Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 1. Breslau, 1824.Ruhme rechnen, daß es, so lange der Bund bestand, 5. Als Haupt dieser Verbindung war Sparta nicht 1 Th. 1, 28. vgl. 5, 79. 2 5, 31. 3 5, 79. katta patria dikas didonai tas isas kai omoias. Die Redens- art katta p. bezieht sich keineswegs auf alte Verträge der Dorier. Die patrooi spondai Paus. 3, 5, 8. gehen wohl auf die S. 100. angeführte Sage. 4 Th. a. O. tois de etais katta patria
dikazesthai. Ruhme rechnen, daß es, ſo lange der Bund beſtand, 5. Als Haupt dieſer Verbindung war Sparta nicht 1 Th. 1, 28. vgl. 5, 79. 2 5, 31. 3 5, 79. καττὰ πἀτϱια δίκας διδόναι τὰς ἴσας καὶ ὁμοίας. Die Redens- art καττὰ π. bezieht ſich keineswegs auf alte Vertraͤge der Dorier. Die πατϱῷοι σπονδαὶ Pauſ. 3, 5, 8. gehen wohl auf die S. 100. angefuͤhrte Sage. 4 Th. a. O. τοῖς δὲ ἔταις καττὰ πἀτϱια
δικἀζεσϑαι. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0213" n="183"/> Ruhme rechnen, daß es, ſo lange der Bund beſtand,<lb/> nie, auch bei guͤnſtigen Anlaͤſſen nicht, einen Pelopon-<lb/> neſiſchen Staat dieſer Autonomie beraubt hat. — Auch<lb/> Streitigkeiten der Staͤdte kamen nicht vor die Bun-<lb/> desverſammlung, weil dies ſehr leicht bei Sparta’s<lb/> Anſehn die Freiheit gefaͤhrdet haͤtte, ſondern eher vor<lb/> das Delphiſche Orakel oder gemeinſchaftlich erwaͤhlte<lb/> Schiedsrichter <note place="foot" n="1">Th. 1, 28. vgl. 5, 79.</note>. Als Elis von Lepreon einen alten<lb/> Tribut forderte, machten beide Sparta nur durch Zu-<lb/> wendung (ἐπιτϱοπὴ) zum entſcheidenden Schiedsrichter.<lb/> Als ſolcher loͤste es Lepreon als autonomes Bundes-<lb/> glied von dem Zins, und Elis that Unrecht, daß es<lb/> vom Vertrage abſpringen wollte, weil es das Urtel<lb/> nicht erwartet hatte <note place="foot" n="2">5, 31.</note>. Fuͤr Streitigkeiten der Buͤrger<lb/> von verſchiedenen Staͤdten fand voͤllig gleicher Rechts-<lb/> verkehr ſtatt (<hi rendition="#aq">commercium iuris dandi repetendique</hi>) <note place="foot" n="3">5, 79.<lb/> καττὰ πἀτϱια δίκας διδόναι τὰς ἴσας καὶ ὁμοίας. Die Redens-<lb/> art καττὰ π. bezieht ſich keineswegs auf alte Vertraͤge der Dorier.<lb/> Die πατϱῷοι σπονδαὶ Pauſ. 3, 5, 8. gehen wohl auf die S. 100.<lb/> angefuͤhrte Sage.</note>.<lb/> Die Rechtsverfaſſung der Staͤdte ſelbſt hing vom Her-<lb/> kommen in denſelben ab; ſie waren auch darin voͤllig<lb/> frei (αὐτόδικοι) <note place="foot" n="4">Th. a. O. τοῖς δὲ ἔταις καττὰ πἀτϱια<lb/> δικἀζεσϑαι.</note>. — Dies ſind die Grundzuͤge der<lb/> Peloponneſiſchen Bundesverfaſſung, der <hi rendition="#g">einzigen</hi> in<lb/> den Zeiten der Bluͤthe Griechenlands, die mit Recht-<lb/> lichkeit und Freiheit eine freilich nicht ungehemmte<lb/> Thatkraft vereinigte.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>5.</head><lb/> <p>Als Haupt dieſer Verbindung war Sparta nicht<lb/> durch Vertrag, noch weniger durch Anmaßung, ſondern<lb/> durch ſtillſchweigende Anerkennung, auch der <hi rendition="#g">Hege-<lb/> mon</hi> der geſammten Nation geworden, und trat als<lb/> ſolcher ſeit Ol. 50. in allen aͤußern Verhaͤltniſſen auf.<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [183/0213]
Ruhme rechnen, daß es, ſo lange der Bund beſtand,
nie, auch bei guͤnſtigen Anlaͤſſen nicht, einen Pelopon-
neſiſchen Staat dieſer Autonomie beraubt hat. — Auch
Streitigkeiten der Staͤdte kamen nicht vor die Bun-
desverſammlung, weil dies ſehr leicht bei Sparta’s
Anſehn die Freiheit gefaͤhrdet haͤtte, ſondern eher vor
das Delphiſche Orakel oder gemeinſchaftlich erwaͤhlte
Schiedsrichter 1. Als Elis von Lepreon einen alten
Tribut forderte, machten beide Sparta nur durch Zu-
wendung (ἐπιτϱοπὴ) zum entſcheidenden Schiedsrichter.
Als ſolcher loͤste es Lepreon als autonomes Bundes-
glied von dem Zins, und Elis that Unrecht, daß es
vom Vertrage abſpringen wollte, weil es das Urtel
nicht erwartet hatte 2. Fuͤr Streitigkeiten der Buͤrger
von verſchiedenen Staͤdten fand voͤllig gleicher Rechts-
verkehr ſtatt (commercium iuris dandi repetendique) 3.
Die Rechtsverfaſſung der Staͤdte ſelbſt hing vom Her-
kommen in denſelben ab; ſie waren auch darin voͤllig
frei (αὐτόδικοι) 4. — Dies ſind die Grundzuͤge der
Peloponneſiſchen Bundesverfaſſung, der einzigen in
den Zeiten der Bluͤthe Griechenlands, die mit Recht-
lichkeit und Freiheit eine freilich nicht ungehemmte
Thatkraft vereinigte.
5.
Als Haupt dieſer Verbindung war Sparta nicht
durch Vertrag, noch weniger durch Anmaßung, ſondern
durch ſtillſchweigende Anerkennung, auch der Hege-
mon der geſammten Nation geworden, und trat als
ſolcher ſeit Ol. 50. in allen aͤußern Verhaͤltniſſen auf.
1 Th. 1, 28. vgl. 5, 79.
2 5, 31.
3 5, 79.
καττὰ πἀτϱια δίκας διδόναι τὰς ἴσας καὶ ὁμοίας. Die Redens-
art καττὰ π. bezieht ſich keineswegs auf alte Vertraͤge der Dorier.
Die πατϱῷοι σπονδαὶ Pauſ. 3, 5, 8. gehen wohl auf die S. 100.
angefuͤhrte Sage.
4 Th. a. O. τοῖς δὲ ἔταις καττὰ πἀτϱια
δικἀζεσϑαι.
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