Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.gute Antwort. Wolan er soll kein grosser 15. Von dem Studio deutscher Prinzen der Lan- des- und Staats-Geschichte ihrer Häuser *). "Ausser der Reichs-Historie ist einem Reichs- *) Aus des Kanzler von Ludewig Erläuterung der goldenen
Bulle II. B. S. 1475. gute Antwort. Wolan er soll kein groſser 15. Von dem Studio deutscher Prinzen der Lan- des- und Staats-Geschichte ihrer Häuser *). „Ausser der Reichs-Historie ist einem Reichs- *) Aus des Kanzler von Ludewig Erläuterung der goldenen
Bulle II. B. S. 1475. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0248" n="242"/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">gute Antwort. Wolan er soll kein groſser<lb/> Doctor werden; er soll mir aber gleichwol<lb/> ein Catechismus-Doctor werden, sonst<lb/> töchte</hi></hi> (<hi rendition="#i"><hi rendition="#g">taugte</hi></hi>) <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">er nichts zum Herrn</hi>.</hi></p> </div><lb/> <div n="2"> <head>15.<lb/> Von dem Studio deutscher Prinzen der Lan-<lb/> des- und Staats-Geschichte ihrer Häuser <note place="foot" n="*)">Aus des Kanzler <hi rendition="#i">von Ludewig</hi> Erläuterung der <hi rendition="#i">goldenen<lb/> Bulle</hi> II. B. S. 1475.</note>.</head><lb/> <p>„Ausser der Reichs-Historie ist einem Reichs-<lb/> Fürsten auch die Landes-Historie gar sehr von-<lb/> nöthen und in der That fast unentbehrlich. Denn<lb/> gleichwie ein Fürst aus der Reichs-Historie<lb/> erlernet, wie er sich gegen dem Kayser und<lb/> Reich, dem Exempel seiner Vorfahren nach,<lb/> aufzuführen: Also giebt ihme die Landes-Ge-<lb/> schichte darinnen ein nöthiges Licht, wie er<lb/> sich bey allen vorfallenden Gelegenheiten ge-<lb/> gen seinen Landes-Ständen, Prälaten, Herren,<lb/> Rittern, Landschaft, Bürgern und Städten, und<lb/> diese gegen ihme als Landesherrn zu verhalten.<lb/> Und weil ein Landesfürst mit dergleichen Ver-<lb/> richtungen alle Tage zu thun, da hingegen die<lb/> Reichs-Sachen nur dann und wann fürkommen,<lb/> so kann auch jeder leichtlich erkennen, warum<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [242/0248]
gute Antwort. Wolan er soll kein groſser
Doctor werden; er soll mir aber gleichwol
ein Catechismus-Doctor werden, sonst
töchte (taugte) er nichts zum Herrn.
15.
Von dem Studio deutscher Prinzen der Lan-
des- und Staats-Geschichte ihrer Häuser *).
„Ausser der Reichs-Historie ist einem Reichs-
Fürsten auch die Landes-Historie gar sehr von-
nöthen und in der That fast unentbehrlich. Denn
gleichwie ein Fürst aus der Reichs-Historie
erlernet, wie er sich gegen dem Kayser und
Reich, dem Exempel seiner Vorfahren nach,
aufzuführen: Also giebt ihme die Landes-Ge-
schichte darinnen ein nöthiges Licht, wie er
sich bey allen vorfallenden Gelegenheiten ge-
gen seinen Landes-Ständen, Prälaten, Herren,
Rittern, Landschaft, Bürgern und Städten, und
diese gegen ihme als Landesherrn zu verhalten.
Und weil ein Landesfürst mit dergleichen Ver-
richtungen alle Tage zu thun, da hingegen die
Reichs-Sachen nur dann und wann fürkommen,
so kann auch jeder leichtlich erkennen, warum
*) Aus des Kanzler von Ludewig Erläuterung der goldenen
Bulle II. B. S. 1475.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |