Kann er sich ohne die Rechte seiner Geburt zu ver- lieren, in alle diese Klassen begeben? oder ist eine darun- ter, deren Erwählung zugleich den Verzicht auf eine freye Geburt enthält, und welche ist die? Und wozu nützt es endlich dem Staate, allen und jeden Edelgebohrnen, die sich solchergestalt in das Meer der Menschheit herabstür- zen, die Vorrechte ihrer Geburt mit Hülfe einer müh- samen Controle zu erhalten? Jst es dafür nicht besser sie ganz darinn untergehen zu lassen, um desto eher Gelegen- heit zu haben, andern verdienstvollen Männern die Adels- fähigkeit zu ertheilen?
Diese Gründe sind wichtig, und wahrscheinlich auch die Hauptursachen, warum man in Deutschland strenger wie in England gewesen ist, und auf den, eben durch jene große Vermischung in ein leeres Wort verwandel- ten Titel von Gentlemen, wenig oder nichts giebt. Jn- dessen scheint es mir doch, daß hier noch eine Hülfe mög- lich sey.
Jn England wird noch immer strenge auf die Wapen gesehen, und es ist dort ein besonderes öffentliches von der Krone abhangendes Amt, wovor jeder Gentlemen sein Wapen eintragen läßt, um das Recht seiner Wapenbür- tigkeit zu erhalten. Niemand darf dergleichen führen, ohne sein Recht dazu auf das genaueste erweisen zu kön- nen, so auch in Braband; und unter diesem gleichsam öffentlich ausgehangenen Schilde, ist jeder Gentlemen sicher, die Rechte seiner Geburt nicht zu verlieren. Der Adel führt das Familienwapen mit den Wapen und Zier- rathen seiner Würde und Kronehre; der Gentlemen oder Adelsfähige führt es ohne dieselben. Jener schreibt sich von, weil er sich von einem Kronamte, oder Krongute schreiben kann, dieser nicht, da er nur aus, und nicht Herr von einem Reichs- oder Landtagsfähigen Hause ist.
Diesem
nicht nach dem engliſchen?
Kann er ſich ohne die Rechte ſeiner Geburt zu ver- lieren, in alle dieſe Klaſſen begeben? oder iſt eine darun- ter, deren Erwaͤhlung zugleich den Verzicht auf eine freye Geburt enthaͤlt, und welche iſt die? Und wozu nuͤtzt es endlich dem Staate, allen und jeden Edelgebohrnen, die ſich ſolchergeſtalt in das Meer der Menſchheit herabſtuͤr- zen, die Vorrechte ihrer Geburt mit Huͤlfe einer muͤh- ſamen Controle zu erhalten? Jſt es dafuͤr nicht beſſer ſie ganz darinn untergehen zu laſſen, um deſto eher Gelegen- heit zu haben, andern verdienſtvollen Maͤnnern die Adels- faͤhigkeit zu ertheilen?
Dieſe Gruͤnde ſind wichtig, und wahrſcheinlich auch die Haupturſachen, warum man in Deutſchland ſtrenger wie in England geweſen iſt, und auf den, eben durch jene große Vermiſchung in ein leeres Wort verwandel- ten Titel von Gentlemen, wenig oder nichts giebt. Jn- deſſen ſcheint es mir doch, daß hier noch eine Huͤlfe moͤg- lich ſey.
Jn England wird noch immer ſtrenge auf die Wapen geſehen, und es iſt dort ein beſonderes oͤffentliches von der Krone abhangendes Amt, wovor jeder Gentlemen ſein Wapen eintragen laͤßt, um das Recht ſeiner Wapenbuͤr- tigkeit zu erhalten. Niemand darf dergleichen fuͤhren, ohne ſein Recht dazu auf das genaueſte erweiſen zu koͤn- nen, ſo auch in Braband; und unter dieſem gleichſam oͤffentlich ausgehangenen Schilde, iſt jeder Gentlemen ſicher, die Rechte ſeiner Geburt nicht zu verlieren. Der Adel fuͤhrt das Familienwapen mit den Wapen und Zier- rathen ſeiner Wuͤrde und Kronehre; der Gentlemen oder Adelsfaͤhige fuͤhrt es ohne dieſelben. Jener ſchreibt ſich von, weil er ſich von einem Kronamte, oder Krongute ſchreiben kann, dieſer nicht, da er nur aus, und nicht Herr von einem Reichs- oder Landtagsfaͤhigen Hauſe iſt.
Dieſem
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nicht nach dem engliſchen?
Kann er ſich ohne die Rechte ſeiner Geburt zu ver-
lieren, in alle dieſe Klaſſen begeben? oder iſt eine darun-
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Geburt enthaͤlt, und welche iſt die? Und wozu nuͤtzt es
endlich dem Staate, allen und jeden Edelgebohrnen, die
ſich ſolchergeſtalt in das Meer der Menſchheit herabſtuͤr-
zen, die Vorrechte ihrer Geburt mit Huͤlfe einer muͤh-
ſamen Controle zu erhalten? Jſt es dafuͤr nicht beſſer ſie
ganz darinn untergehen zu laſſen, um deſto eher Gelegen-
heit zu haben, andern verdienſtvollen Maͤnnern die Adels-
faͤhigkeit zu ertheilen?
Dieſe Gruͤnde ſind wichtig, und wahrſcheinlich auch
die Haupturſachen, warum man in Deutſchland ſtrenger
wie in England geweſen iſt, und auf den, eben durch
jene große Vermiſchung in ein leeres Wort verwandel-
ten Titel von Gentlemen, wenig oder nichts giebt. Jn-
deſſen ſcheint es mir doch, daß hier noch eine Huͤlfe moͤg-
lich ſey.
Jn England wird noch immer ſtrenge auf die Wapen
geſehen, und es iſt dort ein beſonderes oͤffentliches von
der Krone abhangendes Amt, wovor jeder Gentlemen ſein
Wapen eintragen laͤßt, um das Recht ſeiner Wapenbuͤr-
tigkeit zu erhalten. Niemand darf dergleichen fuͤhren,
ohne ſein Recht dazu auf das genaueſte erweiſen zu koͤn-
nen, ſo auch in Braband; und unter dieſem gleichſam
oͤffentlich ausgehangenen Schilde, iſt jeder Gentlemen
ſicher, die Rechte ſeiner Geburt nicht zu verlieren. Der
Adel fuͤhrt das Familienwapen mit den Wapen und Zier-
rathen ſeiner Wuͤrde und Kronehre; der Gentlemen oder
Adelsfaͤhige fuͤhrt es ohne dieſelben. Jener ſchreibt ſich
von, weil er ſich von einem Kronamte, oder Krongute
ſchreiben kann, dieſer nicht, da er nur aus, und nicht
Herr von einem Reichs- oder Landtagsfaͤhigen Hauſe iſt.
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/265>, abgerufen am 22.11.2024.
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