Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.dungen wegen bereits gerichtlich enterbt hatte, Da trat die reine und strenge Gerechtigkeits- dungen wegen bereits gerichtlich enterbt hatte, Da trat die reine und strenge Gerechtigkeits- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0250" n="244"/> dungen wegen bereits gerichtlich enterbt hatte,<lb/> zumCommissario in seinem Schulden-Wesen zu<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">erbitten</hi></hi>. Dieser übernahm mit Freuden einen<lb/> solchen einträglichen Auftrag; er machte dem<lb/> tief verschuldeten Mann neuen Credit bey Ju-<lb/> den und Juden-Genossen, die, unter dem<lb/> Vorwand beträchtlichen Nachlasses, vorzüglich<lb/> vor andern ehrlichen und rechtmäſsigen Gläu-<lb/> bigern, und ohne Untersuchung der Qualität<lb/> und Legalität ihrer Forderung, mit baarer Zah-<lb/> lung befriedigt wurden. Um die Sache nicht<lb/> nur halb schlecht zu thun, ward unter seiner<lb/> Leitung ein Schulden-Zahlungs-Plan entwor-<lb/> fen, nach welchem zur Abfindung samtlicher<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Cabinets-Creditoren</hi>,</hi> unter denen sich so<lb/> viele ehrliche Familien befanden, kein entbehrli-<lb/> cher Heller übrig blieb. Die verbrieften Glau-<lb/> biger des Fürstlichen Hauses konnten diese Ein-<lb/> richtung sich wohl gefallen lassen, da sie, je<lb/> stärker ihr Zahlungs-Fond war, um so ehender<lb/> zu dem ihrigen wieder gelangten. Nicht so die<lb/> gewaltthätig und hinterlistig <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">enterbte</hi></hi> und schon<lb/> so lange mit ihren himmelhohen Klagen am<lb/> Reichs-Hofrath enthörte Cahinets-Glaubiger.</p><lb/> <p>Da trat die reine und strenge Gerechtigkeits-<lb/> Pflege K. Josephs II. selbst in das Mittel, und<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [244/0250]
dungen wegen bereits gerichtlich enterbt hatte,
zumCommissario in seinem Schulden-Wesen zu
erbitten. Dieser übernahm mit Freuden einen
solchen einträglichen Auftrag; er machte dem
tief verschuldeten Mann neuen Credit bey Ju-
den und Juden-Genossen, die, unter dem
Vorwand beträchtlichen Nachlasses, vorzüglich
vor andern ehrlichen und rechtmäſsigen Gläu-
bigern, und ohne Untersuchung der Qualität
und Legalität ihrer Forderung, mit baarer Zah-
lung befriedigt wurden. Um die Sache nicht
nur halb schlecht zu thun, ward unter seiner
Leitung ein Schulden-Zahlungs-Plan entwor-
fen, nach welchem zur Abfindung samtlicher
Cabinets-Creditoren, unter denen sich so
viele ehrliche Familien befanden, kein entbehrli-
cher Heller übrig blieb. Die verbrieften Glau-
biger des Fürstlichen Hauses konnten diese Ein-
richtung sich wohl gefallen lassen, da sie, je
stärker ihr Zahlungs-Fond war, um so ehender
zu dem ihrigen wieder gelangten. Nicht so die
gewaltthätig und hinterlistig enterbte und schon
so lange mit ihren himmelhohen Klagen am
Reichs-Hofrath enthörte Cahinets-Glaubiger.
Da trat die reine und strenge Gerechtigkeits-
Pflege K. Josephs II. selbst in das Mittel, und
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