fahrens, welche mit verschuldet hat, dass man sich gewöhnte ein summarisches Criminal- oder vielmehr Polizeiverfahren gegen Sclaven und geringe Leute neben jenem förmlichen zu dulden. Auch hier überschritt der leidenschaftliche Streit um die politischen Prozesse die natürlichen Grenzen und führte Institutionen herbei, die wesentlich dazu beigetragen haben die Römer allmählich von der Idee einer festen sittlichen Rechtsordnung zu entwöhnen.
Noch weniger sind wir im Stande die Weiterbildung der römischen Religionsvorstellungen in dieser Epoche zu verfolgen, die im Allgemeinen einfach festhielt an der einfachen Fröm- migkeit der Ahnen, gleich weit entfernt vom Aber- wie vom Unglauben. Die Beziehungen zum Ausland bestehen fort in der alten Weise. Der delphische Apoll wird beschickt wie es üblich ist bei allen unter dem Einfluss griechischer Cultur stehenden Völkern und erhält nach besonderen Erfolgen, wie nach der Eroberung von Veii den Zehnten der Beute (360); ja es wird ihm ein Tempel in der Stadt gebaut (323, er- neuert 401) und ebenso gegen das Ende dieser Periode dem von Epidauros im Peloponnes erbetenen und feierlich nach Rom geführten Asklapios oder Acsculap (463). Einzeln wird in schweren Zeitläuften Klage vernommen über das Eindringen ausländischen Aberglaubens, vermuthlich etruskischer Haruspi- cin (so 326); wo aber dann die Polizei nicht ermangelt ein billiges Einsehen zu thun. In Etrurien dagegen wird, wäh- rend die Nation in politischer Nichtigkeit und träger Opu- lenz stockte und verdarb, der stumpfsinnige Fatalismus, die wüste und sinnlose Mystik, die Zeichendeuterei und das Bettel- prophetenwesen sich allmählich zu jener Höhe entwickelt ha- ben, auf der wir sie später dort finden. -- In dem Priester- wesen traten unsers Wissens durchgreifende Veränderungen nicht ein. Unter den üblen Folgen des Ständehaders ist es schon angeführt worden, dass man den Collegien der Sach- verständigen einen grösseren Einfluss einzuräumen begann und sich ihrer bediente um politische Acte zu cassiren (S.190), wo- durch theils der Glaube im Volke erschüttert, theils den Pfaf- fen ein sehr schädlicher Einfluss auf die öffentlichen Geschäfte zugestanden ward.
Dass der Ackerbau, namentlich der mittlere Grundbesitz auch in dieser Periode die Grundlage aller politischen und socialen Verhältnisse des römischen Staates blieb, bedarf kei- ner Bemerkung; in dem blühenden Zustand der römischen
19*
INNERE VERHAELTNISSE.
fahrens, welche mit verschuldet hat, daſs man sich gewöhnte ein summarisches Criminal- oder vielmehr Polizeiverfahren gegen Sclaven und geringe Leute neben jenem förmlichen zu dulden. Auch hier überschritt der leidenschaftliche Streit um die politischen Prozesse die natürlichen Grenzen und führte Institutionen herbei, die wesentlich dazu beigetragen haben die Römer allmählich von der Idee einer festen sittlichen Rechtsordnung zu entwöhnen.
Noch weniger sind wir im Stande die Weiterbildung der römischen Religionsvorstellungen in dieser Epoche zu verfolgen, die im Allgemeinen einfach festhielt an der einfachen Fröm- migkeit der Ahnen, gleich weit entfernt vom Aber- wie vom Unglauben. Die Beziehungen zum Ausland bestehen fort in der alten Weise. Der delphische Apoll wird beschickt wie es üblich ist bei allen unter dem Einfluſs griechischer Cultur stehenden Völkern und erhält nach besonderen Erfolgen, wie nach der Eroberung von Veii den Zehnten der Beute (360); ja es wird ihm ein Tempel in der Stadt gebaut (323, er- neuert 401) und ebenso gegen das Ende dieser Periode dem von Epidauros im Peloponnes erbetenen und feierlich nach Rom geführten Asklapios oder Acsculap (463). Einzeln wird in schweren Zeitläuften Klage vernommen über das Eindringen ausländischen Aberglaubens, vermuthlich etruskischer Haruspi- cin (so 326); wo aber dann die Polizei nicht ermangelt ein billiges Einsehen zu thun. In Etrurien dagegen wird, wäh- rend die Nation in politischer Nichtigkeit und träger Opu- lenz stockte und verdarb, der stumpfsinnige Fatalismus, die wüste und sinnlose Mystik, die Zeichendeuterei und das Bettel- prophetenwesen sich allmählich zu jener Höhe entwickelt ha- ben, auf der wir sie später dort finden. — In dem Priester- wesen traten unsers Wissens durchgreifende Veränderungen nicht ein. Unter den üblen Folgen des Ständehaders ist es schon angeführt worden, daſs man den Collegien der Sach- verständigen einen gröſseren Einfluſs einzuräumen begann und sich ihrer bediente um politische Acte zu cassiren (S.190), wo- durch theils der Glaube im Volke erschüttert, theils den Pfaf- fen ein sehr schädlicher Einfluſs auf die öffentlichen Geschäfte zugestanden ward.
Daſs der Ackerbau, namentlich der mittlere Grundbesitz auch in dieser Periode die Grundlage aller politischen und socialen Verhältnisse des römischen Staates blieb, bedarf kei- ner Bemerkung; in dem blühenden Zustand der römischen
19*
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0305"n="291"/><fwplace="top"type="header">INNERE VERHAELTNISSE.</fw><lb/>
fahrens, welche mit verschuldet hat, daſs man sich gewöhnte<lb/>
ein summarisches Criminal- oder vielmehr Polizeiverfahren<lb/>
gegen Sclaven und geringe Leute neben jenem förmlichen zu<lb/>
dulden. Auch hier überschritt der leidenschaftliche Streit um<lb/>
die politischen Prozesse die natürlichen Grenzen und führte<lb/>
Institutionen herbei, die wesentlich dazu beigetragen haben<lb/>
die Römer allmählich von der Idee einer festen sittlichen<lb/>
Rechtsordnung zu entwöhnen.</p><lb/><p>Noch weniger sind wir im Stande die Weiterbildung der<lb/>
römischen Religionsvorstellungen in dieser Epoche zu verfolgen,<lb/>
die im Allgemeinen einfach festhielt an der einfachen Fröm-<lb/>
migkeit der Ahnen, gleich weit entfernt vom Aber- wie vom<lb/>
Unglauben. Die Beziehungen zum Ausland bestehen fort in<lb/>
der alten Weise. Der delphische Apoll wird beschickt wie<lb/>
es üblich ist bei allen unter dem Einfluſs griechischer Cultur<lb/>
stehenden Völkern und erhält nach besonderen Erfolgen, wie<lb/>
nach der Eroberung von Veii den Zehnten der Beute (360);<lb/>
ja es wird ihm ein Tempel in der Stadt gebaut (323, er-<lb/>
neuert 401) und ebenso gegen das Ende dieser Periode dem<lb/>
von Epidauros im Peloponnes erbetenen und feierlich nach<lb/>
Rom geführten Asklapios oder Acsculap (463). Einzeln wird<lb/>
in schweren Zeitläuften Klage vernommen über das Eindringen<lb/>
ausländischen Aberglaubens, vermuthlich etruskischer Haruspi-<lb/>
cin (so 326); wo aber dann die Polizei nicht ermangelt ein<lb/>
billiges Einsehen zu thun. In Etrurien dagegen wird, wäh-<lb/>
rend die Nation in politischer Nichtigkeit und träger Opu-<lb/>
lenz stockte und verdarb, der stumpfsinnige Fatalismus, die<lb/>
wüste und sinnlose Mystik, die Zeichendeuterei und das Bettel-<lb/>
prophetenwesen sich allmählich zu jener Höhe entwickelt ha-<lb/>
ben, auf der wir sie später dort finden. — In dem Priester-<lb/>
wesen traten unsers Wissens durchgreifende Veränderungen<lb/>
nicht ein. Unter den üblen Folgen des Ständehaders ist es<lb/>
schon angeführt worden, daſs man den Collegien der Sach-<lb/>
verständigen einen gröſseren Einfluſs einzuräumen begann und<lb/>
sich ihrer bediente um politische Acte zu cassiren (S.190), wo-<lb/>
durch theils der Glaube im Volke erschüttert, theils den Pfaf-<lb/>
fen ein sehr schädlicher Einfluſs auf die öffentlichen Geschäfte<lb/>
zugestanden ward.</p><lb/><p>Daſs der Ackerbau, namentlich der mittlere Grundbesitz<lb/>
auch in dieser Periode die Grundlage aller politischen und<lb/>
socialen Verhältnisse des römischen Staates blieb, bedarf kei-<lb/>
ner Bemerkung; in dem blühenden Zustand der römischen<lb/><fwplace="bottom"type="sig">19*</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[291/0305]
INNERE VERHAELTNISSE.
fahrens, welche mit verschuldet hat, daſs man sich gewöhnte
ein summarisches Criminal- oder vielmehr Polizeiverfahren
gegen Sclaven und geringe Leute neben jenem förmlichen zu
dulden. Auch hier überschritt der leidenschaftliche Streit um
die politischen Prozesse die natürlichen Grenzen und führte
Institutionen herbei, die wesentlich dazu beigetragen haben
die Römer allmählich von der Idee einer festen sittlichen
Rechtsordnung zu entwöhnen.
Noch weniger sind wir im Stande die Weiterbildung der
römischen Religionsvorstellungen in dieser Epoche zu verfolgen,
die im Allgemeinen einfach festhielt an der einfachen Fröm-
migkeit der Ahnen, gleich weit entfernt vom Aber- wie vom
Unglauben. Die Beziehungen zum Ausland bestehen fort in
der alten Weise. Der delphische Apoll wird beschickt wie
es üblich ist bei allen unter dem Einfluſs griechischer Cultur
stehenden Völkern und erhält nach besonderen Erfolgen, wie
nach der Eroberung von Veii den Zehnten der Beute (360);
ja es wird ihm ein Tempel in der Stadt gebaut (323, er-
neuert 401) und ebenso gegen das Ende dieser Periode dem
von Epidauros im Peloponnes erbetenen und feierlich nach
Rom geführten Asklapios oder Acsculap (463). Einzeln wird
in schweren Zeitläuften Klage vernommen über das Eindringen
ausländischen Aberglaubens, vermuthlich etruskischer Haruspi-
cin (so 326); wo aber dann die Polizei nicht ermangelt ein
billiges Einsehen zu thun. In Etrurien dagegen wird, wäh-
rend die Nation in politischer Nichtigkeit und träger Opu-
lenz stockte und verdarb, der stumpfsinnige Fatalismus, die
wüste und sinnlose Mystik, die Zeichendeuterei und das Bettel-
prophetenwesen sich allmählich zu jener Höhe entwickelt ha-
ben, auf der wir sie später dort finden. — In dem Priester-
wesen traten unsers Wissens durchgreifende Veränderungen
nicht ein. Unter den üblen Folgen des Ständehaders ist es
schon angeführt worden, daſs man den Collegien der Sach-
verständigen einen gröſseren Einfluſs einzuräumen begann und
sich ihrer bediente um politische Acte zu cassiren (S.190), wo-
durch theils der Glaube im Volke erschüttert, theils den Pfaf-
fen ein sehr schädlicher Einfluſs auf die öffentlichen Geschäfte
zugestanden ward.
Daſs der Ackerbau, namentlich der mittlere Grundbesitz
auch in dieser Periode die Grundlage aller politischen und
socialen Verhältnisse des römischen Staates blieb, bedarf kei-
ner Bemerkung; in dem blühenden Zustand der römischen
19*
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/305>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.