Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 2: Von der Schlacht bei Pydna bis auf Sullas Tod. Leipzig, 1855.

Bild:
<< vorherige Seite

VIERTES BUCH. KAPITEL IV.
er denselben an; allein die zuversichtliche Verheissung es besser
zu machen als sein Vorgänger und den Jugurtha an Händen und
Füssen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern war leichter
gegeben als erfüllt. Marius begann damit zu plänkeln mit den
Gaetulern; er unterwarf einzelne noch nicht besetzte Städte; er
unternahm eine Expedition nach Capsa, welche die von Thala an
Schwierigkeit noch überbot, nahm die Stadt durch Capitulation
und liess trotz des Vertrages alle erwachsenen Männer darin töd-
ten -- freilich das einzige Mittel den Wiederabfall der fernliegen-
den Wüstenstadt zu verhüten; er griff ein am Fluss Molochath,
der das numidische Gebiet vom mauretanischen schied, belegenes
Castell an, in das Jugurtha seine Kasse geschafft hatte und er-
oberte, eben als er an jedem Erfolg verzweifelnd von der Be-
lagerung des unbezwinglichen Felsennestes abstehen wollte,
durch den Handstreich einiger kühnen Kletterer glücklich die
Burg. Wenn es bloss darauf angekommen wäre durch dreiste
Razzias das Heer abzuhärten und dem Soldaten Beute zu schaf-
fen oder auch Metellus Zug in die Wüste durch eine noch weiter
greifende Expedition zu verdunkeln, so konnte man diese Krieg-
führung gelten lassen; in der Hauptsache ward das Ziel worauf
alles ankam und das Metellus mit fester Consequenz im Auge be-
halten hatte, die Gefangennehmung des Jugurtha, dabei völlig zur
Seite gesetzt. Der Zug des Marius nach Capsa war ein ebenso
zweckloses wie der des Metellus nach Thala ein zweckmässiges
Wagniss; die Expedition aber an den Molochath, welche an, wo
nicht in das mauretanische Gebiet streifte, war geradezu zweck-
widrig. König Bocchus, in dessen Hand es lag den Krieg zu
einem für die Römer günstigen Ausgang zu bringen oder ihn ins
Endlose zu verlängern, schloss jetzt mit Jugurtha einen Vertrag
ab, in dem dieser ihm gegen das Versprechen des Beistandes gegen
Rom einen Theil seines Reiches abtrat. Das römische Heer, das
vom Fluss Molochath wieder zurückkehrte, sah sich eines Abends
plötzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und
numidischer Reiterei; man musste fechten, wo und wie die Ab-
theilungen eben standen, ohne dass eine eigentliche Schlachtord-
nung und ein leitendes Commando sich hätten durchführen las-
sen, und sich glücklich schätzen die stark gelichteten Truppen
auf zwei von einander nicht weit entfernten Hügeln vorläufig für
die Nacht in Sicherheit zu bringen. Indess die arge Nachlässig-
keit der von ihrem Siege trunkenen Africaner entriss ihnen die
Folgen desselben; sie liessen sich von den während der Nacht
einigermassen wieder geordneten römischen Truppen beim

VIERTES BUCH. KAPITEL IV.
er denselben an; allein die zuversichtliche Verheiſsung es besser
zu machen als sein Vorgänger und den Jugurtha an Händen und
Füſsen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern war leichter
gegeben als erfüllt. Marius begann damit zu plänkeln mit den
Gaetulern; er unterwarf einzelne noch nicht besetzte Städte; er
unternahm eine Expedition nach Capsa, welche die von Thala an
Schwierigkeit noch überbot, nahm die Stadt durch Capitulation
und lieſs trotz des Vertrages alle erwachsenen Männer darin töd-
ten — freilich das einzige Mittel den Wiederabfall der fernliegen-
den Wüstenstadt zu verhüten; er griff ein am Fluſs Molochath,
der das numidische Gebiet vom mauretanischen schied, belegenes
Castell an, in das Jugurtha seine Kasse geschafft hatte und er-
oberte, eben als er an jedem Erfolg verzweifelnd von der Be-
lagerung des unbezwinglichen Felsennestes abstehen wollte,
durch den Handstreich einiger kühnen Kletterer glücklich die
Burg. Wenn es bloſs darauf angekommen wäre durch dreiste
Razzias das Heer abzuhärten und dem Soldaten Beute zu schaf-
fen oder auch Metellus Zug in die Wüste durch eine noch weiter
greifende Expedition zu verdunkeln, so konnte man diese Krieg-
führung gelten lassen; in der Hauptsache ward das Ziel worauf
alles ankam und das Metellus mit fester Consequenz im Auge be-
halten hatte, die Gefangennehmung des Jugurtha, dabei völlig zur
Seite gesetzt. Der Zug des Marius nach Capsa war ein ebenso
zweckloses wie der des Metellus nach Thala ein zweckmäſsiges
Wagniſs; die Expedition aber an den Molochath, welche an, wo
nicht in das mauretanische Gebiet streifte, war geradezu zweck-
widrig. König Bocchus, in dessen Hand es lag den Krieg zu
einem für die Römer günstigen Ausgang zu bringen oder ihn ins
Endlose zu verlängern, schloſs jetzt mit Jugurtha einen Vertrag
ab, in dem dieser ihm gegen das Versprechen des Beistandes gegen
Rom einen Theil seines Reiches abtrat. Das römische Heer, das
vom Fluſs Molochath wieder zurückkehrte, sah sich eines Abends
plötzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und
numidischer Reiterei; man muſste fechten, wo und wie die Ab-
theilungen eben standen, ohne daſs eine eigentliche Schlachtord-
nung und ein leitendes Commando sich hätten durchführen las-
sen, und sich glücklich schätzen die stark gelichteten Truppen
auf zwei von einander nicht weit entfernten Hügeln vorläufig für
die Nacht in Sicherheit zu bringen. Indeſs die arge Nachlässig-
keit der von ihrem Siege trunkenen Africaner entriſs ihnen die
Folgen desselben; sie lieſsen sich von den während der Nacht
einigermaſsen wieder geordneten römischen Truppen beim

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0156" n="146"/><fw place="top" type="header">VIERTES BUCH. KAPITEL IV.</fw><lb/>
er denselben an; allein die zuversichtliche Verhei&#x017F;sung es besser<lb/>
zu machen als sein Vorgänger und den Jugurtha an Händen und<lb/>&#x017F;sen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern war leichter<lb/>
gegeben als erfüllt. Marius begann damit zu plänkeln mit den<lb/>
Gaetulern; er unterwarf einzelne noch nicht besetzte Städte; er<lb/>
unternahm eine Expedition nach Capsa, welche die von Thala an<lb/>
Schwierigkeit noch überbot, nahm die Stadt durch Capitulation<lb/>
und lie&#x017F;s trotz des Vertrages alle erwachsenen Männer darin töd-<lb/>
ten &#x2014; freilich das einzige Mittel den Wiederabfall der fernliegen-<lb/>
den Wüstenstadt zu verhüten; er griff ein am Flu&#x017F;s Molochath,<lb/>
der das numidische Gebiet vom mauretanischen schied, belegenes<lb/>
Castell an, in das Jugurtha seine Kasse geschafft hatte und er-<lb/>
oberte, eben als er an jedem Erfolg verzweifelnd von der Be-<lb/>
lagerung des unbezwinglichen Felsennestes abstehen wollte,<lb/>
durch den Handstreich einiger kühnen Kletterer glücklich die<lb/>
Burg. Wenn es blo&#x017F;s darauf angekommen wäre durch dreiste<lb/>
Razzias das Heer abzuhärten und dem Soldaten Beute zu schaf-<lb/>
fen oder auch Metellus Zug in die Wüste durch eine noch weiter<lb/>
greifende Expedition zu verdunkeln, so konnte man diese Krieg-<lb/>
führung gelten lassen; in der Hauptsache ward das Ziel worauf<lb/>
alles ankam und das Metellus mit fester Consequenz im Auge be-<lb/>
halten hatte, die Gefangennehmung des Jugurtha, dabei völlig zur<lb/>
Seite gesetzt. Der Zug des Marius nach Capsa war ein ebenso<lb/>
zweckloses wie der des Metellus nach Thala ein zweckmä&#x017F;siges<lb/>
Wagni&#x017F;s; die Expedition aber an den Molochath, welche an, wo<lb/>
nicht in das mauretanische Gebiet streifte, war geradezu zweck-<lb/>
widrig. König Bocchus, in dessen Hand es lag den Krieg zu<lb/>
einem für die Römer günstigen Ausgang zu bringen oder ihn ins<lb/>
Endlose zu verlängern, schlo&#x017F;s jetzt mit Jugurtha einen Vertrag<lb/>
ab, in dem dieser ihm gegen das Versprechen des Beistandes gegen<lb/>
Rom einen Theil seines Reiches abtrat. Das römische Heer, das<lb/>
vom Flu&#x017F;s Molochath wieder zurückkehrte, sah sich eines Abends<lb/>
plötzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und<lb/>
numidischer Reiterei; man mu&#x017F;ste fechten, wo und wie die Ab-<lb/>
theilungen eben standen, ohne da&#x017F;s eine eigentliche Schlachtord-<lb/>
nung und ein leitendes Commando sich hätten durchführen las-<lb/>
sen, und sich glücklich schätzen die stark gelichteten Truppen<lb/>
auf zwei von einander nicht weit entfernten Hügeln vorläufig für<lb/>
die Nacht in Sicherheit zu bringen. Inde&#x017F;s die arge Nachlässig-<lb/>
keit der von ihrem Siege trunkenen Africaner entri&#x017F;s ihnen die<lb/>
Folgen desselben; sie lie&#x017F;sen sich von den während der Nacht<lb/>
einigerma&#x017F;sen wieder geordneten römischen Truppen beim<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[146/0156] VIERTES BUCH. KAPITEL IV. er denselben an; allein die zuversichtliche Verheiſsung es besser zu machen als sein Vorgänger und den Jugurtha an Händen und Füſsen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern war leichter gegeben als erfüllt. Marius begann damit zu plänkeln mit den Gaetulern; er unterwarf einzelne noch nicht besetzte Städte; er unternahm eine Expedition nach Capsa, welche die von Thala an Schwierigkeit noch überbot, nahm die Stadt durch Capitulation und lieſs trotz des Vertrages alle erwachsenen Männer darin töd- ten — freilich das einzige Mittel den Wiederabfall der fernliegen- den Wüstenstadt zu verhüten; er griff ein am Fluſs Molochath, der das numidische Gebiet vom mauretanischen schied, belegenes Castell an, in das Jugurtha seine Kasse geschafft hatte und er- oberte, eben als er an jedem Erfolg verzweifelnd von der Be- lagerung des unbezwinglichen Felsennestes abstehen wollte, durch den Handstreich einiger kühnen Kletterer glücklich die Burg. Wenn es bloſs darauf angekommen wäre durch dreiste Razzias das Heer abzuhärten und dem Soldaten Beute zu schaf- fen oder auch Metellus Zug in die Wüste durch eine noch weiter greifende Expedition zu verdunkeln, so konnte man diese Krieg- führung gelten lassen; in der Hauptsache ward das Ziel worauf alles ankam und das Metellus mit fester Consequenz im Auge be- halten hatte, die Gefangennehmung des Jugurtha, dabei völlig zur Seite gesetzt. Der Zug des Marius nach Capsa war ein ebenso zweckloses wie der des Metellus nach Thala ein zweckmäſsiges Wagniſs; die Expedition aber an den Molochath, welche an, wo nicht in das mauretanische Gebiet streifte, war geradezu zweck- widrig. König Bocchus, in dessen Hand es lag den Krieg zu einem für die Römer günstigen Ausgang zu bringen oder ihn ins Endlose zu verlängern, schloſs jetzt mit Jugurtha einen Vertrag ab, in dem dieser ihm gegen das Versprechen des Beistandes gegen Rom einen Theil seines Reiches abtrat. Das römische Heer, das vom Fluſs Molochath wieder zurückkehrte, sah sich eines Abends plötzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und numidischer Reiterei; man muſste fechten, wo und wie die Ab- theilungen eben standen, ohne daſs eine eigentliche Schlachtord- nung und ein leitendes Commando sich hätten durchführen las- sen, und sich glücklich schätzen die stark gelichteten Truppen auf zwei von einander nicht weit entfernten Hügeln vorläufig für die Nacht in Sicherheit zu bringen. Indeſs die arge Nachlässig- keit der von ihrem Siege trunkenen Africaner entriſs ihnen die Folgen desselben; sie lieſsen sich von den während der Nacht einigermaſsen wieder geordneten römischen Truppen beim

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische02_1855
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische02_1855/156
Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 2: Von der Schlacht bei Pydna bis auf Sullas Tod. Leipzig, 1855, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische02_1855/156>, abgerufen am 21.11.2024.