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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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nach ihrem innern Zusammenhange aufgefaßt und vorgeführt
werden, jeder einzelne besprochene Gegenstand aber seine all-
seitige Erledigung, somit seine Erörterung aus dem Standpunkte
aller einzelnen Disciplinen, erhält 3). -- Auch hier schließen sich
beide Methoden gegenseitig aus, und die Wahl ist je nach der
Aufgabe zu treffen, welche man sich bei der ganzen Arbeit ge-
setzt hat. Für eine erste Einleitung in das Studium ist die
äußerlich ordnende Methode die entschieden brauchbarere, für
eine wissenschaftliche Kritik dagegen die organische Behandlung
vorzuziehen. Eine gemeinfaßliche Uebersicht für bloße Liebhaber
mag nach Belieben die eine oder die andere Behandlungsweise
wählen.

Eine Anwendung dieser Sätze auf eine Encyklopädie
der Staatswissenschaften
führt zu nachstehenden Sätzen:
Erstens sind sämmtliche staatswissenschaftliche Kenntnisse und
Lehren zu berücksichtigen, d. h. alle Disciplinen, deren Mittel-
punkt der Staat ist, sei es nun, daß sie das lehren, was der
Staat zu thun hat und was in Beziehung auf ihn beobachtet
werden soll, sei es, daß sie von den thatsächlichen Zuständen
des Staats berichten. Alle anderen, auf den Staat sich nicht
wesentlich beziehenden Wissenschaften sind aber auszuschließen.

Von den aufzunehmenden Fächern verursachen die über
Thatsachen berichtende keinerlei Schwierigkeit. Offenbar
sind ihrer zwei, aber auch nur so viele. Entweder nämlich
kann erzählt werden, wie staatliches Leben, im Allgemeinen
oder in einzelnen bestimmten Fällen, in der Zeit verlaufen ist;
oder aber mag dargestellt sein, wie die staatlichen Zustände
in einem bestimmten Augenblicke sich gestaltet haben. Also
Staatsgeschichte und Statistik. -- Weiter ausgeholt
muß werden zur richtigen Feststellung der lehrenden Staats-
wissenschaften. Und zwar ist es hier vor Allem nöthig zu un-
tersuchen, welchen Arten von Gesetzen der Mensch hinsichtlich

nach ihrem innern Zuſammenhange aufgefaßt und vorgeführt
werden, jeder einzelne beſprochene Gegenſtand aber ſeine all-
ſeitige Erledigung, ſomit ſeine Erörterung aus dem Standpunkte
aller einzelnen Disciplinen, erhält 3). — Auch hier ſchließen ſich
beide Methoden gegenſeitig aus, und die Wahl iſt je nach der
Aufgabe zu treffen, welche man ſich bei der ganzen Arbeit ge-
ſetzt hat. Für eine erſte Einleitung in das Studium iſt die
äußerlich ordnende Methode die entſchieden brauchbarere, für
eine wiſſenſchaftliche Kritik dagegen die organiſche Behandlung
vorzuziehen. Eine gemeinfaßliche Ueberſicht für bloße Liebhaber
mag nach Belieben die eine oder die andere Behandlungsweiſe
wählen.

Eine Anwendung dieſer Sätze auf eine Encyklopädie
der Staatswiſſenſchaften
führt zu nachſtehenden Sätzen:
Erſtens ſind ſämmtliche ſtaatswiſſenſchaftliche Kenntniſſe und
Lehren zu berückſichtigen, d. h. alle Disciplinen, deren Mittel-
punkt der Staat iſt, ſei es nun, daß ſie das lehren, was der
Staat zu thun hat und was in Beziehung auf ihn beobachtet
werden ſoll, ſei es, daß ſie von den thatſächlichen Zuſtänden
des Staats berichten. Alle anderen, auf den Staat ſich nicht
weſentlich beziehenden Wiſſenſchaften ſind aber auszuſchließen.

Von den aufzunehmenden Fächern verurſachen die über
Thatſachen berichtende keinerlei Schwierigkeit. Offenbar
ſind ihrer zwei, aber auch nur ſo viele. Entweder nämlich
kann erzählt werden, wie ſtaatliches Leben, im Allgemeinen
oder in einzelnen beſtimmten Fällen, in der Zeit verlaufen iſt;
oder aber mag dargeſtellt ſein, wie die ſtaatlichen Zuſtände
in einem beſtimmten Augenblicke ſich geſtaltet haben. Alſo
Staatsgeſchichte und Statiſtik. — Weiter ausgeholt
muß werden zur richtigen Feſtſtellung der lehrenden Staats-
wiſſenſchaften. Und zwar iſt es hier vor Allem nöthig zu un-
terſuchen, welchen Arten von Geſetzen der Menſch hinſichtlich

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[48/0062] nach ihrem innern Zuſammenhange aufgefaßt und vorgeführt werden, jeder einzelne beſprochene Gegenſtand aber ſeine all- ſeitige Erledigung, ſomit ſeine Erörterung aus dem Standpunkte aller einzelnen Disciplinen, erhält 3). — Auch hier ſchließen ſich beide Methoden gegenſeitig aus, und die Wahl iſt je nach der Aufgabe zu treffen, welche man ſich bei der ganzen Arbeit ge- ſetzt hat. Für eine erſte Einleitung in das Studium iſt die äußerlich ordnende Methode die entſchieden brauchbarere, für eine wiſſenſchaftliche Kritik dagegen die organiſche Behandlung vorzuziehen. Eine gemeinfaßliche Ueberſicht für bloße Liebhaber mag nach Belieben die eine oder die andere Behandlungsweiſe wählen. Eine Anwendung dieſer Sätze auf eine Encyklopädie der Staatswiſſenſchaften führt zu nachſtehenden Sätzen: Erſtens ſind ſämmtliche ſtaatswiſſenſchaftliche Kenntniſſe und Lehren zu berückſichtigen, d. h. alle Disciplinen, deren Mittel- punkt der Staat iſt, ſei es nun, daß ſie das lehren, was der Staat zu thun hat und was in Beziehung auf ihn beobachtet werden ſoll, ſei es, daß ſie von den thatſächlichen Zuſtänden des Staats berichten. Alle anderen, auf den Staat ſich nicht weſentlich beziehenden Wiſſenſchaften ſind aber auszuſchließen. Von den aufzunehmenden Fächern verurſachen die über Thatſachen berichtende keinerlei Schwierigkeit. Offenbar ſind ihrer zwei, aber auch nur ſo viele. Entweder nämlich kann erzählt werden, wie ſtaatliches Leben, im Allgemeinen oder in einzelnen beſtimmten Fällen, in der Zeit verlaufen iſt; oder aber mag dargeſtellt ſein, wie die ſtaatlichen Zuſtände in einem beſtimmten Augenblicke ſich geſtaltet haben. Alſo Staatsgeſchichte und Statiſtik. — Weiter ausgeholt muß werden zur richtigen Feſtſtellung der lehrenden Staats- wiſſenſchaften. Und zwar iſt es hier vor Allem nöthig zu un- terſuchen, welchen Arten von Geſetzen der Menſch hinſichtlich

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/62>, abgerufen am 01.05.2024.