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Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 2. Berlin, 1784.

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aufgegriffen, in ein fremdes Kloster gebracht, gestraft, und mußte ein ganzes Jahr in einem Loche unter der Erde zubringen, nachher wieder eingekleidet, und blieb drei Jahr Nonne.

Sie mochte freilich oft den Wunsch gehabt haben, wegzugehen, aber sie sahe keine Gelegenheit. Eine Nacht soll sie ins Chor läuten; es entstehet eine ungewöhnliche Neigung zu entfliehen, sie betet, die Neigung wird stärker, bis zum Entschluß, gehet mit vielen Gefahren, ohne zu wissen wohin, weg, läuft fünf Meilen, kömmt in ein Dorf in der Grafschaft Wernigerode, findet im Wirthshause ihren Mann, der auch als Reisender da herberget, sie gehn darauf nach Halberstadt, wo sie beide in dem bekannten Dorfe Ströbke bis 1754 gelebt haben. -- Wahr sind die Geschichten.

Breslau, den 24sten März 1784.

Zimmermann,
Königl. Kammer-Calculator.



III. Beschluß von Simmens Geschichte. (S. 2ten B. 1stes St. S. 38.)

Ruhig also, ja vergnügt über seine Grausamkeiten, verließ der Mörder das Haus, in welchem er sich so vielfach mit Blute befleckt hatte, wusch Knit-


aufgegriffen, in ein fremdes Kloster gebracht, gestraft, und mußte ein ganzes Jahr in einem Loche unter der Erde zubringen, nachher wieder eingekleidet, und blieb drei Jahr Nonne.

Sie mochte freilich oft den Wunsch gehabt haben, wegzugehen, aber sie sahe keine Gelegenheit. Eine Nacht soll sie ins Chor laͤuten; es entstehet eine ungewoͤhnliche Neigung zu entfliehen, sie betet, die Neigung wird staͤrker, bis zum Entschluß, gehet mit vielen Gefahren, ohne zu wissen wohin, weg, laͤuft fuͤnf Meilen, koͤmmt in ein Dorf in der Grafschaft Wernigerode, findet im Wirthshause ihren Mann, der auch als Reisender da herberget, sie gehn darauf nach Halberstadt, wo sie beide in dem bekannten Dorfe Stroͤbke bis 1754 gelebt haben. ― Wahr sind die Geschichten.

Breslau, den 24sten Maͤrz 1784.

Zimmermann,
Koͤnigl. Kammer-Calculator.



III. Beschluß von Simmens Geschichte. (S. 2ten B. 1stes St. S. 38.)

Ruhig also, ja vergnuͤgt uͤber seine Grausamkeiten, verließ der Moͤrder das Haus, in welchem er sich so vielfach mit Blute befleckt hatte, wusch Knit-

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[101/0101] aufgegriffen, in ein fremdes Kloster gebracht, gestraft, und mußte ein ganzes Jahr in einem Loche unter der Erde zubringen, nachher wieder eingekleidet, und blieb drei Jahr Nonne. Sie mochte freilich oft den Wunsch gehabt haben, wegzugehen, aber sie sahe keine Gelegenheit. Eine Nacht soll sie ins Chor laͤuten; es entstehet eine ungewoͤhnliche Neigung zu entfliehen, sie betet, die Neigung wird staͤrker, bis zum Entschluß, gehet mit vielen Gefahren, ohne zu wissen wohin, weg, laͤuft fuͤnf Meilen, koͤmmt in ein Dorf in der Grafschaft Wernigerode, findet im Wirthshause ihren Mann, der auch als Reisender da herberget, sie gehn darauf nach Halberstadt, wo sie beide in dem bekannten Dorfe Stroͤbke bis 1754 gelebt haben. ― Wahr sind die Geschichten. Breslau, den 24sten Maͤrz 1784. Zimmermann, Koͤnigl. Kammer-Calculator. III. Beschluß von Simmens Geschichte. (S. 2ten B. 1stes St. S. 38.) Ruhig also, ja vergnuͤgt uͤber seine Grausamkeiten, verließ der Moͤrder das Haus, in welchem er sich so vielfach mit Blute befleckt hatte, wusch Knit-

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Zitationshilfe: Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 2. Berlin, 1784, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0202_1784/101>, abgerufen am 21.11.2024.