Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.1. Capitel. An. 1736. hängte ich dem 2ten Theil mei- Als ich An. 1749. zu Hanau eine Staats- Dises wurde, zum Gebrauch gedachter Aca- Worzu hernach noch kamen: "Grundsäze Die Grundsäze des Völckerrechts in Fri- Noch gehöret hieher: "Mein Teutsches So, wie "mein Teutsches Nachbarliches das
1. Capitel. An. 1736. haͤngte ich dem 2ten Theil mei- Als ich An. 1749. zu Hanau eine Staats- Diſes wurde, zum Gebrauch gedachter Aca- Worzu hernach noch kamen: „Grundſaͤze Die Grundſaͤze des Voͤlckerrechts in Fri- Noch gehoͤret hieher: „Mein Teutſches So, wie „mein Teutſches Nachbarliches das
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1. Capitel.
An. 1736. haͤngte ich dem 2ten Theil mei-
ner Vermiſchten Schrifften aus dem Teut-
ſchen Staatsrecht an einen „Entwurff einer
Einleitung zu dem allerneueſten Europaͤiſchen
Voͤlckerrecht in Kriegs- und Fridens-Zeiten.„
Als ich An. 1749. zu Hanau eine Staats-
und Canzley-Academie anlegte, wiedmete ich
der 2ten Claſſe die Europaͤiſche Staatsſachen,
und unter denen drey Abtheilungen derſelbigen
die 2te dem neueſten Europaͤiſchen Voͤlckerrecht
in Fridens- und Kriegszeiten. davon die zu
Hanau, 1749. 8. gedruckte naͤhere Anzeige ꝛc.
das mehrere enthaͤlt.
Diſes wurde, zum Gebrauch gedachter Aca-
demie, von mir weiter ausgefuͤhrt in denen
„Grundſaͤzen des jeztuͤblichen Europaͤiſchen Voͤl-
ckerrechts in Fridenszeiten.„ Hanau, 1750. 8.
Worzu hernach noch kamen: „Grundſaͤze
des Europaͤiſchen Voͤlckerrechts in Kriegszeiten.„
Tuͤbingen, 1752. 8.
Die Grundſaͤze des Voͤlckerrechts in Fri-
denszeiten wurden auch (ohne mein Vorwiſſen,)
zu Nuͤrnberg, 1777. 8. wieder aufgelegt.
Noch gehoͤret hieher: „Mein Teutſches
Auswaͤrtiges Staatsrecht.„ Franckfurt und
Leipzig, 1772. 4. darinn das Verhaͤltniß ꝛc.
des Teutſchen Reichs und derer uͤbrigen Euro-
paͤiſchen Staaten gegen einander entworffen
wird;
So, wie „mein Teutſches Nachbarliches
Staatsrecht,„ Franckfurt und Leipzig, 1773. 4.
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