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Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854.

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ZWEITES BUCH. KAPITEL III.
Theil helfen, ist zwar eines der Evangelien, das der Einfalt
von der Niederträchtigkeit nie ohne Erfolg gepredigt wird,
aber darum nicht minder unverständig. Eher liesse sich um-
gekehrt fragen, ob nicht die schlechte Demagogie sich damals
schon dieser Angelegenheit bemächtigt gehabt, und ob es wirk-
lich so gewaltsamer und gefährlicher Mittel bedurft habe wie zum
Beispiel die Kürzung der gezahlten Zinsen am Capital ist. Unsere
Acten reichen nicht aus, um hier über Recht und Unrecht zu
entscheiden; allein klar genug erkennen wir, dass der ansäs-
sige Mittelstand immer noch in einer bedrohten und bedenk-
lichen ökonomischen Lage sich befand. Eine wirksamere
Abhülfe, als Prohibitivgesetze und Moratorien sie gewähren
konnten, brachten ihm, wie es scheint, die politischen Erfolge
der Gemeinde und die allmählich sich befestigende Herrschaft
der Römer über Italien. Die vielen und grossen Colonien,
die zu deren Sicherung gegründet werden mussten und von
denen die Hauptmasse im fünften Jahrhundert ausgeführt
wurde, verschafften dem ackerbauenden Proletariat theils
eigene Bauerstellen, theils durch den Abfluss auch den Zu-
rückbleibenden Erleichterung daheim. Die Occupationen der
Vornehmen warfen sich mehr auf die grossen neugewonnenen
Landstriche; die Reichthümer, die in Folge der Siege und
des Besitzes nach Rom strömten, müssen den Zinsfuss herab-
gedrückt haben; die steigende Bevölkerung der Hauptstadt
kam dem Ackerbauer in ganz Latium zu Gute; ein weises
Incorporationssystem vereinigte eine Anzahl angrenzender früher
unterthäniger Gemeinden mit der römischen und verstärkte
dadurch namentlich den Mittelstand; endlich brachten die
herrlichen Siege und die gewaltigen Erfolge die Factionen
zum Schweigen, und wenn der Nothstand der Mittelklasse
auch keineswegs beseitigt, noch weniger seine Quellen ver-
stopft wurden, so leidet es doch keinen Zweifel, dass am
Schlusse dieser Periode der römische Mittelstand im Ganzen
in einer weit minder gedrückten Lage sich befand als in dem
ersten Jahrhundert nach Vertreibung der Könige.

Die Verfassung und Verwaltung ward durch diese stän-
dischen Kämpfe im Wesentlichen nicht geändert. Der legale
Souverain blieb nach wie vor die Bürgerschaft in ihren or-
dentlichen Versammlungen; nur wurde gesetzlich festgestellt,
dass, abgesehen von den ein für allemal den Centurien über-
wiesenen Entscheidungen, namentlich den Wahlen der Consuln
und Censoren, die Abstimmung nach Districten ebenso gültig

ZWEITES BUCH. KAPITEL III.
Theil helfen, ist zwar eines der Evangelien, das der Einfalt
von der Niederträchtigkeit nie ohne Erfolg gepredigt wird,
aber darum nicht minder unverständig. Eher lieſse sich um-
gekehrt fragen, ob nicht die schlechte Demagogie sich damals
schon dieser Angelegenheit bemächtigt gehabt, und ob es wirk-
lich so gewaltsamer und gefährlicher Mittel bedurft habe wie zum
Beispiel die Kürzung der gezahlten Zinsen am Capital ist. Unsere
Acten reichen nicht aus, um hier über Recht und Unrecht zu
entscheiden; allein klar genug erkennen wir, daſs der ansäs-
sige Mittelstand immer noch in einer bedrohten und bedenk-
lichen ökonomischen Lage sich befand. Eine wirksamere
Abhülfe, als Prohibitivgesetze und Moratorien sie gewähren
konnten, brachten ihm, wie es scheint, die politischen Erfolge
der Gemeinde und die allmählich sich befestigende Herrschaft
der Römer über Italien. Die vielen und groſsen Colonien,
die zu deren Sicherung gegründet werden muſsten und von
denen die Hauptmasse im fünften Jahrhundert ausgeführt
wurde, verschafften dem ackerbauenden Proletariat theils
eigene Bauerstellen, theils durch den Abfluſs auch den Zu-
rückbleibenden Erleichterung daheim. Die Occupationen der
Vornehmen warfen sich mehr auf die groſsen neugewonnenen
Landstriche; die Reichthümer, die in Folge der Siege und
des Besitzes nach Rom strömten, müssen den Zinsfuſs herab-
gedrückt haben; die steigende Bevölkerung der Hauptstadt
kam dem Ackerbauer in ganz Latium zu Gute; ein weises
Incorporationssystem vereinigte eine Anzahl angrenzender früher
unterthäniger Gemeinden mit der römischen und verstärkte
dadurch namentlich den Mittelstand; endlich brachten die
herrlichen Siege und die gewaltigen Erfolge die Factionen
zum Schweigen, und wenn der Nothstand der Mittelklasse
auch keineswegs beseitigt, noch weniger seine Quellen ver-
stopft wurden, so leidet es doch keinen Zweifel, daſs am
Schlusse dieser Periode der römische Mittelstand im Ganzen
in einer weit minder gedrückten Lage sich befand als in dem
ersten Jahrhundert nach Vertreibung der Könige.

Die Verfassung und Verwaltung ward durch diese stän-
dischen Kämpfe im Wesentlichen nicht geändert. Der legale
Souverain blieb nach wie vor die Bürgerschaft in ihren or-
dentlichen Versammlungen; nur wurde gesetzlich festgestellt,
daſs, abgesehen von den ein für allemal den Centurien über-
wiesenen Entscheidungen, namentlich den Wahlen der Consuln
und Censoren, die Abstimmung nach Districten ebenso gültig

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[196/0210] ZWEITES BUCH. KAPITEL III. Theil helfen, ist zwar eines der Evangelien, das der Einfalt von der Niederträchtigkeit nie ohne Erfolg gepredigt wird, aber darum nicht minder unverständig. Eher lieſse sich um- gekehrt fragen, ob nicht die schlechte Demagogie sich damals schon dieser Angelegenheit bemächtigt gehabt, und ob es wirk- lich so gewaltsamer und gefährlicher Mittel bedurft habe wie zum Beispiel die Kürzung der gezahlten Zinsen am Capital ist. Unsere Acten reichen nicht aus, um hier über Recht und Unrecht zu entscheiden; allein klar genug erkennen wir, daſs der ansäs- sige Mittelstand immer noch in einer bedrohten und bedenk- lichen ökonomischen Lage sich befand. Eine wirksamere Abhülfe, als Prohibitivgesetze und Moratorien sie gewähren konnten, brachten ihm, wie es scheint, die politischen Erfolge der Gemeinde und die allmählich sich befestigende Herrschaft der Römer über Italien. Die vielen und groſsen Colonien, die zu deren Sicherung gegründet werden muſsten und von denen die Hauptmasse im fünften Jahrhundert ausgeführt wurde, verschafften dem ackerbauenden Proletariat theils eigene Bauerstellen, theils durch den Abfluſs auch den Zu- rückbleibenden Erleichterung daheim. Die Occupationen der Vornehmen warfen sich mehr auf die groſsen neugewonnenen Landstriche; die Reichthümer, die in Folge der Siege und des Besitzes nach Rom strömten, müssen den Zinsfuſs herab- gedrückt haben; die steigende Bevölkerung der Hauptstadt kam dem Ackerbauer in ganz Latium zu Gute; ein weises Incorporationssystem vereinigte eine Anzahl angrenzender früher unterthäniger Gemeinden mit der römischen und verstärkte dadurch namentlich den Mittelstand; endlich brachten die herrlichen Siege und die gewaltigen Erfolge die Factionen zum Schweigen, und wenn der Nothstand der Mittelklasse auch keineswegs beseitigt, noch weniger seine Quellen ver- stopft wurden, so leidet es doch keinen Zweifel, daſs am Schlusse dieser Periode der römische Mittelstand im Ganzen in einer weit minder gedrückten Lage sich befand als in dem ersten Jahrhundert nach Vertreibung der Könige. Die Verfassung und Verwaltung ward durch diese stän- dischen Kämpfe im Wesentlichen nicht geändert. Der legale Souverain blieb nach wie vor die Bürgerschaft in ihren or- dentlichen Versammlungen; nur wurde gesetzlich festgestellt, daſs, abgesehen von den ein für allemal den Centurien über- wiesenen Entscheidungen, namentlich den Wahlen der Consuln und Censoren, die Abstimmung nach Districten ebenso gültig

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Zitationshilfe: Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 1: Bis zur Schlacht von Pydna. Leipzig, 1854, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mommsen_roemische01_1854/210>, abgerufen am 02.05.2024.