Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.LIII. Also dürfen keine Plaggen aus einer Mark in die andre verfahren werden. Nein, Herr Holzgraf! das ist nicht länger auszuhalten. Nun dann, sagte der Holzgraf, es sollen drey Tage im So ist es recht, antworteten die Markgenossen, was kön- *) Das Justrument, womit die Plaggen oder Rasen, die man in den Heideländern, wo keine Brach zurück gehalten wird, so viel zum Dinger braucht, gehauen werden. Mös patr. Phant. III. Th. P
LIII. Alſo duͤrfen keine Plaggen aus einer Mark in die andre verfahren werden. Nein, Herr Holzgraf! das iſt nicht laͤnger auszuhalten. Nun dann, ſagte der Holzgraf, es ſollen drey Tage im So iſt es recht, antworteten die Markgenoſſen, was koͤn- *) Das Juſtrument, womit die Plaggen oder Raſen, die man in den Heidelaͤndern, wo keine Brach zuruͤck gehalten wird, ſo viel zum Dinger braucht, gehauen werden. Moͤſ patr. Phant. III. Th. P
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LIII.
Alſo duͤrfen keine Plaggen aus einer
Mark in die andre verfahren werden.
Nein, Herr Holzgraf! das iſt nicht laͤnger auszuhalten.
Die ganze Mark iſt beynahe abgenarbet; und wenn
wir dem Plaggenmehen nicht ſteuren: ſo moͤgen wir unſer
Vieh nur an die Zaͤune binden. Wir muͤſſen hier eine an-
dre Ordnung haben, es muß eine Eintheilung gemacht wer-
den, wie viel ein jeder mehen ſoll, oder unſre Koͤtter und
Heuerleute ſchaben uns die Mark dergeſtalt ab, daß auch
eine Endte nicht mehr darauf weiden kann.
Nun dann, ſagte der Holzgraf, es ſollen drey Tage im
Fruͤhjahr und eben ſo viel im Herbſte ausgemacht werden,
woran ein jeder, der dazu berechtiget iſt, nach dem Verhaͤlt-
niß ſeines Erbes mit 6. 4. oder 2 Segeden *) erſcheinen und
ſeine Plaggen mehen kann; wer auſſer dieſer Zeit betroffen
wird, ſoll einen doppelten Bruͤchten bezahlen.
So iſt es recht, antworteten die Markgenoſſen, was
einer in dreyen Tagen davon reiſſen kann, das mag er dann
endlich haben; und unſre Koͤtter koͤnnen ſo dann nicht Jahr
aus Jahr ein auf dem gemeinen Anger liegen und ſolchem
die elende Narbe abſchaben. Kaum aber hoͤrten ſie auf zu
ſprechen: ſo ſchrien die Weiber der Koͤtter: Was, ihr wol-
let das Plaggenmehen an gewiſſe Tage binden, und zwar
an ſolche, woran unſre Maͤnner und Soͤhne in Holland
ſind? Das koͤnnen wir nimmer zugeben. Wir Weibsleute
koͤn-
*) Das Juſtrument, womit die Plaggen oder Raſen, die man
in den Heidelaͤndern, wo keine Brach zuruͤck gehalten wird,
ſo viel zum Dinger braucht, gehauen werden.
Moͤſ patr. Phant. III. Th. P
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