stille! so vergass Er doch desselben, wenn es etwas wichtiges betraf, nicht, sondern leitete die Unterredung über einige Zeit wieder auf die Materie, die es betraf, und trug den Rath mit einiger Veränderung als seine eigene Ge- danken vor. Es schien wohl in manchem Fall, als wenn Er sich weder etwas vorschlagen, noch widersprechen lasse; in der That aber kam viel auf die Klugheit desjenigen an, mit dem Er zu thun hatte und sich unterredete. Wenn ein solcher Ihm Beyfall gab, und seine Befehle sogleich und pünctlich auszurichten ver- sprach, hernach aber seine Einwürfe in mögli- che Schwierigkeiten, Hindernisse, Vorfälle u. s. w. einkleidete, und um Verhaltungs-Befehle bat, so gefielen diese kluge Wendungen dem scharfsichtigen König, und Er bewilligte und that, was Er entweder bey unbedachtsamer Rathgebung, oder bey starkem Widerspruch, abgeschlagen und verworfen haben würde".
"Nicht alle seine Cabinets-Befehle, welche durch Bittschriften, Klagen, Angaben und auf andere Weise veranlaasset wurden, waren unein- geschränkt, sondern Er überliess oft etwas der Untersuchung und dem Gutfinden seiner Mini- ster, Staats- und Landes-Collegien, ohne ein-
stille! so vergaſs Er doch desselben, wenn es etwas wichtiges betraf, nicht, sondern leitete die Unterredung über einige Zeit wieder auf die Materie, die es betraf, und trug den Rath mit einiger Veränderung als seine eigene Ge- danken vor. Es schien wohl in manchem Fall, als wenn Er sich weder etwas vorschlagen, noch widersprechen lasse; in der That aber kam viel auf die Klugheit desjenigen an, mit dem Er zu thun hatte und sich unterredete. Wenn ein solcher Ihm Beyfall gab, und seine Befehle sogleich und pünctlich auszurichten ver- sprach, hernach aber seine Einwürfe in mögli- che Schwierigkeiten, Hindernisse, Vorfälle u. s. w. einkleidete, und um Verhaltungs-Befehle bat, so gefielen diese kluge Wendungen dem scharfsichtigen König, und Er bewilligte und that, was Er entweder bey unbedachtsamer Rathgebung, oder bey starkem Widerspruch, abgeschlagen und verworfen haben würde„.
„Nicht alle seine Cabinets-Befehle, welche durch Bittschriften, Klagen, Angaben und auf andere Weise veranlaaſset wurden, waren unein- geschränkt, sondern Er überlieſs oft etwas der Untersuchung und dem Gutfinden seiner Mini- ster, Staats- und Landes-Collegien, ohne ein-
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stille! so vergaſs Er doch desselben, wenn es
etwas wichtiges betraf, nicht, sondern leitete
die Unterredung über einige Zeit wieder auf
die Materie, die es betraf, und trug den Rath
mit einiger Veränderung als seine eigene Ge-
danken vor. Es schien wohl in manchem Fall,
als wenn Er sich weder etwas vorschlagen,
noch widersprechen lasse; in der That aber
kam viel auf die Klugheit desjenigen an, mit
dem Er zu thun hatte und sich unterredete.
Wenn ein solcher Ihm Beyfall gab, und seine
Befehle sogleich und pünctlich auszurichten ver-
sprach, hernach aber seine Einwürfe in mögli-
che Schwierigkeiten, Hindernisse, Vorfälle u.
s. w. einkleidete, und um Verhaltungs-Befehle
bat, so gefielen diese kluge Wendungen dem
scharfsichtigen König, und Er bewilligte und
that, was Er entweder bey unbedachtsamer
Rathgebung, oder bey starkem Widerspruch,
abgeschlagen und verworfen haben würde„.
„Nicht alle seine Cabinets-Befehle, welche
durch Bittschriften, Klagen, Angaben und auf
andere Weise veranlaaſset wurden, waren unein-
geschränkt, sondern Er überlieſs oft etwas der
Untersuchung und dem Gutfinden seiner Mini-
ster, Staats- und Landes-Collegien, ohne ein-
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/50>, abgerufen am 22.11.2024.
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