Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.serst befremdend seyn, wenn Allerhöchstdenen- Wem die Ehre seines Königs lieb ist, der serst befremdend seyn, wenn Allerhöchstdenen- Wem die Ehre seines Königs lieb ist, der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0233" n="227"/> serst befremdend seyn, wenn Allerhöchstdenen-<lb/> selben nicht bekannt wäre, <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">daſs nur einige<lb/> wenige pedantische Professores die thö-<lb/> richte Triebfeder</hi></hi> davon sind, und daſs zur<lb/> Ehre der Universität <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">es noch kluge und wah-<lb/> re gelehrte Männer</hi></hi> daselbst giebt, die an<lb/> solchem <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Unfug</hi></hi> keinen Theil nehmen„. Hier-<lb/> auf folgt der Machtspruch: „So wie nun Se.<lb/> Königl. Maj. den leztern ihre Zufriedenheit dar-<lb/> über zu erkennen geben, so wird denen erstern<lb/> ihre durch obige Renitenz bezeugte <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">einfältige<lb/> Conduite</hi></hi> hiemit nachdrucklich veswiesen, <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">und<lb/> ihnen alles Ernstes anbefohlen, dem</hi></hi> von<lb/> Allerhöchstdenenselben für die samtlichen Preus-<lb/> sischen Staaten etablirten <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Ober-Schul-Colle-<lb/> gio einen ganzunumschränkten Gehorsam<lb/> um so mehr zu leisten, da Se. Königl. Maj.<lb/> nicht gemeint sind, einigen unruhigen Kö-<lb/> pfen unter den Hallischen Professoren zu<lb/> erlauben, über landesherrliche Einrich-<lb/> tungen und Befehle zu klügeln, weil ihre<lb/> Pflicht ist, ohne Widerrede schnell und<lb/> geziemend zu gehorchen</hi></hi>„.</p><lb/> <p>Wem die Ehre seines Königs lieb ist, der<lb/> sollte vieles drum geben, wenn er die Bekannt-<lb/> machung dieses Befehls vor dem Publico hätte<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [227/0233]
serst befremdend seyn, wenn Allerhöchstdenen-
selben nicht bekannt wäre, daſs nur einige
wenige pedantische Professores die thö-
richte Triebfeder davon sind, und daſs zur
Ehre der Universität es noch kluge und wah-
re gelehrte Männer daselbst giebt, die an
solchem Unfug keinen Theil nehmen„. Hier-
auf folgt der Machtspruch: „So wie nun Se.
Königl. Maj. den leztern ihre Zufriedenheit dar-
über zu erkennen geben, so wird denen erstern
ihre durch obige Renitenz bezeugte einfältige
Conduite hiemit nachdrucklich veswiesen, und
ihnen alles Ernstes anbefohlen, dem von
Allerhöchstdenenselben für die samtlichen Preus-
sischen Staaten etablirten Ober-Schul-Colle-
gio einen ganzunumschränkten Gehorsam
um so mehr zu leisten, da Se. Königl. Maj.
nicht gemeint sind, einigen unruhigen Kö-
pfen unter den Hallischen Professoren zu
erlauben, über landesherrliche Einrich-
tungen und Befehle zu klügeln, weil ihre
Pflicht ist, ohne Widerrede schnell und
geziemend zu gehorchen„.
Wem die Ehre seines Königs lieb ist, der
sollte vieles drum geben, wenn er die Bekannt-
machung dieses Befehls vor dem Publico hätte
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