Mozart, Leopold: Versuch einer gründlichen Violinschule. Augsburg, 1756.Des ersten Hauptstücks, dritter Abschnitt. muß man sich befleissen den zweyten Theil ieder zu zerteilenden Note nicht zu kurz,sondern dem ersten Theile gleich zu halten: denn diese Ungleichheit bey der Zer- theilung der Noten ist ein gemeiner Fehler, welcher das Zeitmaas aus seiner Gleichheit in das Geschwinde treibt. §. 8. Der Punct, welcher bey einer Note stehet, vergrösseret seine vorhergehen- [Abbildung]
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Nach einer Achttheilnote eine Sechzehntheilnote, u. s. f. (d). [Abbildung]
§. 9. (d) Jch kann unmöglich einsehen, wie jene ihren Satz beweisen, welche lehren:
Daß der Punct eben so viel gelte, als die darauf folgende Note. Wenn nun z. E. hier [Abbildung] der Punct nach solcher Regel eine 16theilnote, und hier [Abbildung] gar nur eine zwey und dreyßigtheilnote gilt, so wird ein solcher Lehrmeister mit seiner Rechnung im Tacte schlecht bestehen. Des erſten Hauptſtuͤcks, dritter Abſchnitt. muß man ſich befleiſſen den zweyten Theil ieder zu zerteilenden Note nicht zu kurz,ſondern dem erſten Theile gleich zu halten: denn dieſe Ungleichheit bey der Zer- theilung der Noten iſt ein gemeiner Fehler, welcher das Zeitmaas aus ſeiner Gleichheit in das Geſchwinde treibt. §. 8. Der Punct, welcher bey einer Note ſtehet, vergroͤſſeret ſeine vorhergehen- [Abbildung]
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Nach einer Achttheilnote eine Sechzehntheilnote, u. ſ. f. (d). [Abbildung]
§. 9. (d) Jch kann unmoͤglich einſehen, wie jene ihren Satz beweiſen, welche lehren:
Daß der Punct eben ſo viel gelte, als die darauf folgende Note. Wenn nun z. E. hier [Abbildung] der Punct nach ſolcher Regel eine 16theilnote, und hier [Abbildung] gar nur eine zwey und dreyßigtheilnote gilt, ſo wird ein ſolcher Lehrmeiſter mit ſeiner Rechnung im Tacte ſchlecht beſtehen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0060" n="38"/><fw place="top" type="header">Des erſten Hauptſtuͤcks, dritter Abſchnitt.</fw><lb/> muß man ſich befleiſſen den zweyten Theil ieder zu zerteilenden Note nicht zu kurz,<lb/> ſondern dem erſten Theile gleich zu halten: denn dieſe Ungleichheit bey der Zer-<lb/> theilung der Noten iſt ein gemeiner Fehler, welcher das Zeitmaas aus ſeiner<lb/> Gleichheit in das Geſchwinde treibt.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 8.</head><lb/> <p><hi rendition="#b">Der Punct,</hi> welcher bey einer Note ſtehet, vergroͤſſeret ſeine vorhergehen-<lb/> de Note um den halben Theil; und die Note, nach welcher der Punct ſtehet,<lb/> muß noch halb ſo lang gehalten werden, als ihre natuͤrliche Groͤſſe betraͤgt. Z. E.<lb/> Wenn der Punct nach einer ganzen Note ſtehet, ſo gilt er eine halbe:<lb/><figure/> <figure/> <figure/><lb/> Nach einer Achttheilnote eine Sechzehntheilnote, u. ſ. f. <note place="foot" n="(d)">Jch kann unmoͤglich einſehen, wie jene ihren Satz beweiſen, welche lehren:<lb/><hi rendition="#b">Daß der Punct eben ſo viel gelte, als die darauf folgende Note.</hi> Wenn nun z. E. hier<lb/><figure/> der Punct nach ſolcher Regel eine 16theilnote, und hier <figure/><lb/> gar nur eine zwey und dreyßigtheilnote gilt, ſo wird ein ſolcher Lehrmeiſter mit<lb/> ſeiner Rechnung im Tacte ſchlecht beſtehen.</note>.</p><lb/> <figure/> <fw place="bottom" type="catch">§. 9.</fw><lb/> </div><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [38/0060]
Des erſten Hauptſtuͤcks, dritter Abſchnitt.
muß man ſich befleiſſen den zweyten Theil ieder zu zerteilenden Note nicht zu kurz,
ſondern dem erſten Theile gleich zu halten: denn dieſe Ungleichheit bey der Zer-
theilung der Noten iſt ein gemeiner Fehler, welcher das Zeitmaas aus ſeiner
Gleichheit in das Geſchwinde treibt.
§. 8.
Der Punct, welcher bey einer Note ſtehet, vergroͤſſeret ſeine vorhergehen-
de Note um den halben Theil; und die Note, nach welcher der Punct ſtehet,
muß noch halb ſo lang gehalten werden, als ihre natuͤrliche Groͤſſe betraͤgt. Z. E.
Wenn der Punct nach einer ganzen Note ſtehet, ſo gilt er eine halbe:
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Nach einer Achttheilnote eine Sechzehntheilnote, u. ſ. f. (d).
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§. 9.
(d) Jch kann unmoͤglich einſehen, wie jene ihren Satz beweiſen, welche lehren:
Daß der Punct eben ſo viel gelte, als die darauf folgende Note. Wenn nun z. E. hier
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der Punct nach ſolcher Regel eine 16theilnote, und hier
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gar nur eine zwey und dreyßigtheilnote gilt, ſo wird ein ſolcher Lehrmeiſter mit
ſeiner Rechnung im Tacte ſchlecht beſtehen.
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