Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.nach seinem alleinigen Eigenwillen zu handeln. Der Glaube der alten Fürsten-Welt war, und nach seinem alleinigen Eigenwillen zu handeln. Der Glaube der alten Fürsten-Welt war, und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0217" n="211"/> nach seinem alleinigen Eigenwillen zu handeln.<lb/> So dachte und sprache wenigstens noch vor<lb/> anderthalb hundert Jahren der eben so staats-<lb/> kluge als gottseelige Herzog Ernst zu Sachsen<lb/> Gotha, welcher in seinem Ao. 1654. gefertigten<lb/> herrlichen Testament das Zeugniſs ablegte:<lb/> „Alle vorfallende Sachen sollen sie (meine Söh-<lb/> ne) mit gutem, getreuem und wohlbedachtem<lb/> ordentlichem Rath anfangen; vor sich selbsten,<lb/> sonderlich in wichtigen Fällen, nichts <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">temere</hi></hi><lb/> vornehmen und <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">gänzlich davor halten,<lb/> daſs groſsen Herrn und Regenten keine<lb/> Schande, sondern vielmehr ein Ruhm und<lb/> Ehre seye, guten vernünftigen Rathschlä-<lb/> gen zu folgen, und daſs daher der Frey-<lb/> heit gar nichts abgehe</hi></hi>„.</p><lb/> <p>Der Glaube der alten Fürsten-Welt war, und<lb/> der verständigen neuern ist es noch: Daſs ihre<lb/> Räthe, Gehülfen und Diener, nicht nur berech-<lb/> tiget, sondern auch verbunden seyen, ihnen<lb/> über ihr Regenten-Leben und Handlungen, mit<lb/> oder ohne und gegen ihren Willen, gefordert<lb/> oder ungefordert, Vorstellungen zu thun; da-<lb/> her die schöne Verpflichtung in den gewöhnli-<lb/> chen Eydes-Formeln: Seinem Herrn treu, hold<lb/> und gewärtig zu seyn, seinen Schaden zu war-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [211/0217]
nach seinem alleinigen Eigenwillen zu handeln.
So dachte und sprache wenigstens noch vor
anderthalb hundert Jahren der eben so staats-
kluge als gottseelige Herzog Ernst zu Sachsen
Gotha, welcher in seinem Ao. 1654. gefertigten
herrlichen Testament das Zeugniſs ablegte:
„Alle vorfallende Sachen sollen sie (meine Söh-
ne) mit gutem, getreuem und wohlbedachtem
ordentlichem Rath anfangen; vor sich selbsten,
sonderlich in wichtigen Fällen, nichts temere
vornehmen und gänzlich davor halten,
daſs groſsen Herrn und Regenten keine
Schande, sondern vielmehr ein Ruhm und
Ehre seye, guten vernünftigen Rathschlä-
gen zu folgen, und daſs daher der Frey-
heit gar nichts abgehe„.
Der Glaube der alten Fürsten-Welt war, und
der verständigen neuern ist es noch: Daſs ihre
Räthe, Gehülfen und Diener, nicht nur berech-
tiget, sondern auch verbunden seyen, ihnen
über ihr Regenten-Leben und Handlungen, mit
oder ohne und gegen ihren Willen, gefordert
oder ungefordert, Vorstellungen zu thun; da-
her die schöne Verpflichtung in den gewöhnli-
chen Eydes-Formeln: Seinem Herrn treu, hold
und gewärtig zu seyn, seinen Schaden zu war-
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