von den Umwandlungen der Verfassung in solchen Dorischen Staaten, die den ur- sprünglichen Zustand minder streng und treu bewahrten, als es zu Sparta und Kreta geschah, und dagegen mehr von den allgemeinen Revolutionen griechischer Staatsverfassungen berührt, und in deren Strom hin- eingezogen wurden.
Was zuerst Argos betrifft: so hebe ich aus dem schon Dargelegten folgende Punkte nur mit wenigen Worten hervor. Ein dreifacher Stand, die Bewohner der Stadt, größtentheils Dorier, in vier Phylen; dann Periöken; endlich Leibeigene, Gymnesier genannt 1. Könige, zuerst Heraklidische, darauf aus einer andern Dynastie, bis über den Perserkrieg hinaus 2; daneben Artynen; hohe Gewalt des Rathes. Alles dies sind Züge, die auf ziemliche Aehnlichkeit der Argeiischen Ver- fassung mit der Lakedämonischen führen, wenigstens
1 oben S. 55.
2 oben S. 103. Die Vorstellungen der Alten darüber sind durchaus unklar: zu den dort angeführten St. kommt die des Plut. Lyk. 7. (vgl. Platon Ges. 3. p. 692.), daß die Gewalt der K. in Argos u. Messene zuerst zu strenge gewesen, u. durch Uebermuth der Herrscher u. Ungehorsam des Volkes unter- gegangen sei, ohne Zeitbestimmung.
9.
1.
In dieſem Kapitel wollen wir die Nachrichten zu- ſammenſtellen und ordnen von den Umwandlungen der Verfaſſung in ſolchen Doriſchen Staaten, die den ur- ſpruͤnglichen Zuſtand minder ſtreng und treu bewahrten, als es zu Sparta und Kreta geſchah, und dagegen mehr von den allgemeinen Revolutionen griechiſcher Staatsverfaſſungen beruͤhrt, und in deren Strom hin- eingezogen wurden.
Was zuerſt Argos betrifft: ſo hebe ich aus dem ſchon Dargelegten folgende Punkte nur mit wenigen Worten hervor. Ein dreifacher Stand, die Bewohner der Stadt, groͤßtentheils Dorier, in vier Phylen; dann Perioͤken; endlich Leibeigene, Gymneſier genannt 1. Koͤnige, zuerſt Heraklidiſche, darauf aus einer andern Dynaſtie, bis uͤber den Perſerkrieg hinaus 2; daneben Artynen; hohe Gewalt des Rathes. Alles dies ſind Zuͤge, die auf ziemliche Aehnlichkeit der Argeiiſchen Ver- faſſung mit der Lakedaͤmoniſchen fuͤhren, wenigſtens
1 oben S. 55.
2 oben S. 103. Die Vorſtellungen der Alten daruͤber ſind durchaus unklar: zu den dort angefuͤhrten St. kommt die des Plut. Lyk. 7. (vgl. Platon Geſ. 3. p. 692.), daß die Gewalt der K. in Argos u. Meſſene zuerſt zu ſtrenge geweſen, u. durch Uebermuth der Herrſcher u. Ungehorſam des Volkes unter- gegangen ſei, ohne Zeitbeſtimmung.
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0148"n="142"/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="2"><head>9.</head><lb/><divn="3"><head>1.</head><lb/><p><hirendition="#in">I</hi>n dieſem Kapitel wollen wir die Nachrichten zu-<lb/>ſammenſtellen und ordnen von den Umwandlungen der<lb/>
Verfaſſung in ſolchen Doriſchen Staaten, die den ur-<lb/>ſpruͤnglichen Zuſtand minder ſtreng und treu bewahrten,<lb/>
als es zu Sparta und Kreta geſchah, und dagegen<lb/>
mehr von den allgemeinen Revolutionen griechiſcher<lb/>
Staatsverfaſſungen beruͤhrt, und in deren Strom hin-<lb/>
eingezogen wurden.</p><lb/><p>Was zuerſt <hirendition="#g">Argos</hi> betrifft: ſo hebe ich aus dem<lb/>ſchon Dargelegten folgende Punkte nur mit wenigen<lb/>
Worten hervor. Ein dreifacher Stand, die Bewohner<lb/>
der Stadt, groͤßtentheils Dorier, in vier Phylen;<lb/>
dann Perioͤken; endlich Leibeigene, Gymneſier genannt <noteplace="foot"n="1">oben S. 55.</note>.<lb/>
Koͤnige, zuerſt Heraklidiſche, darauf aus einer andern<lb/>
Dynaſtie, bis uͤber den Perſerkrieg hinaus <noteplace="foot"n="2">oben S. 103. Die Vorſtellungen<lb/>
der Alten daruͤber ſind durchaus unklar: zu den dort angefuͤhrten St.<lb/>
kommt die des Plut. Lyk. 7. (vgl. Platon Geſ. 3. <hirendition="#aq">p.</hi> 692.), daß<lb/>
die Gewalt der K. in Argos u. Meſſene zuerſt zu ſtrenge geweſen,<lb/>
u. durch Uebermuth der Herrſcher u. Ungehorſam des Volkes unter-<lb/>
gegangen ſei, ohne Zeitbeſtimmung.</note>; daneben<lb/>
Artynen; hohe Gewalt des Rathes. Alles dies ſind<lb/>
Zuͤge, die auf ziemliche Aehnlichkeit der Argeiiſchen Ver-<lb/>
faſſung mit der Lakedaͤmoniſchen fuͤhren, wenigſtens<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[142/0148]
9.
1.
In dieſem Kapitel wollen wir die Nachrichten zu-
ſammenſtellen und ordnen von den Umwandlungen der
Verfaſſung in ſolchen Doriſchen Staaten, die den ur-
ſpruͤnglichen Zuſtand minder ſtreng und treu bewahrten,
als es zu Sparta und Kreta geſchah, und dagegen
mehr von den allgemeinen Revolutionen griechiſcher
Staatsverfaſſungen beruͤhrt, und in deren Strom hin-
eingezogen wurden.
Was zuerſt Argos betrifft: ſo hebe ich aus dem
ſchon Dargelegten folgende Punkte nur mit wenigen
Worten hervor. Ein dreifacher Stand, die Bewohner
der Stadt, groͤßtentheils Dorier, in vier Phylen;
dann Perioͤken; endlich Leibeigene, Gymneſier genannt 1.
Koͤnige, zuerſt Heraklidiſche, darauf aus einer andern
Dynaſtie, bis uͤber den Perſerkrieg hinaus 2; daneben
Artynen; hohe Gewalt des Rathes. Alles dies ſind
Zuͤge, die auf ziemliche Aehnlichkeit der Argeiiſchen Ver-
faſſung mit der Lakedaͤmoniſchen fuͤhren, wenigſtens
1 oben S. 55.
2 oben S. 103. Die Vorſtellungen
der Alten daruͤber ſind durchaus unklar: zu den dort angefuͤhrten St.
kommt die des Plut. Lyk. 7. (vgl. Platon Geſ. 3. p. 692.), daß
die Gewalt der K. in Argos u. Meſſene zuerſt zu ſtrenge geweſen,
u. durch Uebermuth der Herrſcher u. Ungehorſam des Volkes unter-
gegangen ſei, ohne Zeitbeſtimmung.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/148>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.