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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 2. Berlin, 1784.

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angeschlossen gewesen, und mit Wasser und Brod gespeiset worden.

Alle diese Beschreibungen machte der Arrestant so deutlich und überzeugend, daß gar keine Zweideutigkeit übrig blieb.

Da man ihm begreiflich zu machen suchte, wie er deshalb, daß der Ermordete ihm, seinem Vorgeben nach, etwas entwendet, demselben nicht hätte den Hals abschneiden, sondern Hülfe bei den Gerichten suchen sollen, gab er auch hier zu erkennen, daß er den Sinn dieser Vorstellung einsehe, und zur Entschuldigung gab er nicht nur durch Mienen und Zeichen zu verstehen, daß der Messerkerl schon sehr weit von ihm weggewesen, sondern mahlte auch auf dem Tische in weiter Entfernung von sich den Messerkerl ab, und wie er denselben durch große Schritte wieder einholen müssen: woraus man den Schluß machte, wie er sich damit entschuldigen wolle, daß er nicht Zeit gehabt haben würde, anderwärts Hülfe zu suchen.

Jm Betreff der Frage: ob ihm bekannt, daß er wegen der begangenen Mordthat Strafe verdienet? und was für Strafe? stehet folgendes im Protecoll:

Der Sinn dieser Frage konnte ihm wohl nicht anders als dadurch begreiflich gemacht werden, daß ihm mit Hinweisung auf des Entleibten gemahlte Figur, als auch auf die mit dessen


angeschlossen gewesen, und mit Wasser und Brod gespeiset worden.

Alle diese Beschreibungen machte der Arrestant so deutlich und uͤberzeugend, daß gar keine Zweideutigkeit uͤbrig blieb.

Da man ihm begreiflich zu machen suchte, wie er deshalb, daß der Ermordete ihm, seinem Vorgeben nach, etwas entwendet, demselben nicht haͤtte den Hals abschneiden, sondern Huͤlfe bei den Gerichten suchen sollen, gab er auch hier zu erkennen, daß er den Sinn dieser Vorstellung einsehe, und zur Entschuldigung gab er nicht nur durch Mienen und Zeichen zu verstehen, daß der Messerkerl schon sehr weit von ihm weggewesen, sondern mahlte auch auf dem Tische in weiter Entfernung von sich den Messerkerl ab, und wie er denselben durch große Schritte wieder einholen muͤssen: woraus man den Schluß machte, wie er sich damit entschuldigen wolle, daß er nicht Zeit gehabt haben wuͤrde, anderwaͤrts Huͤlfe zu suchen.

Jm Betreff der Frage: ob ihm bekannt, daß er wegen der begangenen Mordthat Strafe verdienet? und was fuͤr Strafe? stehet folgendes im Protecoll:

Der Sinn dieser Frage konnte ihm wohl nicht anders als dadurch begreiflich gemacht werden, daß ihm mit Hinweisung auf des Entleibten gemahlte Figur, als auch auf die mit dessen

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[49/0049] angeschlossen gewesen, und mit Wasser und Brod gespeiset worden. Alle diese Beschreibungen machte der Arrestant so deutlich und uͤberzeugend, daß gar keine Zweideutigkeit uͤbrig blieb. Da man ihm begreiflich zu machen suchte, wie er deshalb, daß der Ermordete ihm, seinem Vorgeben nach, etwas entwendet, demselben nicht haͤtte den Hals abschneiden, sondern Huͤlfe bei den Gerichten suchen sollen, gab er auch hier zu erkennen, daß er den Sinn dieser Vorstellung einsehe, und zur Entschuldigung gab er nicht nur durch Mienen und Zeichen zu verstehen, daß der Messerkerl schon sehr weit von ihm weggewesen, sondern mahlte auch auf dem Tische in weiter Entfernung von sich den Messerkerl ab, und wie er denselben durch große Schritte wieder einholen muͤssen: woraus man den Schluß machte, wie er sich damit entschuldigen wolle, daß er nicht Zeit gehabt haben wuͤrde, anderwaͤrts Huͤlfe zu suchen. Jm Betreff der Frage: ob ihm bekannt, daß er wegen der begangenen Mordthat Strafe verdienet? und was fuͤr Strafe? stehet folgendes im Protecoll: Der Sinn dieser Frage konnte ihm wohl nicht anders als dadurch begreiflich gemacht werden, daß ihm mit Hinweisung auf des Entleibten gemahlte Figur, als auch auf die mit dessen

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 2. Berlin, 1784, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0202_1784/49>, abgerufen am 24.11.2024.