Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.Sollten nicht Nebenwohner etc. herrn stehen sollten. Dieser sollte sie auf Verlangen ih-rer Gläubiger zur Zahlung nach Beschaffenheit ihrer Um- stände anstrengen, und damit in billiger Maaße so lange fortfahren, bis der Schuldner sich selbst ans Gerichte wendete, und den Gläubiger zum gerichtlichen Beweis seiner Forderung aufforderte. Dann würden sich gewiß hundert bedenken, ehe sie diesen kostbaren Schritt wag- ten, und der Gläubiger hätte auch die Freude seinen Schuldner nicht durch Gerichtskosten erschöpft zu sehen. Wie oft würde dieser nicht noch Geduld haben, wenn er nur noch keine Gerichtskosten angewandt hätte? wenn er voraussähe, daß alles mit Kosten aufgehen würde? und wenn ihm die Mühe nicht verdrösse, seinen eignen Procurator zu schreiben und sich von ihm die Kostenrech- nung einschicken zu lassen? Wie glücklich würde ich mich schätzen, wenn dieser LX. Beherzigung des vorigen Vorschlags. Wahr ist es, die armen und geringen Leute sind zu manne
Sollten nicht Nebenwohner ꝛc. herrn ſtehen ſollten. Dieſer ſollte ſie auf Verlangen ih-rer Glaͤubiger zur Zahlung nach Beſchaffenheit ihrer Um- ſtaͤnde anſtrengen, und damit in billiger Maaße ſo lange fortfahren, bis der Schuldner ſich ſelbſt ans Gerichte wendete, und den Glaͤubiger zum gerichtlichen Beweis ſeiner Forderung aufforderte. Dann wuͤrden ſich gewiß hundert bedenken, ehe ſie dieſen koſtbaren Schritt wag- ten, und der Glaͤubiger haͤtte auch die Freude ſeinen Schuldner nicht durch Gerichtskoſten erſchoͤpft zu ſehen. Wie oft wuͤrde dieſer nicht noch Geduld haben, wenn er nur noch keine Gerichtskoſten angewandt haͤtte? wenn er vorausſaͤhe, daß alles mit Koſten aufgehen wuͤrde? und wenn ihm die Muͤhe nicht verdroͤſſe, ſeinen eignen Procurator zu ſchreiben und ſich von ihm die Koſtenrech- nung einſchicken zu laſſen? Wie gluͤcklich wuͤrde ich mich ſchaͤtzen, wenn dieſer LX. Beherzigung des vorigen Vorſchlags. Wahr iſt es, die armen und geringen Leute ſind zu manne
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Sollten nicht Nebenwohner ꝛc.
herrn ſtehen ſollten. Dieſer ſollte ſie auf Verlangen ih-
rer Glaͤubiger zur Zahlung nach Beſchaffenheit ihrer Um-
ſtaͤnde anſtrengen, und damit in billiger Maaße ſo lange
fortfahren, bis der Schuldner ſich ſelbſt ans Gerichte
wendete, und den Glaͤubiger zum gerichtlichen Beweis
ſeiner Forderung aufforderte. Dann wuͤrden ſich gewiß
hundert bedenken, ehe ſie dieſen koſtbaren Schritt wag-
ten, und der Glaͤubiger haͤtte auch die Freude ſeinen
Schuldner nicht durch Gerichtskoſten erſchoͤpft zu ſehen.
Wie oft wuͤrde dieſer nicht noch Geduld haben, wenn er
nur noch keine Gerichtskoſten angewandt haͤtte? wenn
er vorausſaͤhe, daß alles mit Koſten aufgehen wuͤrde?
und wenn ihm die Muͤhe nicht verdroͤſſe, ſeinen eignen
Procurator zu ſchreiben und ſich von ihm die Koſtenrech-
nung einſchicken zu laſſen?
Wie gluͤcklich wuͤrde ich mich ſchaͤtzen, wenn dieſer
Vorſchlag Beyfall faͤnde, und deſſen Ausfuͤhrung das
neue Jahr, was wir jetzt antreten, bezeichnete! Bey der
letzten Theurung gab die Regierung denjenigen, welche
Korn ausborgten, die vogteyliche Huͤlfe. Warum ſollte
dieſelbe nicht auch in andern Faͤllen unter obiger Ein-
ſchraͤnkung ſtatt finden koͤnnen?
LX.
Beherzigung des vorigen Vorſchlags.
Wahr iſt es, die armen und geringen Leute ſind zu
beklagen, wenn ſie vors Gericht gezogen werden.
Aber ſollte man nicht noch eine naͤhere Huͤlfe als die vor-
geſchlagene haben koͤnnen? Man erlaube jedem Kauf-
manne
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