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Müller-Breslau, Heinrich: Die neueren Methoden der Festigkeitslehre und der Statik der Baukonstruktionen. Leipzig, 1886.

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dürfen, da jene Arbeitsgleichung für beliebige zusammengehörige Werthe
dieser Verschiebungen giltig ist. Man gelangt zu
[Formel 1] und findet schliesslich das übersichtliche Gesetz:
(38) [Formel 2] ,
wobei Ai durch die Gleich. 34 erklärt ist.

Bei festliegenden oder über reibungslose Lagerflächen gleitenden Stütz-
punkten verschwinden sämmtliche D c, und es ergiebt sich
[Formel 3] und im Falle D c = 0 und t = 0 folgt
[Formel 4] ,
wobei [Formel 5] die Formänderungsarbeit bedeutet.

Mit Hilfe der entwickelten Gesetze ist man auch im Stande, die
Verschiebungen von solchen Punkten eines Stabes zu bestimmen, welche
nicht Angriffspunkte von Lasten sind; man hat nur nöthig, in dem
fraglichen Punkte nach der Richtung der gewünschten Verschiebung eine
beliebig grosse Last P hinzuzufügen und nachträglich P = 0 zu setzen.
Bedingung ist nur, dass die Verschiebungsrichtung in die Kräfteebene fällt.

Bedient man sich bei der Berechnung von d der Gleichung (38),
so ist zu beachten, dass nicht nur die Lasten P, sondern auch die
Grössen X als unabhängige Veränderliche aufgefasst werden dürfen, dass
es also zulässig ist, die X als Konstanten anzusehen, sobald nach einer
Last P differentiirt wird. Vergl. Seite 54.

4) Auflager. Ausser den im § 1 (Fig. 1) angeführten festen und

[Abbildung] Fig. 44

a.

[Abbildung] Fig. 44

b.

beweglichen Lagern,
deren Widerstände be-
ziehungsweise durch die
Angabe von zwei Seiten-
kräften oder einer Seiten-
kraft bestimmt sind,
müssen bei den auf
Biegungsfestigkeit be-
anspruchten Stäben noch
Auflager unterschieden
werden, welche der im
Stützpunkte an die Stab-
achse gelegten Tangente eine bestimmte Lage, beziehungsweise Bewegung,
vorschreiben. Es kommen zwei Anordnungen in Betracht.

dürfen, da jene Arbeitsgleichung für beliebige zusammengehörige Werthe
dieser Verschiebungen giltig ist. Man gelangt zu
[Formel 1] und findet schliesslich das übersichtliche Gesetz:
(38) [Formel 2] ,
wobei Ai durch die Gleich. 34 erklärt ist.

Bei festliegenden oder über reibungslose Lagerflächen gleitenden Stütz-
punkten verschwinden sämmtliche Δ c, und es ergiebt sich
[Formel 3] und im Falle Δ c = 0 und t = 0 folgt
[Formel 4] ,
wobei [Formel 5] die Formänderungsarbeit bedeutet.

Mit Hilfe der entwickelten Gesetze ist man auch im Stande, die
Verschiebungen von solchen Punkten eines Stabes zu bestimmen, welche
nicht Angriffspunkte von Lasten sind; man hat nur nöthig, in dem
fraglichen Punkte nach der Richtung der gewünschten Verschiebung eine
beliebig grosse Last P hinzuzufügen und nachträglich P = 0 zu setzen.
Bedingung ist nur, dass die Verschiebungsrichtung in die Kräfteebene fällt.

Bedient man sich bei der Berechnung von δ der Gleichung (38),
so ist zu beachten, dass nicht nur die Lasten P, sondern auch die
Grössen X als unabhängige Veränderliche aufgefasst werden dürfen, dass
es also zulässig ist, die X als Konstanten anzusehen, sobald nach einer
Last P differentiirt wird. Vergl. Seite 54.

4) Auflager. Ausser den im § 1 (Fig. 1) angeführten festen und

[Abbildung] Fig. 44

a.

[Abbildung] Fig. 44

b.

beweglichen Lagern,
deren Widerstände be-
ziehungsweise durch die
Angabe von zwei Seiten-
kräften oder einer Seiten-
kraft bestimmt sind,
müssen bei den auf
Biegungsfestigkeit be-
anspruchten Stäben noch
Auflager unterschieden
werden, welche der im
Stützpunkte an die Stab-
achse gelegten Tangente eine bestimmte Lage, beziehungsweise Bewegung,
vorschreiben. Es kommen zwei Anordnungen in Betracht.

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[62/0074] dürfen, da jene Arbeitsgleichung für beliebige zusammengehörige Werthe dieser Verschiebungen giltig ist. Man gelangt zu [FORMEL] und findet schliesslich das übersichtliche Gesetz: (38) [FORMEL], wobei Ai durch die Gleich. 34 erklärt ist. Bei festliegenden oder über reibungslose Lagerflächen gleitenden Stütz- punkten verschwinden sämmtliche Δ c, und es ergiebt sich [FORMEL] und im Falle Δ c = 0 und t = 0 folgt [FORMEL], wobei [FORMEL] die Formänderungsarbeit bedeutet. Mit Hilfe der entwickelten Gesetze ist man auch im Stande, die Verschiebungen von solchen Punkten eines Stabes zu bestimmen, welche nicht Angriffspunkte von Lasten sind; man hat nur nöthig, in dem fraglichen Punkte nach der Richtung der gewünschten Verschiebung eine beliebig grosse Last P hinzuzufügen und nachträglich P = 0 zu setzen. Bedingung ist nur, dass die Verschiebungsrichtung in die Kräfteebene fällt. Bedient man sich bei der Berechnung von δ der Gleichung (38), so ist zu beachten, dass nicht nur die Lasten P, sondern auch die Grössen X als unabhängige Veränderliche aufgefasst werden dürfen, dass es also zulässig ist, die X als Konstanten anzusehen, sobald nach einer Last P differentiirt wird. Vergl. Seite 54. 4) Auflager. Ausser den im § 1 (Fig. 1) angeführten festen und [Abbildung Fig. 44 a.] [Abbildung Fig. 44 b.] beweglichen Lagern, deren Widerstände be- ziehungsweise durch die Angabe von zwei Seiten- kräften oder einer Seiten- kraft bestimmt sind, müssen bei den auf Biegungsfestigkeit be- anspruchten Stäben noch Auflager unterschieden werden, welche der im Stützpunkte an die Stab- achse gelegten Tangente eine bestimmte Lage, beziehungsweise Bewegung, vorschreiben. Es kommen zwei Anordnungen in Betracht.

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Zitationshilfe: Müller-Breslau, Heinrich: Die neueren Methoden der Festigkeitslehre und der Statik der Baukonstruktionen. Leipzig, 1886, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_festigkeitslehre_1886/74>, abgerufen am 27.11.2024.