Erst aber muß das Amt behandelt werden, wel- ches für die Geschichte der Lakonischen Verfassung das wichtigste ist. Denn wenn König, Gerusia, Volk im Ganzen dieselbe politische Bedeutung und gleichen Wirkungskreis behielten: so ist das Amt der Epho- ren das bewegliche Princip, durch welches der Wan- del der Zeit auch die abgeschlossenste Verfassung ergriff und allmälig umbildete. Aus dieser Bemerkung erge- ben sich drei Fragen: was war die Ephorie ursprüng- lich; was wurde sie mit der Zeit; und welche Ver- hältnisse bewirkten diese Umwandelung?
Es war im Alterthum eine oft wiederholte Erzäh- lung, daß Theopomp, Charilaos Enkel, der Proklide, die Ephorie eingesetzt habe, und zwar als eine Be- schränkung und Schmälerung der königlichen Macht. "Die Gewalt überliefere er dauerhafter, weil er sie ermäßigt habe" 1. Wenn aber sonach die Ephorie eine besondere Einrichtung des Theopompos war, ist es schwer zu erklären, wie dieselbe auch in andern Dorischen Städten sich vorfindet. In Kyrene straften
1 Arist. Pol. 5, 9, 1. Cic. de legg. 3, 7. de rep. 2, 33. Plut. Lyk. 7. 29. ad princ. 1. p. 90. Euseb. zu Ol. 4, 4. vgl. Manso 1, 1. S. 243.
7.
1.
Erſt aber muß das Amt behandelt werden, wel- ches fuͤr die Geſchichte der Lakoniſchen Verfaſſung das wichtigſte iſt. Denn wenn Koͤnig, Geruſia, Volk im Ganzen dieſelbe politiſche Bedeutung und gleichen Wirkungskreis behielten: ſo iſt das Amt der Epho- ren das bewegliche Princip, durch welches der Wan- del der Zeit auch die abgeſchloſſenſte Verfaſſung ergriff und allmaͤlig umbildete. Aus dieſer Bemerkung erge- ben ſich drei Fragen: was war die Ephorie urſpruͤng- lich; was wurde ſie mit der Zeit; und welche Ver- haͤltniſſe bewirkten dieſe Umwandelung?
Es war im Alterthum eine oft wiederholte Erzaͤh- lung, daß Theopomp, Charilaos Enkel, der Proklide, die Ephorie eingeſetzt habe, und zwar als eine Be- ſchraͤnkung und Schmaͤlerung der koͤniglichen Macht. “Die Gewalt uͤberliefere er dauerhafter, weil er ſie ermaͤßigt habe” 1. Wenn aber ſonach die Ephorie eine beſondere Einrichtung des Theopompos war, iſt es ſchwer zu erklaͤren, wie dieſelbe auch in andern Doriſchen Staͤdten ſich vorfindet. In Kyrene ſtraften
1 Ariſt. Pol. 5, 9, 1. Cic. de legg. 3, 7. de rep. 2, 33. Plut. Lyk. 7. 29. ad princ. 1. p. 90. Euſeb. zu Ol. 4, 4. vgl. Manſo 1, 1. S. 243.
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7.
1.
Erſt aber muß das Amt behandelt werden, wel-
ches fuͤr die Geſchichte der Lakoniſchen Verfaſſung
das wichtigſte iſt. Denn wenn Koͤnig, Geruſia, Volk
im Ganzen dieſelbe politiſche Bedeutung und gleichen
Wirkungskreis behielten: ſo iſt das Amt der Epho-
ren das bewegliche Princip, durch welches der Wan-
del der Zeit auch die abgeſchloſſenſte Verfaſſung ergriff
und allmaͤlig umbildete. Aus dieſer Bemerkung erge-
ben ſich drei Fragen: was war die Ephorie urſpruͤng-
lich; was wurde ſie mit der Zeit; und welche Ver-
haͤltniſſe bewirkten dieſe Umwandelung?
Es war im Alterthum eine oft wiederholte Erzaͤh-
lung, daß Theopomp, Charilaos Enkel, der Proklide,
die Ephorie eingeſetzt habe, und zwar als eine Be-
ſchraͤnkung und Schmaͤlerung der koͤniglichen Macht.
“Die Gewalt uͤberliefere er dauerhafter, weil er ſie
ermaͤßigt habe” 1. Wenn aber ſonach die Ephorie
eine beſondere Einrichtung des Theopompos war, iſt
es ſchwer zu erklaͤren, wie dieſelbe auch in andern
Doriſchen Staͤdten ſich vorfindet. In Kyrene ſtraften
1 Ariſt. Pol. 5, 9, 1. Cic. de legg. 3, 7. de rep. 2, 33.
Plut. Lyk. 7. 29. ad princ. 1. p. 90. Euſeb. zu Ol. 4, 4. vgl.
Manſo 1, 1. S. 243.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/117>, abgerufen am 22.11.2024.
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