Unstreitig fallen hier im Lande, so gut wie in an- dern, viele Verbrechen einheimischer Leute vor, welche mit einigen Monaten oder Jahren im Werkhause gebüsset werden können und müssen. Dergleichen Verbrecher wer- den um dieser Strafe zu entgehen gewiß das Land nicht verlaufen, oder wo sie es anfangs thun, nur in keinem Falle begnadiget werden dürfen, um die künftigen ohne alle ausserordentliche Bewachung im Werkhause zu erhal- ten. Man hat an vielen Orten Werkhäuser, woraus die Eingesperreten in die Stadt zur Arbeit vermiethet werden, und zu der ihnen gesetzten Stunde frey aus- und eingehen können, bey dem allen aber in guter Zucht und Ordnung bleiben. Die Sache ist also so wenig ohne Ex- empel als ohne Hofnung eines guten Erfolgs: und wenn einmal das unterste Stockwerk auf diese Art zum bloßen Werkhause bestimmt, mithin von dem eigentlichen Zucht- hause, welches so dann auch für die darinn sitzende, schimpflicher und empfindlicher werden wird, abgesondert ist: so leidet es auch wohl keinen Zweifel, daß darauf nicht in mehrern Fällen als jetzt erkannt, und mancher ungerathener Mensch, mancher schlechter Wirth, und mancher andrer Frevler, den man eben nicht zum Zucht- hause verdammen mag, darinn gebessert werden könne.
Aus dergleichen Leuten, welche wie gesagt, das Land nicht verlaufen könnten und würden, wären nun leicht alle Nächte, unter gehöriger Abwechselung, einige zu Wächtern zu gebrauchen; man könnte sie die Stelle der Zuchtknechte vertreten lassen, und zu allerhand Arten von Arbeiten, welche jetzt für Geld verrichtet werden müssen, nützen, ohne daß es nöthig wäre, ihnen eine Begleitung, als welche man doch immer gern ersparen will, mitzuge- ben. Eine Verlängerung ihrer Strafe, und eine gute
Züch-
Etwas zur Verbeſſerung der Zuchthaͤuſer.
Unſtreitig fallen hier im Lande, ſo gut wie in an- dern, viele Verbrechen einheimiſcher Leute vor, welche mit einigen Monaten oder Jahren im Werkhauſe gebuͤſſet werden koͤnnen und muͤſſen. Dergleichen Verbrecher wer- den um dieſer Strafe zu entgehen gewiß das Land nicht verlaufen, oder wo ſie es anfangs thun, nur in keinem Falle begnadiget werden duͤrfen, um die kuͤnftigen ohne alle auſſerordentliche Bewachung im Werkhauſe zu erhal- ten. Man hat an vielen Orten Werkhaͤuſer, woraus die Eingeſperreten in die Stadt zur Arbeit vermiethet werden, und zu der ihnen geſetzten Stunde frey aus- und eingehen koͤnnen, bey dem allen aber in guter Zucht und Ordnung bleiben. Die Sache iſt alſo ſo wenig ohne Ex- empel als ohne Hofnung eines guten Erfolgs: und wenn einmal das unterſte Stockwerk auf dieſe Art zum bloßen Werkhauſe beſtimmt, mithin von dem eigentlichen Zucht- hauſe, welches ſo dann auch fuͤr die darinn ſitzende, ſchimpflicher und empfindlicher werden wird, abgeſondert iſt: ſo leidet es auch wohl keinen Zweifel, daß darauf nicht in mehrern Faͤllen als jetzt erkannt, und mancher ungerathener Menſch, mancher ſchlechter Wirth, und mancher andrer Frevler, den man eben nicht zum Zucht- hauſe verdammen mag, darinn gebeſſert werden koͤnne.
Aus dergleichen Leuten, welche wie geſagt, das Land nicht verlaufen koͤnnten und wuͤrden, waͤren nun leicht alle Naͤchte, unter gehoͤriger Abwechſelung, einige zu Waͤchtern zu gebrauchen; man koͤnnte ſie die Stelle der Zuchtknechte vertreten laſſen, und zu allerhand Arten von Arbeiten, welche jetzt fuͤr Geld verrichtet werden muͤſſen, nuͤtzen, ohne daß es noͤthig waͤre, ihnen eine Begleitung, als welche man doch immer gern erſparen will, mitzuge- ben. Eine Verlaͤngerung ihrer Strafe, und eine gute
Zuͤch-
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Etwas zur Verbeſſerung der Zuchthaͤuſer.
Unſtreitig fallen hier im Lande, ſo gut wie in an-
dern, viele Verbrechen einheimiſcher Leute vor, welche
mit einigen Monaten oder Jahren im Werkhauſe gebuͤſſet
werden koͤnnen und muͤſſen. Dergleichen Verbrecher wer-
den um dieſer Strafe zu entgehen gewiß das Land nicht
verlaufen, oder wo ſie es anfangs thun, nur in keinem
Falle begnadiget werden duͤrfen, um die kuͤnftigen ohne
alle auſſerordentliche Bewachung im Werkhauſe zu erhal-
ten. Man hat an vielen Orten Werkhaͤuſer, woraus
die Eingeſperreten in die Stadt zur Arbeit vermiethet
werden, und zu der ihnen geſetzten Stunde frey aus- und
eingehen koͤnnen, bey dem allen aber in guter Zucht und
Ordnung bleiben. Die Sache iſt alſo ſo wenig ohne Ex-
empel als ohne Hofnung eines guten Erfolgs: und wenn
einmal das unterſte Stockwerk auf dieſe Art zum bloßen
Werkhauſe beſtimmt, mithin von dem eigentlichen Zucht-
hauſe, welches ſo dann auch fuͤr die darinn ſitzende,
ſchimpflicher und empfindlicher werden wird, abgeſondert
iſt: ſo leidet es auch wohl keinen Zweifel, daß darauf
nicht in mehrern Faͤllen als jetzt erkannt, und mancher
ungerathener Menſch, mancher ſchlechter Wirth, und
mancher andrer Frevler, den man eben nicht zum Zucht-
hauſe verdammen mag, darinn gebeſſert werden koͤnne.
Aus dergleichen Leuten, welche wie geſagt, das Land
nicht verlaufen koͤnnten und wuͤrden, waͤren nun leicht
alle Naͤchte, unter gehoͤriger Abwechſelung, einige zu
Waͤchtern zu gebrauchen; man koͤnnte ſie die Stelle der
Zuchtknechte vertreten laſſen, und zu allerhand Arten von
Arbeiten, welche jetzt fuͤr Geld verrichtet werden muͤſſen,
nuͤtzen, ohne daß es noͤthig waͤre, ihnen eine Begleitung,
als welche man doch immer gern erſparen will, mitzuge-
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/156>, abgerufen am 25.11.2024.
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