einige Abweichungen, ins Günstige oder Ungünstige, hervor; allein theils sind diese Verschiedenheiten nur von geringer Bedeutung, theils sind sie ebenfalls in bestimmten Kreisen und Oertlichkeiten beständig und können somit zu praktischen An- wendungen für das Leben in Berechnung genommen werden. Sowohl ihre Kenntniß im Allgemeinen als die Auffindung der einzelnen örtlichen Abweichungen ist also eine wichtige Aufgabe für Wissenschaft und Leben 4). Beispiele ihrer Brauchbarkeit für staatliche Zwecke sind aber unter anderen folgende:
a. Die Berechnung des wahrscheinlichen künftigen Ganges der Bevölkerung; woraus sich denn höchst wichtige Schlüsse für das richtige Verhalten des Staates in Beziehung auf Steigerung, Verminderung oder Gleicherhaltung der jetzigen Menschenzahl ergeben.
b. Die Kenntniß des Bestandes der verschiedenen Alters- klassen; nothwendig zur richtigen Ordnung der für gewisse Altersstufen zu treffenden Einrichtungen, z. B. der Schulen, der Versorgungshäuser u. s. f., sodann zur Beurtheilung mannch- facher Leistungsmöglichkeiten, wie der Militärpflicht, der Be- zahlung von Kopfsteuern, der Abgebung von Wahlstimmen u. dgl.
c. Die Gewinnung sicherer thatsächlicher Grundlagen für zahlreiche Hülfsanstalten, z. B. der Wittwenkassen, Lebensver- sicherungen, Pensionsgesetze, Leibrenten.
d. Die Entdeckung schädlicher örtlicher Einwirkungen auf Gesundheit und Leben der Menschen, wenn diese sich in abnormer Weise äußern bei bestimmten Altersstufen, Beschäftigungen, Oertlichkeiten.
e. Der Nachweis regelwidriger Zustände in einzelnen Theilen des geselligen Lebens, namentlich etwa in der Zahl der Ehen, der unehelichen Kinder, der Wittwen.
4. Der Grad der Bildung. -- Wenn nicht die
einige Abweichungen, ins Günſtige oder Ungünſtige, hervor; allein theils ſind dieſe Verſchiedenheiten nur von geringer Bedeutung, theils ſind ſie ebenfalls in beſtimmten Kreiſen und Oertlichkeiten beſtändig und können ſomit zu praktiſchen An- wendungen für das Leben in Berechnung genommen werden. Sowohl ihre Kenntniß im Allgemeinen als die Auffindung der einzelnen örtlichen Abweichungen iſt alſo eine wichtige Aufgabe für Wiſſenſchaft und Leben 4). Beiſpiele ihrer Brauchbarkeit für ſtaatliche Zwecke ſind aber unter anderen folgende:
a. Die Berechnung des wahrſcheinlichen künftigen Ganges der Bevölkerung; woraus ſich denn höchſt wichtige Schlüſſe für das richtige Verhalten des Staates in Beziehung auf Steigerung, Verminderung oder Gleicherhaltung der jetzigen Menſchenzahl ergeben.
b. Die Kenntniß des Beſtandes der verſchiedenen Alters- klaſſen; nothwendig zur richtigen Ordnung der für gewiſſe Altersſtufen zu treffenden Einrichtungen, z. B. der Schulen, der Verſorgungshäuſer u. ſ. f., ſodann zur Beurtheilung mannch- facher Leiſtungsmöglichkeiten, wie der Militärpflicht, der Be- zahlung von Kopfſteuern, der Abgebung von Wahlſtimmen u. dgl.
c. Die Gewinnung ſicherer thatſächlicher Grundlagen für zahlreiche Hülfsanſtalten, z. B. der Wittwenkaſſen, Lebensver- ſicherungen, Penſionsgeſetze, Leibrenten.
d. Die Entdeckung ſchädlicher örtlicher Einwirkungen auf Geſundheit und Leben der Menſchen, wenn dieſe ſich in abnormer Weiſe äußern bei beſtimmten Altersſtufen, Beſchäftigungen, Oertlichkeiten.
e. Der Nachweis regelwidriger Zuſtände in einzelnen Theilen des geſelligen Lebens, namentlich etwa in der Zahl der Ehen, der unehelichen Kinder, der Wittwen.
4. Der Grad der Bildung. — Wenn nicht die
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einige Abweichungen, ins Günſtige oder Ungünſtige, hervor;
allein theils ſind dieſe Verſchiedenheiten nur von geringer
Bedeutung, theils ſind ſie ebenfalls in beſtimmten Kreiſen und
Oertlichkeiten beſtändig und können ſomit zu praktiſchen An-
wendungen für das Leben in Berechnung genommen werden.
Sowohl ihre Kenntniß im Allgemeinen als die Auffindung der
einzelnen örtlichen Abweichungen iſt alſo eine wichtige Aufgabe
für Wiſſenſchaft und Leben 4). Beiſpiele ihrer Brauchbarkeit
für ſtaatliche Zwecke ſind aber unter anderen folgende:
a. Die Berechnung des wahrſcheinlichen künftigen Ganges
der Bevölkerung; woraus ſich denn höchſt wichtige Schlüſſe
für das richtige Verhalten des Staates in Beziehung auf
Steigerung, Verminderung oder Gleicherhaltung der jetzigen
Menſchenzahl ergeben.
b. Die Kenntniß des Beſtandes der verſchiedenen Alters-
klaſſen; nothwendig zur richtigen Ordnung der für gewiſſe
Altersſtufen zu treffenden Einrichtungen, z. B. der Schulen, der
Verſorgungshäuſer u. ſ. f., ſodann zur Beurtheilung mannch-
facher Leiſtungsmöglichkeiten, wie der Militärpflicht, der Be-
zahlung von Kopfſteuern, der Abgebung von Wahlſtimmen
u. dgl.
c. Die Gewinnung ſicherer thatſächlicher Grundlagen für
zahlreiche Hülfsanſtalten, z. B. der Wittwenkaſſen, Lebensver-
ſicherungen, Penſionsgeſetze, Leibrenten.
d. Die Entdeckung ſchädlicher örtlicher Einwirkungen auf
Geſundheit und Leben der Menſchen, wenn dieſe ſich in abnormer
Weiſe äußern bei beſtimmten Altersſtufen, Beſchäftigungen,
Oertlichkeiten.
e. Der Nachweis regelwidriger Zuſtände in einzelnen
Theilen des geſelligen Lebens, namentlich etwa in der Zahl
der Ehen, der unehelichen Kinder, der Wittwen.
4. Der Grad der Bildung. — Wenn nicht die
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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/136>, abgerufen am 21.11.2024.
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