Elend, und starb auf dem Stroh, mittlerweile der Landes-Nachfolger mit seinen Junkern und Jägern im Wald unter Hirschen und Schweinen ihr Leben verschwelgten, der nach Wien als Cabinets-Satan abgeschickte Geheime Rath aber sich am Lohn der Ungerechtigkeit ein feines Rittergut, jedoch wohlbedächtlich im Land ei- nes andern Fürsten zusammensparte.
Die blinde Anhänglichkeit und Ergebenheit Landgrafens Ludwig VIII. womit er sowohl in dem Oesterreichischen Erbfolge-Krieg, als nach- her in dem siebenjährigen Krieg sich und sein Land der Sache des Hauses Oesterreich aufo- pferte, war Versöhnung für alle seine Sünden; der Reichshof-Rath beugte sich unter die Macht der Staats-Justiz, und das gewöhnliche Wort der Kayserin Königin Maria Theresia, bey de- nen ihr hierüber je zuweilen angebrachten Ge- wissens-Rügen, war: "Lasst mir den alten Mann zufrieden, so lang er noch lebt". Nach dieser Vorschrift handelte dann auch dieser Ju- stiz-Hof würklich, und als ich im Jahr 1765. als Hessen-Casselischer Gesandter an der Tafel des damaligen Reichs-Vice-Canzlers Fürsten Colloredo speiste, entblödete sich der mit zu- gegen gewesene Reichs-Hof-Räthliche Refe-
Elend, und starb auf dem Stroh, mittlerweile der Landes-Nachfolger mit seinen Junkern und Jägern im Wald unter Hirschen und Schweinen ihr Leben verschwelgten, der nach Wien als Cabinets-Satan abgeschickte Geheime Rath aber sich am Lohn der Ungerechtigkeit ein feines Rittergut, jedoch wohlbedächtlich im Land ei- nes andern Fürsten zusammensparte.
Die blinde Anhänglichkeit und Ergebenheit Landgrafens Ludwig VIII. womit er sowohl in dem Oesterreichischen Erbfolge-Krieg, als nach- her in dem siebenjährigen Krieg sich und sein Land der Sache des Hauses Oesterreich aufo- pferte, war Versöhnung für alle seine Sünden; der Reichshof-Rath beugte sich unter die Macht der Staats-Justiz, und das gewöhnliche Wort der Kayserin Königin Maria Theresia, bey de- nen ihr hierüber je zuweilen angebrachten Ge- wissens-Rügen, war: „Laſst mir den alten Mann zufrieden, so lang er noch lebt„. Nach dieser Vorschrift handelte dann auch dieser Ju- stiz-Hof würklich, und als ich im Jahr 1765. als Hessen-Casselischer Gesandter an der Tafel des damaligen Reichs-Vice-Canzlers Fürsten Colloredo speiste, entblödete sich der mit zu- gegen gewesene Reichs-Hof-Räthliche Refe-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0248"n="242"/>
Elend, und starb auf dem Stroh, mittlerweile<lb/>
der Landes-Nachfolger mit seinen Junkern und<lb/>
Jägern im Wald unter Hirschen und Schweinen<lb/>
ihr Leben verschwelgten, der nach Wien als<lb/>
Cabinets-Satan abgeschickte Geheime Rath aber<lb/>
sich am Lohn der Ungerechtigkeit ein feines<lb/>
Rittergut, jedoch wohlbedächtlich im Land ei-<lb/>
nes andern Fürsten zusammensparte.</p><lb/><p>Die blinde Anhänglichkeit und Ergebenheit<lb/>
Landgrafens Ludwig VIII. womit er sowohl in<lb/>
dem Oesterreichischen Erbfolge-Krieg, als nach-<lb/>
her in dem siebenjährigen Krieg sich und sein<lb/>
Land der Sache des Hauses Oesterreich aufo-<lb/>
pferte, war Versöhnung für alle seine Sünden;<lb/>
der Reichshof-Rath beugte sich unter die Macht<lb/>
der Staats-Justiz, und das gewöhnliche Wort<lb/>
der Kayserin Königin Maria Theresia, bey de-<lb/>
nen ihr hierüber je zuweilen angebrachten Ge-<lb/>
wissens-Rügen, war: „Laſst mir den alten<lb/>
Mann zufrieden, so lang er noch lebt„. Nach<lb/>
dieser Vorschrift handelte dann auch dieser Ju-<lb/>
stiz-Hof würklich, und als ich im Jahr 1765.<lb/>
als Hessen-Casselischer Gesandter an der Tafel<lb/>
des damaligen Reichs-Vice-Canzlers Fürsten<lb/>
Colloredo speiste, entblödete sich der mit zu-<lb/>
gegen gewesene Reichs-Hof-Räthliche Refe-<lb/></p></div></body></text></TEI>
[242/0248]
Elend, und starb auf dem Stroh, mittlerweile
der Landes-Nachfolger mit seinen Junkern und
Jägern im Wald unter Hirschen und Schweinen
ihr Leben verschwelgten, der nach Wien als
Cabinets-Satan abgeschickte Geheime Rath aber
sich am Lohn der Ungerechtigkeit ein feines
Rittergut, jedoch wohlbedächtlich im Land ei-
nes andern Fürsten zusammensparte.
Die blinde Anhänglichkeit und Ergebenheit
Landgrafens Ludwig VIII. womit er sowohl in
dem Oesterreichischen Erbfolge-Krieg, als nach-
her in dem siebenjährigen Krieg sich und sein
Land der Sache des Hauses Oesterreich aufo-
pferte, war Versöhnung für alle seine Sünden;
der Reichshof-Rath beugte sich unter die Macht
der Staats-Justiz, und das gewöhnliche Wort
der Kayserin Königin Maria Theresia, bey de-
nen ihr hierüber je zuweilen angebrachten Ge-
wissens-Rügen, war: „Laſst mir den alten
Mann zufrieden, so lang er noch lebt„. Nach
dieser Vorschrift handelte dann auch dieser Ju-
stiz-Hof würklich, und als ich im Jahr 1765.
als Hessen-Casselischer Gesandter an der Tafel
des damaligen Reichs-Vice-Canzlers Fürsten
Colloredo speiste, entblödete sich der mit zu-
gegen gewesene Reichs-Hof-Räthliche Refe-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische01_1796/248>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.