Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816.Fünftes Kapitel. Vom Maaßstabe. Daß ein Reich der Sachen nicht für sich und unter der ab- Gesetzt also, es gäbe unter den Sachen eine Sache, die gleich- Fuͤnftes Kapitel. Vom Maaßſtabe. Daß ein Reich der Sachen nicht fuͤr ſich und unter der ab- Geſetzt alſo, es gaͤbe unter den Sachen eine Sache, die gleich- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0196" n="182"/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#b">Fuͤnftes Kapitel.</hi><lb/><hi rendition="#g">Vom Maaßſtabe</hi>.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#in">D</hi>aß ein Reich der Sachen nicht fuͤr ſich und unter der ab-<lb/> ſoluten Herrſchaft einer Sache, <hi rendition="#aq">par excellence,</hi> wie des edeln<lb/> Metalls, beſtehen koͤnne, daß es eben ſo wenig wieder ein ab-<lb/> geſondertes Reich der perſoͤnlichen Kraͤfte gebe, daß vielmehr<lb/> ſich Perſonen und Sachen allenthalben mit beyderſeitiger Frey-<lb/> heit bedingen, daß ſie wie die zwey entgegen geſetzten Seiten<lb/> und Offenbarungen derſelben großen Grundkraft, die aus ihrer<lb/> Wechſelwirkung immer maͤchtiger hervorgeht, betrachtet wer-<lb/> den muͤſſen, und daß beyde, wenn ſie außer Beziehung auf die-<lb/> ſe große Grundkraft des Glaubens oder Credits geſtellt werden,<lb/> einander durch wechſelſeitige Verſuche der Unterjochung noth-<lb/> wendig zerſtoͤren muͤſſen, — dieß moͤchte nun keines weiteren<lb/> Beweiſes beduͤrfen. Auf das Geſellſchaftliche, auf das Credit-<lb/> erzeugende in beyden, nicht auf die Materie, welche dieſe pro-<lb/> ductiven Kraͤfte traͤgt, kommt es an; alſo nicht auf das was<lb/> jedes von beyden abgeſondert iſt, ſondern auf das, was beyde<lb/> im Verhaͤltniß zu einander, d. h. in Beziehung auf einen ge-<lb/> meinſchaftlichen Mittelpunct ſind, wird geachtet werden muͤſſen.</p><lb/> <p>Geſetzt alſo, es gaͤbe unter den Sachen eine Sache, die gleich-<lb/> ſam das Szepter zu fuͤhren ſchiene uͤber die Sachen, wie das<lb/> edle Metall: geſetzt es gaͤbe andererſeits unter den perſoͤnlichen<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [182/0196]
Fuͤnftes Kapitel.
Vom Maaßſtabe.
Daß ein Reich der Sachen nicht fuͤr ſich und unter der ab-
ſoluten Herrſchaft einer Sache, par excellence, wie des edeln
Metalls, beſtehen koͤnne, daß es eben ſo wenig wieder ein ab-
geſondertes Reich der perſoͤnlichen Kraͤfte gebe, daß vielmehr
ſich Perſonen und Sachen allenthalben mit beyderſeitiger Frey-
heit bedingen, daß ſie wie die zwey entgegen geſetzten Seiten
und Offenbarungen derſelben großen Grundkraft, die aus ihrer
Wechſelwirkung immer maͤchtiger hervorgeht, betrachtet wer-
den muͤſſen, und daß beyde, wenn ſie außer Beziehung auf die-
ſe große Grundkraft des Glaubens oder Credits geſtellt werden,
einander durch wechſelſeitige Verſuche der Unterjochung noth-
wendig zerſtoͤren muͤſſen, — dieß moͤchte nun keines weiteren
Beweiſes beduͤrfen. Auf das Geſellſchaftliche, auf das Credit-
erzeugende in beyden, nicht auf die Materie, welche dieſe pro-
ductiven Kraͤfte traͤgt, kommt es an; alſo nicht auf das was
jedes von beyden abgeſondert iſt, ſondern auf das, was beyde
im Verhaͤltniß zu einander, d. h. in Beziehung auf einen ge-
meinſchaftlichen Mittelpunct ſind, wird geachtet werden muͤſſen.
Geſetzt alſo, es gaͤbe unter den Sachen eine Sache, die gleich-
ſam das Szepter zu fuͤhren ſchiene uͤber die Sachen, wie das
edle Metall: geſetzt es gaͤbe andererſeits unter den perſoͤnlichen
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