Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854.

Bild:
<< vorherige Seite

DRITTES BUCH. KAPITEL I.
gischen Kaufleute entledigten sich des Bodenzinses, den sie
bisher den Einheimischen hatten entrichten müssen, was wie
es scheint erst um das Jahr 300 Roms durchgesetzt ward.
Dadurch ward eine eigene Ackerwirthschaft möglich. Von jeher
hatten die Phoenikier es sich angelegen sein lassen ihre Capi-
talien auch in Grundbesitz anzulegen und den Feldbau in grossem
Massstab zu betreiben durch Sclaven oder gedungene Arbeiter;
wie denn ein grosser Theil der Israeliten in dieser Art den
tyrischen Kaufherren um Tagelohn dienstbar war. Jetzt konn-
ten die Karthager unbeschränkt den reichen libyschen Boden
ausbeuten durch ein System, das dem der Plantagenbesitzer
verwandt ist; gefesselte Sclaven bestellten das Land -- wir
finden, dass einzelne Bürger deren bis zwanzigtausend besassen.
Man ging weiter. Die ackerbauenden Dörfer der Umgegend --
der Ackerbau scheint bei den Libyern sehr früh und wahr-
scheinlich schon vor der phoenikischen Ansiedlung, vermuth-
lich von Aegypten aus, eingeführt zu sein -- wurden mit
Waffengewalt unterworfen und die freien libyschen Bauern
umgewandelt in Fellahs, die ihren Herren den vierten Thei[l]
der Bodenfrüchte als Tribut entrichteten und zur Bildu[n]g
eines eigenen karthagischen Heeres einem regelmässigen [R]e-
krutirungssystem unterworfen wurden. Mit den schweife[verlorenes Material - 2 Zeichen fehlen]en
Hirtenstämmen (nomades) an den Grenzen währten die F[eh]den
beständig; indess sicherte eine verschanzte Postenket[te] das
befriedete Gebiet und langsam wurden jene zurückgedr[än]gt in
die Wüsten und Berge oder gezwungen die karthagisc[he] Ober-
herrschaft anzuerkennen, Tribut zu zahlen und Zuzu zu stel-
len. Um die Zeit des ersten punischen Krieges [w]ard ihre
grosse Stadt Theveste (Tebessa, an den Quelle[n] des Med-
scherda) von den Karthagern erobert. Dies sin[d], die Städte
und Stämme (ethne) der Unterthanen', die in [de]n karthagi-
schen Staatsverträgen erscheinen; jenes die unf[rei]en libyschen
Dörfer, dieses die unterthänigen Nomaden. -- Hiezu kam
endlich die Herrschaft Karthagos über die ü[bri]gen Phoenikier
in Africa oder die sogenannten Libyphoeniki[er] zu denen theils
die von Karthago aus an die ganze afric[ani]sche Nord- und
einen Theil der Nordwestküste geführten kle[in]eren Ansiedlungen
gehörten, die nicht unbedeutend gewese[n s]ein können, da auf
einmal 30000 solcher Colonisten allein [am] atlantischen Meer
angesiedelt wurden, theils die beson[der]s an der Küste der
heutigen Provinz Constantine und des [verlorenes Material - 1 Zeichen fehlt]eylik von Tunis zahl-
reich begründeten altphoenikischen [Nie]derlassungen, zum Bei-

DRITTES BUCH. KAPITEL I.
gischen Kaufleute entledigten sich des Bodenzinses, den sie
bisher den Einheimischen hatten entrichten müssen, was wie
es scheint erst um das Jahr 300 Roms durchgesetzt ward.
Dadurch ward eine eigene Ackerwirthschaft möglich. Von jeher
hatten die Phoenikier es sich angelegen sein lassen ihre Capi-
talien auch in Grundbesitz anzulegen und den Feldbau in groſsem
Maſsstab zu betreiben durch Sclaven oder gedungene Arbeiter;
wie denn ein groſser Theil der Israeliten in dieser Art den
tyrischen Kaufherren um Tagelohn dienstbar war. Jetzt konn-
ten die Karthager unbeschränkt den reichen libyschen Boden
ausbeuten durch ein System, das dem der Plantagenbesitzer
verwandt ist; gefesselte Sclaven bestellten das Land — wir
finden, daſs einzelne Bürger deren bis zwanzigtausend besaſsen.
Man ging weiter. Die ackerbauenden Dörfer der Umgegend —
der Ackerbau scheint bei den Libyern sehr früh und wahr-
scheinlich schon vor der phoenikischen Ansiedlung, vermuth-
lich von Aegypten aus, eingeführt zu sein — wurden mit
Waffengewalt unterworfen und die freien libyschen Bauern
umgewandelt in Fellahs, die ihren Herren den vierten Thei[l]
der Bodenfrüchte als Tribut entrichteten und zur Bildu[n]g
eines eigenen karthagischen Heeres einem regelmäſsigen [R]e-
krutirungssystem unterworfen wurden. Mit den schweife[verlorenes Material – 2 Zeichen fehlen]en
Hirtenstämmen (νόμαδες) an den Grenzen währten die F[eh]den
beständig; indeſs sicherte eine verschanzte Postenket[te] das
befriedete Gebiet und langsam wurden jene zurückgedr[än]gt in
die Wüsten und Berge oder gezwungen die karthagisc[he] Ober-
herrschaft anzuerkennen, Tribut zu zahlen und Zuzu zu stel-
len. Um die Zeit des ersten punischen Krieges [w]ard ihre
groſse Stadt Theveste (Tebessa, an den Quelle[n] des Med-
scherda) von den Karthagern erobert. Dies sin[d], die Städte
und Stämme (ἕϑνη) der Unterthanen‘, die in [de]n karthagi-
schen Staatsverträgen erscheinen; jenes die unf[rei]en libyschen
Dörfer, dieses die unterthänigen Nomaden. — Hiezu kam
endlich die Herrschaft Karthagos über die ü[bri]gen Phoenikier
in Africa oder die sogenannten Libyphoeniki[er] zu denen theils
die von Karthago aus an die ganze afric[ani]sche Nord- und
einen Theil der Nordwestküste geführten kle[in]eren Ansiedlungen
gehörten, die nicht unbedeutend gewese[n s]ein können, da auf
einmal 30000 solcher Colonisten allein [am] atlantischen Meer
angesiedelt wurden, theils die beson[der]s an der Küste der
heutigen Provinz Constantine und des [verlorenes Material – 1 Zeichen fehlt]eylik von Tunis zahl-
reich begründeten altphoenikischen [Nie]derlassungen, zum Bei-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0328" n="314"/><fw place="top" type="header">DRITTES BUCH. KAPITEL I.</fw><lb/>
gischen Kaufleute entledigten sich des Bodenzinses, den sie<lb/>
bisher den Einheimischen hatten entrichten müssen, was wie<lb/>
es scheint erst um das Jahr 300 Roms durchgesetzt ward.<lb/>
Dadurch ward eine eigene Ackerwirthschaft möglich. Von jeher<lb/>
hatten die Phoenikier es sich angelegen sein lassen ihre Capi-<lb/>
talien auch in Grundbesitz anzulegen und den Feldbau in gro&#x017F;sem<lb/>
Ma&#x017F;sstab zu betreiben durch Sclaven oder gedungene Arbeiter;<lb/>
wie denn ein gro&#x017F;ser Theil der Israeliten in dieser Art den<lb/>
tyrischen Kaufherren um Tagelohn dienstbar war. Jetzt konn-<lb/>
ten die Karthager unbeschränkt den reichen libyschen Boden<lb/>
ausbeuten durch ein System, das dem der Plantagenbesitzer<lb/>
verwandt ist; gefesselte Sclaven bestellten das Land &#x2014; wir<lb/>
finden, da&#x017F;s einzelne Bürger deren bis zwanzigtausend besa&#x017F;sen.<lb/>
Man ging weiter. Die ackerbauenden Dörfer der Umgegend &#x2014;<lb/>
der Ackerbau scheint bei den Libyern sehr früh und wahr-<lb/>
scheinlich schon vor der phoenikischen Ansiedlung, vermuth-<lb/>
lich von Aegypten aus, eingeführt zu sein &#x2014; wurden mit<lb/>
Waffengewalt unterworfen und die freien libyschen Bauern<lb/>
umgewandelt in Fellahs, die ihren Herren den vierten Thei<supplied>l</supplied><lb/>
der Bodenfrüchte als Tribut entrichteten und zur Bildu<supplied>n</supplied>g<lb/>
eines eigenen karthagischen Heeres einem regelmä&#x017F;sigen <supplied>R</supplied>e-<lb/>
krutirungssystem unterworfen wurden. Mit den schweife<gap reason="lost" unit="chars" quantity="2"/>en<lb/>
Hirtenstämmen (&#x03BD;&#x03CC;&#x03BC;&#x03B1;&#x03B4;&#x03B5;&#x03C2;) an den Grenzen währten die F<supplied>eh</supplied>den<lb/>
beständig; inde&#x017F;s sicherte eine verschanzte Postenket<supplied>te</supplied> das<lb/>
befriedete Gebiet und langsam wurden jene zurückgedr<supplied>än</supplied>gt in<lb/>
die Wüsten und Berge oder gezwungen die karthagisc<supplied>he</supplied> Ober-<lb/>
herrschaft anzuerkennen, Tribut zu zahlen und Zuzu zu stel-<lb/>
len. Um die Zeit des ersten punischen Krieges <supplied>w</supplied>ard ihre<lb/>
gro&#x017F;se Stadt Theveste (Tebessa, an den Quelle<supplied>n</supplied> des Med-<lb/>
scherda) von den Karthagern erobert. Dies sin<supplied>d</supplied>, die Städte<lb/>
und Stämme (&#x1F15;&#x03D1;&#x03BD;&#x03B7;) der Unterthanen&#x2018;, die in <supplied>de</supplied>n karthagi-<lb/>
schen Staatsverträgen erscheinen; jenes die unf<supplied>rei</supplied>en libyschen<lb/>
Dörfer, dieses die unterthänigen Nomaden. &#x2014; Hiezu kam<lb/>
endlich die Herrschaft Karthagos über die ü<supplied>bri</supplied>gen Phoenikier<lb/>
in Africa oder die sogenannten Libyphoeniki<supplied>er</supplied> zu denen theils<lb/>
die von Karthago aus an die ganze afric<supplied>ani</supplied>sche Nord- und<lb/>
einen Theil der Nordwestküste geführten kle<supplied>in</supplied>eren Ansiedlungen<lb/>
gehörten, die nicht unbedeutend gewese<supplied>n s</supplied>ein können, da auf<lb/>
einmal 30000 solcher Colonisten allein <supplied>am</supplied> atlantischen Meer<lb/>
angesiedelt wurden, theils die beson<supplied>der</supplied>s an der Küste der<lb/>
heutigen Provinz Constantine und des <gap reason="lost" unit="chars" quantity="1"/>eylik von Tunis zahl-<lb/>
reich begründeten altphoenikischen <supplied>Nie</supplied>derlassungen, zum Bei-<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[314/0328] DRITTES BUCH. KAPITEL I. gischen Kaufleute entledigten sich des Bodenzinses, den sie bisher den Einheimischen hatten entrichten müssen, was wie es scheint erst um das Jahr 300 Roms durchgesetzt ward. Dadurch ward eine eigene Ackerwirthschaft möglich. Von jeher hatten die Phoenikier es sich angelegen sein lassen ihre Capi- talien auch in Grundbesitz anzulegen und den Feldbau in groſsem Maſsstab zu betreiben durch Sclaven oder gedungene Arbeiter; wie denn ein groſser Theil der Israeliten in dieser Art den tyrischen Kaufherren um Tagelohn dienstbar war. Jetzt konn- ten die Karthager unbeschränkt den reichen libyschen Boden ausbeuten durch ein System, das dem der Plantagenbesitzer verwandt ist; gefesselte Sclaven bestellten das Land — wir finden, daſs einzelne Bürger deren bis zwanzigtausend besaſsen. Man ging weiter. Die ackerbauenden Dörfer der Umgegend — der Ackerbau scheint bei den Libyern sehr früh und wahr- scheinlich schon vor der phoenikischen Ansiedlung, vermuth- lich von Aegypten aus, eingeführt zu sein — wurden mit Waffengewalt unterworfen und die freien libyschen Bauern umgewandelt in Fellahs, die ihren Herren den vierten Theil der Bodenfrüchte als Tribut entrichteten und zur Bildung eines eigenen karthagischen Heeres einem regelmäſsigen Re- krutirungssystem unterworfen wurden. Mit den schweife__en Hirtenstämmen (νόμαδες) an den Grenzen währten die Fehden beständig; indeſs sicherte eine verschanzte Postenkette das befriedete Gebiet und langsam wurden jene zurückgedrängt in die Wüsten und Berge oder gezwungen die karthagische Ober- herrschaft anzuerkennen, Tribut zu zahlen und Zuzu zu stel- len. Um die Zeit des ersten punischen Krieges ward ihre groſse Stadt Theveste (Tebessa, an den Quellen des Med- scherda) von den Karthagern erobert. Dies sind, die Städte und Stämme (ἕϑνη) der Unterthanen‘, die in den karthagi- schen Staatsverträgen erscheinen; jenes die unfreien libyschen Dörfer, dieses die unterthänigen Nomaden. — Hiezu kam endlich die Herrschaft Karthagos über die übrigen Phoenikier in Africa oder die sogenannten Libyphoenikier zu denen theils die von Karthago aus an die ganze africanische Nord- und einen Theil der Nordwestküste geführten kleineren Ansiedlungen gehörten, die nicht unbedeutend gewesen sein können, da auf einmal 30000 solcher Colonisten allein am atlantischen Meer angesiedelt wurden, theils die besonders an der Küste der heutigen Provinz Constantine und des _eylik von Tunis zahl- reich begründeten altphoenikischen Niederlassungen, zum Bei-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/328
Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/328>, abgerufen am 22.11.2024.