Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 1. Berlin, 1784.
Außerdem, was aus dieser Geschichte, für die Erfahrungsseelenlehre brauchbar seyn mögte, verdient sie auch noch deshalb allgemein bekannt zu werden: weil alle dabei intereßirte Personen in einem sehr vortheilhaften Licht erscheinen: So wie die ganz vortreflich instruirten Acten, und das auf Philosophie und Menschenkenntniß gegründete Urtheil, wenn sie der Welt vor Augen gelegt werden sollten, den augenscheinlichsten Beweis abgeben würden, daß die Criminal-Justiz der preußischen Gerichtshöfe, der Erleuchtung unsres Jahrhunderts völlig angemessen, und wenn sie überall adoptiret wäre, die Vorschläge des Herrn Schulz in seiner Sittenlehre keine besondre Aufmerksamkeit verdienten.
Außerdem, was aus dieser Geschichte, fuͤr die Erfahrungsseelenlehre brauchbar seyn moͤgte, verdient sie auch noch deshalb allgemein bekannt zu werden: weil alle dabei intereßirte Personen in einem sehr vortheilhaften Licht erscheinen: So wie die ganz vortreflich instruirten Acten, und das auf Philosophie und Menschenkenntniß gegruͤndete Urtheil, wenn sie der Welt vor Augen gelegt werden sollten, den augenscheinlichsten Beweis abgeben wuͤrden, daß die Criminal-Justiz der preußischen Gerichtshoͤfe, der Erleuchtung unsres Jahrhunderts voͤllig angemessen, und wenn sie uͤberall adoptiret waͤre, die Vorschlaͤge des Herrn Schulz in seiner Sittenlehre keine besondre Aufmerksamkeit verdienten. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0061" n="59"/><lb/> ihm seine Mutter zu Hemden mitgegeben. Er ward hierauf zu einjaͤhriger Zuchthausstrafe, jedoch ohne infamirende Umstaͤnde verurtheilt. Der Kriminal-Senat schraͤnkte die Strafe nur auf ein halb Jahr ein, und der Vater des Knaben erhielt, wegen seiner bekannten Rechtschaffenheit und Brauchbarkeit bei Auseinandersetzung der Gemeinheiten, auf eine <choice><corr>Jmmediatvorstellung</corr><sic>Jmmediatvorstellng</sic></choice> so viel, daß der Knabe nach zweimonathlicher Zuchthausstrafe entlassen ward. Der rechtschaffene Sattler vergaß alles, und nahm ihn dessen ohnerachtet wieder in die Lehre. </p> <p>Außerdem, was aus dieser Geschichte, fuͤr die Erfahrungsseelenlehre brauchbar seyn moͤgte, verdient sie auch noch deshalb allgemein bekannt zu werden: weil alle dabei intereßirte Personen in einem sehr vortheilhaften Licht erscheinen: So wie die ganz vortreflich instruirten Acten, und das auf Philosophie und Menschenkenntniß gegruͤndete Urtheil, wenn sie der Welt vor Augen gelegt werden sollten, den augenscheinlichsten Beweis abgeben wuͤrden, daß die Criminal-Justiz der preußischen Gerichtshoͤfe, der Erleuchtung unsres Jahrhunderts voͤllig angemessen, und wenn sie uͤberall adoptiret waͤre, die Vorschlaͤge des Herrn Schulz in seiner Sittenlehre keine besondre Aufmerksamkeit verdienten. </p> <p rendition="#right"> <hi rendition="#b"> <persName ref="#ref0106"><note type="editorial">Nencke, Karl Christoph</note>Nencke.</persName> </hi> </p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [59/0061]
ihm seine Mutter zu Hemden mitgegeben. Er ward hierauf zu einjaͤhriger Zuchthausstrafe, jedoch ohne infamirende Umstaͤnde verurtheilt. Der Kriminal-Senat schraͤnkte die Strafe nur auf ein halb Jahr ein, und der Vater des Knaben erhielt, wegen seiner bekannten Rechtschaffenheit und Brauchbarkeit bei Auseinandersetzung der Gemeinheiten, auf eine Jmmediatvorstellung so viel, daß der Knabe nach zweimonathlicher Zuchthausstrafe entlassen ward. Der rechtschaffene Sattler vergaß alles, und nahm ihn dessen ohnerachtet wieder in die Lehre.
Außerdem, was aus dieser Geschichte, fuͤr die Erfahrungsseelenlehre brauchbar seyn moͤgte, verdient sie auch noch deshalb allgemein bekannt zu werden: weil alle dabei intereßirte Personen in einem sehr vortheilhaften Licht erscheinen: So wie die ganz vortreflich instruirten Acten, und das auf Philosophie und Menschenkenntniß gegruͤndete Urtheil, wenn sie der Welt vor Augen gelegt werden sollten, den augenscheinlichsten Beweis abgeben wuͤrden, daß die Criminal-Justiz der preußischen Gerichtshoͤfe, der Erleuchtung unsres Jahrhunderts voͤllig angemessen, und wenn sie uͤberall adoptiret waͤre, die Vorschlaͤge des Herrn Schulz in seiner Sittenlehre keine besondre Aufmerksamkeit verdienten.
Nencke.
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Zitationshilfe: | Moritz, Karl Philipp (Hrsg.): Gnothi sauton oder Magazin zur Erfahrungsseelenkunde. Bd. 2, St. 1. Berlin, 1784, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moritz_erfahrungsseelenkunde0201_1784/61>, abgerufen am 16.02.2025. |