Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.2. Capitel. Buch, sehr zu empfehlen, und nur zu bedau-ren, daß der versprochene dritte Theil von Hand- lungssachen nicht herausgekommen, auch das ganze Werck nicht biß jezo von Jemanden auf gleiche Art fortgesezet worden ist. §. 43. Uebrigens tragen 1. der Umgang mit sol- Zweytes Capitel. Von Europa, als einem gewisser mas- sen einigen Staats-Cörper. (*) Bestandtheile von Europa. §. 1. Europa hat zu allen Zeiten aus vilen, (bald §. 2. (*) s. mein Versuch des neuest. Europ. Völcker-
Rechts, 1. Theil, S. 1. 2. Capitel. Buch, ſehr zu empfehlen, und nur zu bedau-ren, daß der verſprochene dritte Theil von Hand- lungsſachen nicht herausgekommen, auch das ganze Werck nicht biß jezo von Jemanden auf gleiche Art fortgeſezet worden iſt. §. 43. Uebrigens tragen 1. der Umgang mit ſol- Zweytes Capitel. Von Europa, als einem gewiſſer maſ- ſen einigen Staats-Coͤrper. (*) Beſtandtheile von Europa. §. 1. Europa hat zu allen Zeiten aus vilen, (bald §. 2. (*) ſ. mein Verſuch des neueſt. Europ. Voͤlcker-
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2. Capitel.
Buch, ſehr zu empfehlen, und nur zu bedau-
ren, daß der verſprochene dritte Theil von Hand-
lungsſachen nicht herausgekommen, auch das
ganze Werck nicht biß jezo von Jemanden auf
gleiche Art fortgeſezet worden iſt.
§. 43.
Uebrigens tragen 1. der Umgang mit ſol-
chen Staatsminiſtern und denen Subalternen,
die an groſſen Hoͤfen in dergleichen Geſchaͤfften
gebraucht werden, 2. Reiſen, welche (nach
zuvor hinlaͤnglich erwobener Theorie,) in diſer
Abſicht und mit Verſtand vorgenommen wer-
den, und 3. mit der Zeit eigene Erfahrung,
vollends ſo vil bey, daß man nach und nach
Meiſter darinn wird.
Zweytes Capitel.
Von Europa, als einem gewiſſer maſ-
ſen einigen Staats-Coͤrper. (*)
Beſtandtheile von Europa.
§. 1.
Europa hat zu allen Zeiten aus vilen, (bald
mehreren, bald wenigeren,) von einan-
der unabhaͤngigen Staaten, oder Reichen und
Freyſtaaten, beſtanden.
§. 2.
(*) ſ. mein Verſuch des neueſt. Europ. Voͤlcker-
Rechts, 1. Theil, S. 1.
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